Eilantrag abgelehnt -

Das Verwaltungsgericht in Potsdam hat einen Eilantrag der AfD gegen eine Verfügung der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) abgelehnt. Die Anstalt hatte der Partei Mitte Januar unter Verweis auf den Jugendschutzmedien-Staatsvertrag aufgetragen, den Zugriff auf ein Video zu beschränken, das zum Landtagswahlkampf 2024 in sozialen Medien veröffentlicht worden war.
Die AfD hatte dagegen geklagt und nun eine vorläufige Niederlage einstecken müssen. Das Gericht habe "keine durchgreifenden Zweifel, dass der betroffene Wahlwerbespot geeignet sei, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu beeinträchtigen", heißt es in einer Pressemitteilung vom Donnerstag.
Medienanstalt: Video bedient rassistische Stereotype
Die Kammer sah keine Anhaltspunkte dafür, an der Einschätzung der Medienanstalt zu zweifeln. Diese hatte festgestellt, das Video bediene sich offensichtlich rassistischer Stereotypen, "in dem es Menschen mit dunklerer Haut- und Haarfarbe als bedrohlich darstelle und Menschen mit hellerer Haut- und Haarfarbe zu diesen als bedrohend dargestellten Menschen in Kontrast setze".
Gegen den Beschluss kann die AfD nun Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen. Die AfD hatte die Verfügung der mabb als "schweren Eingriff in die Meinungsfreiheit" und als Zensur kritisiert.
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