Vor dem Oberverwaltungsgericht - Berlin scheitert erneut mit Forderung nach Sondernutzungserlaubnis für Carsharer

Do 27.10.22 | 19:13 Uhr
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We share, E-Auto Ladestelle in Berlin (Quelle: dpa/Joko)
Audio: Fritz Radio | 27.10.2022 | Bild: dpa/Joko

Der Berliner Senat ist auch in der zweiten Instanz mit seinen Forderungen von Sondernutzungsregeln für Carsharing-Dienste gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht teilte am Donnerstag mit, es habe die Beschwerde des Landes gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts zurückgewiesen.

Damit müssen die beiden Carsharing-Anbieter, die gegen die neue Sondernutzungserlaubnis-Pflicht des Senats geklagt hatten ("weshare" und "Share now") auch weiterhin keine Sondernnutzungsregeln befolgen.

Sondernutzungserlaubnis sollte eigentlich seit September gelten

Dem Oberverwaltungsgericht zufolge stellen Carsharing-Unternehmen keine "straßenrechtliche Sondernutzung" dar, weil die Unternehmen ihre Fahrzeuge eben genau für die Nutzung zu Verkehrszwecken bereitstellen würden. Wie die Geschäftsbeziehung zwischen Anbieter und Kunden ausgestaltet sei, spiele dabei keine Rolle.

Die Entscheidung bezieht sich allerdings nur auf die Leihwagen, nicht auf Leihräder oder E-Scooter. Anbieter dieser Fortbewegungsmittel müssen weiterhin die Sondernutzungsregeln befolgen.

Seit Anfang September verpflichtet der Berliner Senat alle Sharing-Anbieter zum Einhalten spezieller Regeln. Eigentlich müssten sie seitdem eine Sondernutzungserlaubnis beantragen. Damit verbunden sind Auflagen für die Angebote, aber auch das Zahlen einer Gebühr. Die beiden Carsharing-Unternehmen hatten daraufhin Anfang August beim Verwaltungsgericht einen Eilantrag eingereicht und Recht bekommen. Sie mussten also vorerst keine Sondernutzungsgebühren entrichten und wurden darin jetzt auch in der zweiten Instanz bestätigt.

Sendeung: rbb24 Inforadio, 27.10.2022, 19:15 Uhr

15 Kommentare

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  1. 15.

    Ähem, zum Glück sind die Verhältnisse hier anders als in diktatorischen Regimen, wo das Recht in Händen der Macht liegt. Hier können auch Regierungsentscheidungen, also die Legislative, durch die Judikative revidiert werden. Und auch wenn Ihnen das wm. irgendwie "staatsversagerisch" vorkommen mag, ist es im Sinne der Demokratie grundsätzlich positiv zu bewerten, Stefan.

  2. 14.

    Nicht jeder Platz gehört der Allgemeinheit. Wenn „Mike M“ kauft, dann ist was passiert?
    Interessant ist, dass der Senat wieder scheitert. Gebühren, ohne die geringste Leistung, mittels Verordnung kassieren, offenbart wieder die sehr komische Moral der Nichtstuer.

  3. 13.

    Diese ganzen Carsharing-Anbieter sind nach meiner Meinung rein privatrechtlich tätig und es ist mehr als nur ein alternatives Mobilitätsangebot, denn es dient der Gewinnerzielungsabsicht und bei Nichtnutzung werden dem öffentlichen Straßenraum und somit den Anwohner*Innen permanent die stetig knapper und teurer werdenden Parkmöglichkeiten im häuslichen Umfeld entzogen. Folglich sind Sondernutzungsgebühren mindestens in Höhe der ortsüblichen Anwohnervinegrette (puls x) zu entrichten, weil immer wieder in wechselnden Parkzonen durch diese KFZ Plätze blockiert werden. Im Gegensatz dazu haben z. Bsp. die BVG und Vermieter wie Europcar, Sixt, etc. eigene Stellplätze für Ihren Fuhrpark und solange das für Carsharer nicht der Fall sein wird, wird eben ans Land Berlin gezahlt! Punkt.

  4. 12.

    Weg mit den privaten Wohnhäusern und weg mit privaten Supermarktflächen! Der Platz gehört doch der Allgemeinheit ! Oder ?????

  5. 11.

    Stefan:
    "Bei den in letzter Zeit gescheiterten Prozessen unsere Senats (Mietendeckel, Friedrichstraße, Carsharing uvm.), stellt sich die Frage warum das so ist. Können die "Fachleute" keine rechtssicheren Anträge/Gesetze einreichen? Oder denken Sie, Recht ist das was Sie für richtig halten. Kostet alles Steuergelder und verzögert die korrekte Lösung auch noch einmal immens."

    Es gibt immer viele Fälle, wo es keine eindeutige Rechtslage gibt, wo man mit guten Argumenten so oder mit ebenfalls guten Argumenten anders entscheiden kann, bis ein Gericht dann endlich darüber entscheidet. Es ist also nicht zwangsläufig juristische Schlamperei!

  6. 10.

    SIe erklären es doch selbst oder wie oft "liegen" Carsharing-Autos in der Gegend rum? Solange ein Autofahrer sich an die Verkehrsregeln hält, die für den fließenden wie für den ruhenden Verkehr gelten, solange ist eine Sondernutzung des Straßenverkehrs nicht erkennbar. Dass hingegen Roller wahllos auf Fußwegen rumstehen dürfen regelt weder die Straßenverkehrsordnung noch die kommunalen Verordnungen der jeweiligen Ordnungsämter, welche hier zuständig wären. Und wenn jeder Laden, der Waren oder Werbeschilder auf dem Weg vor dem Laden stellen will, dies beantragen und dafür zahlen muss, sobald er damit zu weit in den Weg ragt, dann gilt dies auch für Privateigentum, welches die Eigentümer eben nicht wie üblich in Kellerräumen oder auf Hinterhöfen abstellen, sondern irgendwo im öffentlichen Raum. Das ist ja die Sondernutzung, nicht dass die überhaupt zum Fahren genutzt werden.

  7. 9.

    Mit E-Rollern und Fahrrädern hat sich das Gericht nicht beschäftigt, einfach weil dagegen keiner geklagt hat.
    Gut möglich das die Entscheidung dann tatsächlich anders aussehen würde.

  8. 8.

    Wann lernen es die Naturfeinde endlich, dass sie im Gegensatz zu den Grünen voll auf dem Holzweg sind?

  9. 7.

    Was für eine Sinnlose Meinung, da Sie in Ihrer Aufzählung - natürlich - die Fahrradparkplätze in ganz Berlin und die Bänke auf den Straßen, u.a. in Kreuzberg (Bergmannstraße) und Mitte (Friedrichstraße) vergessen haben.

  10. 6.

    Und weg mit den ganzen preiswerten und von Allen Steuerzahlern:innen bezahlten Anwohnerparklätzen in Berlin !!! Weg mit den Parkplätzen in Berlin, das ist öffentlicher Verkehrsraum der Allgemeinheit und keine private Parkfläche !!!

  11. 5.

    Für mich nicht ganz logisch dieses Urteil. Autos keine Sondernutzungsgebühr, e-Rollerund Fahrräder ja. Alle nehmen aber anderen Parkplätze weg, behindern Fußgänger und ganz normale Radfahrer da diese Dinger oft genug einfach nur in der Gegend herumliegen.

  12. 4.

    Wann lernen es die Grünen endlich, das sie mit ihren Konzepten auf dem Holzweg sind.

  13. 3.

    Bei den in letzter Zeit gescheiterten Prozessen unsere Senats (Mietendeckel, Friedrichstraße, Carsharing uvm.), stellt sich die Frage warum das so ist. Können die "Fachleute" keine rechtssicheren Anträge/Gesetze einreichen? Oder denken Sie, Recht ist das was Sie für richtig halten. Kostet alles Steuergelder und verzögert die korrekte Lösung auch noch einmal immens.

  14. 2.

    Dann entzieht den Leih-PKW-Firmen die sehr einfache Zahlung der Parkgebühren in den Anwohner-Parkzonen und sonste wo … Solche und andere Privilegien hat man denen als "Willkommensbonus" extra eingeräumt … Dann bewegen die sich vielleicht … Unverschämtheit ... Rühmen sich aller Orten der Gesellschaft ökologisch dienlich zu sein und dann wollen sie aber null Regeln, die ihnen die Gesellschaft dafür (aus vielerlei guten Gründen und schlechten Erfahrungen) aufgeben will.

  15. 1.

    Das ständige Scheitern vor Gericht trägt einen Namen: Bettina Jarasch! Sie hat die Kompetenz für die Mobilitätswende, ist aber inkompetent.

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