Verwaltungsgericht -
Die sogenannte Trostfrauenstatue auf dem Unionplatz in Berlin-Moabit darf bis zum 28. September 2025 aufgestellt bleiben. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren, wie es am Mittwoch mitteilte.
Die auch "Ari" genannte Statue ist die Nachbildung einer Skulptur, die in Südkorea an die Opfer sexueller Gewalt im Zweiten Weltkrieg erinnert. Das Original steht in Seoul vor der japanischen Botschaft. Sie erinnert an die Militär-"Trostfrauen" – ein beschönigender Begriff für schätzungsweise 200.000 Frauen vor allem aus Korea und China, die von der japanischen Armee im Zweiten Weltkrieg zur Prostitution gezwungen wurden.
Gespräche über anderen Standort der Statue
In Berlin war die Aufstellung der Kopie 2020 als temporäres Kunstwerk für ein Jahr genehmigt worden. Die Genehmigung war bis 2024 verlängert worden, anschließend sollte die Statue wieder abgebaut werden.
Jetzt hat das Verwaltungsgericht dem Land Berlin in einem Eilantrag aufgegeben, die Skulptur bis zum 28. September zu dulden. Es könne nicht festgestellt werden, dass die öffentlichen Belange die Kunstfreiheit überwiegen würden, so die Argumentation des Gerichts. Die vom Bezirk behauptete Praxis, aus Gründen der Gleichbehandlung Kunst im Stadtraum für maximal zwei Jahre zu genehmigen, wenn zuvor keine Ausschreibung erfolge, sei bisher "nicht einheitlich und willkürfrei" betrieben worden, hieß es.
Inzwischen gibt es Gespräche darüber, die Skulptur auf einem Privatgrundstück oder vor einer Kirche aufzustellen. Der Bezirk Mitte setzt außerdem auf ein dauerhaftes Denkmal, das sexualisierte Gewalt im Allgemeinen in Kriegen thematisiert, ohne einen konkreten Fall in den Vordergrund zu stellen. Dazu soll eine bundesweite Konferenz stattfinden und eine Expertenkommission eingerichtet werden.
Sendung: rbb24, 16.04.2025, 16 Uhr