Vorwurf der Bestechlichkeit - Staatsanwaltschaft fordert Bewährungsstrafe für Ex-Senatorin Kalayci

Mi 26.03.25 | 16:14 Uhr
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Archivbild: Dilek Kalayci (SPD) steht mit ihrem Rechtsanwalt Robert Unger und Anwältin Sophia Zabel (l) vor Prozessbeginn im Gerichtssaal am Kriminalgericht Moabit. (Quelle: dpa/Jutrczenka)
Audio: rbb24 Inforadio | 26.03.2025 | Nachrichten | Bild: dpa/Jutrczenka

Es geht um die Kosten einer Hochzeitsfeier, eine Werbekampagne für die Berliner Verwaltung - und die Frage, ob beides zusammenhängt. Die Staatsanwaltschaft ist davon überzeugt und fordert eine Bewährungsstrafe für Ex-Senatorin Kalayci.

Im Korruptionsprozess gegen die frühere Berliner Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) hat die Staatsanwaltschaft am Mittwoch eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren gefordert. Darüber hinaus solle die 58-Jährige eine Geldstrafe von 36.000 Euro (180 Tagessätze je 200 Euro) zahlen. Aus seiner Sicht hätten sich die Vorwürfe der Anklage im Wesentlichen bestätigt, erklärte Staatsanwalt Dorian Dorschfeld am elften Verhandlungstag vor dem Landgericht Berlin.

Nach seiner Überzeugung hat sich Kalayci im Zusammenhang mit ihrer Hochzeitsfeier im Jahr 2019 wegen Bestechlichkeit schuldig gemacht.

Beim mitangeklagten Chef einer Werbeagentur geht es um Bestechung. Seine Agentur soll die Hochzeit der Ex-Senatorin geplant und organisiert haben, ohne dafür entlohnt worden zu sein. Für den 59-Jährigen beantragte Dorschfeld eine Strafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung sowie zusätzlich eine Geldstrafe von 7.500 Euro (150 Tagessätze je 50 Euro).

Kalayci bestreitet Vorwurf der Bestechlichkeit

Beide haben die Vorwürfe bestritten. Nach ihrer Schilderung wurde die Rechnung aus Versehen nicht gezahlt. Es sei nicht darum gegangen, sich Vorteile zu verschaffen. "In 25 Jahren Politik habe ich sehr darauf geachtet, dass alles korrekt abläuft", betonte Kalayci erneut am Dienstag im Prozess.

"Es war zu keinem Zeitpunkt geplant, sie mit kostenlosen Dienstleistungen zu bestechen", sagte der Agentur-Chef. "Meine Agentur war auf fragwürdige Methoden nicht angewiesen."

Der Staatsanwalt hielt die Darstellungen jedoch nicht für glaubwürdig. Aus seiner Sicht haben die Angeklagten im Prozess versucht, Verantwortlichkeiten abzuschieben auf Mitarbeiter beziehungsweise den Ehepartner. Kalaycis Mann hatte ausgesagt, er habe eine ausstehende Rechnung durch eine hohe berufliche Belastung vergessen und "aus den Augen verloren". Er könne die Schilderungen nicht nachvollziehen, so Dorschfeld. "Es erscheint mir fremd."

Urteil für Anfang April erwartet

Aus seiner Sicht musste Kalayci nicht bezahlen, weil sich der Unternehmer davon versprach, von der Gesundheitsverwaltung einen Auftrag für eine Werbekampagne zu erhalten.

Den Gewinn für Kalayci bezifferte der Staatsanwalt auf 6.263 Euro, im Fall des Unternehmers auf 9.450 Euro. Er beantragte, diese Summen jeweils einzuziehen.

Dass er neben der Freiheitsstrafe eine Geldstrafe für dieselbe Tat beantragte, ist eine seltene Kombination. Das Gesetz lässt sie nach Angaben einer Gerichtssprecherin aber zu, wenn der Täter sich durch sein Handeln bereichert oder dies versucht hat und es die wirtschaftlichen Verhältnisse zulassen.

Der Prozess soll am 4. April mit den Plädoyers der Verteidigung fortgesetzt werden. Auch ein Urteil wird an dem Tag erwartet.

Sendung: Inforadio, 26.03.2025, 16:23 Uhr

53 Kommentare

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  1. 53.

    Den Hut können sie gern vor Herrn Broemme ziehen, vor niemand anderem.

  2. 52.

    Warum bitte soll diese Dame bevorzugt werden, gleiches Recht für alle und kein Politikerbonus ?!?!?!

    Ich hoffe sehr sie bekommt eine Freiheitsstrafe, dann kann sie gleich mal sehen wie es in deutschen Gefängnissen so ausschaut, besser noch wäre ein türkisches Gefängnis !

  3. 51.

    Interessant,hab ich noch nicht gehabt,aber!!!
    Mein Kommentar wurde geschnitten und nicht vollständig gesendet.

  4. 50.

    Haben Sie den Schuss nicht gehört. Das eine hat nichts mit dem Anderen zu tun. Ausserdem hat sie das nicht geleistet,sondern ihre Mitarbeiter.

  5. 49.

    Alle Achtung vor der Leistung während Corona von Frau Kalaycek. Beeindruckend wie das Ersatzkrankenhaus auf dem Messegelände entstand. Ich bin sehr dankbar für Ihren Einsatz. Dass sie für 9.000 Euro ihre Karriere riskiert kann ich mir nicht vorstellen.

  6. 47.

    Ich denke die beschriebene Sachlage ist eindeutig und die geforderte Strafe angemessen hoch. Vermutlich wird der Verteidigung eine Abmilderung gelingen. Persönlich muss ich feststellen, dass ich ganicht objektiv sein kann. Sie war für mich in der Coronazeit eine der Schlüsselfiguren, für unmenschlichen Umgang mit den Schwächsten der Gesellschaft, mit den Alten und den Kindern. Überall war sie zu sehen und zu hören, und es war selten was positives.

  7. 46.

    "Ich denke, unser System befördert Bestechlichkeit," Welches System soll das sein? Die Marktwirtschaft hat damit erst mal gar nichts zu tun. Politiker zu bestechen, kommt in sämtlichen politischen Systemen vor, gerade im gelobten Sozialismus. Dort ist es sogar an der Tagesordnung, nicht die Ausnahme.
    Was Bestechung und Bestechlichkeit allerdings begünstigt, ist die Tatsache, dass sowohl das Entdeckungsrisiko, als auch die zu erwartende Strafe verhältnismäßig gering sind. Wie hier im konkreten Fall, wo gar nicht erst Geld geflossen ist, welches Fragen über die Herkunft aufwerfen könnte. Solche indirekten Bestechungen gegen Vorzüge aller Art sind schwer zu entdecken, zumal es keine Aufsichtsbehörde gibt, die Politikergeschäfte lückenlos überwacht.

  8. 45.

    Nichtlustig:
    "Ich denke, die Streichung aller Bezüge und das abarbeiten der festgesetzten Strafe mit gemeinnützigen Arbeiten würden reichen"

    Der Strafrahmen ist durch Gesetz festgelegt: Geld oder Freiheitsstrafe, und keine Strafe durch "Streichung aller Bezüge und das abarbeiten der festgesetzten Strafe mit gemeinnützigen Arbeiten".
    Und als Anhänger des Rechtsstaates bin ich gegen Sonderausnahmen für Politiker oder wegen Extrawünschen von Kommentatoren hier!

  9. 44.

    Diese Darstellung ist etwas unglücklich.
    Bei ihnen geht es um Steuerhinterziehung. Und die ist relativ leicht nachzuweisen. Sie haben Geld bekommen und dies über 20.000€ (das ist der geringste Freibetrag den jeder bekommt).
    Also sehr sehr klein ist dann wohl relativ.
    Dies haben sie nicht in der Steuererklärung angegeben.
    Wie gesagt einfach nachzuweisen.

  10. 43.

    Falsch. Bewährung geht vor Haft. Das Gesetz lässt für die angeklagten Straftaten einen Strafrahmen von Geldstrafe bis Haft vor.

    Sie können sich darauf verlassen, dass die Berufsrichter und die Schöffen ein gerechtes Urteil finden werden.

    Und bis das Gericht ein Urteil gesprochen hat, gilt auch für diese Angeklagte die Unschuldsvermutung. Jeder ist nämlich unschuldig bis seine Tat durch Richterspruch entschieden ist

  11. 42.

    Ich denke, die Streichung aller Bezüge und das abarbeiten der festgesetzten Strafe mit gemeinnützigen Arbeiten würden reichen, Leider lernt der Mensch immer wieder nur durch Liebe oder durch Schmerz etwas fürs Leben.

  12. 41.

    Die Strafkammer wird ein Urteil fällen. Und zwar ohne jegliche Kommentare der Bürger, die oftmals keine Ahnung von der Materie haben. Letztlich gibt's in keinem Rechtsgebiet ein Bonus für Politiker. Sowas denken sich nur Bürger aus.

  13. 40.

    Der Deal - eine Verfahrensabsprache - ist oft für alle Beteiligten von Vorteil.

  14. 39.

    Ich bin gespannt, wann die Verquickung zwischen dem SPD-Scholz und der Warburg/ WireCard-Komplex in Hamburg aufgearbeitet wird.
    Scheint die Genossen, stecken sich gerne mal die Taschen die Taschen voll und verfallen dann gerne in eine momentane Demenz.
    Damit kommen die dann auch durch, wenn wir uns an diesen Kohl und seinem Aktentaschenträger Schäuble erinnern.

  15. 38.

    Es ist schon gut, dass die Kommentatoren hier, die, ohne bei der Verhandlung dabeigewesen zu sein, hier die Höchststrefe fordern, keine Richter sind! Das wäre dann kein Rechtsstaat mehr!

  16. 37.

    Michael:
    "Es ist immer traurig dass Politiker immer glimpflich davon wegkommen keine richtige Bestrafung das machen dann andere Politiker nach passiert uns ja nichts denken die unmöglich sowas der Kleine ist immer der Dumme....."

    IMMER?
    Völlig unbelegter Verschwörungswahn!

  17. 36.

    Vielleicht wird ja zufällig noch mehr aufgedeckt was klagewürdig ist, dann wird das doch noch was, wenn wieder eine Strafe gibt und beim Strafzusammenzug mehr wie 24 Monate ergibt!?

  18. 35.

    oli:
    "Antwort auf [Michael ] vom 26.03.2025 um 16:39
    Schon der Volksmund wusste...eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus"

    Aber die Angeklagte ist doch keine Richterin!
    Der Spruch passt doch überhaupt nicht!

  19. 34.

    Torte:
    "Dieser Inhaber einer Werbeagentur hat einen Tagessatz von 50€, heißt er verdient 1500€ netto im Monat."

    Was ist denn das für eine Milchmädchenrechnung?!
    Wo sind die Betriebsausgaben und die Sozialversicherungsbeiträge (Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenversicherung) und Steuern (Umsatz- und Einkommensteuer) hier berücksichtigt???

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