Pläne in Brandenburg - Öffentliche Aufträge sollen erst ab 100.000 Euro Auftragswert ausgeschrieben werden

Di 18.03.25 | 18:48 Uhr
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Symbolbild: «Ungültig» steht im Ausbildungsbürgeramt auf einem Stempel. (Quelle: dpa/Gollnow)
Audio: rbb24 Antenne Brandenburg | 19.03.2025 | Nachrichten | Bild: dpa/Gollnow

Brandenburgs Landesregierung will der öffentlichen Hand bei der Vergabe von Aufträgen deutlich mehr Freiheiten einräumen. Bau-, Liefer- und Dienstleistungen sollen demnach künftig bis zu einem geschätzten Auftragswert von 100.000 Euro ohne Umsatzsteuer gerechnet ohne Ausschreibung beauftragt werden können. Bislang lag der Höchstbetrag für eine solche freie Vergabe bei 1.000 Euro.

CDU spricht von "Show-Nummer"

Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) sagte am Dienstag, er sehe darin einen wichtigen Schritt zur Entbürokratisierung. "Das ist für die Unternehmen in Brandenburg eine wichtige und gute Nachricht", erklärte Woidke. "Es ist aber auch eine gute Nachricht für die Kommunen, weil momentan mittlerweile in einer normalen mittleren Brandenburger Kommune zwei Menschen nur an diesen Ausschreibungen sitzen." Mehr Vertrauen, weniger Kontrolle kündigte Woidke zukünftig bei der Auftragsvergabe an. Auch solle die Entscheidung helfen, den Investitionsstau in den Kommunen aufzulösen.

Die CDU-Opposition im Brandenburger Landtag kritisiert die Lockerung bei der Vergabe als unzureichend. "Der Vorschlag aus dem Kabinett ist schwach", bemängelte der Unionsfraktionsvorsitzende Jan Redmann. "Wir hatten mit der Abschaffung des Vergabegesetzes einen wirklich konsequenten und weitreichenden Vorschlag gemacht, den die Landesregierung abgelehnt hat. Das wäre echter Bürokratieabbau. Diese Initiative ist eine Show-Nummer für die 100-Tage-Bilanz, aber kein großer Wurf, der Unternehmen nachhaltig entlastet."

Lob von der IHK

Die Industrie- und Handelskammern Brandenburgs dagegen begrüßten die Entscheidung. "Solche Nullen sieht die Brandenburger Wirtschaft gern", sagte die Präsidentin der IHK Potsdam, Ina Hänsel. "Vergaben laufen künftig schneller, Leistungen werden zügiger erbracht", so ihre Hoffnung. Wichtig sei nun ein weiterer Bürokratieabbau sowie die Digitalisierung in den Ämtern zu beschleunigen.

Sendung: Antenne Brandenburg, 19.03.2025, 08:01 Uhr

14 Kommentare

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  1. 14.

    Gerade der letzte Punkt ist ein Problem. Wenn man hier einerseits Bürokratie abbaut, müsste man andererseits ein funktionierendes Controlling einführen, um Korruption zu verhindern. Ein gutes Beispiel dafür, dass Bürokratie oft kein Selbstzweck ist, sondern zum Beispiel die Verschwendung von Steuergeldern verhindert.

  2. 13.

    Herr Redmann hat ja nun gar keine Ahnung. Das Vergaberecht kann er nicht abschaffen, da müsste er der EU und der Regierung schon die Stirn bieten.

  3. 12.

    EU Ausschreibungen beginnen derzeit ab 221.000€, darunter gilt die UVgO. Ausschreibungen erst ab 100.000€ beginnen zu lassen, hat schon einen gewissen Vorteil, sowohl zur Entbürokratisierung als auch zur Entlastung der Sachbearbeiter und beteiligten Unternehmen. Jedoch muss Brandenburg dann auch zwingend neue Sicherheitsmechanismen einfuhren, damit Vetternwirtschaft und Korruption, gerade in den Fachbereichen, verhindert wird.

  4. 11.

    Regionale Betriebe durch, natürlich nicht offizielle, Bietergemeinschaften oder "Firmen" aus "jdww" (janz doll weit weg)nahezu permanent ausbooten zu lassen, kostet mitunter auch Arbeitsplätze. Somit Steuergelder, Einzahlungen für Kranken- und Sozialkassen u.a.
    Der Vorschlag von "trinitus alpha" liest sich gut und die Idee wäre unbürokratisch ausbaufähig.

  5. 10.
    Antwort auf [Chris] vom 19.03.2025 um 10:26

    Regionale Betriebe gegen den billigsten Anbieter auszutauschen kostet erst einmal Steuergeld. Letztlich ist es ein subventioniertes Konjunkturprogramm für die Gemeinden. EU-Ausschreibungen beginnen bei 500tsd Euro. Freihändige Vergabe, in Berlin ab 10tsd Euro, hat nur einen geringen bürokratischen Aufwand. Im Grunde muss man drei Angebote einholen und entscheidet sich dann für den Günstigsten. Es ist nicht kontrollierbar ob sich die ansässigen Firmen den Kuchen teilen. Aus Erfahrung weiß ich jedoch das sich hier die Auftragnehmer kennen und natürlich alle Angebote abgeben.

  6. 9.

    Das in den Vergabestellen vermeintlich einzusparende Personal muss dann verdoppelt in die Revision und Leistungsprüfung eingesetzt werden, um der Vetternwirtschaft vorzubeugen. Ein personelles Nullsummenspiel.
    Das Limit 100.000 Netto Auftragsvolumen ist zu hoch!

  7. 8.

    Die Grenzen legen die Länder selber fest. Die hier genannte Summe dürfte dann bei den Unternehmen in der Region, insbesondere mit langjährigen Beziehungen Freude auslösen. Die zuständigen Sachbearbeiter werden es diesen Markteilnehmern überlassen die Bedingungen selbst festzulegen. Bei einer derartigen Vergaberegelungen braucht es keine Korruption, das gleiche Handeln ist ja dann legitim.

  8. 7.

    Was mich wundert, ist das dass Bundeswirtschaftsministerium für das Vergaberecht in Deutschland federführend zuständig ist. Kann da Brandenburg einfach ausscheren.
    Wird sich die Entscheidung auch auf die Korruptionsprävention auswirken.

  9. 6.

    Die Freiheiten wurden den Ämtern ja nicht ohne Grund entzogen, indem man den Schwellenwert anpasste. Das geht sicher wieder in die falsche Richtung, denn schon jetzt wird weiter gemauschelt.

  10. 5.

    Naja. Die Kirche im Dorf lassen. Wenn Zusammenarbeit bei Behörden klappt sollte man nicht alle paar Monate plötzlich fremde und schlechterqualifizierte Firmen ins Spiel bringen. Nur weil die mit kampfpreisen unterbieten heißt das nicht das die arbeiten in der zuvor bereits bekannten und erfolgreich praktizierten Qualität fortführen...
    Im Gegenteil.... Da passiert viel mist bei diesem ständig neue Lieferanten ausprobieren...und am Ende zahlt der Steuerzahler die Zeche.....

    Wenn was gut funktioniert sollte man nicht laufend dranne herum drehen...

  11. 4.

    Eine Shownummer sehe ich darin nicht. Es ist doch nichts gewonnen, wenn die Beschaffungsbürokratie einen Großteil der Kosten verschluckt. Denn die Bürokratien wuchert schon viel zu viel, wenn ich lese, dass beispielsweise die Jobcenter 70 % Bürokratiekosten verursachen. Der bisherige Grenzwert von 1000 € erscheint mir, historisch durch Inflation bedingt, zu niedrig zu sein. Ob 100000 € nun der richtige Wert ist, müssen Fachleute durch reale Betrachtung der verursachten Bürokratiekosten entscheiden.

  12. 3.

    Da fallen unsere lieben Politiker wieder mal von einem Extrem ins Andere. Damit kann man praktisch (fast) jede Ausschreibung umgehen. Ja, die EU-Regeln bremsen häufig, aber man hätte ja auch Schritt für Schritt vorwärtsgehen können. Wer hat da wohl die Lobbyarbeit geleistet, dass ein Bundesland alleine eine solche Regelung erlässt? Das eröffnet doch mit den offenen und vor allem unkontrollierten Landesgrenzen dem Missbrauch Tür und Tor - siehe z.B. das Thema mit den privaten Taxiunternehmen wie UBER, die plötzlich bei schärferen Regeln in Berlin völlig unerwartet (!) nach Brandenburg ausgewichen sind und dort angeblich nicht kontrolliert werden können.

  13. 2.

    Ohne Ausschreibung beauftragen, könnte die Vetternwirtschaft weiter fördern. Damit diesausgeschlossen wird, sollten die Aufträge unter Zeugen jeweils per fairem Losentscheid unter den infragekommende Unternehmen vergeben werden.

  14. 1.

    Der Türöffner für Korruption im großen Stil.

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