Berliner Landgericht -

AfD-Abgeordnete dürfen nach einem Gerichtsurteil vorerst nicht mehr von der Parlaments-Fußballmannschaft FC Bundestag ausgeschlossen werden. Das Berliner Landgericht erklärte am Dienstag einen Unvereinbarkeitsbeschluss des Vereins für nichtig.
Vor einem Jahr hatte bei einer Vollversammlung eine Mehrheit des Vereins beschlossen, dass eine Mitgliedschaft in der AfD unvereinbar mit einer Mitgliedschaft im FC Bundestag sei.
Unvereinbarkeitsbeschluss laut Gericht unwirksam
Gegen den Beschluss klagten die vier AfD-Abgeordneten Malte Kaufmann (Baden-Württemberg), Jörn König (Niedersachsen), Petr Bystron und Wolfgang Wiehle (beide Bayern).
Das Landgericht erklärte nun, dass der Unvereinbarkeitsbeschluss gegen die Vereinssatzung verstoße. Demnach könne jedes aktive oder ehemalige Mitglied des Bundestags Mitglied in der parteiübergreifenden Fußballmannschaft werden. Das könne nur durch eine Satzungsänderung geändert werden.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann noch Berufung beim Kammergericht eingelegt werden.
Sendung: Radioeins, 11.03.2025, 16:30 Uhr