Steigende Preise - Senatorinnen bitten Gerichte um Aufschub bei Zwangsräumungen

Fr 14.10.22 | 13:51 Uhr
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Symbolbild:«Stop Zwangsräumungen» steht auf der Jacke eines Mannes.(Quelle:dpa/P.Zinken)
Audio: rbb24 Inforadio | 14.10.2022 | Silke Mehring | Bild: dpa/P.Zinken

Die Berliner Senatorinnen für Soziales und Justiz haben an die Gerichte appelliert, angesichts der steigenden Preise bei säumigen Mietern möglichst auf Zwangsräumungen zu verzichten. Die Berlinerinnen und Berliner sollten in den aktuellen Krisen vor dem Verlust der Wohnungen geschützt werden, erklärten Katja Kipping und Lena Kreck (beide Linke) am Freitag.

"Fatal, wenn Menschen ihre Wohnung verlieren"

In einem Brief an die Gerichtspräsidenten baten die beiden darum, sensibel auf die sich abzeichnende Notsituation zu reagieren. Bei steigenden Lebensmittel- und Energiepreisen könne es passieren, dass Menschen ihre Miete nicht mehr bezahlen könnten. "Es wäre fatal, wenn diese Menschen jetzt auch noch ihre Wohnung verlieren und sich damit ihre Lebenssituation weiter erheblich verschlimmert."

Bereits während vergangener Corona-Wellen sei eine Aussetzung der Vollstreckung von Wohnungsräumungen in Berlin von der Sozialverwaltung und der Justizverwaltung angeregt worden.

Sendung: rbb24 Abendschau, 14.10.2022, 19:30 Uhr

17 Kommentare

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  1. 17.

    Sehr wohl und richtig.
    Vor allem gibt es Gesetze, die genannte Sachverhalte regeln.
    An die der Gerichtsvollzieher logischerweise gebunden ist.

  2. 16.

    Sorry, ich habe für vieles Verständnis, aber einen Mieter, der andere an Leib in Leben bedroht, der die Bausubstanz willkürlich so beschäftigt, dass das Gebäude fast unbewohnbar wird nur weil er andere Mietparteien tyrannisieren will der soll bleiben dürfen? Irgendwie hat Frau Kipping sich in der Zeit geirrt. Hier ist nicht die DDR sondern die BRD und da dürfte auch das Eigentum geschützt werden. Sie kann ja selber ein Mietshaus errichten wo diese Klientel einziehen kann!

  3. 15.

    Seit wann appelieren amtierende Minister an Gerichte, dass diese im Sinne ihres Wahlklientels entscheiden mögen?
    Noch nie zuvor so etwas vernommen, da in der Bundesrepublik noch nie dagewesen.

  4. 14.

    Wehe dem wenn die AfD an die Gerichte appelieren würde, da wäre die Linke am meisten entsetzt.

  5. 13.

    Diese Möglichkeit gibt's auch immer noch. Jedoch ist und war sie schon immer freiwillig und kann jederzeit durch den Leistungsempfänger widerrufen werden.

    Sozialleistungen unterliegen der Dispositionsfreiheit

  6. 11.

    Wenn Sie den Finanzminister meinen, der die gesetzliche Schuldenbremse deshalb einhalten weil, weil das Erarbeitete Aller nicht leichtfertig für Träumereien bestimmter Schuldengeister geopfert werden darf, so muss man sagen das dies nur bedingt zum Artikel passt. Allerdings können Sie hier leicht erkennen: Zwangsräumungen haben auch eine Leidensseite auf der Eigentümerseite. Oft unverschuldet. Wenn die „Link*innen“ dafür aufkommen wollen? Mitwelchem Recht wollen Sie Gutes tun mit fremden Geld? Ob das bei denen immer so ist? Und, wo führt das hin?

  7. 10.

    "Weder das Gericht noch der Gerichtsvollzieher haben da einen Ermessensspielraum."
    Das sieht die Zivilprozessordnung aber anders.
    Und nur weil Ihnen das nicht passt, wird sich daran nichts ändern.

  8. 9.

    Früher hat das damalige Sozialamt die Miete direkt an den Vermieter bezahlt. Da das aber als Diskriminierung bezeichnet wurde, wurde das Geld dem Sozialhilfeempfänger ausgehändigt. Leider können viele damit nicht wirtschaften. Dafür muss man aber den Vermieter nicht verantwortlich machen. Zu erst bezahlen die steigenden Nebenkosten die Vermieter . Wenn sie den Zahlungen nicht nach kommen wird Frau Kipp ing dann auch ein Aufschiebung der Vermieterkosten beantragen?

  9. 8.

    Antwort auf Claudia
    Hallo Claudia ich hatte am einen Arbeitsunfall und musste deshalb zur OP ins UKB dort bekam ich per WhatsApp das meine Firma Insolvenz angemeldet hat.
    Ich bekomme zur Zeit weder Lohn noch ALG2 NOCH sonstwas .
    Dabei habe ich alle Anträge gestellt und bin auch zum Vermieter der DEGEWO die aber Verständnis zeigt sonst wäre ich jetzt obdachlos Lebensmittel verdanke ich Freunde die mich unterstützen zur Zeit.

  10. 7.

    So langsam reicht's aber mal! Das öffnet Betrügereien Tür und Tor; es gibt genug Zuschüsse, die Menschen müssen doch endlich Ihrer Verantwortung gerecht werden! Vor der Räumung muss man ja schon mehrere Mieten im Rückstand sein, dann muss man sich kümmern.

  11. 6.

    Hat er nicht. Rein moralisch nachvollziehbar, rechtlich wenn Einfluss genommen wird, Rechtsbeugung. Zum Anderen die Frage, wenn die Schonfrist um ist, lösen sich dann die Schulden in Luft auf, oder wird ein Lottogewinn garantiert? Wer jetzt schon Probleme hat, wird die aufgelaufenen Schulden in einem halben Jahr auch nicht tilgen können. Konzeptionsloses Wahltheater.

  12. 5.

    Traurig, dass es erst so weit kommen muss, dass die Möglichkeit einer Räumung im Raum steht. Besser wäre es, endlich mehr Hilfsangebote für Menschen in Not zu schaffen und Bürokratien dabei abzubauen. Viele Menschen sind damit in ihrer Situation total überfordert und resignieren dann. Der vollmundige Spruch unserer Bürgermeisterin, vieles zur Chefsache zu machen, war wohl auch nur wieder so ein Wahlversprechen. Für Flüchtlinge, so schlimm das auch alles ist, ist genug Geld und Personal vorhanden, für die eigene Bevölkerung wohl nicht. Und die FDP sitzt auf dem Steuergeld und verschwendet es lieber für ihre Zwecke...

  13. 4.

    Viel besser wären,
    Miet- Kosten- Übernahme- Garantien
    für alle Bürger*Innen.

  14. 3.

    "Haben Richter in den Fällen überhaupt einen Ermessensspielraum? "
    § 721 Abs. 1 ZPO

  15. 2.

    Weder das Gericht noch der Gerichtsvollzieher haben da einen Ermessensspielraum. Allein der Vermieter kann entscheiden, ob er seine Räumungsklage beim Gericht oder seinen Vollstreckungsantrag beim Gerichtsvollzieher einreicht. Die Gerichte könnten allenfalls die Räumungsklagen eine Weile länger liegenlassen...

  16. 1.

    Haben Richter in den Fällen überhaupt einen Ermessensspielraum?
    Eher hat wohl der Gerichtsvollzieher einen Ermessensspielraum.

    Die Sozialsenatoren könnte ja die Kostenübernahme der Mietschulden im Wege einen Darlehens zusagen, bevor Richter in Bedrängnis gebracht werden.

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