Berlin-Schöneberg - Polizei löst propalästinensische Demo wegen Parolen auf Arabisch auf

Sa 08.02.25 | 22:32 Uhr
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Teilnehmer einer propalästinensischen Demonstration "Stoppt die Aggression in West Bank! Keine Waffenlieferungen an Israel" halten Flaggen, Banner und Plakate am Wittenbergplatz hoch. (Quelle: dpa/Paul Zinken)
Video: rbb|24 | 08.02.2025 | Material: rbb24 Abendschau | Bild: dpa/Paul Zinken

Im Vorfeld einer propalästinentischen Kundgebung am Wittenbergplatz hatte die Polizei strenge Auflagen ausgesprochen - erlaubt waren nur Ausrufe auf Englisch und Deutsch. Weil es trotzdem Parolen auf Arabisch gab, wurde die Demo aufgelöst.

Eine propalästinensische Demonstration in Berlin-Schöneberg ist vorzeitig beendet worden. Es habe wiederholt Verstöße gegen Auflagen gegeben, teilte die Polizei auf der Onlineplattform X mit. So habe es Redebeiträge und Ausrufe auf Arabisch gegeben. Das war aber von der Polizei im Vorfeld untersagt worden. Erlaubt waren nur Englisch und Deutsch.

Diese Auflage gehörte zu mehreren Beschränkungen für die Versammlung. So war pro 100 Menschen nur eine Trommel erlaubt, wie eine Polizeisprecherin sagte. Außerdem musste die Kundgebung am Wittenbergplatz bleiben. Ursprünglich hatten die Veranstalter einen Demonstrationszug mit dem Titel "Stoppt die Aggression in West Bank! Keine Waffenlieferungen an Israel" geplant. Der Versammlungsleiter kündigte an, die Auflagen gerichtlich prüfen zu lassen.

Als Grund für die Einschränkungen nannte die Polizei eine Vielzahl an Straftaten bei solchen Versammlungen in der Vergangenheit. Unter anderem sei es zu antisemitischen Äußerungen, Volksverhetzung sowie Angriffen auf Journalisten und Polizisten gekommen. Schon vor Demobeginn sagte die stellvertretende Pressesprecherin der Polizei Dierschke dem rbb, dass die neuen Auflagen "bis auf Weiteres" gelten sollen, also nicht nur heute.

Rund 250 Polizisten im Einsatz

Die Polizei begleitete die Demonstration am Wittenbergplatz nach eigenen Angaben mit rund 250 Beamtinnen und Beamten. Laut Polizei waren rund 300 Demonstranten anwesend, ein ein rbb-Reporter vor Ort schätzte die Zahl der Teilnehmenden auf 200 bis 300.

Nach dem vorzeitigen Ende der Versammlung forderte die Polizei über Lautsprecheransagen die Menschen auf, den Platz nahe dem Luxuskaufhaus KaDeWe zu verlassen. Dem folgten die Menschen zunächst zögerlich, schließlich leerte sich der Platz aber. Etwa 40 bis 50 Teilnehmer ließen sich jedoch nach Polizeiangaben untergehakt auf dem Pflaster nieder. Polizisten schritten ein und räumten den Platz. Es gab einige vorübergehende Festnahmen, wie eine Polizeisprecherin sagte.

Für fünf Menschen wurde ein sogenanntes Teilnahmeverbot ausgesprochen. Nach Angaben der Polizeisprecherin konnte dies vier Betroffenen mitgeteilt werden. Sollten diese trotzdem bei der Demonstration auftauchen, könne ein Platzverweis ausgesprochen werden. Wird dieses missachtet, sind laut Polizei Zwangsmaßnahmen möglich.

Der Polizei sind nach eigenen Angaben im Kontext mit dem Gaza-Krieg rund 100 bis 200 Menschen bekannt, die bei Demonstrationen agitieren und aufstacheln.

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Sendung: rbb24 Abendschau, 08.02.2025, 19:30 Uhr

19 Kommentare

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  1. 19.

    Es ist jedes Mal ein Graus, dass sich Menschen auf das GG beziehen, es dafür zitieren und Teile auslassen. Ich finde das unmöglich! Hier Art 8 (Versammlungsfreiheit) Absatz 2: „Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.“ Und Artikel 5 (Meinungs- und Pressefreiheit) Abs. 2: „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“

  2. 18.

    Ich gehe eigentlich davon aus, dass bei der Berliner Polizei auch Leute arbeiten, die Arabisch sprechen und lesen können.

  3. 17.

    Ich habe das GG gerade angeschaut, kann aber das von Ihnen beschriebene nicht finden. Eventuell habe ich eine Kurzfassung. Ich schaue noch einmal nach………

  4. 14.

    Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    Art 8
    (1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

  5. 13.

    Es ist schon sehr merkwürdig als ab September 2022, nach der Ermordung von Mahsa Amini, die weltweiten Proteste stattfanden, war es ja auch kein Problem, dass neben deutsch und englisch auch andere Sprachen gesprochen wurden. Es ist krass welche Doppelstandards für arabisch- und muslimische gelesene Personen gelten.
    Ich erinnere auch mal an die Corona-Proteste ab 2020 und die Wutbürger-Demos, wo ganz sicherlich strafrechtlich relevantes großzügig überhört wurde.
    Auch fällt auf, wie verachtend sich einige deutsche (weiße) Journalist*innen (auch aus dem ÖRR) sich geäußert haben und dennoch durften diese ihre Jobs behalten. Während Personen, die sich kritisch zum Vorgehen Israels äußern, und einen BiPoc-Hintergrund haben,
    gekündigt wurde.
    Das ist nicht okay, wenn Regeln für einige so und für andere wieder anders ausgelegt werden.

  6. 12.

    Hallo @RBB.

    Solche Vorgänge seitens der Polizei sind ja jetzt nicht mega alltäglich. Auf welcher rechtsgrundlage ist es denn möglich bestimmte Individuen von der teilnahme an Demonstrationen auszuschließen? Und ist das normal oder nimmt sich die berliner Polizei hier sonderrechte raus? Hätte das interessant gefunden.

    Auch interessant: wie willkürlich dürfen so Auflagen denn sein? Und wer bitte interessiert sich für die Anzahl der Trommeln pro Teilnehmer?

  7. 11.

    Aber mal ehrlich und ohne Juristerei. Wieviel Sinn macht eigentlich eine öffentliche Meinungsäußerung die niemand versteht?! Ich gehe gewöhnlich auf eine Demo um eine Sache die mir wichtig ist öffentlich zu machen. Aber die Öffentlichkeit hier in Deutschland sind gewöhnlich Deutsche also in deutscher Sprache kommunizierende Menschen.

  8. 10.

    „Jeder hat das Recht zu demonstrieren…“ gilt so sowieso nicht, wie der Blick in Art. 8 des GG zeigt. Dort kann man nämlich lesen, dass es sich bei dem „Demonstrationsrecht“ nicht um ein Jedermannsrecht, sondern um ein sogenanntes Deutschenrecht handelt…

  9. 9.

    Nur gilt in Deutschland der Rechtsgrundsatz Lex Specialis.

    Das Versammlungsrecht lässt die Erteilung von Auflagen eindeutig zu. Und hier greift auch das Recht auf Gefahrenabwehr.

  10. 8.

    Können Sie die Parolen in arabischer Schrift lesen?
    Können Sie beurteilen, ob es Hassparolen sind?
    Halten Sie sich an Vorgaben, wenn Sie demonstrieren?
    Es gab Vorgaben und sicher nicht, um das Recht auf Demonstration einzuschränken. Heute wurden wieder drei israelische Geiseln ausgetauscht. Sie sind in so schlechtem Zustand, dass sie medizinisch versorgt werden müssen. Eine Mutter und ihre zwei Kleinkinder sind immernoch in der Gewalt von Terroristen. Wenn Sie dagegen protestieren wollen, können Sie das tun, egal ob mit Plakaten auf Deutsch oder Englisch, denn die Demonstranten werden ihre Botschaft verstehen.

  11. 7.

    Es waren die Sprachen Englisch und Deutsch erlaubt.....wo ist jetzt das Problem??

  12. 6.

    So einen diskriminierenden Unsinn hab ich noch gehört? Wurde es Schicksal rechtlich geprüft, dass eine Auflage sein darf, nur in einer bestimmten Sprache sprechen zu dürfen? Würde ich mir null gefallen lassen.

  13. 4.

    "Jeder hat das Recht auf Demonstration, stimmt aber nicht wenn verbotene Parolen und Hass verbreitet wird."
    Bei welcher der auf arabisch vorgetragenen Ausrufe/Parolen konnten Sie denn auf "Hass" schließen?

    Einmal überlegen, bevor man Allemeinplätze ins Forum pustet, würde schon helfen.
    Es geht eben NICHT um das Buzzword "Hass", sondern lediglich um die Sprache, die die Teilnehmer der Demo verwendet haben.
    Weshalb die zulässigen Sprachen hier eingeschränkt wurden, liegt in der Verantwortung der entsprechenden Behörde und ist somit juristisch prüfbar.

    Beste Grüße

  14. 3.

    Jeder hat das Recht auf Demonstration, stimmt aber nicht wenn verbotene Parolen und Hass verbreitet wird.

  15. 1.

    Grundgesetz: Art.V (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten...

    Offensichtlich bereits außer Kraft gesetzt. Wo bleiben die Proteste der Bürgerinnen und Bürger?

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