Grundstücksstreit - Rangsdorfer Familie will am BGH gegen Zwangsräumung ihres Hauses vorgehen

Di 01.08.23 | 11:20 Uhr
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Archivbild: Das Einfamilienhaus von Familie Walter in Rangsdorf (Landkreis Teltow-Fläming). (Quelle: dpa/S. Stache)
Video: rbb24 | 01.08.2023 | Nachrichten | Bild: dpa/S. Stache

Neue juristische Runde im Rangsdorfer Grundstücksstreit: Die aufgrund eines Behördenfehlers zur Aufgabe ihres neu erbauten Hauses vepflichtete Familie will nun auf Bundesebene weiter kämpfen.

Die Familie aus Rangsdorf (Teltow-Fläming), die wegen eines Behördenfehlers ihr selbst errichtetes Einfamilienhaus verlieren soll, will gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) beim Bundesgerichtshof vorgehen.

Die Partei habe eine sogenannte "Nichtzulassungsbeschwerde" eingereicht, erklärte ein Sprecher des Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe am Dienstag. Zunächst hatte die "Märkische Allgemeine" [Bezahlinhalt] berichtet.

Mit diesem juristischen Antrag wehrt sich der Einreichende dagegen, dass eine nächste Klageinstanz - also hier nun der BGH - das Urteil der bis dahin letzten Instanz nicht überprüft. Das Brandenburger OLG hatte Ende Juni entschieden, dass die Familie ihr Grundstück verlassen und ihr darauf gebautes Eigenheim abreißen muss. Eine Revision gegen das Urteil hatte das OLG nicht zugelassen. Dagegen geht die Familie nun also mit der Beschwerde vor.

Offenbar Verhandlungen über eine Entschädigung

Das Justizministerium im Brandenburg wollte sich zu dem Fall explizit nicht äußern, da man in dem Fall mit der Familie Stillschweigen vereinbart habe. Das Ministerium befindet sich in Verhandlungen mit der Familie über eine mögliche Entschädigung.

Die Familie hatte das etwa 1.000 Quadratmeter große Grundstück 2010 bei einer Zwangsversteigerung im Amtsgericht Luckenwalde regulär erworben. Das Bauland wurde versteigert, weil der Erbe des Grundstücks Schulden bei der Stadt Freiburg hatte und angeblich nicht erreichbar war. Nachdem die Familie hohe Kredite aufgenommen und dort ihr Haus gebaut hatte, meldete sich der Erbe und forderte das Grundstück vor Gericht zurück.

Das Landgericht Potsdam entschied darauf im Jahr 2014, dass das Amtsgericht versäumt habe, nach dem Erben in ausreichendem Maße zu suchen. Daher sei die Zwangsversteigerung nicht rechtens und der Erbe weiterhin Eigentümer des Grundstücks. Dies wurde vom OLG bestätigt und nun auch die Herausgabe des Grundstücks samt Entschädigung angeordnet.

Sendung: Antenne Brandenburg, 01.08.2023, 12:00 Uhr

123 Kommentare

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  1. 123.

    Das ist ein berechtigter Einwand.Nur möc möchte ich sehen,dass ein Staatsanwalt ein Gericht Anklage.

  2. 122.

    Deswegen mein Vorschlag weiter unten, daß sich eigentlich die beiden Geschädigten zusammentun müßten, um genug juristische Schlagkraft gegen den Schädiger zu errreichen.

  3. 121.

    Liege ich da falsch in meinem Rechtsempfinden? Wenn ich etwas veräußere, das nicht mein Eigentum ist, mir den Erlös noch in die Tasche stecke, dann ist das doch ein Strafbestand. Auch wenn ich, nachdem das aufgeflogen ist, eine Entschädigung anbiete, bleibt es doch trotzdem eine strafbare Handlung, die bestraft wird. Und wie heißt es so schön, "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
    Also bestraft die verantwortlichen strafrechtlich! Auch wenn es sich nicht um eine Privatperson, sondern um eine Behörde handelt.
    Betrug bleibt Betrug.

  4. 120.

    Hatte ich sinngemäß so geschrieben.
    Aber natürlich sind Grundsatzurteile, also die Auslegung und Anwendung der Gesetze durch den BGH und seine Bundesverwanten, je nach Rechtsgebiet, rechtsverbindlich, genau das ist eine wesentliche Aufgabe des BGH. Gerichtsurteile die sich nicht an Grundsatzurteile des BGH orientieren, können erfolgreich im Revisionszug angefochten werden, denn es liegt ja Zweifelsfall ein Rechtsfehler vor. Liegt der Streitwert unter 20000 Euro und ist die Revision durch das Berufungsgericht verschlossen, bleibt in diesem Fall noch der Gang vors BVerfG, der wiederum eine Revision ermöglichen kann.

  5. 119.

    "aber da muss letzt wohl ein salomonisches Urteil gefällt werden." Nein, das Gericht hat geltendes Recht durchzusetzen.
    Das einzig Interessante ist das Ergebnis der Entschädigungsverhandlungen oder ob es dort auch zu einem Prozeß kommen muß.

  6. 118.

    Der Begriff Präzendenzfall in D falsch. Ein Urteil eines Richters entwickelt in D kein neues Recht, an das sich andere Richter halten müßten. Jeder Richter entscheidet in D autonom auf Grundlage des vom Gesetzgeber veröffentlichten Rechts neu - er kann sich an ähnlich gelagerten Fällen der Vergangenheit orientieren (wird auch gern von Verteidigung und Anklage drauf hingewiesen), muß es aber nicht und kann sich selbst ein anderes Urteil bilden. Auch der BGH setzt kein Recht im engeren Sinne, er kann nur den Gesetzgeber verpflichten eine Gesetzesänderung nach seiner Maßgabe vorzunehmen (also Gesetze zu überarbeiten) oder kann Teile vorübergehend außer Kraft setzen, welches dann später geändertes geltendes Recht wird, wenn es im z.Bsp. BGBl. veröffentlicht wird.

  7. 117.

    "Da bei der Versteigerung ein offizieller Kaufvertrag zustande gekommen ist" Das ist doch die Crux. Der Vertrag ist von Anfang an ungültig, da die Versteigerung aus der er folgte nicht rechtsgültig war und auf einem Irrtum der Behörde beruht.

  8. 116.

    Das mag ja sein, aber da muss letzt wohl ein salomonisches Urteil gefällt werden.
    Weso sollen die Leute, die nichts falsch gemacht haben, wegen des Versagens von Behörden und Justiz ins Unglück gestoßen werden? Es muss doch angewogen werden, für wen die Folgen schlimmer wären.
    Versetzen Sie sich mal in die Lage der Rangsdorfer. Würden Sie solche Ungerechtigkeit hinnehmen?

  9. 115.

    Der Behördenweg ist für ale Schuldener gleich, auch für diejenigen die im Ausland leben. einzuhalten
    Hat eine Behörde einen Schuldner fesgestellt, muss dieser persönlich angeschrieben werden, und das Schreiben zugestellt werden, damit er vom Sachvehalt die notwendige Kenntnis erlangt, und auf dieses Schreiben reagieren kann, entweder mit einem Widerspruch, oder mit der Begleichung der Summe.
    An diesem Rechtsweg führt kein Weg vorbei!

    Hier hat die Behörde in Freiburg als erste versagt, und die Ämter in Luckewalde anschließend ebenso.
    .

  10. 114.

    Auch der Schuldner hat Rechte. Es existieren natürlich auch Rechtsbehelfe für den Schuldner in der Zwangsvollstreckung, wie die Vollstreckungserinnerung, die sofortige Beschwerde, die Drittwiderspruchsklage, die Klage auf vorzugsweise Befriedigung und die Vollstreckungsabwehrklage.
    Dem geht natürlich voraus, dass der Schuldner überhaupt Kenntnis von der Zwangsvollstreckung haben musste.
    Und genau da sind wir beim Verfahrensfehler. Das AG hat nicht alle notwendigen Schritte unternommen, die gegenwärtige Anschrift des Schuldners zu ermitteln und hat mit dem Versäumnis gegen den Schuldner ohne Not einfach zwangsvollstreckt.

  11. 113.

    Ach Lieschen, selten solchen Unsinn gelesen.
    Wäre es wahr, was Sie schreiben, dann wäre die Familie nicht in diese Lage gekommen, da sie nach wie vor der rechtmäßiger Eigentümer des Grunstücks wäre.

  12. 112.

    Das heißt also explizit,ich muß sehr vorsichtig sein,ob das Handeln der Deutschen Justiz.wie des Amtsgerichtes sls Verkäufer rechtmäßig ist.Das heißt,man muß sehr vorsichtig sein,ob einen die Justiz nicht betrügt.Das kann man natürlich dann auch auf das jetzige Urteil anwenden und folglich das Grundstück verteidigen
    Es gibt nur eine Justiz und entweder gelten deren Entscheidungen,wie z.B.eine Zwangsversteigerung,oder sie gelten nicht,wie jetzt das Urteil,zumal der Richter als offensichtlicher Überzeugungstäter keine Überprüfung srines Urteiles zulassen will.

  13. 111.

    Das stimmt nur teilweise. Rechtssprechung entwickelt sich auch in D. aufgrund von Präzedenzfällen und der Auslegung der Rechtssprechung ohne dass bestehende Gesetze geändert wurden.
    Genau darin besteht ja die Aufgabe des BGH. Und die Rechtssprechung des BGH (sog. Grundsatzurteile sind dann rechtsverbindlich für jedermann )
    In den USA dagegen ist schon jedes rechtskräftige Urteil in der speziellen Auslegung allgemein rechtsverbindlich.
    Der Unterschied dürfte klar sein. D. lässt ein gewisses Maß an Rauschen zu und greift in die Rechtssprechung bei einem zu niedrigen Signal Rauschabstand ein, um den Abstand entsprechend wieder zu normalisieren. Ist absehbar, dass sich der Abstand vom BGH nicht mehr hinreichend normalisieren lässt, ist der Gesetzgeber zur Nachjustierung gefragt.
    Halte ich persönlich grundsätzlich für ein gut praktikables und robustes System.

  14. 110.

    Wenn sie wissen, dass sie eine Sache widerrechtlich erwerben, machen sie sich im Sinne des Betrugs strafbar. Davon kann man bei Verfahrensfehler im Falle von Zwangsvollstreckungen natürlich nicht ausgehen.
    Zweitens weil der Eigentümer den Urzustand seines Eigentums verlangen kann und für den Zeitraum der widerrechtlichen Nutzung einen Anspruch auf Entschädigung hier Pacht bzw. Nutzungsentgelt hat.
    Der Familie muss auch klar sein, dass der BGH in einem Revisionsverfahren zu dem Schluss kommen könnte, dass die veranschlagte Nutzungsentgelt des OLG grundsätzlich zu niedrig veranschlagt wurde.
    Will sagen, es besteht eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass das Ding nicht nur ein Rohrkrepierer wird, sondern nach hinten losgeht.

  15. 109.

    Frank hat recht. Hätte der Erbe aus Ami-Land seine Schulden an die Stadt Preisgau bezahlt, wäre es gar nicht erst zu ner Zwangsversteigerung gekommen! Die beiden Gericht, wegen deren Fehlentscheidungen die Familie vor den BGH gehen muss, haben Rechtsbeugung praktiziert. Aus Angst, der Erbe könnte mit amerikanischen Anwälten kommen?

  16. 108.

    Die Zwangsversteigerung war nicht unrechtmäßig. Wenn Sie den Artikel vom 28.06. gelesen hätten, wwürden Sie nicht so neunmalklug daherreden.
    "... Das 1.000 Quadratmeter große Grundstück war in der Zwangsversteigerung gelandet, weil der Eigentümer Erik William S., ... , 7.000 Euro Schulden bei der Stadt Freiburg im Breisgau hatte. ..."
    Eintrag im Grundbuch hin oder her. Der Ami hätte seine Schulden an die Stadt Freiburg bezahlen müssen! Dafür hätte er sein Grundstück ja verkaufen können.
    Ich hoffe für die Familie, dass der BGH in deren Sinne entscheidet, denn wegen Unterlassung des AG Luckenwalde und wegen der falschen Entscheidungen des LG Postdam und des OLG Brandenburg darf eine Familie, die sich an Recht und Gesetz hielt, nicht in den finanziellen Ruin getrieben werden!

  17. 107.

    Der angebliche Eigentümer, muss vom Land entschädigt werden, immer wer den Fehler macht, muss auch zahlen. Da bei der Versteigerung ein offizieller Kaufvertrag zustande gekommen ist, hat das Land auch das Grundstück zu zahlen, an den angeblichen Erben. Die neuen Eigentümer hab ja nichts verbotenenes getan. Das Land hat den Erben wohl zwangsenteignet und dies muss der Bund oder das Land mit den Erben klären.

  18. 106.

    Sie reden populistisch daher, was Sie für eine Verschwendung halten, das halten Andere für eine notwendige Ausgabe.
    Über politisches handeln, wird bei Wahlen entschieden, und nicht vor Gericht.

  19. 105.

    Da irren Sie, hätte er kein Interesse am Grundstück gehabt, dann hätte er das Erbe nicht angetrerten, sondern ausgeschlagen.
    Ergo, er ist der rechtmäßige Eigentümer des Grundstücks, und nach dem Debakel der Justiz soll er auf sein Grundstück verzichten? Alle die jetzt so daher reden, die würden auch verärgert sein und ganz anders denken, wenn sie selbst betroffen wären.

    Einziger der hier fair zu handeln hat, das sind die politisch Verantwortlichen,

  20. 104.

    "... hat wenig mit lebendiger Rechtsstaatlichkeit" Was meinen Sie genau mit lebendiger Rechtsstaatlichkeit? Das OLG hat sich damit genau an geltendes Recht gehalten? Verlangen Sie eine Rechtsbeugung vom OLG? Sollte Sie zu viele US-Serien gesehen haben: In D gilt kein anglikanisches Präzedenzrecht, ein Richter hier kann kein Recht schreiben, sondern nur anwenden
    "das Opfer verachtende Farce...." Es gibt zwei Opfer des Behördenfehlers, der Erbe und Eigentümer (seit Antritt des Erbes) ist genauso Opfer.

  21. 103.

    "Der Erbe sollte fair sein und eine Entschädigung in Höhe des Grundstückswert akzeptieren, denn er hatte vorher kein wirkliches Interesse bekundet"
    a) Das wäre rechtsfehlerhaft, denn Eigentumsschutz hat Priorität - es wäre eine Enteignung mit Entschädigung durch die Hintertür wegen eines Behördenfehlers, bekommen Sie niemals vor einem Gericht so durch
    b) Wie sollte der Erbe vorher Interesse bekunden? Erst mit der Erbschaft und dem Antreten des Erbes, kann er überhaupt Interesse bekunden. Die Frage trifft daher eher den Erblasser, als den Erben.

  22. 102.

    Was für ein Parteibuch haben sie denn
    Kann mich nicht erinnern das Politiker schon einmal wegen Verschwendung angeklagt wurden.
    Es geht hier um Milliarden , zur gleichen Zeit stehen immer mehr Menschen an der Tafel an.
    Bedenken sie bitte ,die Minister haben einen Eid abgelegt.

  23. 101.

    Ich wünsche der Familie einfach nur alles gute, viel Erfolg! Was für ein Stress für eine Familie mit Kindern, ich hoffe alle Beteiligten kommen bald zur Ruhe und können ihr Leben in ihrem Haus genießen.

  24. 100.

    Da sie auch von strafrechtlichen Relevanz sprechen.Kann es also sein,daß ich mich strafbar machen kann,wenn ich darauf vertraue,daß ein Gericht etwas mit Recht und Gesetz zu tun haben könnte?
    Und wieso kann ein Gericht den weiteren,sonst möglichen,weiteren Rechtsweg absolutistisch abschneiden,weil es sein Urteil nicht überprüft haben will.
    Es fordert ja nicht nur die Rückgabe des Grundstückes,sondern auch den Abbruch des Hauses und Miete für ein Grundstück,für das ja auch Grunderwerbsteuer bezah

  25. 99.

    Diese Vorgehensweise hat wenig mit lebendiger Rechtsstaatlichkeit zu tun, sie wirkt vielmehr wie eine formaljuristische, das Opfer verachtende Farce....

  26. 98.

    „ der Bürger nach bestem Wissen und Gewissen“
    Deswegen hat es keine strafrechtliche Relevanz.
    Im Übrigen vergleichen sie eine ideologisch motivierte Enteignung mit einem Verfahrensfehler der juristisch im Sinne des Rechts, hier für den Bodeneigentümer, ausgeheilt wurde. Genau das ist Rechtsstaat.
    Allerdings, und das ist keine Frage des Rechts, sondern eine politische Kultur, solche daraus entstehenden unzumutbaren Härten aufzufangen. Insbesondere dann, wenn man mittelbarer Auslöser (Ausrichter) dieser Situation ist, denn Gerichte entscheiden ja nicht im luftleeren Raum.

  27. 97.

    Der Erbe sollte fair sein und eine Entschädigung in Höhe des Grundstückswert akzeptieren, denn er hatte vorher kein wirkliches Interesse bekundet.
    Ich wünsche der Familie Erfolg vor Gericht.

  28. 96.

    " Das ganze Verfahren führt erst einmal den sog.Rechtsstaat ad absurdum "

    passend dazu : " Das Justizministerium im Brandenburg wollte sich zu dem Fall explizit nicht äußern, da man in dem Fall mit der Familie Stillschweigen vereinbart habe. "

  29. 95.

    Das ganze Verfahren führt erst einmal den sog.Rechtsstaat ad absurdum
    Es kann nicht ein Gericht Regelungen die der Bürger nach bestem Wissen und Gewissen mit einem anderen Gericht geregelt hat,aufheben.Da waren ja die Enteignungen der DDR noch rechtsstaatlichen.Viele Wirte betrieben ihren enteigneten Betrieb weiter (bis heute),jedenfalls mussten sie ihn nicht abbrechen.Und daß das Gericht,dann auch noch eine vorgesehene weitere rechtmäßige Überprüfung ausschloß, deutet doch sehr auf Willkür.

  30. 94.

    " eine fehlerhafte Entscheidung einer öffentlichen Stelle, welche jetzt zum Nachteil der Familie ist - "
    genau
    " ; es gibt zwei Geschädigte Pateien und einen Schädiger. " wobei der Erbe relativ besser dran ist, denn auf seinem Grundstück steht ein moderner Neubau

  31. 93.

    " so steht der Familie ein Schadenersatzanspruch zu. "

    und das wird der Knackpunkt sein , beim Grundstückerwerb und Hausbau fallen zahlreich Kosten an , vom Notar , Grundbuchamt ,
    Grunderwerbssteuer, Kreditverbindlichkeiten etc , und da steht zu befürchten, dass die Familie auf einigen Posten sitzen bleibt mit dem lapidaren Vermerk: nicht erstattungsfähig

  32. 92.

    "wenn in letzter Instanz zum Nachteil der Familie entschieden werden sollte, bekommt die Justiz einen großen Schaden bezüglich ihrer Glaubwürdigkeit und Rechtsprechung" Das Gegenteil ist der Fall. Das Urteil stärkt den Schutz des Eigentum, eine wesentlicher Grundpfeiler dieses Staates und dieser Rechtsordnung.Es geht auch nicht gegen die Familie vom OLG, das ist Unsinn, es geht um eine fehlerhafte Entscheidung einer öffentlichen Stelle, welche jetzt zum Nachteil der Familie ist - der Eigentümer ist der andere Geschädigte; es gibt zwei Geschädigte Pateien und einen Schädiger.

  33. 91.

    Das war der Hinweis auf Ihren Kommentar zum Handeln des OLG. Ich stimme da voll mit dem OLG überein und sehe da kaum Spielraum für eine sinnvolle Revision. Wo soll denn der Rechtsfehler sein (Beweise werden in einer Revision nicht erneut gewürdigt, es geht nur um Formalien der Rechtsfindung)?
    "Ich prognostiziere, dass der BGH sich dem OLG anschließt und die Beschwerde zurückweist." Davon gehe ich aus, das Geld ist unnötig für den Anwalt an der Stelle rausgeschmissen. Vielversprechend würde ich ein gemeinsames Vorgehen mit dem Eigentümer (dem ja auch ein Schaden entstanden ist) gegen das Land - den eigentlichen Schädiger - sehen; aber die können wohl nicht so gut miteinander, nach den Mediendarstellungen.

  34. 90.

    Ich denke mal der Erbe wird daran nicht viel Freude haben. Das Haus wird wohl nur teilweise abgerissen, dann ist der Beklagte zahlungsunfähig, und die Gegenseite bleibt auf ihren Kosten sitzen, den Grundbuchschulden und der Bauruine. Dumm gelaufen für alle Beteiligten.

  35. 89.

    Und genau da hängt es ja offenbar GEWALTIG, sonst würde sich die Familie jetzt nicht noch verzweifelt an den Bundesgerichtshof wenden.

  36. 88.

    „ Falls es der Erbe ist, so steht der Familie ein Schadenersatzanspruch zu.“

    #81@ Olaf W (1960)Baden-Württemberg beschreibt ja, warum „Anspruch“ hier juristisch schwierig ist. Gegen das AG, gegen den Richter??
    Sowas lässt sich meiner Meinung nach in einer Gewaltenteilung juristisch heilen. Hier ist das Land Brandenburg gefragt, moralisch die Verantwortung zu übernehmen (die Lücke auszufüllen).
    Und wenn das Land meint, erst nach Ausschöpfung aller Rechtsmittel gegen den Eigentümer, in Schadensersatzleistungen einzutreten, dann sollten sie bis dahin wenigstens das bestehende Prozessrisiko der Familie übernehmen.

  37. 87.

    Also, dieser Fall ist ein Beispiel dafür, dass der Rechtsstaat hierzulande funktioniert, und die unrechtmäßige Versteigerung des Grundstlücks rückgengig gemacht wurde.Jetzt muss nuch noch die Familie vom Verursacher eine angemessene Entschädigung erhalten, und Hilfe bei der Suche nach geiegneter Wohnalternative.

  38. 86.

    Thomas, Danke für Ihren Hinweis. Das mit dem 'Grundbucheintrag' fand im Austausch zwischen Immanuel (18:33 Uhr) und sabi (16:38 Uhr) statt, Sie waren gar nicht angesprochen. Wie Sie jetzt lesen (81./19:56 Uhr) können, führe ich zum Thema aus.

  39. 85.

    Hallo Energiepolitiker von Euch hört man ja gar nichts !!
    In Zeiten wo Häuser nicht fertig werden wegen Baumaterial oder Handwerker wird ein voll Funktionsfähiges wahrscheinlich Ernergieeffizientes Haus abgerissen. Denke da müsste die Politik einschreiten und den Blödsinn beenden um ein Zeichen zu setzen.

  40. 84.

    nostiz:
    "" weil der Erbe des Grundstücks Schulden bei der Stadt Freiburg hatte und angeblich nicht erreichbar war. "
    was für Schulden ? Parkverstoß 10 € ? oder andere Größenordnung ? " angeblich nicht erreichbar ? abgetaucht ? oder wurde gar nicht die Erreichbarkeit geprüft ? woher hatte der Erbe die Kenntnis von der Versteigerung ?
    Fragen über Fragen"

    Die Höhe der Schulden ist irrelevant!

    Und die Antworten auf die anderen fargen stehen alle in den Artikeln.

    Lesen!

  41. 83.

    nostiz:
    "wenn in letzter Instanz zum Nachteil der Familie entschieden werden sollte, bekommt die Justiz einen großen Schaden bezüglich ihrer Glaubwürdigkeit und Rechtsprechung , auch insofern, dass sie , die Justiz , alle Verantwortung von sich weist und den Geschädigten in dem Desaster alleine lässt."

    Das ist doch Unsinn! Hier geht es darum, wer rechtmäßiger Eigentümer ist, die familie oder der Erbe. Falls es der Erbe ist, so steht der Familie ein Schadenersatzanspruch zu. Gerichte sprechen Recht und weisen keine Verantwortung von sich!

  42. 82.

    " weil der Erbe des Grundstücks Schulden bei der Stadt Freiburg hatte und angeblich nicht erreichbar war. "

    was für Schulden ? Parkverstoß 10 € ? oder andere Größenordnung ? " angeblich nicht erreichbar ? abgetaucht ? oder wurde gar nicht die Erreichbarkeit geprüft ? woher hatte der Erbe die Kenntnis von der Versteigerung ?
    Fragen über Fragen

  43. 81.

    Die Nichtzulassungsbeschwerde ist mMn sinnfrei. Da kommt ein Elvis-Song zum Vorschein: 'Return to sender'. Die Rechtslage hier wurde vom OLG auf Grundlage vom Grundgesetz und Bürgerlichem Gesetzbuch klar festgestellt. Eine höhere Instanz wird sich hier nicht hergeben, eine Rechtsbeugung zum Nachteil des Grundstückeigentümers (US-Erbe) per Urteil umzusetzen. Erschwerend hinzu kommt, dass man einen Richter (Dienst-Körperschaft/Staat) bei Verletzung einer Amtspflicht zwar auf Schadensersatz verklagen kann (was hier nicht mal im Raum steht)die Haftungsgründe aber stark beschränkt sind. Im Wesentlichen auf Straftaten wie Rechtsbeugung, Bestechlichkeit oder Vorteilsnahme. Was überhaupt nicht angesprochen wurde ist die Verjährung - hier 3 Jahre. Wenn die Landesregierung Brandenburg trotzdem eine Wiedergutmachung anbietet, ist es für die betroffene Familie das Beste, zusammen eine Einigung zu erzielen.

  44. 80.

    wenn in letzter Instanz zum Nachteil der Familie entschieden werden sollte, bekommt die Justiz einen großen Schaden bezüglich ihrer Glaubwürdigkeit und Rechtsprechung , auch insofern, dass sie , die Justiz , alle Verantwortung von sich weist und den Geschädigten in dem Desaster alleine lässt.

  45. 79.

    Ich korrigiere meine Meinung:
    „ Denn die Hürde hierfür ist, wie ich bereits geschrieben hatte, sehr hoch.“
    In diesem glasklaren Fall kann man nicht mehr von Hürde sprechen, sondern muss „unbegründet“ gebrauchen.
    Denn es gibt ja überhaupt kein Ermessensspielraum seitens des BGH.

  46. 78.

    da hier unstreitig ein Behördenfehler vorliegt, sollte die Behörde auch haften müssen und sich mit dem Erben auseinandersetzen.

  47. 77.

    Sie reden am Thema vorbei. Es geht überhaupt nicht um einen fehlerhaften Grundbucheintrag, sondern um einen Verfahrensfehler bei der Vollstreckung des Titels gegen den Eigentümer durch das zuständige Amtsgericht.

  48. 76.

    Aber wer ist denn ihrer Meinung nach der Schädiger, wenn nicht die Kommune und im Durchgriff das Land Brandenburg.
    Aber hier wird über alle Instanzen gegen den Eigentümer vorgegangen?!?
    Was für ein Erfolg soll da der Beschwerde und ggf. einer Revision vor dem Bund (BGH) beschieden sein??!

  49. 75.

    Stimmt, kann fehlerhaft sein. Hier ist aber von einer grundsätzlich anderen Rechtslage auszugehen. Die Richtigkeit und Vollständigkeit eines Grundbuchs ist für einen gutgläubigen Erwerber nur bei einem rechtsgeschäftlichen Erwerbsvorgang gewährleistet (Verkehrsgeschäft). Genau das trifft auf Grundstücke, welche im Wege einer Zwangsversteigerung ersteigert werden, eben nicht zu. (Versteigerung kraft Gesetz).

  50. 74.

    Ich verstehe ihren Kommentar nicht wirklich?!
    Eine Nichtzulassungsbeschwerde, wie der Name bereits sagt, ist ein Hilfsmittel mit dessen Hilfe der Kläger beim BGH eine Überprüfung der Revisionszulassung erwirken kann.
    Aber natürlich mit dem Ziel letztendlich auch eine Revision des bereits rechtskräftigen Urteils zu erwirken.
    Ich prognostiziere, dass der BGH sich dem OLG anschließt und die Beschwerde zurückweist. Denn die Hürde hierfür ist, wie ich bereits geschrieben hatte, sehr hoch.

  51. 73.

    Es kann nicht sein, dass ein von einem Notar begleiteter Kauf kein Glauben mehr geschenkt werden kann! Die Familie muss vollumfänglich entschädigt werden. Personen die ihr Grundstück nicht nutzen und nicht auffindbar sind, sollten jederzeit enteignet werden können. Grund und Landbesitz ist kein Spekulationsgut!!!!

  52. 72.

    Frank N Stein:
    "Widerlich finde ich das Verhalten des Eigentümers des Grundstückes. Ich erwarte nicht, dass er etwas verschenkt. Aber sein Auftrumpfen erinnert mich sehr an das peinliche Gebaren des "Hauses Preussen" bezüglich der Rückgabeforderungen."

    Ich weiß ja nicht, wie Sie reagieren würden, wenn Sie auf diese Art und Weise unschldig enteignet würden, wie Sie das hier fordern.

    Ich habe Verständnis für beide Seiten, für die Familie, die dort wohnen bleiben will, und für den Eigentümer, der sein Eigentum behalten und nicht enteignet werden will. Einer kann aber nur Eigentümer sein/bleiben. Es gibt hier eine eindeutige Regelung, wer in solchen Fällen Pech hat, und hier ist es die Familie.

    Wenn der Erbe eine große bedürftige Familie und die jetzigen Bewohner Reiche mit vielen Wohnsitzen wären, dann würden viele sicher genau andersrum denken. Aber auf dieses darf es hier nicht ankommen in einem Rechtsstaat.

  53. 71.

    Jockel:
    "Antwort auf [Immanuel] vom 01.08.2023 um 14:01
    Kann ihnen leider nicht zustimmen .
    Schauen sie sich die letzten Verkehrsminister an , schauen sie das Flughafendesaster , Stuttgart21 nur mal als Beispiel genannt an.
    Aufarbeitung und Regressforderungen - Fehlanzeige."

    Wo wurden da fehlerhafte Urteile gesprochen?

    Außerdem wird ja gerade geprüft, ob Schadenersatzansprüche gegen Scheuer geltend gemacht werden können.

    Die politische Aufarbeitung ist eine andere Sache.

  54. 70.

    sabi:
    "Antwort auf [Graumann] vom 01.08.2023 um 15:29
    Die Sache mit dem Grundbuch ist m.E. irgendwie merkwürdig.
    Baue ich ein Haus auf ein Grundstück, wenn ich nicht im Grundbuch stehe? Eher, nein.
    Da ist wohl irgendwo der Wurm drin oder wurde verschleppt oder wurde die Familie "hingehalten" oder, oder, oder?"

    Ein Grundbucheintrag kann fehlerhaft sein. Dann hat der Betroffene einen Berichtigungsanspruch.

  55. 69.

    Die fehlende Einsicht kostet nur Geld. Schade.

  56. 68.

    Die wohl letzte Möglichkeit, den _eindeutigen_ Fehler des AG Luckenwalde zu heilen, wäre wohl kurz nach 2010 gewesen. Hätte vielleicht ein paar 100.000 Steuerzahlergelder gekostet und gut.
    Heute geht es doch eher nur noch um Millionen für unzählige Anwälte. Die Familie, das Haus, deren Nerven, das investierte Geld, unzählige schlaflose Nächte interessieren doch längst niemanden mehr.
    Ich drück Euch trotzdem alle Daumen!

  57. 67.

    "Wegen der klaren Rechtslage wurde auch die Revision als Rechtsmittel vom OLG erst garnicht zugelassen." Wurde doch auch nicht gemacht: "Eine Revision gegen das Urteil hatte das OLG nicht zugelassen. Dagegen geht die Familie nun also mit der Beschwerde vor." Deswegen ja: "Die Partei habe eine sogenannte "Nichtzulassungsbeschwerde" eingereicht", um die Revision zuzulassen.

  58. 66.

    So schwer es auch zu akzeptieren ist: Die Gerichte haben nach dem Gesetz geurteilt. Auch die Gleichheit vor dem Gesetz wurde gewahrt. Der Fehler liegt viel früher und eindeutig bei der Behörde, die so schlampig gearbeitet hat. Widerlich finde ich das Verhalten des Eigentümers des Grundstückes. Ich erwarte nicht, dass er etwas verschenkt. Aber sein Auftrumpfen erinnert mich sehr an das peinliche Gebaren des "Hauses Preussen" bezüglich der Rückgabeforderungen.

  59. 65.

    Die Organklage macht nur entsprechend Sinn, wenn das Urteil des OLG oder BGH rechtskräftig geworden. Hier wäre dann ein Anschlussverfahren sinnvoll, wo es um den Schadensersatz geht. Der wiederum kann dann gegen die betroffene Mitarbeiterin geltend gemacht werden, die das Ganze zu verantworten hat.

  60. 64.

    Kann ihnen leider nicht zustimmen .
    Schauen sie sich die letzten Verkehrsminister an , schauen sie das Flughafendesaster , Stuttgart21 nur mal als Beispiel genannt an.
    Aufarbeitung und Regressforderungen - Fehlanzeige.

  61. 63.

    Ihr Kommentar ist hoffentlich nicht ernst gemeint, da ziemlich geschmacklos!
    Es geht um die Existenz dieser Familie - unverschuldet!

  62. 62.
    Antwort auf [sabi] vom 01.08.2023 um 16:34

    Die Familie sollte durch die Entschädigung mindestens so gestellt werden, wie sie vor dem Kauf war + evtl. Folgekosten auf Grund des Auszugs/Abriß (oder dem Grundstückseigentümer der Rückbau auf den Zustand bei Versteigerung zu erstatten) etc sind zu erstatten. Evtl. ist auf alles ein Inflationsausgleich zu zahlen, also nicht zum Zahlenwert, sondern zum inflationsbereinigten Wert zu entschädigen. Die Frage ist, ob es zusätzliche zustehende Zahlungen gäbe - sowas in der Art wie Schmerzensgeld o.ä.

  63. 61.

    Ich muss mich entschuldigen. Leider irgendwie durcheinander geraten, sorry!

    Mein Kommentar als Antwort auf Nr. 28. / Karl-Heinz G / 14:02 Uhr gedacht.
    "Na so schön ist das Haus nun auch nicht und über die „Toplage“ kann man streiten. Die sollen eine angemessene Entschädigung bekommen und gut ist. Ewig noch die Gerichte zu blockieren, bringt’s doch auch nicht. Gerichte sollten wichtigere Sachen bearbeiten."

  64. 60.

    Wer auch immer den Fehler gemacht hat (die Stadt oder sonst jemand), muss dem ursprünglichen Eigentümer die Kosten für das Land bezahlen. So einfach ist das.

  65. 59.

    Obwohl ich die Familie verstehen kann, glaube ich, dass sie sich total verrennen.
    Eine Revision hätte nur Erfolg, wenn die Instanzgerichte Verfahrensfehler, bestimmte Sachverhalte nicht gewürdigt oder die Rechtssprechung in ähnlich gelagerten Fällen divergiert.
    Wenn man ehrlich ist, liegt NUR ein Verfahrensfehler des zwangsvollstreckenden Amtsgerichts vor, für deren Auswirkungen in diesem Fall das Land Brandenburg hätte im Zweifel UNVERZÜGLICH einspringen müssen.
    Wegen der klaren Rechtslage wurde auch die Revision als Rechtsmittel vom OLG erst garnicht zugelassen.
    Juristisch ist da gegen den Alteigentümer, meiner Meinung, nicht vorzugehen.
    Wünschen kann man der Familie nur, dass ich dass falsch sehe, sonst werden die Gerichtskosten insbesondere durch die Vertretungsanwälte in Karlsruhe immer höher. Und das Land Brandenburg wird als Brandstifter sich eh wieder bedeckt halten und max. einen Bruchteil der Zeche zahlen.

  66. 58.

    Die Sache mit dem Grundbuch ist m.E. irgendwie merkwürdig.
    Baue ich ein Haus auf ein Grundstück, wenn ich nicht im Grundbuch stehe? Eher, nein.
    Da ist wohl irgendwo der Wurm drin oder wurde verschleppt oder wurde die Familie "hingehalten" oder, oder, oder?

  67. 57.

    Horst:
    "Warum zahlt die Stadt den Erben nicht aus. Haben es ja auch verbockt. Typisch deutsch"

    Weil er sein Eigentum behalten und den Besitz zurück haben will!

  68. 56.

    Graumann:
    "Antwort auf [Immanuel] vom 01.08.2023 um 13:51
    Die handelnden Justizbeamten haben bestimmt eine Amtshaftpflichtversicherung!"

    Wohl eher nicht, denn diese gibt es nicht.

  69. 55.

    Wossi:
    "Antwort auf [Immanuel] vom 01.08.2023 um 13:51
    Der Platz reicht hier nicht, und die Grundlagen des Verwaltungsrechts sind die Basis für solche Kommentare. Ihre gefühlte Meinung in Ehren...."

    Rechtsgrundlage für das Staatshaftungsrecht sind § 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG. § 839 BGB gehört zum Zivilrecht. Staatshaftungsrecht steht also irgendwie zwischen Zivilrecht und öffentlichem Recht, wird in der Regel aber im öffentlichen Recht behandelt, aber vor Zivilgerichten verhandelt.

    Rechtsgrundlage für die Haftung des Arbeitnehmers ist das Arbeitsrecht und das allgemeien Zivilrecht bzw. das Schadenersatzrecht.

  70. 54.

    Mitropa:
    "Dass das Gerixht keine Überprüfung seines Urteils zulassen wollte,ist ja schon ein gewisses Indiz,dass sie Wissen,dass sie ein Gefälligkeitsurteil für den früheren Besitzer getroffen haben,das rechtsstaatlichen Kriterien nicht standhält."

    Das ist UNSINN! Für die Zulassung der Revision gibt es gesetzliche Kriterien in der ZPO, die nicht mit Ihren wilden Spekulationen zu tun haben!

  71. 53.

    Lisa Steger:
    "Antwort auf [Thomas] vom 01.08.2023 um 11:35
    @Thomas, das Land Brandenburg braucht, um überhaupt Schadensersatz leisten zu können, ein rechtskräftiges Urteil."

    NEIN! Man kann sich immer einigen. Ein Urteil braucht man nur, wenn man sich nicht einigt.

    Lisa Steger:
    "Es kann nicht einfach so dem Erben Geld überweisen."

    Wenn es vorher eine rechtlich verbindliche Einigung gibt, dann kann man das vereinbarte Geld problemlos überweisen.

    Lisa Steger:
    "Denn dann könnte dieser die Summe dankend entgegennehmen und dennoch auf Rückgabe des Grundstücks klagen, mit guten Aussichten."

    Aber nicht, wenn es vorher eine rechtlich verbindliche Einigung gibt, die das ausschließt!

  72. 52.

    HorstDienstag, 01.08.2023 | 15:35 Uhr
    "Warum zahlt die Stadt den Erben nicht aus. Haben es ja auch verbockt. Typisch deutsch"

    Stellt sich die Frage ob der Eigentümer /Erbe überhaupt verkaufen will. Und zweitens was er aufruft. Und drittens was wer denkt, warum man billiger wegkäme.
    Aber da diese Zahlen vertraulich sind, kann man nicht sagen, wer da wie pokert. Man kann sich nur ausrechnen um welche Beträge es gehen könnte und gehen muss.

  73. 51.

    Desi:
    "Ich sehe es auch so, das Gericht muss den Erben entschädigen, weil alles andere völlig unverhältnismäßig sowie absolut unsozial wäre."

    Sie wollen den Erben also ohne Rechtsgrundlage, also rechtswidrig enteignen? Sie wollen also zu der einen rechtswidrigen Handlung noch eine zweite rechtswidrige Handlung hinzufügen? Dann sind Sie auch nicht besser als die Behörde bzw. das Gericht, dass den Fehler begangen hat, allerdings mit dem unterschied, dass die nur fahrlässig gehandelt haben, während Sie vorsätzlich das Recht brechen wollen!

  74. 50.

    Grzegorz Brzeczyszczykiewicz:
    "Nun, wie berichtet wurde, fordert der Erbe eine nicht unerhebliche Summe von der Familie dafür, dass sie auf seinem Grundstück gewohnt hat.
    Er will quasi eine Miete für das Haus, das - ohne das er dadurch Kosten hatte - auf seinem Grundstück gebaut wurde."

    NEIN, nicht Miete für das Haus, sondern Geld für die Nutzung seines Eigentums, des Grundstücks! Und natürlich hatte er oder seine Vorfahren Kosten: den Kaufpreis für das Grundstück!

  75. 49.

    Auf Zwangsversteigerungen liegt ein schlechtes Karma...

    Um in einem Amtshaftungsverfahren volle Entschädigung zu erhalten, müssen alle sonstigen rechtlichen Mittel ausgeschöpft sein.
    Anzunehmen ist - die Justiz hat zwar bereits eingeräumt, dass es sich um ihre fehlerhafte Entscheidung handelt, aber in welchem Umfang am Ende wie entschädigt wird ist strittig. Und womöglich streiten sich hinter den Kulissen noch die schwäbische mit der brandenburgischen Justiz wer schuld ist.
    Am Ende gehts darum: 1000qm Bauland kosten in Rangsdorf zwischen 300- und 500.000. Eine Hütte von der abgebildeten Bauart, Garten dies das 300-350.000. Dazu Anwaltskosten Umzug dies das. Heisst: Da sind schnell an die 1 Millionen erreicht.

    Alternative wäre dem Eigentümer ein alternatives Grundstück anbieten, den Hausbesitzern sämtliche Anwaltskosten ersetzen. Für den Eigentümer verdient ein leeres Grundstück halt mehr im Moment. Im Speckgürtel. Muss er nichts erhalten und die Kohle fliesst von selbst.

  76. 48.

    Ich finde es in dem Beitrag vom RBB nicht sachlich formuliert oder es wurde in der Vergangenheit medial nicht richtig berichtet? Der vermeidlich nicht erreichbare Erbe, war nach meinen Kenntnissen, eine Person aus den USA von dessen Existenz das Gericht Luckenwalde nicht wusste. Daher die Löschung im Grundbuch. Das Erbe viel an das Land Brandenburg und wure versteigert.
    Angeblich hat das Gericht Luckenwalde nicht ausreichend recherchiert und hätte unter Wahrnehmung aller Pflichten zwangsweise in Freiburg nachfragen müssen und wäre auf den Erben gestoßen (betreffende Person wusste nicht, dass er Erbe war)

    Ich vermute aufgerund des Fehlers, auch den Willen des Landes, die Familie zu entschädigen.
    Ich finde Fall schwierig. Subjektiv würde ich der Familie das Haus zusprechen. Objektiv war der Erbe aber leicht auffindbar für das Gericht in Brandenburg.

  77. 47.

    Warum zahlt die Stadt den Erben nicht aus. Haben es ja auch verbockt. Typisch deutsch

  78. 46.

    Sehe ich auch so. Übergriffigkeiten auf privates Gut muss Einhalt geboten werden.

  79. 45.

    Wenn ich den Sachverhalt richtig verstanden habe, waren sie doch gar nicht Eigentümer laut Grundbuch, sondern es war nur eine Vormerkung im Grundbuch als eingetragenes Sicherungsmittel um die dingliche Sicherung des Anspruchs auf Übertragung des Eigentums. Waren die Voreigentümer im Grundbuch überhaupt gelöscht?

  80. 44.

    Die handelnden Justizbeamten haben bestimmt eine Amtshaftpflichtversicherung!

  81. 43.

    Kenne die Urteilsbegründung nicht, aber alles was ich weiß habe ich den Eindruck die Familie wird von ihrem Anwalt falsch beraten. Oder welche Ziel oder Strategie steckt wirklich dahinter? Sich voll entschädigen lassen für alles durch das Land Brandenburg, zahlt ja eine Versicherung, Stichwort Amtshaftpflicht, sollte das Ziel sein!

  82. 42.

    Der Platz reicht hier nicht, und die Grundlagen des Verwaltungsrechts sind die Basis für solche Kommentare. Ihre gefühlte Meinung in Ehren....

  83. 41.

    Dass das Gerixht keine Überprüfung seines Urteils zulassen wollte,ist ja schon ein gewisses Indiz,dass sie Wissen,dass sie ein Gefälligkeitsurteil für den früheren Besitzer getroffen haben,das rechtsstaatlichen Kriterien nicht standhält.Warum muß ich einen gerichtlichen Kaufvertrag abschließen,wenn der gar nicht gilt,dann hat der Staat das Recht verloren,sich aus Gründen des Kassierens von Steuern in Immobiliengeschäfte einzumischen.

  84. 39.

    Antwort auf "Karl-Heinz G" vom Dienstag, 01.08.2023 | 14:02 Uhr
    "Gerichte sollten wichtigere Sachen bearbeiten." Möchte Sie hören, wenn es Sie beträfe! Schönheit liegt im Auge des Betrachters und es ist das ZUHAUSE der Familie!

  85. 38.

    Mace:
    "Leider dürfte das mit der Aussage ,vor dem Gesetz sind alle gleich , nichts werden.
    Es ist leider so , das Normalbürger immer den kürzeren ziehen.
    Wir entfernen und langsam aber sicher vom Rechtsstaat ."

    Unsinniger Verschwörungswahn!

    Es haben schon viele "kleine" Menschen erfolgreich "große" Menschen oder Firmen verklagt. Siehe zuletzt auch die erfolgreichen Klagen der Pkw-Käufer gegen die großen Automobilkonzerne!

  86. 37.

    @Thomas, das Land Brandenburg braucht, um überhaupt Schadensersatz leisten zu können, ein rechtskräftiges Urteil. Es kann nicht einfach so dem Erben Geld überweisen. Denn dann könnte dieser die Summe dankend entgegennehmen und dennoch auf Rückgabe des Grundstücks klagen, mit guten Aussichten.

  87. 36.

    So sehe ich das auch. Zumal es keine Entschädigung geben wird, die die heutigen gestiegenen Zinsen sowie fast unbezahlbaren Baukosten mit vergütet. Insofern würde es bedeuten, dass die Familie sicher gar nicht mehr bauen kann. Und der Serbe verkauft vielleicht hinterher sowieso, oder benutzt es noch eine Zeitlang als Spekulationsobjekt. Er hat sich bisher auch nicht gekümmert, war nicht erreichbar, hat Schulden. Wer glaubt, er will nicht selbst verkaufen, glaubt vielleicht auch an den Weihnachtsmann.
    Wird er wegen seiner Schuldengeschichte bisher nicht getan haben.
    Ich sehe es auch so, das Gericht muss den Erben entschädigen, weil alles andere völlig unverhältnismäßig sowie absolut unsozial wäre.

  88. 35.

    Nun, wie berichtet wurde, fordert der Erbe eine nicht unerhebliche Summe von der Familie dafür, dass sie auf seinem Grundstück gewohnt hat.

    Er will quasi eine Miete für das Haus, das - ohne das er dadurch Kosten hatte - auf seinem Grundstück gebaut wurde.

  89. 34.

    Was soll das heißen,ewig die Gerichte beschäftigen?
    Das Hsus wurde ja von einem Fericht verkauft,wie man heute meint illegal.Wenn die Urentschridung eines Gerichtes vor einem anderen Gericht nicht mehr gilt,stellt sich doch auch in anderen juristischen Auseinandersetzungen die Frage,sehe die Entscheidumg welchen Gerichtes erkenne ich an,und sehe ich mich wirklich genötigt einem Urteil zu folgen.Wenn die Justiz nicht weiß was Recht ist,führt das zur Anarchie.Und wollen wir das?

  90. 33.

    Deshalb hat die AfD solch einen Zulauf. Die Leute haben die Schnauze voll von Beamtenwillkür, dem Unrechtssydtem und unfähigen Politikern, siehe Scheuer.

  91. 32.

    Kandmeyer:
    "... Da es sich um einen groben Behördenfehler handelt, sollte diese auch dafür haften und den Erben auszahlen, damit die Familie das Grundstück behalten kann."

    Was ist aber, wenn der Erbe dies nicht will, sondern das Grundstück behalten will? Wollen Sie ihn enteignen?

    Die Familie wird hier nicht enteignet, weil sie (leider) nie rechtmäßig das Eigentum an dem Grundstück erworben hat.

  92. 31.

    pmv:
    "Warum gibt es keine Organklage gegen die Sachbearbeiter und Verantwortlichen, die eine korrekte Aufenthaltsprüfung versäumt haben?"

    "Organklage" ist, wenn ein staatliches Organ ein anderes staatliches Organ verklagt. Das ist hier nicht der Fall. Das, was Sie meinen, ist Arbeitnehmerhaftung. Das kann erst dann durchgesetzt werden, wenn der Schaden klar ist. Soweit ist es hier aber noch nicht.

    pmv:
    "Die Brandenburger „Rechtsorgane“ versuchen doch nur, durch ihre Urteile das eigene Versagen post festum zu vertuschen.."

    Verschwörungswahn!

  93. 30.

    Der Erbe hat sich jahrelang einen Dreck um seinen Anverwandten und sein Erbe geschert und seinen Besitz verkommen lassen. Jetzt sein sogenanntes Eigentum als höherwertig einzustufen zeigt nur, wie buchstabengetreu und dabei völlig weltfremd unsere Justiz fsowas wie einen sog. gesunden Menschenverstand (unter Juristen ohnehin ein Unwort) fröhlich und vollständig unbelastet von irgendeiner Form von Gewissen mit Füßen tritt. Besitzt die betroffene Familie keine Eigentumsrechte?
    Der Erbe sollte nach Wert Stand 2014 plus Zinsen vom Amt entschädigt werden und die Familie die rechtmäßig erworbenen Früchte ihrer Arbeit behalten. Wie das am Ende bewerkstelligt wird, wäre Verhandlungssache. Die Familie vom Hof zu vertreiben und auf den Schulden sitzenzulassen ist definitiv nicht akzeptabel.
    Enteignung bei mglw. unverschuldeter Zahlungsnot per Zwangsversteigerung - das ist natürlich alles rechtmäßig! Da zählt Eigentum plötzlich einen Dreck!

  94. 29.

    Bettina:
    "Echt da wiehert doch der Amtsesel in Brandenburg mal wieder kräftig. Totales Unverständnis. Der Schaden muss sofort wieder ausgeglichen werden. Am besten das doppelte von den bisherigen Kosten. Den ganzen Ärger und dann noch die Gerichte den Quatsch bestätigen lassen. Land Brandenburg die DDR war nicht anders."

    Da offenbart aber jemand seine völlige Unkenntnis der DDR-Diktatur und des DDR-Unrechtsstaates!

  95. 28.

    Na so schön ist das Haus nun auch nicht und über die „Toplage“ kann man streiten. Die sollen eine angemessene Entschädigung bekommen und gut ist. Ewig noch die Gerichte zu blockieren, bringt’s doch auch nicht. Gerichte sollten wichtigere Sachen bearbeiten.

  96. 27.

    Mace:
    "Leider dürfte das mit der Aussage ,vor dem Gesetz sind alle gleich , nichts werden.
    Es ist leider so , das Normalbürger immer den kürzeren ziehen.
    Wir entfernen und langsam aber sicher vom Rechtsstaat ."

    Unsinniger Verschwörungswahn!
    Vielmehr ist es so, dass Mace sich "langsam, aber sicher" von der Realität entfernt.

    Es haben schon viele "kleine" Menschen erfolgreich "große" Menschen oder Firmen verklagt. Siehe zuletzt auch die erfolgreichen Klagen der Pkw-Käufer gegen die großen Automobilkonzerne!

  97. 26.

    Lothar Hübner:
    "Wir wünschen Ihnen viel Erfolg beim BGH..
    Es kann nicht sein dass wegen eines FEHLERs von Seiten der Behörden die Familie in den absoluten Abgrund gestoßen wird."

    Es kann aber auch nicht sein, dass wegen eines Fehlers von Seiten der Behörden jemand sein Eigentum verliert, denn das ist es, was Sie fordern!

  98. 25.

    Claudia13469:
    ""Das Ministerium befindet sich in Verhandlungen mit der Familie über eine mögliche Entschädigung." Was nützt denn der Familie eine Entschädigung? Sie stehen dann wieder bei Null, müssen noch mal neu bauen oder ein Haus kaufen, zu den heutigen Preisen! Das Ministerium sollte sich lieber mit dem Erben auf einen Preis für das Grundstück einigen, schliesslich hat es auch den Erlös aus der Versteigerung erhalten."

    Wie soll man sich einigen, wenn man unterschiedliche Interessen hat? Sie können niemanden zu einer Einigung zwingen, denn dann wäre dies keine Einigung!

  99. 24.

    Thomas:
    "Ich habe schon mehrer Beiträge dazu gesehen, aber was nie erklärt wurde: warum soll das Haus abgerissen und die Familie entschädigt werden? Warum kann nicht der Erbe für den Fehler der Behörden entschädigt werden? Das wäre für den Steuerzahler billiger und vor allem aus ökologischer Sicht die bessere Alternative. Aber darauf wird von journalistischer Seite nie eingegangen."

    Der Erbe ist immer noch Eigentümer und er allein kann bestimmen, was mit seinem Eigentum geschieht. Der Staat kann ihn nicht zu irgendetwas zwingen, wozu er nicht verpflichtet ist, nur weil dies billiger für den Staat ist. Schließlich hat der Staat (die Behörde) den Fehler gemacht!

  100. 23.

    Wossi:
    "„Das Ministerium befindet sich in Verhandlungen mit der Familie über eine mögliche Entschädigung.“
    Das bedeutet ja, dass das Ministerium weniger zahlen will als der Schaden groß ist."

    Nein, das bedeutet es nicht! Es bedeutet vielmehr, dass man dabei ist, den zu ersetzenden Schaden zu ermitteln.

    Wossi:
    "Eigentlich gibt es nichts zu verhandeln."

    Ja, Sie wissen immer alles besser!

    Wossi:
    "Aber weil man es kann, Behörden keine Fehler machen, das Verwaltungsrecht dies stützt, wird es gemacht."

    Verschwörungswahn!

    Wossi:
    "Das Verwaltungsrecht gehört reformiert."

    Staatshaftung ist kein Verwaltungsrecht, sondern gehört zum Zivilrecht!

  101. 22.

    Soweit ich es mitbekommen habe, ist der Erbe versessen darauf, das Grundstück zu behalten, und es kann ihn keiner zwingen zu verkaufen.

  102. 21.

    "Das Ministerium sollte sich lieber mit dem Erben auf einen Preis für das Grundstück einigen, schliesslich hat es auch den Erlös aus der Versteigerung erhalten." Die Begründung mit dem Erlös verstehe ich nicht. Wenn der Eigentümer nicht verkaufen will, dann geht es halt nicht - zwingen könnte man nur mittels einer Enteignung und dafür dürften überhaupt keine Gründe vorliegen (zumindest nach dem, was aus Berichten bisher bekannt ist). Der alleinige Fehler liegt bei der ursprünglichen Handlung der Behörde, mit der es zum Verkauf kam, der damit von Anfang an ungültig ist - dafür ist eine Entschädigung in angemessener Höhe und möglichst zeitnah zu leisten (das sind nicht nur die Kaufkosten, der Hausbau und die Zinsen - es sind auch die Abrißkosten + Entsorgungskosten, welche noch anfallen werden + die evtl. Kosten für vorübergehenden Wohnraum für die Familie).

  103. 20.

    Wünsche der Familie Glück und weiterhin Durchhaltevermögen bei dieser Geschichte!

  104. 19.

    - Warum kann nicht der Erbe für den Fehler der Behörden entschädigt werden?
    Weil er sein Grundstück behalten will.

  105. 18.

    "Warum kann nicht der Erbe für den Fehler der Behörden entschädigt werden? Das wäre für den Steuerzahler billiger und vor allem aus ökologischer Sicht die bessere Alternative." Das wäre eine Enteignung von Besitz. Enteignungen unter Entschädigung gehen nur in ganz spziellen Fällen - ein Behördenfehler dürfte kein Grund sein.
    "aber was nie erklärt wurde: warum soll das Haus abgerissen und die Familie entschädigt werden?" Weil der Eigentümer des Grundstücks das so will und die Verfügungsgewalt über sein Eigentum hat. Die Entschädigung ergibt sich aus dem Fehler der Behörde.

  106. 17.

    Das wurde mehrfach erklärt. Rein rechtlich gehört das Grundstück dem Erben. Er will das Haus offenbar nicht auf seinem Grundstück. Ich hoffe so sehr, dass die Familie angemessen entschädigt wird.

  107. 16.

    >“ das Verwaltungsrecht dies stützt, wird es gemacht.“
    Auch wenn man es nicht will, aber die Gerichte gehen reineweg nach dem Eigentumsnachweis.
    Dennoch wünsche ich der Familie nicht nur Glück wie bei nem Glücksspiel, sondern vor dem BGH Recht und Gerechtigkeit in ihrem Sinne.

  108. 15.

    Wenn man den Erben entschädigen würde, ist ein rechtsstaatliches Prinzip verletzt, gegen das sich der Eigentümer erfolgreich wehren könnte/würde. Er hat es gemacht. Denn das Eigentum ist ja noch da und nicht weg.

  109. 14.

    Weil das nicht dem Urteil entspricht. Es geht hier um RECHT und nicht um Vernunft. Einigen kann man sich immer, aber nur wenn alle wollen. Wenn jemand auf sein RECHT besteht und keine Einigung möchte, hilft keine Vernunft.
    Der Familie steht ein ihr genehmes Grundstück mit dem gleichen Haus (Nachbau) zu. Dazu alle damit zusammenhängenden Kosten inkl. Abriss und Wiederherstellung des Grundstücks in den alten Zustand zu. Und das alles in Summe ist vom Land Brandenburg zu bezahlen zuzüglich eines Aufschlags für Schmerzensgeld. Eigentlich müsste Woidke die Familie um Entschuldigung bitten und fragen, auf welches Konto er das Geld überweisen darf.

  110. 13.

    Lieber den Erben entschädigen für den Fehler des Amtes. Ist er uneinsichtig, dann enteignen und angemessene Entschädigung auszahlen. Man könnte argumentieren, dass er nicht anwesend war und sich nie ausreichend um sein Eigentum gekümmert hat. Wer nicht vor Ort lebt, müsste doch mindestens jemanden in der Nähe haben, der einmal im Jahr schaut, ob alles okay ist. – Ja, das Haus dürfte dort nicht stehen, aber es steht nun mal da und ein Abriss wäre sowohl für die Familie inklusive Kindern (!) unzumutbar als auch eine riesige Verschwendung an Ressourcen.

  111. 12.

    Ich schätze mal, so wie es bisher abgelaufen ist, wird der Erbe hoch pokern. Auch er hätte ja was anbieten können, damit die Familie auf dem Grundstück bleiben kann, (was sie im guten Glauben auf die Zuverlässigkeit der Behörten erworben hat)Das Grundstück dürfte inzwischen deutlich im Wert gestiegen sein und so will der Erbe vielleicht gar keine Einigung mit der Familie, er will nur das Meiste für sich rausholen und das wäre wahrscheinlich ein unbebautes Grundstück in Toplage. Da es sich um einen groben Behördenfehler handelt, sollte diese auch dafür haften und den Erben auszahlen, damit die Familie das Grundstück behalten kann.

  112. 11.

    Warum gibt es keine Organklage gegen die Sachbearbeiter und Verantwortlichen, die eine korrekte Aufenthaltsprüfung versäumt haben? Die Brandenburger „Rechtsorgane“ versuchen doch nur, durch ihre Urteile das eigene Versagen post festum zu vertuschen..

  113. 10.

    Ich würde nicht darauf setzen, das Eigentumsrecht zu torpedieren. Das hat zu Recht einen hohen Stellenwert. Ich würde eher auf Schadensersatz klagen. Und der dürfte bestimmt bald eine Million sein.

  114. 9.

    Echt da wiehert doch der Amtsesel in Brandenburg mal wieder kräftig. Totales Unverständnis. Der Schaden muss sofort wieder ausgeglichen werden. Am besten das doppelte von den bisherigen Kosten. Den ganzen Ärger und dann noch die Gerichte den Quatsch bestätigen lassen. Land Brandenburg die DDR war nicht anders.

  115. 8.

    Richtig, das Land hat Mist gebaut.

  116. 7.

    Leider dürfte das mit der Aussage ,vor dem Gesetz sind alle gleich , nichts werden.
    Es ist leider so , das Normalbürger immer den kürzeren ziehen.
    Wir entfernen und langsam aber sicher vom Rechtsstaat .
    Siehe da auch , das kein Politiker in Deutschland für seine Entscheidungen zur Verantwortung gezogen wird.

  117. 6.

    Wir wünschen Ihnen viel Erfolg beim BGH..
    Es kann nicht sein dass wegen eines FEHLERs von Seiten der Behörden die Familie in den absoluten Abgrund gestoßen wird.

  118. 5.

    Ich wünsche der Familie Glück und Erfolg!

  119. 4.

    Hier muss das Land Brandenburg volle Entschädigung nebst Kreditzinsen usw.. leisten, ist nicht das verschulden der Familie.
    Wir drücken euch den Daumen!!!!!

  120. 3.

    "Das Ministerium befindet sich in Verhandlungen mit der Familie über eine mögliche Entschädigung." Was nützt denn der Familie eine Entschädigung? Sie stehen dann wieder bei Null, müssen noch mal neu bauen oder ein Haus kaufen, zu den heutigen Preisen! Das Ministerium sollte sich lieber mit dem Erben auf einen Preis für das Grundstück einigen, schliesslich hat es auch den Erlös aus der Versteigerung erhalten.

  121. 2.

    Ich habe schon mehrer Beiträge dazu gesehen, aber was nie erklärt wurde: warum soll das Haus abgerissen und die Familie entschädigt werden? Warum kann nicht der Erbe für den Fehler der Behörden entschädigt werden? Das wäre für den Steuerzahler billiger und vor allem aus ökologischer Sicht die bessere Alternative. Aber darauf wird von journalistischer Seite nie eingegangen.

  122. 1.

    „Das Ministerium befindet sich in Verhandlungen mit der Familie über eine mögliche Entschädigung.“
    Das bedeutet ja, dass das Ministerium weniger zahlen will als der Schaden groß ist. Eigentlich gibt es nichts zu verhandeln. Aber weil man es kann, Behörden keine Fehler machen, das Verwaltungsrecht dies stützt, wird es gemacht.
    Das Verwaltungsrecht gehört reformiert.

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