Grundgesetztreue -
Der Rechtsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses hat sich für die Einführung der sogenannten Richteranklage ausgesprochen. Damit könnten Berliner Richterinnen und Richter, die gegen die Grundsätze des Grundgesetzes verstoßen, durch das Bundesverfassungsgericht aus dem Amt entfernt werden. Alle Fraktionen außer der AfD sprachen sich für eine entsprechende Verfassungsänderung aus.
Angleichung an Gesetze anderer Bundesländer
Hintergrund ist die Rückkehr der früheren AfD-Bundestagsabgeordneten Birgit Malsack-Winkemann als Richterin in die Berliner Justiz. Um sie wegen ihrer Äußerungen im Bundestag unter anderem über Geflüchtete in den Ruhestand zu versetzen, gebe es keine Rechtsgrundlage, hatte in der vergangenen Woche das Berliner Richterdienstgericht festgestellt.
Mit der von der CDU beantragten Verfassungsänderung könnte das anders werden. Künftig soll in Berlin wie auch in Brandenburg und den meisten anderen Bundesländern die Regelung des Grundgesetzes angewendet werden. Auf Antrag des Landesparlaments würde das Bundesverfassungsgerichts mit Zweidrittelmehrheit entscheiden, ob der verfassungswidrige Verstoß so schwer wiegt, um die angeklagten Richterinnen und Richter in den Ruhestand zu versetzen oder auch ganz zu entlassen.
Fachleute kommen als nächstes zu Wort
Dem CDU-Vorstoß hatten sich neben Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) auch die FDP und alle Koalitionsfraktionen angeschlossen, nur die AfD-Fraktion sieht nach eigener Aussage keinen Handlungsbedarf für eine Verfassungsänderung.
Die Regelungslücke habe jahrelang nicht gestört, argumentierte der AfD-Rechtspolitiker Marc Vallendar. Nun sei zu befürchten, dass Richter dadurch von politischem Engagement abgehalten würden. Die anderen Fraktionen zeigten sich allerdings einig, dass die Verfassungsänderung sorgfältig vorbereitet werden solle. Zunächst will der Ausschuss eine Anhörung mit Fachleuten veranstalten.
Sendung: rbb24 Abendschau, 19.10.2022, 19:30 Uhr