Neuköllner Anschlagsserie - Ferat Kocak doch als Nebenkläger zugelassen

Fr 26.08.22 | 14:16 Uhr
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Politiker Ferat Kocak (Die Linke) während eines Interviews in Berlin. (Quelle: imago images)
Audio: rbb 88.8 | 26.08.2022 | Jo Goll | Bild: imago images

Der Berliner Linken-Politiker Ferat Kocak darf beim Prozess zur Neuköllner Anschlagsserie doch als Nebenkläger auftreten. Das hat das Landgericht Berlin am Freitag in einem Beschluss entschieden.

Den beiden angeklagten Rechtsextremisten wirft die Anklage unter anderem vor, im Februar 2018 das Auto von Kocak angezündet zu haben. Der Prozess beginnt am kommenden Montag.

Tötungsabsicht "nicht so fernliegend"

Damit war eine Beschwerde des Politikers gegen eine Entscheidung des Amtsgerichts Tiergarten erfolgreich. Zuvor war der Antrag von Kocaks Anwältin Franziska Nedelmann, ihren Mandanten als Nebenkläger im Prozess zuzulassen, von der Vorsitzenden Richterin am Amtsgericht Tiergarten zwei Mal abgewiesen worden. Nedelmann hatte daraufhin einen erneuten Antrag auf Zulassung beim Landgericht gestellt. Zur Begründung führte sie unter anderem an, dass den Angeklagten T. und P. im Falle der Brandstiftung zu Lasten ihres Mandanten möglicherweise ein versuchtes Tötungsdelikt vorzuwerfen sei.

Das Landgericht Berlin schloss sich dieser Argumentation in seinem Beschluss teilweise an. Eine Tötungsabsicht der Angeklagten, so heißt es in dem Beschluss wörtlich, sei "nicht so fernliegend", als das dem geschädigten Kocak der Zugang zum Prozess als Nebenkläger verwehrt werden könne Kocak zeigte sich über seine Teilnahme am Prozess erleichtert. "Ich bin einerseits glücklich. Andererseits bin ich traurig, dass Opfer rechten Terrors um ihre Rechte kämpfen müssen", sagte er.

Fünf Angeklagte

Angeklagt sind insgesamt fünf Männer. Im Mittelpunkt stehen dabei zwei Männer im Alter von 35 und 39 Jahren aus der rechtsextremen Szene, letzterer war zeitweise AfD-Mitglied.

Die Vorwürfe lauten Bedrohung, Brandstiftung beziehungsweise Beihilfe dazu, Sachbeschädigung und Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft wirft den Hauptangeklagten unter anderen vor, spätestens im Januar 2017 beschlossen zu haben, Brandanschläge auf die Autos zweier Männer zu verüben, die sich politisch gegen Rechtsextremismus engagieren.

Sendung: rbb24 Inforadio, 26.08.2022, 14:00 Uhr

5 Kommentare

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  1. 5.

    Wenn man den ersten Artikel dazu gelesen hatte, dann konnte man wirklich nur den Kopf schütteln.
    Gut, dass das LG den Beschluss des AG entsprechend korrigiert hat.
    Denn wo war denn wirklich das Problem, Ferat Kocak als Nebenkläger zu zulassen??

  2. 4.

    Gerd Glaudino:
    "Antwort auf [Immanuel] vom 27.08.2022 um 15:24
    Na, Deutschland gibt hier Rechtsprinzipien auf, um im Ausland gut dazustehen . . . so zumindest verstehe ich dem Hendrik seine 'Analyse'."

    Welche Rechtsprinzipien sollen hier wodurch augegeben worden sein?

    Das Wort "Analyse" in Anführungszeichen zu setzen, ist mehr als angebracht, denn von einer Analyse ist weit und breit nichts zu sehen. Nur eine unbelegte, völlig unverständliche Behauptung!

  3. 3.

    Na, Deutschland gibt hier Rechtsprinzipien auf, um im Ausland gut dazustehen . . . so zumindest verstehe ich dem Hendrik seine 'Analyse'.

  4. 2.

    Henrik:
    "Auch das Ausland beobachtet diesen Prozess und der Apparat weicht auf."

    Welcher "Apparat" "weicht auf"?

  5. 1.

    Auch das Ausland beobachtet diesen Prozess und der Apparat weicht auf.

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