Grundgesetztreue - Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses will Richteranklage einführen

Mi 19.10.22 | 18:18 Uhr
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Symbol der Justitia mit verbundenen Augen am Eingang am Kriminalgericht Moabit (Quelle: DPA/Philipp Znidar)
Audio: rbb24 Inforadio | 19.10.2022 | Christoph Reinhardt | Bild: DPA/Philipp Znidar

Der Rechtsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses hat sich für die Einführung der sogenannten Richteranklage ausgesprochen. Damit könnten Berliner Richterinnen und Richter, die gegen die Grundsätze des Grundgesetzes verstoßen, durch das Bundesverfassungsgericht aus dem Amt entfernt werden. Alle Fraktionen außer der AfD sprachen sich für eine entsprechende Verfassungsänderung aus.

Angleichung an Gesetze anderer Bundesländer

Hintergrund ist die Rückkehr der früheren AfD-Bundestagsabgeordneten Birgit Malsack-Winkemann als Richterin in die Berliner Justiz. Um sie wegen ihrer Äußerungen im Bundestag unter anderem über Geflüchtete in den Ruhestand zu versetzen, gebe es keine Rechtsgrundlage, hatte in der vergangenen Woche das Berliner Richterdienstgericht festgestellt.

Mit der von der CDU beantragten Verfassungsänderung könnte das anders werden. Künftig soll in Berlin wie auch in Brandenburg und den meisten anderen Bundesländern die Regelung des Grundgesetzes angewendet werden. Auf Antrag des Landesparlaments würde das Bundesverfassungsgerichts mit Zweidrittelmehrheit entscheiden, ob der verfassungswidrige Verstoß so schwer wiegt, um die angeklagten Richterinnen und Richter in den Ruhestand zu versetzen oder auch ganz zu entlassen.

Fachleute kommen als nächstes zu Wort

Dem CDU-Vorstoß hatten sich neben Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) auch die FDP und alle Koalitionsfraktionen angeschlossen, nur die AfD-Fraktion sieht nach eigener Aussage keinen Handlungsbedarf für eine Verfassungsänderung.

Die Regelungslücke habe jahrelang nicht gestört, argumentierte der AfD-Rechtspolitiker Marc Vallendar. Nun sei zu befürchten, dass Richter dadurch von politischem Engagement abgehalten würden. Die anderen Fraktionen zeigten sich allerdings einig, dass die Verfassungsänderung sorgfältig vorbereitet werden solle. Zunächst will der Ausschuss eine Anhörung mit Fachleuten veranstalten.

Sendung: rbb24 Abendschau, 19.10.2022, 19:30 Uhr

20 Kommentare

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  1. 20.

    Kennen Sie das hier?: https://www.juraindividuell.de/artikel/ermessen-und-ermessensfehlerlehre-2/

  2. 19.

    Ist Ihnen das bekannt?: https://www.juraindividuell.de/artikel/ermessen-und-ermessensfehlerlehre-2/

  3. 18.

    Ihre anmaßenden Vorverurteilungen zeugen von einem, schon dem Grunde nach, defekten und subjektiv unrichtigem Demokratieverständnis.

  4. 17.

    Gut beobachtet und messerscharf analysiert ! Natürlich ist es letztendlich ein Angriff auf den Rechtsstaat, unter Mißbrauch der Gesetzgebung, um unlauter und scheinbar elegant politische Ideologie durchzusetzen. Als Camouflage soll es dann als vorgebliche Demokratieverteidigung verkauft werden.

  5. 16.

    Vielleicht sollten Sie sich mal die Definition zur FDGO und deren Anwendung genau durchlesen, bevor Sie sich total lächerlich machen. Und wenn die Justizsenatorin das Urteil des Richterdienstgerichts nicht akzeptieren kann ist wer gegen gängige Rechtssprechung? Die Begründung war eigentlich ganz einfach: "Wenn eine Partei als Verdachtsfall eingestuft ist reicht es nicht für das Entfernen dieser Person aus dem Richterdienst. Inhalte von Reden im Bundestag können nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Ist die Person vorbestraft, oder ist ein Verfahren anhängig? Nein. Die FDGO ist nicht dazu geschaffen ungeliebte Personen zu isolieren oder an der Ausübung ihrer Tätigkeit einzuschränken. Denn wo soll das alles hinführen, heute ein Mitglied der Partei X und morgen der Partei Y ?

  6. 15.

    "Ich poste hier meine Meinung, das ist mein Recht, auch wenn es Ihnen seit Ewigkeiten nicht passt."

    Die immer (!) rein zufällig der Linie der rechtsextremen AfD entspricht. Das ist MEINE Meinung, das ist MEIN Recht. Und mal wieder schön am Thema vorbei laviert.

    Solche Richter haben ihre Einstellung zu unserem GG deutlich gemacht und haben deswegen im Justizdienst nichts verloren.

  7. 14.

    Absurd erscheinen eher Ihre regelmäßigen Beiträge, die wie aus der Parteischule klingen. Der Richterspruch des Richterdienstgerichts war eindeutig und eine Ohrfeige für die Linke Senatorin. Statt das mal zu akzeptieren, wird wieder ein Umgehungsversuch gestartet, in der Hoffnung auf ein anderes Ergebnis, das es trotzdem nicht geben wird. Solange Richter nicht in der aktiven Amtszeit gegen das Grundgesetz verstoßen, unterliegen sie den grundgesetzlichen Rechten, wie jeder andere auch. Als Abgeordneter sind diese Rechte nochmals deutlich größer und diese Tätigkeit darf nicht als Bewertung für eine Verfassungstreue in einer späteren Rückkehr ins Amt genutzt werden. Da ist vollkommen egal, welche Partei das betrifft. Diesen Schutz genießen auch Abgeordnete der Linke genau so, selbst wenn sie sich im parlamenatrischen Amt zu einer vom Verfassungsschutz als grundgesetzwidrigen Vereinigung bekennen.

  8. 13.

    Lassen Sie Ihre unqualifizierten Unterstellungen sein. Ich poste hier meine Meinung, das ist mein Recht, auch wenn es Ihnen seit Ewigkeiten nicht passt.

  9. 12.

    Was soll der Schwachsinn - Schöffen involviert.....
    Wissen Sie denn überhaupt was das Schöffenamt bedeutet.
    Man denke eher nicht.
    Apropos : für die nächste Wahlperiode 2024 bis 28 werden
    wieder diese sehr wichtigen Menschen mit gesunder Lebenserfahrung gesucht.

  10. 11.

    "Auch das ist letztlich ein Angriff auf den Rechtsstaat, auch wenn es als Demokratieverteidigung verkauft wird."

    Das ist eine völlige Verdrehung der Tatsachen die hier von eingefleischten Anhängern der rechtsextremen AfD vorgenommen wird. Der Staat muß sich vor Extremisten schützen. Solche Richter untergraben unsere Verfassung und Rechtsordnung.

  11. 10.

    Eine blanke Falschbehauptung und wenig überraschend, dass sich diejenigen, die tagtäglich gegen Demokratie vorgehen, als ihre Verteidigung verstanden wissen wollen. Völlig absurd. Wer die fdGO nicht teilt, hat nicht nur im Richter*innenamt nichts zu suchen, sondern in sämtlichen öffentlichen Ämtern nichts verloren. Da können die Schwäne tausend Tode sterben, es bleibt ein heuchlerisches Schauspiel. Was AfD etc. von Rechtsstaatsprinzip halten, sieht man entlang ihrer Äußerungen und Handlungen. Dass ein demokratischer Staat wehrhaft sein muss, zeigt sich an solchen Positionen wie der Ihrigen. Wie viel Rechtsstaat bliebe denn übrig, wenn erst eine kritische Anzahl an Rechtsextremen in verantwortungs- und machtvollen Stellen säßen? Nichts außer Willkür und Menschenverachtung. Dass die Gewaltenteilung durch den Änderungsvorschlag ausdrücklich gestärkt wird, blenden Sie ebenso aus wie die faktischen politischen Eingriffe in Prozesse durch problematische Richter*innen am Bsp. USA.

  12. 9.

    Eine notwendige Änderung, die v.a. gegen Demokratiefeind*innen gerichtet ist, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung mit jedem Atemzug bekämpfen. Verantwortungsvolle Positionen der Judikative können nicht mit ihren Gegner*innen besetzt werden.

    Der Anlass gibt der Änderung mehr als Recht, war doch die gerichtliche Einschätzung, Malsack-Winkemanns Äußerungen seien irrelevant für die Richter*innentätigkeit, nichtig. Denn es ging um weit mehr als ihre Aussagen als Abgeordnete - sie hat wiederholt gegen das Mäßigungsgebot verstoßen, öffentlich gegen Teile der fdgO hetzend. Ihre vorzeitige Versetzung in den Ruhestand war rechtens und geboten.

    Natürlich passt das der Anhängerschaft von Faschismus und Rechtsextremismus nicht, ist doch gerade das Ziel, größere Legitimation und gesellschaftliche Akzeptanz durch Beamt*innen in ihren Reihen, gefährdet. Auch wird sich nun als Opfer aufgespielt, in dreister Ignoranz dessen, dass Freiheiten durch andere Freiheiten begrenzt sind.

  13. 8.

    Das ist leider die momentane Politik. Rechtssprechung, wie hier vom Richterdienstgericht, wird nicht mehr akzeptiert sondern nach Gesetzesänderungen gerufen, um doch den eigenen politischen Willen vielleicht noch irgendwie durchzudrücken. Auch das ist letztlich ein Angriff auf den Rechtsstaat, auch wenn es als Demokratieverteidigung verkauft wird. Es gibt nicht umsonst diese Gewaltenteilung, die Demokratie und Rechtstaatlichkeit bislang immer sichergestellt hat, frei von politischen Einflüssen, weil auch die Richterschaft selbstverständlich ein Interesse daran hat, den Rechtsstaat zu schützen und zu bewahren. Das BVerfG wäre auch zu keiner anderen Einschätzung gekommen. Das Richterdienstgericht hat sich bei seiner Entscheidung bereits auf die Verfassungsmäßigkeit bezogen.

  14. 7.

    " Schöffen involviert. "
    Unsinn.
    Was denken Sie denn, wieviele Verfahren durch Einzelrichter abgeschlossen werden?
    Und dann noch die Frage: Warum?
    Zusatzfrage: Wieviele ohne den Kläger oder den Beklagten jemals gesehen zu haben?

  15. 6.

    Dann haben wir aber zügig überhaupt keine Richter mehr - voreingenommen entsprechend der eigenen Meinung dürfte wohl jeder sein. Es ist aber nun mal der Job eines Richters, dies im Amt außen vor zu lassen. Andernfalls hat er im Richteramt nichts zu suchen, egal welcher Partei oder Richtung er anhängt.

  16. 5.

    Zitat:"...nur die AfD-Fraktion sieht nach eigener Aussage keinen Handlungsbedarf für eine Verfassungsänderung."
    Nun ja, in Anbetracht der nach der Bundestagswahl in den RichterInnendienst zurückkehrenden MdB aus dem Dunstkreis der AfD wundert mich die Aussage "kein Handlungsbedarf" überhaupt nicht.

    Natürlich fließen bei der Urteilsfindung die Lebenserfahrungen des Gerichts ein. Da sie im Namen des Volkes gesprochen werden, sind ja nicht umsonst Schöffen involviert.
    Wenn allerdings die Gefahr besteht, dass durch die politische Einstellung eine gewisse Vorverurteilung vorliegen könnte, sollte die Treue zum Grundgesetz mindestens überprüft werden, siehe verlinktes Beispiel.

  17. 4.

    Jeder meiner Kollegen und auch ich legen das Gesetz aus. Das ist unsere Pflicht. Gesetze müssen ausgelegt werden um anwendbar sein

    Natürlich kommt es vor, dass Richter auch nicht immer einer Meinung sind

  18. 3.

    Der Richter ist an das Gesetz und besonders an das Grundgesetz gebunden. Ob ihm das in der konkreten Sache gefällt oder nicht, er ist gebunden. So ist das Gesetz aber die Praxis sieht doch oftmals anders aus. Wie viele Richter entscheiden nach dem Grundsatz, was stört mich das Gesetz oder die vorliegende Rechtsprechung der oberen Gerichte, ich mach es so,wie ich es will. Nicht jeder kann sich gegen eine solche ungesetzliche Praxis wehren.

  19. 2.

    Die Berliner Justizsenatorin respektiert auch nicht das Prinzip der Gewaltenteilung, und verstößt somit gegen das Grundgesetz. Sie ist zwar keine Richterin, ein Skandal ist das aber trotzdem.

  20. 1.

    Für Verfehlungen der Richter ist das Richterdienstgericht zuständig

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