Pannen-Wahl zum Bundestag - Ampel schlägt Wahlwiederholung in rund 300 Berliner Stimmbezirken vor

Di 04.10.22 | 14:50 Uhr
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Symbolbild/bearbeitet: Eine Frau wirft ihren Stimmzettel in die Wahlurne (Quelle: dpa/Felix Kästle)
Audio: rbb24 Abendschau | 04.10.2022 | Bild: dpa/Felix Kästle

Die Ampel-Koalition hält eine Wiederholung der Bundestagswahl in etwa 300 Berliner Stimmbezirken für nötig. Ein entsprechender Vorschlag sei an den Wahlprüfungsausschuss des Bundestags gegangen, berichtet AFP.

Wegen zahlreicher organisatorischer Probleme und Pannen bei der Bundestagswahl in Berlin will die Ampel-Koalition die Abstimmung in der Hauptstadt in rund 300 der knapp 2.300 Wahllokale wiederholen lassen. "Dabei beschränken wir uns auf die Zweitstimmen", sagte der SPD-Abgeordnete Johannes Fechner am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP.

Einen entsprechenden Vorschlag der Ampel-Vertreter im Wahlprüfungsausschuss des Bundestags schickte Fechner am Nachmittag an die Vorsitzende Daniela Ludwig (CSU). Der Ausschuss soll darüber noch im Oktober abstimmen. Da die Ampel-Koalition im Wahlprüfungsausschuss die Mehrheit stellt, ist davon auszugehen, dass der von Fechner übermittelte Vorschlag im Oktober von dem Gremium beschlossen wird.

Es handelt sich dabei um eine Beschlussvorlage, über die dann noch das Parlament insgesamt abstimmen muss. Dann wäre der Weg frei für eine teilweise Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin. Gegen den Bundestagsbeschluss kann allerdings auch noch Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden.

"Neuwahlen, wo Fehler geschehen sind"

Die Ampel-Vertreter im Ausschuss hatten sich nach der Verhandlung des Berliner Verfassungsgerichtshofs am vergangenen Mittwoch noch einmal zusammengesetzt, um zu besprechen, was die Gerichtsverhandlung für den Umgang mit der Bundestagswahl bedeutet, die am selben Tag stattfand.

Das Berliner Gericht befasste sich ausschließlich mit den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksversammlungen. "Das Berliner Verfassungsgericht hat uns darin bestärkt, Neuwahlen dort durchzuführen, wo Wahlfehler geschehen sind", sagte Fechner AFP. "Anders als das Berliner Verfassungsgericht sehen wir wie der Bundeswahlleiter die Wahlfehler aber nicht in jedem Wahlkreis."

Wie Fechner in dem Schreiben an die Ausschussvorsitzende Ludwig ausführt, das AFP vorliegt, soll beispielsweise eine verspätete Schließung eines Wahllokals in der Regel erst dann als Wahlfehler gelten, wenn noch nach 18.45 Uhr Stimmen abgegeben werden konnten. "Auch meinen wir, dass eine kurze Unterbrechung des Wahlvorgangs von unter 15 Minuten noch keinen Wahlfehler darstellt und eine Wartezeit in dieser Größenordnung für Bürgerinnen und Bürger zumutbar ist", sagte Fechner AFP.

Ursprünglich wollte die Ampel im Wahlprüfungsausschuss in 440 Wahlbezirken nachwählen lassen, die Opposition, vor allem die CDU, eine komplette Nachwahl.

Erststimmen im Vorschlag nicht inbegriffen

Bei den Wahlen im September 2021, die am gleichen Tag wie der Berlin-Marathon abgehalten wurde, hatte es in der Hauptstadt zahlreiche Pannen gegeben - etwa fehlende Stimmzettel, lange Warteschlangen oder zwischenzeitlich geschlossene Wahllokale. Es gab deswegen zahlreiche Einsprüche gegen das Ergebnis, insbesondere von Bundeswahlleiter Georg Thiel.

Thiel sah die Vorfälle in knapp 340 Stimmbezirken als gravierend an und forderte eine Wiederholung der Wahl in sechs von zwölf Berliner Wahlkreisen. In einem Fall - in Berlin-Reinickendorf - zog Thiel auch das Erststimmen-Ergebnis in Zweifel. Dieser Einschätzung schloss sich die Ampel-Koalition nun nicht an.

Mit der Erststimme entscheiden die Wählerinnen und Wähler, welcher Direktkandidat ihren Wahlkreis im Parlament vertreten soll. Die Zweitstimme geben sie einer Partei.

Sendung: rbb24 Abendschau, 04.10.2022, 19:30 Uhr

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48 Kommentare

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  1. 48.

    Sie wissen doch das es um Berlin geht. Da muss es für alle BERLINER Wahlbezirke eine Neuwahl geben. Jetzt besser verstanden?

  2. 47.

    „Dabei beschränken wir uns auf die Zweitstimmen“.

    Im Umkehrschluss müssten demnach die Erstimmen unantastbar abgegeben worden sein können, Schwierig bei einem Wahlzettel.

    Ein parteiübergreifendes Geschenk also unter Bundestag-Politik“Freunden)?

    „Die Abgeordneten Gregor Gysi und Gesine Lötzsch in Berlin sowie Sören Pellmann in Leipzig verteidigten ihre Direktmandate, wie die Auszählung aller Stimmen in ihren Wahlkreisen ergab.“

    https://www.rnd.de/politik/linke-drei-direktmandate-darum-reichen-4-9-prozent-zum-einzug-in-den-bundestag-R45P7WOOKUNOTL4YTFEB6GWBCQ.html

    Beim Verlust eines der drei Direktmandate würde die Linke aus dem Bundestag fliegen, oder nicht?

  3. 46.

    Das Aussitzen des Senats und der Vorschlag der „ Ampel“ schadet unserer Demokratie und macht das aktuelle System nur noch unglaubwürdiger. Wasser auf die Mühlen aller Antidemokraten und Verschwörungsanhänger. Hätten wir aktuell nicht andere Themen würde die Medienlandschaft wohl aufmerksamer reagieren und recherchieren.

  4. 45.

    Bauchgefühl ist ok, diesem nachzugehen und zu hinterfragen, ob die Vorschläge dieses Gefühls belastbar sind ... das ist meine Erwartung an aufgeklärte Menschen.

  5. 43.

    "Moralisch denke ich: entweder man macht eine Wahl komplett neu oder nicht. "

    Keine Ahnung, was daran Moral sein soll, aber warum sollteb z.B die Bewohner von Husum noch Mal wählen, weil es einigen Berliner Wahllokalen keine ordnungsgemäße Wahl gab?

  6. 42.

    Rechtlich mögen das andere beurteilen. Moralisch denke ich: entweder man macht eine Wahl komplett neu oder nicht. Was für ein Wahlergebnis ist denn das, in dem ein Teil der Bevölkerung in der politischen Situation des September 21 entscheidet und ein anderer Teil eine völlig andere politische Situation mit seiner Wahlstimme beurteilt? Das herrscht doch keine Gleichheit!

  7. 41.

    Examinierte Juristen lachen sich scheckig über diese Ausdenker-Ideen der Hobbyjuristen.

  8. 40.

    Wir sind hier nicht auf dem Bazar. Hoffentlich läßt sich das Gericht nicht durch diesen offensichtlichen "Kuhandel" ein.

  9. 39.

    https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2022/09/berlin-wahl-wahlwiederholung-verfassungsrecht.html

    https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2022/07/berlin-wahl-chaos-verfassungsrecht-pestalozza-mandatsrelevant.html

    https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2022/09/interview-thorsten-fass-politikwissenschaftler-verfassungsgerich.html

  10. 38.

    Kann mir mal jemand erklären, wieso die auf demselben Wahlzettel stehende Erststimme gelten soll, wenn die Zweitstimme als nicht ordnungsgemäß gewertet wird? Das verstehen wohl nur Spezialdemokraten wie der Herr Fechner. Solche Leute legen die Axt an die Demokratie und merken es nicht.

  11. 37.

    Hallo Carsten (Immanuel; Ansgar; ...) - Auch ein zweimaliges eingeben der selben Meinung ist nicht bindent DIE WAHRHEIT.
    Mit Äußerungen wie, Zitat: "Aber interessant wer hier ständig von Neuwahlen schwadroniert." willst Du doch auch Position deutlich machen.
    Und da Deine Äußerung den Eindruck macht, das Du eher dem gegenwärtigen Senat zugewandt bist, solltest Du aber andere demokratische Auffassungen, wenn nicht gerade akzeptieren, dulden.
    Denn wie viele Berliner Wähler haben das Hyper-intelektuelle Niveau wie Du?
    Es gibt auch immer noch sowas wie Bauchgefühl.
    Und wem Du das vorwirfst, diskriminierst Du in überheblicher, arroganter Art.

  12. 35.

    Wenn das ganze Hickhack vorbei ist,sind die nächsten Wahlen schon längst Geschichte.

  13. 34.

    Auf welcher Basis wollen Sie gültige Stimmen einer Wahl für nichtig erklären?

    Sie können vieles lächerlich finden, können Sie auch nachvollziehbar argumentieren?

  14. 33.

    Belege für den Vorsatz welcher Ihren Vorwurf bedingt ... wie immer keine. Sie müssen Ihren Straftatvorwurf schon belegen.

  15. 32.

    Wäre sicher hilfreich wenn mal jemand (rbb) den Unterschied zwischen Wahlwiederholung und Neuwahlen erklärt, auch wenn das in den letzten Tagen immer wieder angedeutet wurde.

  16. 31.
    Antwort auf [Berliner] vom 04.10.2022 um 16:27

    Ich nehme an, Sie meinen das "Vielleicht" eher rhetorisch.
    Selbstverständlich bedeuten die allermeisten Wahlkreise, in denen die Wahl korrekt ablief, im faktischen Umkehrschluss wiederum auch, dass ihr Ergebnis andernfalls für null und nichtig erklärt würde. Das aber wäre Anmaßung.

    (Ich habe die besagten 20 Artikel jetzt nicht gelesen. Aber da dürfte Ähnliches drinstehen.)

  17. 30.

    Da die Ampel ja schon nicht weiß, wie groß die Probleme von Armutsrentnern, Wohnungslosen und Niedriglöhnern sind, bezweifel ich, dass die Ampel weiß, wie groß die Probleme an der Wahlurne waren.

  18. 29.

    Sie verallgemeinern. Jedes Gericht trifft ein Abwägung zwischen dem Gesamtverlauf und einzelnen Begebenheiten und fragt sich, inwiefern eine Systematik vorliegt. Die ist hier nicht gegeben. Vielmehr ist es durch Selbstüberschätzung (sprich: Berlin-Marathon mit der halben Sperrung des Innenstadtbereiches zeitgleich zur Wahl)zu einem Manko hier, da und dort gekommen.

    Mit einer Wahlmanipulation, die eine gesamte Wahl infragestellen würde, hat das nichts zu tun. Deshalb wäre die Ansetzung einer Neuwahl unverhältnismäßig und käme einer kollektiven Verweigerung gleich, das durch Wahlen erzielte Mandat auszuüben.

    (In Italien mögen die Dinge anders gesehen werden: 30 Nachkriegs-Ministerpräsidenten dort, ggü. hierzulande 9 Menschen nacheinander im Bundeskanzleramt. Die Ausübung der gesamten Legislaturperiode dort als Ausnahme, hier als Regel.)

  19. 28.

    Was da in Berlin bei der letzten Wahl passiert ist, ist klarer Wahlbetrug. Und wenn ich lese das das Verfassungsgericht hier eine Wahlwiederholung für möglich hält würde ich sagen eine Wahlwiederholung ist erforderlich !!
    Ich würde mich freuen wenn nach einer Neuwahl der Frau Giffey das ständige Grinsen vergehen würde, denn sie hat sich doch schon vor Schliessung der Wahllokale als Siegerin feiern lassen.
    Demokratie hatte ich anders in Erinnerung.

  20. 27.

    Stimmt fast. Die Fehler müssen mandatsrelevant sein. Nur das ist entscheidend. Und natürlich besteht da rein aufgrund der Menge der Stimmen ein Unterschied zwischen Landtagswahlen bzw. Kommunalwahlen und einer Bundestagswahl. Im Ergebnis kann also für Berlin unterschiedlich entschieden werden. Letztendlich wäre aber auch die Entscheidung des Bundestages gerichtlich überprüfbar. Abwarten. Für akademische Diskussionen ist hier der falsche Platz ;-) Und Stammtischgeplauder ist naturgemäß eben oft subjektiv geprägt

  21. 25.

    Gut das die Erstimme ggfs nicht wiederholt wird. Nicht auszudenken wenn ein MdB aufeinmal kein Mandat mehr hätte. Was würde passieren? Ich denke, der MdB würde bleiben und der neue kommt hinzu.

  22. 24.

    Wenn schon in ganz Berlin Neuwahlen zum Bundestag und für den Senat alles andere ist für mich nicht nachvollziehbar.

  23. 23.

    Das steht in ca. 20 Artikeln zu diesem Thema aus den letzten vier Wochen.

  24. 22.

    Wer kann dann in Berlin noch etwas glauben. Die Wiederholung schafft doch die Berliner Verwaltung sowieso nicht ordnungsgemäß durchzuführen. Die Wiederholung der Wahl, egal ob Wahl zum Abgeordnetenhaus oder zum Bundestag sollte unter UN- Beobachtung gestellt werden. Nur so könnten wir Berliner wieder an die hohen Werte der Demokratie glauben.
    Stefan

  25. 21.

    Ick wundre mir über jarnischt mehr.
    Wer ist in der Ampelkoalition ganz fett dabei? Die Grünen
    Wer steht in der Sonntagsumfrage in Berlin gerade ganz oben? Die Grünen
    Ich bin gegen Neuwahlen!

  26. 20.

    Könnten Sie bitte belegen warum Neuwahlen verfassungswidrig wären? Oder zumindest darauf hinweisen wo es steht.

  27. 19.

    Bitte Neuwahlen, sonst nichts, vielleicht wachen dann die Berliner auf

  28. 18.

    Vollständige Neuwahlen? Nein.
    Mal abgesehen davon, dass egal wie Berlin wählt die Mehrheiten im Bundestag nicht kippen - nachgewählt werden darf nur da, wo es zu Problemen kam, die dazu geführt haben, dass Wahlberechtigte entweder nicht wählen konnten, oder ihre Stimmen nicht gewertet werden konnten oder die Stimmabgabe durch andere beeinflusst war.
    Dabei sollte man auch mal abwägen, dass bei einer Nachwahl die gültigen gewerteten Stimmen von bis zu 1,8 Mio. Berliner/innen erst einmal für ungültig erklärt werden.
    Da, wo es Fehler gab, sollte man nachwählen. Da, wo es keine gab, DARF man eigentlich nicht nachwählen.
    (Wenn ein Argument ist, dass Leute wählen durften, die schon Teile des Ergebnisses kannten... das gilt ja jetzt noch mehr.)

  29. 17.

    "Komplette Neuwahlen wären nämlich verfassungswidrig."

    Keine korrekten Wahlen sind verfassungswidrig und entsprechen keiner wirklichen Demokratie!

  30. 16.

    Seit wann ist Stimmabgabe nach 18 Uhr ein Wahlfehler?
    Bundeswahlordnung, § 60: "Sobald die Wahlzeit (§ 47) abgelaufen ist, wird dies vom Wahlvorsteher bekanntgegeben. Von da ab sind nur noch die Wähler zur Stimmabgabe zuzulassen, die vor Ablauf der Wahlzeit erschienen sind und sich im Wahlraum oder aus Platzgründen davor befinden."
    Heißt: Um 18 Uhr gehe ich zum Ende der Schlange, egal wo das ist, und vergebe die rote Laterne. Und alle, die dann schon anstehen, MÜSSEN zur Wahl zugelassen werden.

  31. 15.

    "Komplette Neuwahlen wären nämlich verfassungswidrig."

    Keine korrekten Wahlen sind verfassungswidrig und entsprechen keiner wirklichen Demokratie!

  32. 14.

    Eine komplett unbeeinflusste Wahl ist schon allein aufgrund heutiger Kommunikationsmittel unmöglich. Immer nur geht es dabei um Abwägungen: Ein zu nah am Zugang zum Wahllokal aufgehängtes Wahlplakat hat dort nichts zu suchen, da gibt es einen Abstand, aber wer sich erst um 17.55 Uhr ins Wahllokal hineinbegibt und aufgrund einer Warteschlange erst um 18.10 Uhr wieder rauskommt, hat natürlich per Smartphone die Möglichkeit, sich ab 18 Uhr über Prognosen zu informieren.

    Seit Gebrauch der neuen Informationstechnologien ist das so und wird nur dann beanstandet, wenn es lauthals geschieht.

    Entscheidend ist also, dass die Wahl im Rahmen der Möglichkeiten unbeeinflusst geschieht und dass Wartezeiten zumutbar sind. Diese Abwägung ist geschehen. Über die parteiübergreifenden Ursachen des Chaos - die jahrzehntelange, fast schon systematische permanante Selbstüberschätzung gerade in Berlin - darüber m. E. schon oft genug geschrieben worden. Vorstufen davon gelten übrigens auch in Potsdam.

  33. 13.

    Auch durch ständige Wiederholung wird die unsinnige Forderung nicht gerechtfertigt. Aber interessant wer hier ständig von Neuwahlen schwadroniert. Komplette Neuwahlen wären nämlich verfassungswidrig.

  34. 12.

    Wahrscheinlich sind die 300 entstanden, weil durch Neuwahl dort sich nichts an der aktuellen Regierung ändern wird.
    Schon traurig wo wir hingekommen sind, dass man beim Thema Politiker und Regierung kaum noch bis gar kein Vertrauen mehr hat.

  35. 11.

    Unter den, verglichen mit September 2021, stark veränderten Bedingungen und mit dem Wissen von heute nach über einem Jahr irgendeine Wahl zu wiederholen, halte ich für äußerst problematisch. Da sehe ich die Gefahr, das Wahlergebnis auch wieder zu verfälschen.

  36. 10.

    Das ist doch wieder nur Stückwerk. Entweder komplett neue Wahlen, oder gar keine.

  37. 9.

    Auch durch ständige Wiederholung wird die unsinnige Forderung nicht gerechtfertigt. Aber interessant wer hier ständig von Neuwahlen schwadroniert. Komplette Neuwahlen wären nämlich verfassungswidrig.

  38. 8.

    Falls für den Deutschen Bundestag nur in ca. 300 von 2.257 Wahllokalen nachgewählt werden soll, könnten die vermutlichen Zweitstimmen-Verluste der SPD in engen Grenzen gehalten werden. Entspricht die Empfehlung der Ampel-Mehrheit im Wahlprüfungsausschuss des Bundestages tatsächlich DEMOKRATISCHEN Prinzipien?

  39. 7.

    Vielleicht haben diejenigen, die damals gewählt haben jetzt eine andere Meinung. Zum Beispiel Krieg, Energiekrise, Teuerung. Das würde ganz andere Voraussetzungen geben. Wahlergebnis nicht zu vergleichen. Also was soll der Schwachsinn. Wahl war peinlich und für das nächste Mal ordentlicher organisieren.

  40. 6.

    Ampel schlägt vor.....nette Demokratie!
    Lächerlich und ohne Worte.

  41. 5.

    Neuwahlen, sonst nichts.

  42. 4.

    Entweder komplett Neuwahlen oder gar keine Wahl. Alles andere ist lächerlich.

  43. 3.

    Tolle Demokratie. Die Gewählten schlagen selbst vor, wo gewählt werden darf und wo nicht.

  44. 2.

    Man kann mit der Begründung, dass bereits während der Stimmauszählung noch gewählt wurde, nicht diejenigen, die ihre Stimme eigentlich zu spät abgegeben haben, jetzt nicht über ein Jahr später erneut wählen lassen. Das ist grotesk und absurd. Daher nur komplette Wahlwiederholung!

  45. 1.

    Ok

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