Abgeordnetenhaus -

Das überarbeitete Berliner Landeswahlgesetz wird von allen im Abgeordnetenhaus vertretenen Fraktionen größtenteils gelobt. Es übernimmt überwiegend die Empfehlungen der Expertenkommission, die nach der Pannenwahl von 2021 Fehler aufgearbeitet und Konsequenzen gefordert hatte.
Neu im Wahlgesetz ist danach beispielsweise, dass die Zuständigkeiten zwischen Land und Bezirken klarer geregelt sind. Der Landeswahlleiter bekommt eine Schlüsselfunktion und hat deutlich stärkere Durchsetzungsmöglichkeiten gegenüber den Bezirken und auch höheren Stellen. Er sei dann kein "König ohne Land" mehr, sagte Berlins Landeswahlleiter Stephan Bröchler bei der Anhörung im Innenausschuss. Er sei aber auch kein Sonnenkönig, der nach Gusto entscheiden könne.
Reformvorhaben ohne Auswirkungen auf vorgezogene Bundestagswahl
Kritik gab es in der Anhörung an Einzelpunkten des Gesetzentwurfs. So hätte sich Robert Vehrkamp, Demokratieforscher der Bertelsmann Stiftung, noch mehr Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit für den Landeswahlleiter von der Innenverwaltung gewünscht. Er begründete das damit, dass Demokratien, wenn sie angegriffen werden, zuerst über Wahlen angegriffen würden. Bröchler selbst sieht das Problem nicht. Er sieht sich durch die geplanten Regelungen ausreichend unabhängig und in seinen Durchsetzungsrechten auch gegenüber den Bezirken sinnvoll gestärkt.
Der Verwaltungsrechtler der Hochschule für Wirtschaft und Technik in Berlin, Ralf Schnieders, stellt in Frage, ob es in allen Bezirken ständige Wahlämter geben müsse. Er fragt, womit die sich in wahlfreien Zeiten beschäftigen. Der Stadtrat für Bürgerdienste in Charlottenburg-Wilmersdorf konterte dies damit, dass zusätzlich zu Bundestags-, Abgeordnetenhaus-, Bezirks- und Europawahl auch regelmäßig Volksentscheide abzustimmen seien. Das Reformvorhaben für das Landeswahlgesetz hat keine Auswirkungen mehr auf die vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar in knapp zwei Wochen. Es soll aber für die nächste Abgeordnetenhauswahl 2026 gelten.
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