Abwahl am Donnerstag - Amtsdirektor in Schlaubetal könnte seinen Posten verlieren

Do. 17.04.25 | 12:05 Uhr
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Symbolbild:Hände werden bei einer Abstimmung in die Höhe gehalten.(Quelle:picture alliance/dpa/F.Strangmann)
Audio: Antenne Brandenburg | 17.04.2025 | Klaus Lampe | Bild: picture alliance/dpa/F.Strangmann

Im Amt Schlaubetal (Oder-Spree) könnte es zu einem Führungswechsel kommen: Bei einer Sondersitzung des Amtsausschusses wird am Donnerstagabend über die Abwahl von Amtsdirektor Mario Quast entschieden. Die öffentliche Sitzung findet im Dorfgemeinschaftshaus Fünfeichen statt.

Quast ist seit fünf Jahren im Amt. Nun steht er vor einer möglichen vorzeitigen Abberufung. Zehn von 14 Mitgliedern des Ausschusses hatten Anfang März einen Abwahlantrag unterzeichnet. Gründe für den Antrag wurden vorab nicht veröffentlicht. Es sei Stillschweigen vereinbart worden, hieß es aus dem Amtsausschuss.

Zwei-Drittel-Mehrheit für Abwahl erforderlich

Für eine erfolgreiche Abwahl ist laut der Kommunalverfassung von Brandenburg eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich – das wären genau jene zehn Stimmen, die auch hinter dem Antrag stehen. Sollte die Abwahl erfolgreich sein, könnte bis zum regulären Amtsende von Quast im Mai 2028 ein Übergangsgeld fällig werden. Das wären laut Beamtenversorgungsgesetz monatlich rund 70 Prozent seiner bisherigen Dienstbezüge.

Im Falle einer Abwahl müsste die Stelle des Amtsdirektors neu ausgeschrieben werden. Gewählt wird ein Bewerber oder eine Bewerberin vom Amtsausschuss. Die Amtszeit einer Amtsdirektorin oder eines Amtsdirektors beträgt regulär acht Jahre.

Sendung: Antenne Brandenburg, 17.04.2025, 8:30 Uhr

5 Kommentare

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  1. 5.

    Dann fragen Sie die Mitarbeiter und erst recht die ehemaligen....

  2. 4.

    Wenn es eine Personaldebatte gegeben und der Amtsdirektor diese zu verantworten hat, dann ist das für die Angestellten bitter. Es ist verständlich, wenn sie die Verwaltung verlassen. Heutzutage muss man sich vieles nicht mehr bieten lassen. Andere Kommunen suchen auch Personal. Da lässt sich was finden.

  3. 3.

    Die Bürger haben ein Recht darauf, zu erfahren, warum der Amtsdirektor abgewählt wurde. Das gebieten Fairness und Transparenz. Was verheimlicht der Amtsausschuss? Warum geht er nicht offen mit der Situation um? Wenn es Probleme gab, dann müssen diese benannt werden.

  4. 2.

    Eine Abwahl fällt nicht vom Himmel – sie ist das Ergebnis von Fehlentwicklungen, Vertrauensverlust und interner Erosion. Wer die Medien aufmerksam verfolgt hat, sollte sich weniger wundern und mehr fragen, warum so viel Personal gegangen ist.

  5. 1.

    Wenn eine Abwahl nötigt ist, gehören die Gründe auf den Tisch. Solche nebulösen Umschreibungen helfen nicht weiter, zumal das Betreffende weiterhin seine Bezüge bekommt und diese aus Steuereinnahmen finanziert werden.

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