Bundesverwaltungsgericht - Altkanzler Schröder scheitert mit Klage auf Büro im Bundestag

Do. 10.04.25 | 16:25 Uhr
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Altkanzler Schröder scheitert mit Klage gegen Verlust von Büro. Aufgenommen: 01.07.2020
Audio: rbb 88.8 | 10.04.2025 | Michael Ernst | Bild: picture alliance/dpa | Kay Nietfeld

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Donnerstag eine Klage von Altbundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) auf ein Bundestagsbüro zurückgewiesen.

Die Klärung eines Anspruchs auf Zurverfügungstellung eines Büros für einen ehemaligen Bundeskanzler obliege nicht den Verwaltungsgerichten, entschieden die Leipziger Richter am Donnerstag. Es handele sich um eine verfassungsrechtliche Streitigkeit. Hier sei ausschließlich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zuständig.

Der SPD-Politiker wollte auch 20 Jahre nach dem Ausscheiden aus seinem Amt Büroräume und Mitarbeiter im Deutschen Bundestag gestellt bekommen. Der Haushaltsausschuss des Bundestags hatte aber im Mai 2022 entschieden, dass der frühere Bundeskanzler "keine fortwirkende Verpflichtung aus dem Amt mehr wahrnehme". Das Büro wurde deshalb "ruhend" gestellt und die vom Bundestag bezahlten Mitarbeiter wurden abgezogen.

Dagegen hatte der Altkanzler erfolglos vor dem Verwaltungsgericht Berlin und dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg geklagt. Die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht wiesen die Leipziger Richter damit ebenfalls zurück.

Sendung: rbb 88.8, 10.04.2025, 16:00 Uhr


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21 Kommentare

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  1. 21.

    Sie / Ihr streiten und streitet um "Kaisers Bart".

    Solange nicht Übereinstimmung darüber herrscht, was "Scheitern" bedeutet, können 54. Runden gedreht werden. ;-
    Pardon.

    Die Klage ist wegen Nichtzuständigkeit nicht angenommen worden. Das ist ein Scheitern in dem Sinne, weil der Kläger nicht das bekommen hat, was er wollte. Keinesfalls ist es aber ein Scheitern in inhaltlicher Hinsicht. Darüber wurde gar keine Beratung geführt.

    Dass das BVerfG derartige Büros positiv goutiert, wage ich zu bezweifeln. ;- Eine Ablehnung seitens des BVerfG würde allerdings die Gesamtkonstruktion i. S. von "elder statesman" zunichte machen und damit Lebenserfahrung generell entwerten, weil entlang jur. Prinzipien gar nicht anders geurteilt werden kann: Was dem einen entzogen wird, darf einem anderen, der wirklich gute Arbeit leistete, nicht gewährt werden.

  2. 20.

    Doch, die Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert weil diese nicht zuständig ist sondern das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Kannst du auch lesen?

  3. 19.

    Deutschland ist halt für Spitzenpolitiker zum Selbstbedienungsladen verkommen. Dann wundert man sich echt noch, dass man den Kontakt zum normalen Bürger verloren hat, der solcherlei Annehmlichkeiten und Bevorzugungen gefälligst aus eigener Tasche zu zahlen hat. Der normale Angestellte, von dem ansprechendes Äußeres im Beruf erwartet wird, darf das nicht mal von der Steuer absetzen. Manche Tiere sind halt etwas gleicher.

  4. 18.

    Och, wir zahlen Frau Merkel z.B. für das gute Aussehen rund 3000 Euro jeden Monat. Reise- und Hotelkosten der Stylistin sind in den Beträgen enthalten. Kein Spaß und nachzulesen

  5. 17.

    Das war doch der, der den Irak-Krieg nicht mitmachen wollte. Guter Mann. Beim Ami muss man stets vorsichtig sein. Der naive Deutsche lässt sich leider zu oft in Dummheiten verstricken, für die er dann ewig bezahlen darf.

  6. 16.

    Ja aber zu jener Zeit war Russland/Putin noch der Nützliche, uns preiswertes, wenn nicht gar billiges, Gas und Öl bescherte.
    Hast sicher schon damals darunter gelitten, ebenso wie unsere Wirtschaft, oder?

  7. 15.

    Die Überschrift des Artikels steht im Gegensatz zum Inhalt des Artikels! Dem Inhalt des Artikels zufolge waren die beiden Verwaltungsgerichte nicht für die Klage von Herrn Schröder zuständig. Es wurde an das zuständige Bundesverfassungsgericht verwiesen. Also ist die Klage von Herrn Schröder bis hierhin nicht gescheitert! Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bleibt nun abzuwarten.

  8. 14.

    Na klar, dem Mann der uns an Gazprom verkauft hat und das Amt nicht wiedergutzumachen beschädigt hat schenken wir noch zusätzlich Anwrkennung und Mitarbeiter. Pfui Herr Schröder!

  9. 13.

    Nunja, wenn er bzw. andere/früher darauf Anspruch haben ist das halt zu gewähren!
    Es gibt keine gerichtlich relevanten Fehltritte Schröders die den Anspruch darauf absprechen können.
    Wegen Putin-Kontakt/"Freundschaft" etwa?
    Hat das damals/heute wem geschadet?
    Wo sind manch andere ehemaligen Spitzenpolitiker, selbst der Linken oder Grünen, denn heutzutage untergekommen?
    Und das trotz weiterer Parteizugehörigkeit.
    Die wenigsten in sozialen Bereichen, jedoch mit tollen Gehalt.
    Verlogenheit auf ganzer Linie bzgl. dem, was man damaligen Wählern versprach.

  10. 12.

    Ein Workaholiker und hat sich bemüht für unser Land, so mein Eindruck. Ein bisschen mehr Respekt für seine Kanzlertätigkeit würde ihn guttun. Dann könnte vielleicht Einsicht erfolgen. Kein Mensch ist ohne Fehler. Es wäre gut für den inneren Frieden und um zur Ruhe zu kommen.

  11. 11.

    Dann müssen ja nun die Urteile vom Verwaltungsgericht Berlin und vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg aufgehoben werden, da die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit gar nicht gegeben war! Ein Erfolg für den ehemaligen Bundeskanzler Schröder. Allerdings muss nun noch vor dem Bundesverfassungsgericht (weiter) gestritten werden. Ich drücke Herrn Schröder die Daumen, dass er nun endlich zu seinem Recht kommt.

  12. 10.

    Ich finde es überhaupt nicht in Ordnung, dass ehemalige Regierende auf Kosten der Steuerzahler ein eigenes Büro unterhalten.

  13. 8.

    In Deutschland darfst du alles sagen. Also nur, was gefällt.
    Sehr speziell.

  14. 7.

    Man sollte die Frage stellen, wie weit kann ein ehemals respektierter Politiker und geachteter Sozialdemokrat noch sinken um sich die Gunst eines Diktators mit blutigen Händen zu erhalten.
    Soll Schröder konsequent handeln um seinem Idol Putin nahe zu sein und um ein Büro in Moskau zu bitten.

  15. 6.

    ... das habe ich mich auch gerade gefragt. Ich versteh auch nicht, warum überhaupt jemand, der sein Amt aus welchen Gründen auch immer aufgegeben hat oder musste, noch irgendwelche Sonderlocken bekommen soll.

  16. 5.

    Naja, er hat ja Burnout, da braucht er Ruhe …

  17. 3.

    Welche „fortwirkende Verpflichtung aus dem Amt“ nimmt den Merkel war?

  18. 2.

    Hat er keine Möglichkeit ein Büro im Kreml zu betreiben?

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