Prozess um rechtsextreme Anschläge in Neukölln - Brandstiftung kann theoretisch auch versuchte Tötung sein

Mo 29.08.22 | 15:11 Uhr | Von Torsten Mandalka
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Die Angeklagten sitzen im Gerichtssaal des Kriminalgerichts Moabit hinter ihrern Anwälten und verdecken ihre Gesichter. (Quelle: dpa/Christian Ender)
Video: rbb24 13 Uhr | 29.08.2022 | Juliane Kowollik | Bild: dpa/Christian Ender

Vor dem Amtsgericht Tiergarten hat am Montag der Prozess um die Neuköllner Anschlagsserie begonnen. Am ersten Verhandlungstag wurde breit erörtert, ob es in dem Komplex auch um ein versuchtes Tötungsdelikt gehen könnte. Von Torsten Mandalka

Unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen hat am Montag in Berlin vor dem Amtsgericht Tiergarten der Prozess nach einer Serie rechtsextremer Brandanschläge und Drohungen im Bezirk Neukölln begonnen.

Zwar brauchte die Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft mehr als eine halbe Stunde, um die Anklagen zu verlesen, es dominierte aber zu Prozessbeginn vor allem die Verteidigung – um sich über Verfahrensfragen auszulassen.

Angeklagte verweigern die Aussage

Am ersten Verhandlungstag fehlten zwei der ursprünglich fünf Angeklagten. Gegen einen war das Verfahren schon vor einigen Tagen durch Verhängung eines Strafbefehls über 900 Euro wegen Sachbeschädigung abgetrennt worden. Der andere, der stadtbekannte Rechtsextremist Oliver W., hatte sich am Morgen krankgemeldet. Auch das ihn betreffende Verfahren wurde abgetrennt, Richterin Ulrike Hauser behielt sich aber – wie sie betonte – Zwangsmaßnahmen gegen ihn vor.

Die drei verbliebenen Angeklagten machten zu Prozessbeginn von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Vom Hauptangeklagten, dem früheren Neuköllner NPD-Funktionär Sebastian T., hieß es nur: "Derzeit keine Angaben."

Für dessen engen Freund, den vormaligen AfD-Parteigänger Tilo P., ergriff Verteidiger Mirko Röder das Wort, das er an den Linken-Politiker und Nebenkläger Ferat Kocak richtete. Sein Mandant sei unschuldig, sehe aber, dass Kocak - dessen Auto nachts in einem Carport direkt neben seinem Haus angezündet worden war - persönliches Leid erfahren habe. Das bedauere er und hoffe, dass er das verarbeiten könne. Später vor der Tür sagte Kocak in die Kamera von rbb24-Recherche: "Dem Anwalt nehme ich es ab, dem Hauptverdächtigen nicht."

Kocak war auf seine Beschwerde hin erst am Freitag vom Landgericht als Nebenkläger zugelassen worden. Das Amtsgericht unter Richterin Hauser hatte das zunächst abgelehnt. Das Landgericht begründete die Nebenklage-Zulassung unter anderem damit, dass es eine "materiell-rechtliche Möglichkeit" gebe, dass die beiden Hauptangeklagten T. und P. auch wegen versuchten Mordes oder versuchten Totschlags verurteilt werden. Jedenfalls habe ein Verletzter – in diesem Falle Kocak – das Recht, als Verfahrensbeteiligter darauf hinzuwirken, auch wenn eine Verurteilung wegen eines Tötungsdelikts tatsächlich ungewiss sei.

Diskussion um theoretische Verurteilung wegen versuchten Mordes

Ferat Kocak saß deswegen also am Morgen neben seiner Anwältin mit im Gerichtssaal. Was auf Seiten der Verteidigung Unruhe auslöste. Nicht nur, dass Kocak als Linken-Abgeordneter und Mitglied des Neukölln-Untersuchungsausschusses in einer schwierigen Doppelrolle sei - wenn darüber hinaus auch noch theoretisch eine Verurteilung wegen versuchten Mordes im Raum stehe, was eigentlich abwegig sei, müsse der Prozess direkt vor dem Landgericht verhandelt werden. Ein solcher Vorwurf sprenge nämlich die Kompetenzen des Amtsgerichts. Außerdem habe sich die Verteidigung auf die neue Sachlage nicht genügend vorbereiten können.

"Der Antrag auf Aussetzung des Verfahrens wird abgelehnt", sagte Richterin Hauser nach einer kurzen Verhandlungspause. Dadurch, dass sie dann noch das Wörtchen "leider" ergänzte, wurde sehr deutlich, dass sie dieses Verfahren nicht herbeigesehnt hatte. Für ein versuchtes Tötungsdelikt gebe es – Stand jetzt – keinen hinreichenden Tatverdacht, lautete die Begründung des erweiterten Schöffengerichts. Da man außerdem in den kommenden Verhandlungstagen über die Sachbeschädigungs- (es geht dabei vor allem um Propaganda in Bezug auf den früheren Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß) und Betrugsdelikte reden werde, vorläufig noch nicht über die Brandstiftungen, habe die Verteidigung auch ausreichend Gelegenheit, sich in die Tötungsdelikt-Frage einzuarbeiten.

Prozess geht Mittwoch weiter

Das Verfahren wird am Mittwoch fortgesetzt – möglicherweise dann mit noch einem Angeklagten weniger und nur noch gegen die Hauptangeklagten Sebastian T. und Tilo P. Ein entsprechender Antrag zur Abtrennung des Verfahrens gegen den verbliebenen dritten Angeklagten Samuel B. liegt jedenfalls schon vor – ihm werden nämlich auch vergleichsweise kleine Sachbeschädigungsdelikte vorgeworfen.

Sendung: rbb24 Inforadio, 29.08.2022, 9:00 Uhr

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67 Kommentare

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  1. 67.

    Hat mit meiner "Ideologie" nix zu tun Herr Steffen. Sie schreiben schlicht die Unwahrheit. Ob aus Unwissenheit oder Absicht kann ich nicht beurteilen. Am Ende steht halt die Unwahrheit.
    Im NSU-Prozess Tschäpe u.a. ist die Bundesanwaltschaft nicht der Frage nachgegangen, dass es einen organisatorisch-gemeinschaftlichen Zusammenhang von Personen hat geben müssen, die die Feindeslisten fertigten, die bundesweiten Anschlagsorte der NSU auskundschafteten.
    Die BAW hat hier also anders als in Verfahren gegen Linksterrorismus nicht mit den strafrechtlichen Mitteln des §129a - terroristische Vereinigung gearbeitet. Mittäterinnen und Beteiligte wurden nicht ermittelt, noch verurteilt. Tatbeiträge, Unterstützung, Mitgliedschaft nicht als Teil einer terroristischen Vereinigung be- und verurteilt.
    Ich kann für Sie ja nicht die Justizgeschichte ändern. Nur damit das in Ihr falsches Weltbild passt. Sie müssen sich ja nicht an die Wirklichkeit halten. Ich bin aber an Realität interessiert.

  2. 66.

    Nun weiss ich nicht, welches "Klientel" ich Ihrer Ansicht nach vertrete.

    Aber auch Sie scheinen über die polizei- und justizhistorischen und alltagspolitischen Fakten nicht informiert zu sein.
    Es gibt keine strafrechtliche oder repressive Nachlässigkeit "gegen Linksextremismus" Das ist ein ewiges Märchen das der Archivlage, der Justiz- und Polizeigeschichte nicht standhält.
    Wieso also wird immer wieder so getan, es ginge es gegen völkisch-nationalistische Militanten besonders hart zur Sache?
    Würde jemand ehrlichen Herzens Gleichbehandlung in Hinblick auf diese Historie fordern - so müssten also völkisch-nationalistische Gewalt ungleich härter bestraft werden als bis dato im Durchschnitt geschieht.
    Stimmt also an dieser Argumentation irgendwas nicht. Vorausgesetzt man akzeptiert die historisch belegbaren Fakten.
    Ich muss Ihnen nicht Zeugnis ablegen wie ich zu einem "linksorientierten" Brandanschlag stehe, Ein solcher steht hier nicht zur Debatte.

  3. 65.

    Oh Gott, die Realität sieht aber voll anders aus!
    Jüngstes Beispiel: in Chemnitz! mit dem Übergriff auch u.a. auf das Jüdische Resturant in Chemnitz, extrem milde Strafen für die Nazi-Täter!
    Dann wenn man (zudem auch lange öffentlich geduldete) - auch strafrechtlich relevante politisch-motivierte Sachbeschädigungen 'beschädigt' das gleiche Gericht zur "Abschreckung" gegen mich eine zudem nicht rechtfertigten Strafe verschärfen wollte. Es wäre - übrigens - nicht gelungen!

  4. 64.

    Martina den meisten Usern hier geht es nicht darum die Tat zu relativieren oder sie zu verharmlosen, sondern eher darum das alle Straftaten mit der gleichen Härte bestraft werden und das hat bei dem Klientel was sie vertreten machmal nicht den Anschein. Ob rechts, links, islamistisch, oben, unten, arm oder reich,vor dem Gesetz sind alle gleich und da geht es nicht darum welchen Hintergrund eine Straftat hat. Meine Frage an Sie, ist ein Brandanschlag der von linksorientierten Menschen verübt wird harmloser und nicht so hart zu bestrafen als von einem rechtsextremen ,weil es nach ihrer Meinung für eine gute Sache ist? Der Justiz und Polizei jetzt zu unterstellen sie wären befangen ,ist naja einwenig übereifrig . Das Gericht urteilt nach Beweis und Faktenlage und kommt dann zu einem Urteil die das hergibt. Es entscheidet nach dem Gesetz und nicht nach guter oder böser Straftat.

  5. 63.

    "...ist also bereits geklärt, dass es sich nicht um ein vorsätzliches Tötungsdelikt handelt?" Die Fakten- und Beweislage scheint offensichtlich nichts anderes zuzulassen, anderenfalls hätte die Staatsanwaltschaft es zur Anklage gebracht. Auch wenn in Ihrer Welt (=Blase) diese angeblich auf dem rechten Auge blind sein soll, kann man sich in der Realität doch sehr stark darauf verlassen, dass gerade bei rechtsextrem motivierten Straftaten der jeweils größtmögliche angeklagt und eingefordert wird. Passt vielleicht nicht in Ihre Ideologie, ist aber schon lange Realität.

  6. 62.

    "Ein Politiker hat in einem Strafprozess kein Recht auf eine Bühne für seine politischen Ansichten." In erster Linie ist Herr Kocak Opfer einer rechtsextremistischen Terrorserie.

    Sie haben meine Frage nicht beantwortet.

    Sie befürchten, dass einem demokratisch gewählten Vertreter unserer Demokratie eine "Bühne geschaffen" wird? Ob aber den Rechtsextremisten eine Bühne geschaffen und die Terrorserie endlich aufgeklärt wird ist ihnen hingegen egal?

  7. 61.

    Aha, Sie sind also für "Sicherheitsbehörden Bund" tätig? Und in dieser Funktion werfen Sie der rbb24 Redaktion das Veröffentlichen von Verleumdungen vor und drohen ihr mit Infocusnahme durch "Ihre" Behörde. Na, Sie scheinen mir ja ein rechter Spezialagent zu sein, Klaus.

  8. 60.

    "Versuchter Mord wird mit Sicherheit nicht geringer bestraft als Brandstiftung." Das ist an sich korrekt, nur ist der Nachweis einer Mord- oder auch nur Tötungsabsicht in aller Regel kaum zu führen. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn gezielt Fluchtwege abgeschnitten werden. Da wir in einem Rechtsstaat leben, werden Täter ausschließlich nach nachweisbaren Motiven bestraft und nicht nach angenommenen. Das ist manchmal ohne Frage schwer zu ertragen, aber dieses Prinzip aufzugeben, würde einer Willkürjustiz Tür und Tor öffnen und wäre damit verfassungswidrig. Daher bleibt in aller Regel nur eine potentielle fahrlässige Körperverletzung als nachweisbarer Tatbestand übrig und deren Strafrahmen ist leider ziemlich gering. Brandstiftung hat dagegen immer einen recht hohen Strafrahmen, da der Rechtsstaat hier automatisch von einer hohen Gefährdungslage ausgeht.

  9. 59.

    Geehrter RBB24,
    richtig. Der Herr Björn bezeichnet die Rechte eines Opfers Nebenkläger sein zu wollen als "Bühne bieten" und der Herr Brandenburger stimmt ein. Beide Sorgen sich also mehr darum, dass Opfer ihre Rechte wahrnehmen.
    Insofern weiss ich nicht worüber Herr Brandenburger sich beschwert.
    Ich kann ja nun nichts daran machen, was die Folge einer Haltung, oder Meinung ist. Es ist ja nicht meine.

    Greifen völkische-nationale Militante einen Politiker an, ist das Opfer selbstverständlich weiterhin Politiker.
    Es scheint mir höchst unredlich (gelinde gesagt) erwächst daraus eine Argumentation, die so tut als habe das Opfer die Tat quasi erfunden, oder bausche sie auf, um sich dann eine Bühne zu verschaffen.

    Da möchte man ja nicht Opfer rechten Terrors werden. Kommt es zu Anklage und Prozess, steht man im Verdacht nur Aufhebens machen zu wollen. Rechtloser kann man kaum gestellt sein.

  10. 58.

    Der ursprüngliche Kommentar "Ich hoffe, dass die Kollegin dem Herrn K. keine Bühne schafft" stammt von User "Björn", nicht von User "Brandenburger". Aufgegriffen wurde die Wendung jedoch von mehreren User:innen.

  11. 57.

    Tja, lieber Lothar gäbe es keine geschichtsrevisionistischen, faschistischen Gewaltverbrecher, die Menschen jagen, schlagen und bedrohen! Müsste der rbb auch nicht über ebensolche Gerichtsverfahren berichten. Also wehret den Anfängen!

  12. 56.

    "Im Strafprozess geht's nur um Motive und Lebensumstände der Angeklagten."

    Richtig. Aber immer noch keine Begründung weshalb der Prozess so tief gehängt wird. Angesichts der Motivatlage bei den Angeklagten.
    Und kein sachlich-inhaltliches Argument auf die Frage weshalb die Prozessführung der Amtsrichterin in Sachen Eventualvorsatz so vorgeht.

    Manche haben es immer noch nicht verstanden: Die gesellschaftliche Frage, die Frage der terrorisierten Bevölkerung Neuköllns an Polizei und Justiz ist recht einfach: Wieso gelingt Ermittlung Verurteilung und Beendigung des Nazis-Terrors in Neukölln seit vielen Jahren nicht?

  13. 55.

    Soso Herr Brandenburger Sie verlangen nicht geschrieben zu haben, dass Sie offenbar am meisten schmerzt, dass ein Opfer eines Brandanschlages Ihrer Ansicht nach den Prozess in der Sache "als Bühne nutzt" weil er als Opfer des Anschlages Nebenkläger sein will?
    - obwohl jede und jeder hier diesen Kommentar von Ihnen genauso lesen kann?

    Sie denunzieren ein Opfer des Brandanschlages, das nur seine Rechte einfordert und möchten jetzt aber nicht, dass jemand sagt dass Sie das Opfer eines Brandanschlages denunzieren?
    Das müssen Sie erklären. Ich verstehe Sie nicht.

  14. 54.

    Klaus Sicherheitsbehörden BundMontag, 29.08.2022 | 21:42 Uhr
    Antwort auf [Martina] vom 29.08.2022 um 17:36
    "Laissez Faire gegen "Schwarzen Block" und "Rote Zora" kann nicht nachgewiesen werden. Gibt die materielle Aktenlage nicht her. Zu welchem Zweck behaupten Sie also diese Unwahrheit? "

    ""Rbb, wieso werden solch Verleumdungen veröffentlicht? Sie sind Steigbügelhalter für Linksextremisten und rücken in den Focus unserer Behörde.""

    Es wird veröffentlicht weil niemand bestreiten kann, dass dies die justizhistorische redlich analysierte Geschichte ist: "Laissez Faire gegen "Schwarzen Block" und "Rote Zora" kann nicht nachgewiesen werden.

    Aber wir können ja wieder 30 Jahre brauchen, um uns auch nur annähernd der Wahrheit in Sachen Progrome in Rostock-Lichthagen zu stellen. Wie und durch was sie vorbereitet wurden. Was es bedeutet erklärt der Bundesinnenminister Seiters die Opfer der Progrome zu Tätern.
    Der Mittäter des Lübcke-Mörders schon wieder auf freiem Fuß...

  15. 53.

    Ein Politiker hat in einem Strafprozess kein Recht auf eine Bühne für seine politischen Ansichten.

    In einem Strafprozess geht's nur um das Motiv, die Beweislage sowie die Entwicklung und das Leben der Angeklagten.

    Was nutzt Herrn K. die Nebenklage? Als Nebenkläger hat man das Recht Fragen und Anträge zu stellen. Da die Angeklagten aber nichts sagen möchten, ist das Fragerecht vom Tisch

  16. 52.

    Aber hier wurde kein versuchtes Tötungsdelikt angeklagt. Eine Tötungsabsicht ist auch nicht erkennbar. Darum wurde auch nur beim Amtsgericht angeklagt

  17. 51.

    Herr K. ist dafür bekannt, seine politischen Ansichten raumgreifend dazulegen.

    Er hat zwar als Nebenkläger ein Fragebrecht. Aber das kann eingeschränkt werden. wenn es nicht sachdienlich ist. Die Prozessführung obliegt allein der Amtsrichterin.

    Im Strafprozess geht's nur um Motive und Lebensumstände der Angeklagten.

    Ich habe Herrn K. selbst mal in meinem Saal als Nebenkläger erlebt. Seine Monologe waren sachfremd und raumgreifend.

  18. 50.

    Wenn die Staatsanwaltschaft eine Anklageschrift verfasst. wird nicht zwangsläufig auch verhandelt. Das Gericht muss eine Anklageschrift erstmal zulassen.

    Der Inhalt einer Anklageschrift ist letztlich nur eine Einschätzung der Staatsanwaltschaft. Für eine Verurteilung ist diese unerheblich

  19. 49.

    "Laissez Faire gegen "Schwarzen Block" und "Rote Zora" kann nicht nachgewiesen werden. Gibt die materielle Aktenlage nicht her. Zu welchem Zweck behaupten Sie also diese Unwahrheit? "
    Rbb, wieso werden solch Verleumdungen veröffentlicht? Sie sind Steigbügelhalter für Linksextremisten und rücken in den Focus unserer Behörde.

  20. 48.

    "Außerdem habe sich die Verteidigung nicht genügend auf die neue Sachlage vorbereiten können". Also nach dem Motto: Die Neonazis und ihre Anwälte hatten nicht genug Zeit, Argumente für ihr menschenverachtendes Verhalten zu sammeln. Dass muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen...

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