Neues Straßengesetz in Kraft - Diese Vorgaben gelten jetzt für Carsharing, Leihräder und E-Scooter in Berlin
Vollgestellte Gehwege, wild geparkte Autos, nicht erreichbare Ziele: Die Liste von Problemen, die in Berlin durch Sharing-Anbieter entstanden ist, ist aus Sicht des Senats lang. Jetzt tritt ein neues Gesetz in Kraft, das Anbieter zur Kasse bittet.
In Berlin gilt ab Donnerstag ein neues Straßengesetz. Es ist vor allem erlassen worden, um die Angebote von Sharing-Anbietern in der Stadt besser steuern zu können. Immer wieder hatte es in der Vergangenheit Probleme mit achtlos abgestellten Leihrädern und Scootern gegeben. Zudem hatte der Berliner Senat kritisiert, dass die Angebote von Carsharing-Anbietern in den Randlagen Berlins nicht ausreichend seien.
NEUE ABSTELLREGELN FÜR LEIHRÄDER
Ziel der Berliner Mobilitätsverwaltung ist, dass E-Scooter und Leihfahrräder statt auf Gehwegen künftig nur noch auf ausgewiesenen Abstellflächen auf der Straße abgestellt werden. Ab Donnerstag benötigen Sharing-Anbieter dazu in Berlin eine kostenpflichtige Sondernutzungserlaubnis, um öffentliches Straßenland auch nutzen zu dürfen. Die Abstellflächen für Räder, Roller und Scooter sollen dann quadratmeterweise in Rechnung gestellt werden.
Anbieter von Leih-Fahrrädern zahlen laut neuem Straßengesetz künftig drei Euro im Monat pro genutztem Quadratmeter. Für Lastenräder werden 50 Cent monatlich pro Quadratmeter fällig, für Motorroller vier Euro im Monat je Quadratmeter. Außerhalb des S-Bahnrings sollen diese Gebühren für Flächen, auf denen Leihräder angeboten werden, jedoch nicht anfallen.
Um das ordnungsgemäße Abstellen der gemieteten Räder überprüfen zu können, sind einige Anbieter inzwischen dazu übergegangen, Fotos der Nutzer einzufordern. Am Ende eines Mietvorgangs muss dann etwa das abgestellte Rad fotografiert und das Foto in der App hochgeladen werden. Gebühren wegen falsch abgestellter Räder lassen sich so schneller von den Nutzern zurückholen.
ZENTRALE SAMMELPUNKTE FÜR AUTO, RAD UND BUS
Um das bislang eher wilde Abstellen von unterschiedlichen Leihrädern besser in der Stadt zu bündeln, soll es zudem zu einem verstärkten Ausbau von Jelbi-Stationen und -Punkten kommen. Dabei handelt es sich um die Mobilitätsapp der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG). An zentralen Orten in den Berliner Bezirken, etwa an einem Bahnhof, können Nutzer dann im Idealfall zwischen mehreren verfügbaren Mopeds, Scootern, Rädern, Autos oder auch Vans und Transportern wählen. Der Ausbau der Jelbi-Stationen ist in Abstimmung mit der BVG geplant, die immer mehr Sharing-Angebote an ihren Bahnhöfen unterbringen.
CARSHARING
Wichtigstes Anliegen des Berliner Senats ist nach eigenen Angaben eine Elektrifizierung der Fahrzeugflotten von Carsharing-Anbietern. Um den Anbietern Anreize zur Umstellung zu geben, sollen Parkgebühren für E-Autos künftig um 50 Prozent reduziert werden.
Darüber hinaus soll das Carsharing-Angebot außerhalb des S-Bahn-Rings ausgebaut werden. Berlin will dafür Vorgaben veröffentlichen, die den Anteil an Mietfahrzeugen in den Berliner Randlagen ausweisen. Um für die Anbieter auch hier Anreize zu schaffen, sollen Gebühren in den Außenbezirken herab- oder sogar ausgesetzt werden.
Bei dem nicht-stationären Carsharing, so genannten Freefloatern, die theoretisch in jeder Straße gemietet und abgestellt werden können, will die Mobilitätsverwaltung künftig generell auf Sondernutzungsgebühren verzichten. Bislang verlangt Berlin diese Gebühren, wenn die Autos nicht an zentralen Sammelpunkten gemietet und abgestellt werden.
Die Sondernutzungserlaubnis für das Carsharing enthält für die Anbieter bereits als Auflage, unter anderem eine Beschwerde-Hotline einzurichten sowie falsch abgestellte Fahrzeuge umzustellen, und zwar tagsüber innerhalb von vier Stunden. Nicht funktionstüchtige Fahrzeuge sollen für weitere Vermietungen blockiert und entfernt werden.
Außerdem sollen die Anbieter ab Ende September quartalsweise Daten über die Nutzung der Fahrzeuge zur Verfügung stellen, etwa zur Größe der Flotte, zu der Anzahl der Vermietungen pro Tag sowie der Verteilung der Mietvorgänge im Stadtgebiet.
WeShare und ShareNow von neuem Gesetz vorerst ausgenommen
Zwei Anbieter hatten allerdings im Eilverfahren geklagt und vom Berliner Verwaltungsgericht Anfang August Recht bekommen - sie sind deshalb zumindest vorerst von den neuen Regelungen ausgenommen. Die Unternehmen WeShare und ShareNow hatten einstweiligen Rechtsschutz gegen das neue Straßengesetz beantragt, weil ihrer Ansicht nach keine Sondernutzung vorliege.
Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zugunsten der beiden Carsharing-Anbieter hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz im August Beschwerde eingelegt.
Sendung: rbb24 Inforadio, 01.09.2022, 8 Uhr