Nach Volksentscheid "Deutsche Wohnen & Co." -
Drei Jahre nach dem erfolgreichen Volksentscheid "Deutsche Wohnen & Co. enteignen" ist ein vom Senat angekündigtes Vergesellschaftungsrahmengesetz noch immer nicht in Arbeit.
Finanzsenator Stefan Evers (CDU) sagte im Abgeordnetenhaus, dass ein Gutachten, dass für die Erstellung eines entsprechenden Gesetzentwurfs nötig sei, in Kürze in Auftrag gegeben werden könne. "Auch ich habe Interesse an der Klärung der verfassungsrechtlichen Fragen", erklärte Evers auf Nachfrage im Parlament.
Finanzressort verweist auf seine "koordinierende Funktion"
Evers betonte, dass seine Verwaltung nur die koordinierende Federführung übernommen habe und auf Zulieferung aus anderen Senatsverwaltungen angewiesen sei. "Die letzte nachdrückliche Erinnerung hat dazu geführt, dass wir jetzt weitgehend die Rückmeldungen aus den Häusern haben, die wir auch brauchen."
Beim Volksentscheid "Deutsche Wohnen & Co. enteignen" hatte sich 2021 eine Mehrheit dafür ausgesprochen, dass die Landesregierung die Wohnungsbestände großer Privatkonzerne vergesellschaften soll. Der Vorgängersenat hatte daraufhin eine Expertenkommission eingesetzt, die zu dem Schluss gekommen war, dass Vergesellschaftungen unter gewissen Umständen möglich wären. Der jetzige schwarz-rote Senat hatte in der Folge beschlossen, ein Vergesellschaftungsrahmengesetz auf den Weg zu bringen, dass nicht nur auf den Bereich des Wohnens beschränkt bleiben soll.
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