Brandenburger Landtag - Fünf Fraktionen wollen Schul- und Kitakinder besser vor Gewalt schützen

So 07.05.23 | 16:28 Uhr
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Kinderkleidung hängt in einem Kindergarten an einer Garderobe. (Quelle: dpa/Caroline Seidel)
Audio: radioeins | 07.05.2023 | Nachrichten | Bild: dpa/Caroline Seidel

Fünf Fraktionen im brandenburgischen Landtag setzen sich mit einem gemeinsamen Antrag für einen besseren Schutz von Kindern vor Gewalt und Mobbing in Schulen und Kindertagesstätten ein.

Bei Verdacht auf Gewalt fehle es in den Einrichtungen noch zu oft an Wissen, Ressourcen, gut funktionierenden Netzwerken und klar definierten verlässlichen Abläufen, heißt es in dem Antrag, den die Fraktionen von SPD, CDU, Grünen, Linken und BVB/Freien Wählern in einer gemeinsamen Mitteilung am Sonntag ankündigten. Daher sollen die Aus- und Weiterbildung von Pädagoginnen und Pädagogen verbessert, Schutzkonzepte gesetzliche Pflicht werden und es auch mehr Kooperationen mit Kliniken geben.

Der Antrag soll an diesem Donnerstag ins Parlament eingebracht werden. Einen Tag zuvor, am Mittwoch, wird Staatssekretär Steffen Freiberg als neuer Bildungsminister und Nachfolger der zurückgetretenen Britta Ernst (SPD) im Landtag vereidigt.

Recht auf gewaltfreie Erziehung

"Es gehört zu den wichtigsten Aufgaben unserer Gesellschaft, Kinder und Jugendliche zu jeder Zeit und an jedem Ort vor körperlicher, verbaler oder psychischer Gewalt zu schützen", sagte die bildungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Kathrin Dannenberg. Die Fachkräfte in Kitas und Schulen müssten darin gestärkt werden, "wie sie mögliche Kindeswohlgefährdungen erkennen können, was in so einem Fall genau zu tun ist und wer Abhilfe schaffen kann", meinte die CDU-Politikerin Kristy Augustin.

Immer wieder werden Fälle des Verdachts der Kindeswohlgefährdung in Brandenburg bekannt, mutmaßlich begangen von Mitarbeitern. So sollen Beschäftigte etwa Kinder zum Essen gezwungen haben oder dazu, auf die Toilette zu gehen. In einer Kita gibt es den Verdacht, dass Kinder unter anderem auf der Toilette fixiert wurden.

Seit dem Jahr 2000 haben Kinder ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Im Bürgerlichen Gesetzbuch heißt es: "Das Kind hat ein Recht auf Pflege und Erziehung unter Ausschluss von Gewalt, körperlichen Bestrafungen, seelischen Verletzungen und anderen entwürdigenden Maßnahmen."

Sendung: radioeins, 07.05.2023, 16:03 Uhr

2 Kommentare

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  1. 2.

    Schulkinder sind schon explizit in der Überschrift mit genannt. Auch für die Maßregelungen durch die Eltern sollen Lehrende u. Erziehende sensibilisiert werden.
    Die Erziehung ausschließlich den Eltern zu überlassen, halte ich für bedenklich:
    Es gibt Eltern, die aufgrund ihrer kognitiven Einschränkungen eine adäquate Erziehung nicht gewährleisten können. Und wenn ich Eltern mit T-Shirts "Division Brandenburg" o.ä. sehe, tun mir die Kinder leid. Wo fängt Kindeswohlgefährdung an?

  2. 1.

    Das ist im Grunde genommen ok aber dann sollte man auch die Lehrkräfte und Schulleitungen beobachten und da erst Recht bei Förderschulen wie zb geistige Entwicklung. Aber ehrlich gesagt sollten Lehrer und Lehrerinnen das bleiben was sie gelehrt haben und das ist das bei bringen von Unterrichtsstoff und sollten bei Verfehlungen von einem Kind die Eltern benachrichtigen und den Eltern die Erziehung und die Massregelung überlassen. Haben es bei unserem Kind selbst erlebt und sind erschrocken....

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