Pro-palästinensische Proteste - Berliner Innensenatorin will nicht pauschal Sprachen bei Demos verbieten

Mo 10.02.25 | 11:34 Uhr
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Eine propalästinensische Demonstration findet am 05.10.2024 anlässlich des ersten Jahrestages des Überfalls der Hamas auf Israel auf dem Platz der Luftbrücke statt. (Quelle: dpa-Bildfunk/Jörg Carstensen)
Audio: Radioeins | 10.02.2025 | Michael Mellinger / Iris Spranger Innensenatorin Berlins | Bild: dpa-Bildfunk/Jörg Carstensen

Nur Deutsch und Englisch: Am Wochenende hatte die Versammlungsbehörde für mehrere pro-palästinensische Demos in Berlin Sprachauflagen gemacht. Das sei jedoch keine pauschale Entscheidung, sagte Innensenatorin Spranger nun.

Für pro-palästinensische Demonstrationen in Berlin soll es keine pauschalen Sprachverbote geben. Das hat Innensenatorin Iris Spranger (SPD) im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses klargestellt.

Für unterschiedliche Demos am Samstag hatte die Versammlungsbehörde nur Deutsch und Englisch als Sprache für Reden, Parolen und Musik zugelassen. Polizeisprecher erklärten, dies werde "bis auf Weiteres" auch für künftige Palästina-Demos gelten.

Dem widersprach die Innensenatorin am Montag ausdrücklich. "Eine pauschale Entscheidung war das selbstverständlich nicht", so Spranger. Die politisch unabhängige Versammlungsbehörde entscheide grundsätzlich im Einzelfall. "Ich finde, die Polizei geht mit Situationen - in denen andere Bundesländer streckenweise überfordert sind - sehr gut um", so Spranger weiter. Sie verwies darauf, dass das Berliner Verwaltungsgericht das Vorgehen der Polizei bestätigt habe.

Pauschale Auflagen nicht rechtmäßig

Auch Polizeipräsidentin Barbara Slowik Meisel betonte, Auflagen würden immer für die einzelne Versammlung festgesetzt. Dafür würde die jeweilige Gefahrenlage für jede Demonstration einzeln analysiert. Pauschale Auflagen nannte Slowik Meisel "nicht rechtmäßig". Die Polizeipräsidentin wies darauf hin, die Beschränkung am Samstag, um Straftaten zu verhindern, sei vom Verwaltungsgericht bestätigt worden.

Neben der Auflage, dass nur Deutsch und Englisch gesprochen werden darf, hatte die Polizei den Versammlungsort bei einer Demonstration am Samstag auf den Wittenbergplatz in Berlin-Schöneberg beschränkt. Ursprünglich war ein Protestzug geplant. Als Grund für die strengeren Auflagen nannte die Polizei eine Vielzahl an Straftaten bei solchen Versammlungen in der Vergangenheit. Unter anderem sei es zu antisemitischen Äußerungen, Volksverhetzung sowie Angriffen auf Journalisten und Polizisten gekommen.

Der Veranstalter wehrte sich juristisch gegen die Auflagen - ohne Erfolg. Das Gericht entschied am Samstag im Eilverfahren, die Beschränkung stelle sich "als zur Gefahrenabwehr geeignet und erforderlich dar".

Wegen Verstößen gegen die strengeren Auflagen beendete die Polizei die Demonstration am Samstag vorzeitig. Es habe wiederholt Ausrufe auf Arabisch gegeben und das Verhalten des Versammlungsleiters sei zunehmend unkooperativ gewesen, hieß es zur Begründung.

Politiker sprechen sich für Sprachauflagen aus

Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) hatte der "B.Z." am 4. Februar gesagt, die Versammlungsbehörde habe seine "vollste Unterstützung, wenn sie harte Auflagen oder ein Verbot für Demonstrationen erlässt, bei denen zu Gewalt, Hass oder Mord aufgerufen wird." Nach einem Bericht der Zeitung soll bei einer ähnlichen Demonstration zum Mord an Juden aufgerufen worden sein.

Auch der CDU-Innenpolitiker Burkard Dregger begrüßte gegenüber dem rbb, dass auf einer entsprechenden Demo nur Deutsch oder Englisch gesprochen werden dürfe: "Wir haben in der Vergangenheit viele Propagandadelikte erlebt, die nicht aufgeklärt werden konnten, weil nicht genügend Sprachmittler zur Verfügung standen."

"Ich finde das sehr richtig", sagte auch Martin Matz, Abgeordneter für die SPD im Abgeordnetenhaus, dem rbb. "Ich habe schon seit Längerem auch die Frage gestellt, ob wir nicht zu viel auf den Versammlungen geduldet haben. Denn es kommt immer wieder zu Ausrufen dort, die man nicht anders zusammenfassen kann, als dass sie Mordaufrufe sind."

Sendung: Radioeins, 10.02.2025, 13 Uhr

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66 Kommentare

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  1. 65.

    #47: Der Unterschied ist aber, dass zu erwartende Straftaten auf Versammlungen sehr wohl im Vorfeld unterbunden werden können - und zwar ausdrücklich auf der Grundlage unseres Grundgesetzes (siehe Artikel 8).

  2. 64.

    Dann lesen sie in Ruhe noch mal meinen Kommentar. Niemand in Deutschland versteht arabisch; auch die Polizei nicht.

  3. 63.

    Mit Verlaub, anscheinend haben Sie Probleme beim lesen. Bei pro palästinensischen Demonstrationen wurde zum Genozid an Juden aufgerufen, wollen Sie das leugnen? Das was im Gazastreifen passiert ist zu verurteilen und anzuprangern, aber der Aufruf zum Völkermord ist strafbar. Wollen Sie das legitimieren oder entschuldigen? Meinen Sie in dem Zusammenhang wäre das nicht schlimm? Vielleicht sollten Sie nochmal darüber nachdenken.

  4. 62.

    Was hier viele nicht zu verstehen scheinen, ist Artikel 8 unseres Grundgesetzes. Da beruft man sich lautstark auf seine Grundrechte und versäumt indessen den Blick ins Gesetz: Nach Artikel 8 steht nämlich nur "deutschen" Staatsbürger ein Versammlungsrecht zu, und zwar friedlich und ohne Waffen. Sorry, aber dann müssen die (tatsächlich ausschließlich?) Arabisch sprechenden Menschen entweder bis zu ihrer Einbürgerung warten, bevor auch sie sich auf Artikel 8 unseres Grundgesetzes berufen können, oder sie verlegen ihre Proteste eben in ein arabisches Land.

  5. 60.

    Der nationalistische Antisemitismus ist rassistisch. Es gibt viele Formen des Antisemitismus. Immer geht es um Hass und der Suche nach einer Begründung, warum man hasst, vielleicht glaubt man an einen anderen Gott und das wäre im Land der Religionsfreiheit doch tatsächlich fatal, jüdischen Glauben anders zu bewerten, als einen anderen Glauben.

    Es hasst nur der, der hassen will.

  6. 59.

    Sie empfinden auch, dass Antisemitismus rassistisch ist? Ich denke das sehr oft.

  7. 58.

    Dann lesen Sie einfach in Ruhe den Beitrag, da steht etwas von Mordaufrufen. Ist doch eindeutig.

  8. 57.

    Mordaufrufe auf Arabisch haben nichts mit Meinungsfreiheit zu tun, auch nicht in den Ländern, in denen arabisch gesprochen wird. Rein von der Logik sind Mordaufrufe in keiner Sprache erlaubt, nirgends auf der Welt.

  9. 56.

    Es sollten nur die Amtssprachen zugelassen werden!

  10. 53.

    Ich verstehe die ganze Diskussion rein praktisch überhaupt nicht. Wir leben in Deutschland und hier kommunizieren die Menschen in deutscher Sprache. Also was soll irgendeine Demo auf arabisch hier bringen. Wen wollen die Demonstranten damit überhaupt erreichen, wenn die Sprache außer ihresgleichen hier niemand versteht, geschweige denn spricht?!
    Und auf der anderen Seite muss die Polizei dann das Strafrecht mit Dolmetchern durchsetzen, weil auch sie überhaupt nicht verstehen, von was die Demonstranten da eigentlich fabulieren.
    Allerdings wenn sowieso niemand das Geschwurbel versteht, warum dann überhaupt die Mühe mit Dolmetchern das verbale Strafrecht durchzusetzen?

    Man ist ja schon sehr viel gewohnt, was hier alles unter dem Kontext der "Meinungsfreiheit" so abgeht, aber sowas ist ja der totale Rinderwahnsinn.

  11. 50.

    Es geht um Morddrohungen= Menschenhass. Bitte verstehen und nicht antisemitisch agieren.

  12. 48.

    Warum auch pauschal verbieten, wenn jedes mal 5 Sekunden reichen, um den entsprechenden Textbausteine einzufügen.

    Mehr verbieten, mehr einschränken, mehr ausschnüffeln und Strafmaße erhöhen, das ist alles, was man in den letzten Jahren von Politikern aus dem Innen- und Justizbereich sowie Polizeibeamten hört, die man frei an ein Mikrofon lässt.

  13. 47.

    Es ist erschreckend, wie sehr Alltagsrassismus unser Leben bestimmt. Da kommen Politiker und wollen den Menschen beim Ausüben ihres GRUNDRECHTS der Meinungsfreiheit vorschreiben, welche Sprache(n) sie zu nutzen haben. Vor wenigen Jahren hätte man sich so etwas nicht einmal ausdenken können. Heute hat man den Eindruck, die AfD regiert bereits, die Alternative für Dumme. Ich schäme mich für diese Politiker!

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