Neues Straßengesetz in Kraft - Diese Vorgaben gelten jetzt für Carsharing, Leihräder und E-Scooter in Berlin

Do 01.09.22 | 06:56 Uhr
  54
Umgefallene, nicht genutzte E-Scooter und abgestellte E-Bikes auf einem Gehweg am Alexanderplatz (Bild: dpa/Jens Kalaene)
Audio: rbb24 Inforadio | 01.09.2022 | Jan Menzel | Bild: dpa/Jens Kalaene

Vollgestellte Gehwege, wild geparkte Autos, nicht erreichbare Ziele: Die Liste von Problemen, die in Berlin durch Sharing-Anbieter entstanden ist, ist aus Sicht des Senats lang. Jetzt tritt ein neues Gesetz in Kraft, das Anbieter zur Kasse bittet.

In Berlin gilt ab Donnerstag ein neues Straßengesetz. Es ist vor allem erlassen worden, um die Angebote von Sharing-Anbietern in der Stadt besser steuern zu können. Immer wieder hatte es in der Vergangenheit Probleme mit achtlos abgestellten Leihrädern und Scootern gegeben. Zudem hatte der Berliner Senat kritisiert, dass die Angebote von Carsharing-Anbietern in den Randlagen Berlins nicht ausreichend seien.

NEUE ABSTELLREGELN FÜR LEIHRÄDER

Ziel der Berliner Mobilitätsverwaltung ist, dass E-Scooter und Leihfahrräder statt auf Gehwegen künftig nur noch auf ausgewiesenen Abstellflächen auf der Straße abgestellt werden. Ab Donnerstag benötigen Sharing-Anbieter dazu in Berlin eine kostenpflichtige Sondernutzungserlaubnis, um öffentliches Straßenland auch nutzen zu dürfen. Die Abstellflächen für Räder, Roller und Scooter sollen dann quadratmeterweise in Rechnung gestellt werden.

Anbieter von Leih-Fahrrädern zahlen laut neuem Straßengesetz künftig drei Euro im Monat pro genutztem Quadratmeter. Für Lastenräder werden 50 Cent monatlich pro Quadratmeter fällig, für Motorroller vier Euro im Monat je Quadratmeter. Außerhalb des S-Bahnrings sollen diese Gebühren für Flächen, auf denen Leihräder angeboten werden, jedoch nicht anfallen.

Um das ordnungsgemäße Abstellen der gemieteten Räder überprüfen zu können, sind einige Anbieter inzwischen dazu übergegangen, Fotos der Nutzer einzufordern. Am Ende eines Mietvorgangs muss dann etwa das abgestellte Rad fotografiert und das Foto in der App hochgeladen werden. Gebühren wegen falsch abgestellter Räder lassen sich so schneller von den Nutzern zurückholen.

ZENTRALE SAMMELPUNKTE FÜR AUTO, RAD UND BUS

Um das bislang eher wilde Abstellen von unterschiedlichen Leihrädern besser in der Stadt zu bündeln, soll es zudem zu einem verstärkten Ausbau von Jelbi-Stationen und -Punkten kommen. Dabei handelt es sich um die Mobilitätsapp der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG). An zentralen Orten in den Berliner Bezirken, etwa an einem Bahnhof, können Nutzer dann im Idealfall zwischen mehreren verfügbaren Mopeds, Scootern, Rädern, Autos oder auch Vans und Transportern wählen. Der Ausbau der Jelbi-Stationen ist in Abstimmung mit der BVG geplant, die immer mehr Sharing-Angebote an ihren Bahnhöfen unterbringen.

CARSHARING

Wichtigstes Anliegen des Berliner Senats ist nach eigenen Angaben eine Elektrifizierung der Fahrzeugflotten von Carsharing-Anbietern. Um den Anbietern Anreize zur Umstellung zu geben, sollen Parkgebühren für E-Autos künftig um 50 Prozent reduziert werden.

Darüber hinaus soll das Carsharing-Angebot außerhalb des S-Bahn-Rings ausgebaut werden. Berlin will dafür Vorgaben veröffentlichen, die den Anteil an Mietfahrzeugen in den Berliner Randlagen ausweisen. Um für die Anbieter auch hier Anreize zu schaffen, sollen Gebühren in den Außenbezirken herab- oder sogar ausgesetzt werden.

Bei dem nicht-stationären Carsharing, so genannten Freefloatern, die theoretisch in jeder Straße gemietet und abgestellt werden können, will die Mobilitätsverwaltung künftig generell auf Sondernutzungsgebühren verzichten. Bislang verlangt Berlin diese Gebühren, wenn die Autos nicht an zentralen Sammelpunkten gemietet und abgestellt werden.

Die Sondernutzungserlaubnis für das Carsharing enthält für die Anbieter bereits als Auflage, unter anderem eine Beschwerde-Hotline einzurichten sowie falsch abgestellte Fahrzeuge umzustellen, und zwar tagsüber innerhalb von vier Stunden. Nicht funktionstüchtige Fahrzeuge sollen für weitere Vermietungen blockiert und entfernt werden.

Außerdem sollen die Anbieter ab Ende September quartalsweise Daten über die Nutzung der Fahrzeuge zur Verfügung stellen, etwa zur Größe der Flotte, zu der Anzahl der Vermietungen pro Tag sowie der Verteilung der Mietvorgänge im Stadtgebiet.

WeShare und ShareNow von neuem Gesetz vorerst ausgenommen

Zwei Anbieter hatten allerdings im Eilverfahren geklagt und vom Berliner Verwaltungsgericht Anfang August Recht bekommen - sie sind deshalb zumindest vorerst von den neuen Regelungen ausgenommen. Die Unternehmen WeShare und ShareNow hatten einstweiligen Rechtsschutz gegen das neue Straßengesetz beantragt, weil ihrer Ansicht nach keine Sondernutzung vorliege.

Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zugunsten der beiden Carsharing-Anbieter hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz im August Beschwerde eingelegt.

Sendung: rbb24 Inforadio, 01.09.2022, 8 Uhr

54 Kommentare

Wir schließen die Kommentarfunktion, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt. Bei älteren Beiträgen wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen.

  1. 54.

    Ist doch ganz einfach!!….der Senat will Stellflächen für die E Scouter?? Der Scouter , wird mit einem Pfand vermietet! Wer den nicht auf die vorgesehene Stelle abstellt, zahlt 10€ die gleich abgezogen werden denn die Daten hat der Betreiber.
    Das ist wie mit den Einkaufswagen .

  2. 53.

    Genau, die E-Roller-Nutzer sind die Guten, alle anderen die Bösen. Dazu fällt mir nichts mehr ein.

  3. 52.

    Es gibt tausende von Vorgaben, Verordnungen & Gesetzen im Leben, die nicht eingehalten werden. Warum soll das gerade bei den E-Rollern der Fall sein, wenn keinerlei Sanktionen folgen? Purer Aktionismus.

  4. 51.

    Das kann man leider pauschal nicht so sagen. Als ich eine Jugendliche, die relativ sicher unter 18 Jahre alt war, darauf hinwies, dass es nicht in Ordnung ist, den geliehenen E-Scooter auf dem (dort auch noch vernegten) Radweg abzustellen, sie hatte dies gerade getan und war dabei, sich abzumelden, schaute sie mich nur verständnislos an.

  5. 50.

    Was die Eigeninitative angeht: Danke.

    Die Dinger sind nicht ganz leicht, festes Schuhwerk ist beim Umlegen des Ständers vonnöten. Doch es geht; einige Gefährte piepen, dadurch nicht aus der Ruhe bringen lassen und sie abseits des Gehwegs hinstellen.

    Da, wo das Ordnungsamt nicht ist und augenblicklich nicht sein kann, ist Selbsthilfe geboten. Juristisch heißt das "Ersatzvornahme". Das gilt übrigens auch beim Umstellen von Werbeaufstellern, sogenannten Kundenstoppern im Straßenraum, wenn sie auf dem Gehweg stehen, nicht aber in demjenigen Bereich, der dafür vorgesehen ist.

  6. 49.

    Bitte an alle: Lenker greifen, an den Bordstein schieben - nicht an Hauswänden, Überwegen, Haltestellen und Bahnhofseingängen abstellen!!! Immer bedenken: Sehende ärgern sich - Blinde und Sehbehinderte werden gefährdet, wenn sie drüber stürzen!!! Mit z. B. verletzten Fingern kann ein Blinder keine Brailleschrift mehr lesen... Schwere Verletzungen sind leider schon Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten. Roller und frei stehende Leihräder können auch beim unbeabsichtigten Berühren umfallen und Unbeteiligte (z. B. Kinder im Kinderwagen...) treffen - da haben Sie als Sehende noch nicht mal Schadensersatzansprüche... Also schützen sie sich im eigenen Interesse und andere vor falsch abgestellten/liegenden Rollern!!! Mehr dazu:
    https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2021/11/interview-blinde-sehbehinderte-e-roller-gelbe-karte.html

  7. 48.

    Nein, zuviel Rum ist nicht gut - weder getrunken, noch sinnlos gefahren, nur weil ein zur Mode gewordenes Gerät da ist. ;-

  8. 47.

    Jetzt sollen die "Dinger" auf der Straße rumstehen? Keine gute Idee!
    Besser wäre alles abzuschaffen. Begründung: Zu hohes Sicherheitsrisiko z.B. bei Kollision mit Pkw/Lkw.
    Bei einem E-Scooter (wird gerne von 2 Personen gleichzeitig genutzt) kann man auch gleich vor ein Pkw/Lkw springen.
    ABSCHAFFEN - ZUM SCHUTZ FÜR DIE USER - ZUM SCHUTZ DER FUßGÄNGER/-INNEN.

  9. 46.

    Na um mal ein Bett o.ä. zu transportieren sind die schon ganz praktisch.

  10. 44.

    Hoffentlich wird das endlich knallhart durchgezogen.

  11. 43.

    Deutschland hat Gesetze diese sollten auch mal umgesetzt werden…..ich habe es satt von Radfahrer auf dem Bürgersteig fast umgefahren werden. Besser sieht es mit diesen idiotischen Tretroller auch nicht aus. Ich selbst fahre auch gerne Rad, halte mich genauso mit dem PKW an die Gesetze. Mir graut vor dem Winter, im dunklen sehen wir sie noch schlechter.

  12. 42.

    Ja, so ein Rum währe manchmal ganz angenehm... ;)

  13. 41.

    Es kommt drauf an! Vielfach werden die aber von den Nutzer im Bereich von Bushaltestellen abgestellt, gerne auch in größerer Zahl. Zum Umwerfen finden die aber dann wohl eher die Hater.

  14. 40.

    Es sind nicht die Nutzer die die Scooter störend abstellen, sondern die Hater die sie im Nachhinein umwerfen oder in den Weg schieben.

  15. 39.

    Würde ich gerne tun, aber zum nächsten Schrottcontainer ist es weit.

  16. 38.

    Das muss so sein. Alles andere als herumliegender Müll wäre Gentrifizierung.

  17. 37.

    Wenn man die wild rumliegenden Roller einfach der BSR melden könnte und die dann eingesammelt werden, wäre das Geschäftsmodell schnell erledigt...

  18. 35.

    Muss sowas überhaupt sein ist hier die Frage?
    Ich werde nun bald 58 Jahre alt und trotz operierten Knie und Sprunggelenk guten Fusses .
    Also Roller müsste nicht sein finde ich.

Nächster Artikel