Entlassener Verfassungsschutzchef - Woidke stellt sich erneut hinter Innenministerin Lange

Fr. 09.05.25 | 13:46 Uhr
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Archivbild:Dietmar Woidke (l-r, SPD), Ministerpräsident von Brandenburg, Katrin Lange (SPD), Brandenburgs Ministerin des Inneren und für Kommunales, am 26.02.2025.(Quelle:picture alliance/dpa/S.Stache)
Video: rbb24 Brandenburg Aktuell | 09.05.2025 | Markus Woller | Bild: picture alliance/dpa/S.Stache

Die Brandenburger Innenministerin Lange steht wegen der Entlassung des Verfassungsschutzchefs Müller weiter in der Kritik. Die Grünen fordern gar ihren Rücktritt. Ministerpräsident Woidke hält Langes Vorgehen dagegen für richtig.

In der Debatte um die Entlassung des Brandenburger Verfassungsschutzchefs Jörg Müller hat Ministerpräsident Dietmar Woidke Innenministerin Katrin Lange erneut den Rücken gestärkt.

Auf die Frage, ob er hinter Lange stehe, sagte der SPD-Politiker dem rbb am Freitag: "Die Frage muss ich gar nicht beantworten, weil Katrin Lange die richtige Entscheidung getroffen hat und Katrin Lange eine gute Arbeit macht." Die Innenministerin sei darauf angewiesen, dass sie in ihrem Haus mit den Menschen vertrauensvoll zusammenarbeiten kann. Wenn das nicht der Fall sei, müsse sie die entsprechenden Entscheidungen treffen, sagte Woidke über seine Parteikollegin.

Wann war Lange wie über die Pläne informiert?

Lange hatte Müller am Dienstag in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Als Grund führte sie fehlendes Vertrauen an. Müller habe die AfD Mitte April intern als "gesichert rechtsextrem" eingestuft, sie aber erst am Montag darüber in Kenntnis gesetzt. Auch Woidke hatte nach eigenen Angaben nicht früher als Lange Kenntnis von der Einstufung durch den Verfassungsschutz.

Nach rbb-Informationen war Lange frühzeitig umfänglich über die Pläne zur Höherstufung informiert. Das zeigen Hinweise aus Kreisen des Ministeriums. Demnach habe es im April mehrfach Gespräche zwischen Ministerin und Verfassungsschutzleitung gegeben, in denen die Höherstufung Thema gewesen sei, heißt es. Dabei sei der Ministerin auch ein Ausdruck des Berichts mit mehreren hundert Belegen vorgelegt worden, die eine Neubewertung rechtfertigten.

Im Innenausschuss des Landtages am Mittwoch hatte Lange eingeräumt, es habe "selbstverständlich Gespräche gegeben". Dass die Arbeit über die Höherstufung aber abgeschlossen sei, sei ihr erst am Montag "zur Kenntnis gelangt."

Müller wiederum hatte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur beteuert, er habe sich "nichts vorzuwerfen".

Grüne bezichtigen Lange der Lüge und fordern Rücktritt

Die Brandenburger Bündnisgrünen, die nicht mehr im Landtag vertreten sind, forderten am Freitag den Rücktritt Langes und starteten eine entsprechende Online-Petition. Der Grünen-Landesvorsitzende Clemens Rostock sprach in einer Mitteilung von einem Skandal und unterstellte Lange, nicht die Wahrheit gesagt zu haben: "Die Erläuterungen von Ministerin Lange zum Rausschmiss von Jörg Müller fallen immer mehr wie ein Kartenhaus zusammen. Man kann es sich eigentlich nur noch damit erklären, dass sie gelogen hat", erklärte Rostock.

Die Brandenburger CDU kündigte am Donnerstag an, der Kommunikation zwischen dem entlassenen Chef des Verfassungsschutzes und der Innenministerin auf den Grund gehen zu wollen. "Die Ausführungen der Ministerin gestern im Innenausschuss, von dem Vorgang der Hochstufung nichts gewusst zu haben, halte ich für nicht glaubwürdig", sagte der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Rainer Genilke, laut einer Mitteilung.

AfD in Brandenburg laut Verfassungsschutz "gesichert rechtsextrem"

Lange hatte betont, dass sie keine Kritik an der fachlichen Bewertung der AfD durch den Verfassungsschutz habe. Nur einen Tag nach der Entlassung Müllers teilte die Innenministerin am Mittwoch mit, dass der Landesverband der AfD in Brandenburg nun vom Verfassungsschutz als "gesichert rechtsextrem" eingestuft wird. Dafür soll auch das entsprechende Gutachten veröffentlicht werden, wie Lange am Donnerstag mitteilte.

Die AfD forderte hingegen die Rücknahme der Einstufung. Als Grund nannte der Landesvorsitzende René Springer, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die Hochstufung der Bundes-AfD zurückgenommen habe.

Nach der Einstufung der Gesamt-AfD als "gesichtert rechtsextrem" vergangene Woche hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz zugesagt, die AfD bis zu einer Gerichtsentscheidung über ein Eilverfahren nicht mehr öffentlich als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" zu bezeichnen [tagesschau.de]. Auch die Pressemitteilung zur Hochstufung der AfD wurde von der Internetseite des Verfassungsschutzes gelöscht. Dies bedeutet allerdings nicht, dass der Verfassungsschutz die Hochstufung der AfD zurückgenommen hat. Sie ist lediglich bis zur Entscheidung des Gerichts ausgesetzt, weil die Folgen der Einstufung für die Partei gravierend sein können.

Sendung: rbb24 Brandenburg Aktuell, 09.05.2025, 19:30 Uhr

44 Kommentare

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  1. 44.

    Falsch ist darüber hinaus, dass „die Zahl der Dekrtete [sic!] beschränkt ist“. Das hieße ja, dass dem Präsidenten die Hände gebunden wären und er auf Herausforderungen nicht mehr reagieren könnte, nur weil eine vordefinierte Anzahl erreicht worden ist. Diejenigen, die Verfassungen kreieren, versuchen üblicherweise, staatliche Handlungsfähigkeit zu garantieren. Und nicht leichtfertig zu begrenzen. Schon gar nicht anhand von irrelevanten Zahlenwerten, die niemand sinnvoll voraussehen kann.

  2. 43.

    „Ergo, dass Parlament steht außen vor, hat weder Einfluss noch Kontrolle.“

    Das ist schlicht falsch. Dafür gibt es das Parlamentarische Kontrollgremium. Es gibt nur sehr wenige Instanzen im deutschen Staatsaufbau, die nicht der Kontrolle unterliegen. Das Thema ist übrigens sehr viel interessanter, als es scheint. Einfach mal recherchieren und nicht immer alles von interessierter Seite vorkauen lassen. Sie werden überrascht sein, wie vielfältig die Kontrollen (auch des BfV) gestaltet sind.

  3. 42.

    Nun ja, USA hat ein Präsidialsystem, und alle Präsidenten haben sich bis dato daran gehalten, samt Erlassung von Dekreten in ihrer Anfangsphase, so sieht es die USA- Verfassung vor, wobei die Zahl der Dekrtete beschränkt ist.
    Wer meint das ein Dekret nicht Verfassungskonform sei,, der kann klagen.

    Deutschland hat eine parlamentarische Demokratie, aber der Verfassungsschutz hat mit Parlament nichts zu tun, und schon gar nicht eine Kontrolle über diese Behörde,
    Der jeweilige Innenminister, der ist der Dienstherr, ihm ist diese Behörde unterstelltt und weisungsgebunden. Ergo, dass Parlament steht außen vor, hat weder Einfluss noch Kontrolle.

  4. 41.

    Von einem Ehrenvorsitzenden der AfD.

    Wer statt Glatze, Bomberjacke, Springerstiefel und Baseballschläger jetzt schwarz vermummt mit Sonnenbrille und Baseballkappe durch die Straßen zieht, ist noch lange kein Demokrat. Auch die AfD Schlipsträger im Parlament sind nur Wölfe im Schafspelz.

  5. 40.

    "Inlandsgeheimdienst " ist eine Phrase der Rechtsextremisten um die VS Ämter zu diskreditieren.

    "Rechtswissenschaftler Markus Ogorek von der Universität zu Köln widerspricht der Darstellung von Chrupalla: "Ich halte es für fernliegend, dass eine politische Einflussnahme erfolgt ist - die AfD liefert keinerlei Belege für ihre Behauptung."

    https://www.tagesschau.de/faktenfinder/kontext/afd-strategie-gutachten-100.html

    Ich frage mich warum der rbb dieses rechtsextreme Framing nicht löscht.

  6. 39.
    Antwort auf [Fragnix] vom 10.05.2025 um 10:48

    „ Wird haben hier ein preußisches Erbe, von Geheimpolizei, Gestapo, Stasi und VS“
    Der Verfassungsschutz ist kein Geheimdienst, auch wenn er nach gerichtlich bestätigter Einstufung einer Partei auch mit geheimdienstlichen Mitteln agieren darf. Der Verfassungsschutz wird parlamentarisch kontrolliert.
    Das was Sie meinen, ist der Bundesnachrichtendienst BND.
    Kann es sein, dass Sie sich mit den Organen hier in Deutschland und den Ländern nicht auskennen?
    Der Verfassungsschutz wurde als Lehre aus der Nazi-Machtübernahme installiert. Was nützt die beste Demokratie, wenn sie nicht geschützt wird. Wie man Demokratie ohne Kontrolle aushebeln kann, sehen Sie gerade in den USA. Trump herrscht ohne jede parlamentarische Zustimmung mit seinen Dekreten.

  7. 38.

    Zur Information: Ich bin draußen.
    Alle zurzeit und demnächst geschriebenen Beiträge sind vom okkupierenden "Helmut Krüger / Potsdam."

    Viel Spaß - ... oder wie auch immer.

  8. 37.

    In welcher "Partei" werden denn offen Taten der SS Verbrecher verharmlost und von einem "Fliegenschiß" gesprochen?

  9. 36.

    Wahrscheinlich meint er die Parteien Die Heimat und 3.Weg, die mit Sicherheit Anhänger der faschistischen Ideologie haben und insgesamt rechtsextrem sind. Gottseidank sind das aber nur Kleinstparteien.

  10. 34.

    Wenn Woidke Lügen als Zeichen guter Arbeit ansieht ... Lange hat mit ihrem Vorgehen dem Verfassungsschutz schweren Schaden zugefügt. Fürchte Woidke, dass ihm Liebesentzug von Wagenknecht droht?

  11. 33.

    Um was geht es hier? Um die Karriereperspektiven eine Frau Innenministerin oder um die Person des Ministerpräsidenten, nach denen in ein paar Jahren kein Hahn mehr kräht!? Oder um die Verhinderung einer neonationalistischen und faschistischen Partei? Was ist wohl bedeutender für ALLE Menschen der Region?? Vielleicht geht das ja auch in die Birne von SPD Mitgliedern.

  12. 32.

    103 ist ein schönes Alter. Es liegt an uns ihr Vermächtnis in Ehren zu halten.

    Danke Margot, du bist nicht vergessen.

  13. 31.

    Danke, dass Sie es benennen. Mir verschlägt es hier immer wieder die Sprache.

  14. 29.

    „ Lehrstück über linke Doppelmoral.“
    Na nun machen Sie das mal nicht nur an den Linken fest. Sie dürfen das auf alle Nachkriegspartreien anwenden. In der CDU waren besonders viele. Aber das Thema mit noch lebenden Personen dürfte auf Grund des natürlichen Abgangs erledigt sein. Wichtiger ist doch für uns heute, wer solche Ideologie weiterhin vertritt und schlimmer noch - danach handelt!

  15. 28.

    Hören Sie doch auf, den Verfassungsschutz zu diskreditieren. das macht schon zur Genüge diese rechtsextremistische AfD! Es reicht langsam mit Ihrer Propaganda!

  16. 27.

    Nur, sind die neuen Nationalsozialisten in ganz Deutschland wieder aktiv, betreiben Ausbildungcamps für Kids und Jugendlichen, alles uniformiert in der Kleidung der NSDAP und Hitlerjugend. Sie bilden im Straßenkampf aus, singen am Lagerfeuer Nazilieder usw.! Alles dokumentiert. Warum wird da nicht konsequenter eingeschritten, bevor diese Kids erwachsenen Hardcore-Nazis werden!? Bei einem wurde vor kurzem sogar ein Maschinengewehr in seiner Wohnung gefunden! Diese ganze NSDAP-Folklore in Brandenburg soll endlich verboten werden!

  17. 26.

    Wenn es um Nazis geht, kennt die Linke kein Pardon – es sei denn, sie sind Mitglied der eigenen Partei. Im Präsidium des Ältestenrat der SED-Nachfolger saß bis 2023 sogar ein ehemaliger NSDAP-Parteigenosse. Hermann Klenner, Mitgliedsnummer 9756141. Lehrstück über linke Doppelmoral.

  18. 25.

    „ Nichts muss stimmen, nur weil das BfV das sagt.“
    Natürlich muss das stimmen und mit Beweisen belegt werden, wenn der Verfassungsschutz solch eine Einstufung herausgibt. Die machen das auch nicht im stillen Kämmerlein. Die Arbeit des BfS und Landesverfassungsschutzes wird kontrolliert durch parlamentarische Kontrollgremien. Dass die Arbeit des Verfassungsschutzes nur von vorher gewählten und bestimmten Parlamentariern eingesehen und nicht in die breite Öffentlichkeit getragen wird, versteht sich durch den Zweck des Verfassungsschutzes mit auch Geheimdienstmitteln und Erkenntnissen von selbst.

  19. 24.

    Nichts muss stimmen, nur weil das BfV das sagt. Dennoch ist es so, dass das BfV in der Bevölkerung sehr hohes Vertrauen genießt. Dieses versucht nämlich nicht nur, uns und unsere Verfassung vor Rechtsextremen, sondern auch vor Linksextremen, Islamisten und anderen verfassungsfeindlichen Bestrebungen zu schützen. Uns Demokraten bedeutet das was, wir schätzen und schützen unsere Institutionen.

    Und die Tatsache, dass ehemalige Wehrmachts- und SS-Soldaten eine zweite Chance in ihrem Leben bekommen haben, ist ja wohl wenig überraschend. Selbst wenn man sagen kann, dass sehr, sehr viele Ehemalige eine Strafe verdient gehabt hätten und überraschend schnell wieder etabliert waren, ist es nun mal so, dass Deutschland kein Rachestaat ist, sondern ein Rechtsstaat. Das verpflichtet uns jedoch nicht, ein zweites Mal tatenlos zuzusehen, wie Deutschland von Extremisten übernommen wird.

  20. 23.

    Was mich in der Debatte verwundert ist, das niemand den wirtschaftlichen Schaden dieser Entscheidung durch die Ministerin rügt. Im Haushalt werden soziale Projekte von wenigen Euro und Infrastrukturprojekte wie z.B. fertig geplante Radwege gestrichen - die Entscheidung von Frau Lange kostet dem Land ca. 1,5 Mill. Euro. Wenn man überlegt das Möllemann (ich lehne die FDP eigentlich ab) aufgrund eines Empfehlungsschreibens für einen Einkaufswagenchip zurückgetreten ist, dann ist es für Frau Lange längst Zeit.

  21. 22.

    Nur weil der VS das sagt, muss es nicht stimmen. Der eine war sogar SPD Mitglied. Zumindest haben in der CDU auch ehemailge SS-Angehörige eine 2, Chance bekommen.

  22. 21.

    Wir sind hier in der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Da brauchen Sie nix von "EInstweiliger Verfügung" etc. zu faseln. Einstweiliger Rechtsschutz ist immer im Eilverfahren. Hier wird geprüft ob die Sach- und Rechtslage klar genug darzustellen ist und ohne Eilbedürftigkeit Schaden entstehen kann. Daher sehe ich hier auf jeden Fall die Eibedürftigkeit gegeben. Aber bei einem Gutachten von 1000+ Seiten hängt es von der Begründung in der Verwaltungsverfügung ab. Wenn die gleich komplex und umfangreich ist, wird es ohnehin erst im Hauptverfahren zu entscheiden. Fall 1 : Das Gericht hält an der Stillhaltevereinbarung bis zum Abschluss des Hauptverfahrens fest.(Hier dürfte der Richter wohl bald seinen Hut nehmen müssen. Fall2: Es wird abgelehnt und die AFD muss bis zum Haupverfahren warten

  23. 20.

    Es handelt sich um normale juristische Vorgänge. Stillhaltevereinbarung kommt vom Gericht, da es ein Eilverfahren beim VG Köln ist, bedeutet dieses nicht das die behördliche Einstufung im Sinne der Auslegung von Erkenntnissen zurückgenommen wird.

  24. 19.

    Er stellt sich hinter sie und versteckt sich hinter ihr oder er stellt sich schützend vor sie?

  25. 17.

    Erst wenn er sich VOR sie gestellt hätte, würde man nichts sehen…
    So jedenfalls ist der Rücktritt nahe…

  26. 15.

    Machterhalt ist Woidke offensichtlich wichtiger, als hier eine konsequente und erforderliche Entscheidung zu treffen. Ohne Lange, die auch ein Landtagsmandat hat, wäre die Mehrheit der Fraktion schlicht äußerst knapp, zumal der Verbleib Hornaufs zunehmend fraglich ist.. Unter anderen Umständen wäre eine Entlassung oder ein dieser vorgreifender Rücktritt unausweichlich gewesen.

  27. 14.

    Machterhalt ist Woidke offensichtlich wichtiger, als hier eine konsequente und erforderliche Entscheidung zu treffen. Ohne Lange, die auch ein Landtagsmandat hat, wäre die Mehrheit der Fraktion schlicht äußerst knapp, zumal der Verbleib Hornaufs zunehmend fraglich ist.. Unter anderen Umständen wäre eine Entlassung oder ein dieser vorgreifender Rücktritt unausweichlich gewesen.

  28. 13.

    Das ist nicht wahr. Es ist ein verfahrenstechnischer Vorgang, um das Gerichtsverfahren zu beschleunigen.

  29. 12.

    „Nö, sind es nicht“

    Doch, das sind übliche rechtsstaatliche Vorgänge! Und nein, es wäre keine einstweilige Verfügung und es ist keine Rückstufung. Die Einschätzung steht. Und aus Respekt vor dem Rechtsstaat wird jetzt die gerichtliche Überprüfung abgewartet. Genau dasselbe wie bei der Verdachtseinschätzung. Eine Behörde, die übrigens auch Linksradikale und Islamisten zu unserem Schutz überprüft, hat eine Einschätzung abgegeben und nach Klage der AfD mit der Kommunikation pausiert. Nachdem das Gericht die Einschätzung des BfV bestätigt hatte, wurde die Einschätzung wieder kommuniziert. Und genauso wird das m.E. mit der Einschätzung geschehen, dass die AfD gesichert rechtsextrem ist. Sieht man ja auch daran, wie sie noch jetzt jede Möglichkeit nutzt, den Institutionen unseres Rechtsstaates zu schaden.

  30. 11.

    "Im Innenministerium wie in jeder Firma gilt: ist der Chef nicht ausreichend informiert, wirft man dem Chef mangelnde Führungskompetenz vor "
    Und: Da der Vorgang der Einstufung dem Innenministerium schon bekannt war und eigentlich nur noch der Stempel, ablochen und Aktenweitergabe fehlte, würde dies in der Privatwirtschaft allenfalls eine Verwarnung provizieren, wenn ein Abteilungsleiter seinen Überchef nicht zeitnah über sonst schon klare Abschlüsse informiert hat. Frau lange hätte es auch mit einer Verwarnung abtun können, weil die Sache ja schon klar und geritzt war. Ab er nein... nun ist der Sturm da. Und ich kann mir gut vorstellen, dass MP Woidke von ihr übergangen wurde mit der überstürzten Entlassung von Müller. Nun muss er ja auch gute Miene zum bösen Spiel machen. Er kann ja nicht gegen seine Innenministerin agieren.

  31. 10.

    Es handelt sich um normale juristische Vorgänge. Stillhaltevereinbarung kommt vom Gericht, da es ein Eilverfahren beim VG Köln ist, bedeutet dieses nicht das die behördliche Einstufung im Sinne der Auslegung von Erkenntnissen zurückgenommen wird. Sollte der Eilbedürftigkeit statt gegeben werden, wird ohnehin erst einmal geprüft ob die Auslegung und Begründung der Aktenlage schlüssig ist. Im Grunde ist es nur ein verwaltungsinterner Vorgang der höhere Ermittlungsbefügnisse ermöglicht.

  32. 9.

    Ich joffe auch, die beiden bekommen nie die Chance.
    Ist der Schaden angerichtet, ist es schwer bis unmöglich ihn zu reparieren. Dazu reicht ein Blick in die Geschichte oder nach Washington, Buenos Aires oder Budapest.

  33. 8.

    "Es handelt sich um normale juristische Vorgänge." Nö, sind es nicht. Wenn es vom Gericht käme, wäre es eine einstweilige Verfügung. Die "Pausierung" hat aber der Verfassungsschutz selbst vorgenommen, was einer Rückstufung rechtlich gleich kommt. Man scheint also vom eigenen Tun dann doch nicht so fest überzeugt zu sein, um hier eine juristische Bewertung im Eilverfahren zu erzwingen.

  34. 7.

    Wenn Merkel sich hinter jemanden stellte, dann wußte man; das Ende naht!. Diese beiden traurigen Gestalten sehen aus wie zwei Schiffbrüchige die hoffen zu überleben. Und dieser Woidke soll künftig sogar noch die SPD-Ministerpräsidenten führen...
    Wenn den Beiden die dramatische Lage nicht klar ist, dann sollte zumindest die SPD (in Brandenburg) das Stop-Signal geben. Die AfD wird aus dem Feiern nicht mehr rauskommen und das BSW wird erste Koalitionsgespräche mit denen führen!

  35. 6.

    Woher sollen wir das wissen, die beiden Herren konnten ja noch nicht Nachweisen ob sie schlechter oder bessser für Brandenburg als Woidke und Lange sind. Zumindest haben Woidke und Lange beweisen das sie "Krise" nicht können. Ich denke es ist eine politische Krise was hier vor sich geht.

  36. 5.

    Damit erklärt es sich, sich mit dem fauligen Rest abzubeben? Woidke hat nun schon bei seiner Wahl bewiesen, dass er keinen Charakter hat. Um an der Macht zu bleiben, lässt sich der Wahlverlierer mit den Postkommunisten ein. Das zeigt doch, aus welch modrigen Holz er geschnitzt ist.
    Dass sich da andere Parteien ins Fäustchen lachen, ...

  37. 3.

    Es handelt sich um normale juristische Vorgänge. Stillhaltevereinbarung kommt vom Gericht, da es ein Eilverfahren beim VG Köln ist, bedeutet dieses nicht das die behördliche Einstufung im Sinne der Auslegung von Erkenntnissen zurückgenommen wird. Sollte der Eilbedürftigkeit statt gegeben werden, wird ohnehin erst einmal geprüft ob die Auslegung und Begründung der Aktenlage schlüssig ist. Im Grunde ist es nur ein verwaltungsinterner Vorgang der höhere Ermittlungsbefügnisse ermöglicht. Selbst in einem Hauptverfahren vor dem VG wird nicht geprüft ob die Erkenntnisse zwingend zu dem Schluss führen, er muss nur möglich sein. Das bedeutet jedoch nicht das damit gerichtlich festgestellt wäre, die AFD sei rechtsextrem.

  38. 2.

    In der Sache kann sich die AfD mal wieder ins Fäustchen lachen über die Unfähigkeiten der Partei der Mitte:
    Im Innenministerium wie in jeder Firma gilt: ist der Chef nicht ausreichend informiert, wirft man dem Chef mangelnde Führungskompetenz vor und nicht dem Mitarbeiter schlechte Informationspolitik. Man „belästigt“ seinen Chef nur so weit wie nötig und macht ansonsten seine Arbeit, für die man delegiert wurde!

  39. 1.

    Da Woidke bewiesen kein Rückgrat hat und an seinem Sessel klebt, treffen sich hier zwei Charakterlose.
    Und wieder beweißt sich, dass eine Krähe der Anderen kein Auge auspickt.

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