Inflation und Energiekrise - Bundesregierung beschließt Gaspreis-Entlastungen für Dezember

Mi 26.10.22 | 21:50 Uhr
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Eine Ein-Euro Münze steht aufrecht vor einer Gas-Flamme. (Quelle: dpa/Jörg Carstensen)
Audio: Antenne Brandenburg | 27.10.2022 | Ronald Schleif | Bild: dpa/Jörg Carstensen

Vor etwas mehr als zwei Wochen legte eine Expertenkommission Vorschläge zur Entlastung von Gaskunden vor. Nun plant die Bundesregierung einen ersten Entlastungsschritt - als Überbrückung bis zur Gaspreisbremse.

Die Bundesregierung bringt eine milliardenschwere Soforthilfe für Gaskunden auf den Weg. Gas- und Wärme-Kunden sollen von ihren Abschlagszahlungen für den Monat Dezember freigestellt werden.

Dazu hat das Wirtschaftsministerium die Ressortabstimmung eingeleitet, wie die Deutsche Presse-Agentur am Mittwoch aus Regierungskreisen erfuhr. Damit sollen in einem ersten Schritt die Vorschläge der von der Regierung eingesetzten Expertenkommission Gas umgesetzt werden.

Auszahlung für die Jahresabrechnung

Die "Soforthilfe" solle einen Ausgleich für die gestiegenen Energierechnungen im Jahr 2022 schaffen und die Zeit bis zur geplanten Einführung der Gaspreisbremse im kommenden Frühjahr überbrücken. Mieterinnen und Mieter sowie Mitglieder von Wohneigentumsgemeinschaften sollen die Entlastung im Rahmen ihrer jährlichen Heizkostenabrechnung erhalten und eine entsprechende Information über die geschätzte Höhe ihrer Entlastung.

Insgesamt werden die Entlastungen im niedrigen zweistelligen Milliardenbereich liegen, wie es aus den Regierungskreisen hieß. Die Finanzierung erfolge aus dem neuausgerichteten Wirtschaftsstabilisierungsfonds. Mit diesem "Abwehrschirm" in Höhe von bis zu 200 Milliarden Euro will die Bundesregierung für Verbraucher und Unternehmen die Folgen der hohen Energiepreise abfedern.

Ein Gesetzentwurf zur Soforthilfe soll am 2. November im Kabinett beschlossen werden. Auch wenn die Großhandelspreise zuletzt zurückgegangen sind, bleibe die weitere Entwicklung unsicher, hieß es.

Ein Zwölftel des Preises für Dezember

Konkret sollen sogenannte Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Wärmekunden grundsätzlich von der Dezember-Abschlagszahlung freigestellt werden, wie es in einem Papier heißt. Es gehe um eine einmalige Entlastung für das Jahr 2022 in Höhe der Abschlagszahlung für den Monat Dezember 2022.

Die Entlastung entspreche bei Erdgas dem Produkt aus einem Zwölftel eines Jahresverbrauchs und dem für Dezember 2022 vereinbarten Preis, ergänzt um eine anteilige Entlastung bei den anderen Preiselementen.

Das Abstellen auf die für Dezember 2022 vereinbarten Preise solle gewährleisten, dass die teilweise sehr unterschiedlichen und teils erheblichen Preisanstiege zum Ende des Jahres 2022 zugunsten der Letztverbraucher berücksichtigt werden.

Unterschied zu den Vorschlägen der Expertenkommission

Das ist aus Umsetzungsgründen ein Unterschied zu den Vorschlägen der Expertenkommission: Diese sah eine Einmalzahlung vor auf Basis des Verbrauchs, welcher der Abschlagszahlung aus September 2022 zugrunde gelegt wurde.

Bei Fernwärme soll nach dem Papier der Bundesregierung die Entlastung dem Betrag der September-Rechnung zuzüglich einem pauschalen Anpassungsfaktor entsprechen, der die Preissteigerungen im Zeitraum bis Dezember abbilden soll.

Viele zahlen weiterhin moderate Abschläge

Für Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter soll es eine eigene Regelung über die Weitergabe der Entlastungen geben. Viele Vermieter hätten die monatliche Vorauszahlung noch nicht an die gestiegenen Gas- und Energiepreise angepasst.

Viele Mietende zahlten daher derzeit weiterhin vergleichsweise moderate Abschläge, basierend auf den Preisen und Verbräuchen des Vorjahres. Bei diesen Mieterinnen und Mietern kämen die höheren Preise im Rahmen der Heizkostenabrechnung für das Jahr 2022 an, die 2023 erstellt werde. Die für Dezember geplante Entlastung solle daher mit der nächsten jährlichen Heizkostenabrechnung von den Vermietenden an die Mieterinnen und Mieter weitergegeben werden.

Sendung: rbb24 Inforadio, 26.10.2022, 23:00 Uhr

14 Kommentare

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  1. 14.

    Scholz kann nicht Kanzler (siehe China.-Deal in HH) - künftig beide Stimmen den Grünen!

  2. 13.

    "Ein Gesetzentwurf zur Soforthilfe soll am 2. November im Kabinett beschlossen werden" wie wäre es mit abwarten, statt schon wieder zu fragen, infrage zu stellen und meckern.

  3. 12.

    Die Regierung macht ein Chaos nach dem Anderen. Das ist wieder ein riesiger bürokratischer Rattenschwqnz.

    Einfacherer wäre schnelle Soforthilfe für Unternehmen und eine Einmalzahlung über ein Formular für Rentner, Studenten, Geringverdiener, Alleinerziehende usw.

    Lieber den Wirtschaftsteilnehmern die Bürokratie aufbürgen, als die eigenen Mitarbeiter Formulare genehmigen zu lassen.

  4. 11.

    Ich nehme an damit ist z.B. der Grundpreis, der ja noch obendrauf, gemeint.

  5. 10.

    Soforthilfe im Rahmen der jährlichen Heizkostenabrechnung........
    Die Abrechnung von 2022 erhalte ich Ende 2023 und von 2023 Ende 2024.
    Das ist ja eine ganz tolle Sache.
    Die eingestzte Kommission und die Politiker haben anscheindend keine Ahnung davon, dass die Eigentümer/Hausverwaltungen sich für das Zusenden der Betriebskostenabrechnungen 12 Monate Zeit lassen können.
    Meine Abrechnung der Heizkosten von 2021 erhalte ich im November bzw. Dezember.

  6. 9.

    Jahresverbrauch X kWh. Ein Zwöflter davon X/12 kWh. Preis für Dezember Y €/kWh. Produkt davon X*Y/12€. Ergänzt um anteilige Entlastungen bei den anderen Preiselementen (also +1/12*Fixkosten).

  7. 8.

    Mit "anderen Preiselementen" ist das, was außer den eigentlichen Verbrauchskosten sonst noch auf der Rechnung steht, z.B. Grundbetrag.

  8. 7.

    Wie werden denn die Bürger entlastet die nicht mit Gas oder Fernwärme heizen, sondern mit Heizöl, Kohle oder Strom?
    Wäre eine generelle Steuersenkug nicht sinnvoller?
    Nur noch Kopfschütteln.............

  9. 6.

    BASF will nicht warten. BASF hat verlauten lassen, dass seine europäischen Standorte wegen einer dreifachen Belastung aus schleppendem Wachstum, hohen Energiekosten und Überregulierung auf ein „dauerhaft“ geringe Maß gesenkt werden muss. Geplant ist indes die Expansion nach China.

  10. 5.

    >"Wer versteht das?"
    Die Frage kann ich nachvollziehen.
    Grob gesagt: Es handelt sich hier um einen Durchschnittspreis. Der vereinbarte Preis als Grundlage ist meist nicht der aktuelle Marktpreis, sondern der von einem Jahr zuvor. Denn die Gasversorger verkaufen das Gas heute an ihre Bestandskunden zum vereinbarten Preis von vor einem Jahr. Da war die Gaswelt noch ne andere. Für Neukunden sieht die Preiswelt beim Gas heute ganz anders aus. Die bekommen auch nur einen kleinen Teil von der Gasrechnung Dezember Vorjahr. Mal so grob umschrieben... Was ich auch gut finde als langjähriger Bestandskunde eines kommunalen Stadtwerkes. In einem Jahr war ich gleich dem günstigsten Anbieter, im anderen Jahr 100 EUR teurer und so hin und her. Ich habe nie gewechselt wegen 100 EUR mal teurer. Nun bin ich langjähriger Bestandskunde und profitiere von diesem Preisvorteil. Und mein Geld war immer im regionalen Wirtschaftskreislauf und nicht am Jahresende bei irgendwelchen Aktionären in Übersee.

  11. 4.

    Die Berechnung versteht doch kein Mensch. Mein Gaslieferant erhöht erst ab Januar. Im Dezember zahle ich noch den alten Abschlag auf Basis meines alten Vertrages. Wenn der Dezember die Basis ist, dann hilft mir das gar nicht. Ab Januar zahle ich 150% mehr.

  12. 3.

    Ich nicht.
    Ich warte mal ab was die Stadtwerke und dann unser Verwalter bzw. Messstellenbetreiber der Eigentümergemeinschaft daraus bauen.
    Einfach in der nächsten Jahresabrechnung 1/12 kürzen wäre zu leicht.
    Bei monatlicher Abrechnung nach Verbrauch gibt es ja eh keine Abschläge, also auch da einmalig 1/12 der gesamten Jahresabrechnung 2022 kürzen.
    Einfach kann ja jeder ausser deutsche Behörden.
    Damit müssen auch noch die Softwarebuden der Abrechnungssysteme, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater beschäftigt werden. Als ob die alle nix besseres zu tun hätten. Die geringere MWst. muss ja auch noch eingepflegt werden.

  13. 2.

    Ist wie eine Textaufgabe in der Schule. Ein Zwölftel des Jahresverbrauchs ist der mittlere Verbrauch pro Monat - da in den Wintermonaten mehr verbraucht wird, ist dieser Mittelwert natürlich kleiner als der wahre Verbrauch in den Wintermonaten - in den Sommermonaten ist das entsprechend umgekehrt. Diesen mittleren Monatsverbrauch nehmen Sie zum Preis für Dezember 2022. Soweit, so durchsichtig. Undurchsichtig finde ich nur: "... ergänzt um eine anteilige Entlastung bei den anderen Preiselementen." Was ist mit "anderen Preselementen" gemeint und heißt "ergänzt" einfache Summe oder auch wieder eine Art Mittelwertbildung vorher?

  14. 1.

    "Die Entlastung entspreche bei Erdgas dem Produkt aus einem Zwölftel eines Jahresverbrauchs und dem für Dezember 2022 vereinbarten Preis, ergänzt um eine anteilige Entlastung bei den anderen Preiselementen."

    Wer versteht das?

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