Zur Entscheidung standen zwei Gesetzentwürfe, über die jeweils getrennt voneinander mit 'Ja' oder 'Nein' abgestimmt werden konnte.
Der erste Gesetzentwurf stammt von der Bürgerinitiative "100 Prozent Tempelhofer Feld", die jegliche Bebauung des stillgelegten Flughafens ablehnt. Ihr "Gesetz zum Erhalt des Tempelhofer Feldes (ThF-Gesetz)" sieht vor, "das Tempelhofer Feld in seiner Gesamtheit uneingeschränkt zu erhalten". Die vom Senat geplanten Wohnungen und der Neubau der Zentral- und Landesbibliothek könnten damit nicht errichtet werden.
Der zweite Gesetzentwurf wurde vom Abgeordnetenhaus mit den Stimmen von SPD und CDU beschlossen. Das "Gesetz zum Erhalt der Freifläche des Tempelhofer Feldes" sieht vor, dass auf dem 300 Hektar großen Tempelhofer Feld eine Freifläche von mindestens 230 Hektar als öffentlich genutzte Grünfläche erhalten bleibt. Von "Bebauung" ist auf dem Stimmzettel nicht explizit die Rede, stattdessen ist dort zu lesen: "Die Möglichkeit einer Randentwicklung des Tempelhofer Feldes für Wohnen, Wirtschaft, Erholung, Freizeit und Sport außerhalb der Freifläche bleibt erhalten." Im Klartext steht das Stichwort "Randentwicklung" für die von der Koalition befürwortete Randbebauung.