Nach Landtagswahl -
Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen kämpft nach dem Ausscheiden aus dem Brandenburger Landtag offenbar mit finanziellen Problemen. Mehrere Mitarbeitende können nicht bis zum vereinbarten Vertragsende bezahlt werden.
Die Fraktion hat deswegen einen Antrag auf einen einmaligen Zuschuss beim Präsidium des Landtages gestellt, bestätigte der bisherige Fraktionschef Benjamin Raschke rbb|24 am Dienstag. "Wir wollen versuchen, dass unsere Mitarbeitenden nicht von heute auf morgen auf der Straße sitzen", so Raschke weiter. Zuerst hatte die Märkische Allgemeine Zeitung (MAZ) [maz.de] berichtet. Nach Informationen der Märkischen Oderzeitung (MOZ) [moz.de] soll es sich um 300.000 Euro handeln.
Landtagspräsidentin und Präsidium entscheiden
Die Fraktion befindet sich derzeit in Auflösung und müsse nach Angaben der MOZ mehr als 20 Mitarbeitende im Landtag und 30 in den Wahlkreisbüros kündigen sowie entsprechende Abfindungen zahlen.
Die endgültige Entscheidung über die Zahlung des Zuschusses trifft die Landtagspräsidentin im Einvernehmen mit dem Präsidium. Das Gremium wird am Mittwoch darüber entscheiden.
Wiedereinzug in Landtag verpasst
Die Grünen hatten bei der Landtagswahl wie die Linke und BVB/Freie Wähler die Fünf-Prozent-Hürde verfehlt und auch kein Direktmandat errungen und sind nicht wieder in Landtag eingezogen. Die beiden Fraktionen und die Freie-Wähler-Gruppe sind dazu verpflichtet, sich selbst abzuwickeln. Im Gegensatz zu den Bündnisgrünen haben Linksfraktion und die Gruppe von BVB/Freie Wähler keinen Zuschuss beantragt, erklärten deren bisherige Vorsitzende Sebastian Walter und Péter Vida auf Nachfrage von rbb|24.
SPD-Fraktionschef Daniel Keller zeigte sich offen dafür, da es um Arbeitnehmer gehe. Die SPD-Fraktion wolle aber auch nach der wirtschaftlichen Situation fragen. Der Fraktionsvorsitzende der AfD, Hans-Christoph Berndt, kritisierte den Zuschuss und die langfristigen Verträge von Fraktionsmitarbeitern über die Legislaturperiode hinaus als Steuerverschwendung.
Nach dem Fraktionsgesetz kann eine Fraktion in Liquidation auf Antrag einmalig Mittel bekommen, um Ansprüche der Mitarbeiter aus deren Arbeitsverträgen zu befriedigen, wenn das Fraktionsvermögen nicht ausreicht. Die Gehälter können höchstens bis zu drei Monate nach Auszug aus dem Landtag weitergezahlt werden.
Sendung: rbb24 Brandenburg Aktuell, 8.10.2024, 19:30 Uhr
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