Bis 25. April, ab 22 Uhr
Wegen Sanierungsarbeiten sind die Linien U1 und U3 nicht wie gewohnt unterwegs.
Die U1 fährt zwischen den Bahnhöfen Gleisdreieck (oben) und Warschauer Straße.
Die U3 ist zwischen Krumme Lanke und Gleisdreieck (unten) im Einsatz.
Zusätzlich können zwischen Gleisdreieck und Wittenbergplatz die U2 und zwischen Wittenbergplatz und Uhlandstraße die Buslinien M19 und M29 genutzt werden.
U 2
U 2
Bis 13. Juni, Betriebsschluss
In den Nachstunden ab 22.30 Uhr werden sonntags bis donnerstags zwischen Senefelderplatz und Alexanderplatz Busse eingesetzt.
.....
Bis auf Weiteres kein Halt aufgrund von Bauarbeiten im Bahnhof Senefelderplatz Richtung Ruhleben.
Um den Bahnhof zu erreichen, fahren Sie bitte bis zum nächsten Bahnhof, Rosa-Luxemburg-Platz und von dort wieder zurück.
S-Bahn
Aktuelles zur S-Bahn
Aktuelles zur S-Bahn
Wegen der Reparatur an einem Signal in Schönholz kommt es zu Verspätungen und Ausfällen bei den Linien S1 und S25.
Die S85 fährt leider gar nicht. Benutzen Sie als Ersatz die S1 und S8 mit Umstieg in Bornholmer Straße.
S1
S1
Bis 8. Mai, Betriebsschluss
Zwischen Frohnau und Oranienburg fahren ersatzweise Busse.
Regionalbahn
RE 1
RE 1
Bis 26. April
Die Züge des RE1 auf der Verbindung Brandenburg Hbf in Richtung Frankfurt (Oder) mit allen Zwischenhalten entfallen im Abschnitt zwischen Berlin-Charlottenburg und Berlin Ostkreuz.
...
Bis 05. Mai
entfallen einzelne Züge zwischen Cottbus Hauptbahnhof, Eisenhüttenstadt und Frankfurt (Oder).
Ein Ersatzverkehr mit Bussen zwischen Eisenhüttenstadt und Frankfurt (Oder) wird für Sie eingerichtet.
RE 2
RE 2
Bis 25. April
Die Züge dieser Linie fallen zwischen Nauen und Berlin Ostbahnhof aus
Als Ersatz nutzen Sie bitte die Züge der Linien RB 10 (Nauen – Berlin Südkreuz) und RB 14 (Nauen – Berlin Südkreuz) oder RE 8 (ODEG).
Bis 25. April, ab 22 Uhr
Wegen Sanierungsarbeiten sind die Linien U1 und U3 nicht wie gewohnt unterwegs.
Die U1 fährt zwischen den Bahnhöfen Gleisdreieck (oben) und Warschauer Straße.
Die U3 ist zwischen Krumme Lanke und Gleisdreieck (unten) im Einsatz.
Zusätzlich können zwischen Gleisdreieck und Wittenbergplatz die U2 und zwischen Wittenbergplatz und Uhlandstraße die Buslinien M19 und M29 genutzt werden.
U 2
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Bis 13. Juni, Betriebsschluss
In den Nachstunden ab 22.30 Uhr werden sonntags bis donnerstags zwischen Senefelderplatz und Alexanderplatz Busse eingesetzt.
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Bis auf Weiteres kein Halt aufgrund von Bauarbeiten im Bahnhof Senefelderplatz Richtung Ruhleben.
Um den Bahnhof zu erreichen, fahren Sie bitte bis zum nächsten Bahnhof, Rosa-Luxemburg-Platz und von dort wieder zurück.
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Die S85 fährt leider gar nicht. Benutzen Sie als Ersatz die S1 und S8 mit Umstieg in Bornholmer Straße.
S1
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Zwischen Frohnau und Oranienburg fahren ersatzweise Busse.
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Die Züge des RE1 auf der Verbindung Brandenburg Hbf in Richtung Frankfurt (Oder) mit allen Zwischenhalten entfallen im Abschnitt zwischen Berlin-Charlottenburg und Berlin Ostkreuz.
...
Bis 05. Mai
entfallen einzelne Züge zwischen Cottbus Hauptbahnhof, Eisenhüttenstadt und Frankfurt (Oder).
Ein Ersatzverkehr mit Bussen zwischen Eisenhüttenstadt und Frankfurt (Oder) wird für Sie eingerichtet.
RE 2
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Bis 25. April
Die Züge dieser Linie fallen zwischen Nauen und Berlin Ostbahnhof aus
Als Ersatz nutzen Sie bitte die Züge der Linien RB 10 (Nauen – Berlin Südkreuz) und RB 14 (Nauen – Berlin Südkreuz) oder RE 8 (ODEG).
Das Urteil zu Diesel-Fahrverboten in deutschen Städten lässt noch auf sich warten. Die Richter am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wollen sich noch gründlich beraten, wie es hieß. Berlins Umweltsenatorin fordert unabhängig vom Urteil eine Nachrüstung der Diesel-Pkw.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verkündet sein Urteil zur Rechtmäßigkeit von Diesel-Fahrverboten in deutschen Städten erst in der kommenden Woche.
Der Senat wolle die vorliegenden Fragen "gründlich beraten", daher werde an diesem Donnerstag keine Entscheidung mehr fallen, sagte der Vorsitzende Richter in Leipzig. Das Urteil wird demnach am Dienstag, 27. Februar, verkündet.
Das sogenannte Rechtsgespräch habe deutlich länger gedauert, als vorgesehen, hieß es weiter. Darin ging es zunächst um Fragen des EU-Rechts, Bundesimmissionsschutzgesetzes sowie der Straßenverkehrsordnung. Erörtert wurde auch, ob mögliche Fahrverbote verhältnismäßig wären oder zu Lasten von Diesel-Fahrer gingen, die dafür nichts könnten. Außerdem wurde die Frage beleuchtet, ob Fahrverbote in Städten überhaupt kontrollierbar wären.
Urteil könnte Folgen für fünf Millionen Diesel-Besitzer haben
Die Richter verhandeln darüber, ob deutsche Städte berechtigt sind, Fahrverbote für Diesel-Autos zu erlassen - oder ob dies Sache des Bundes wäre. Der Vorsitzende Richter sagte, es gehe in der Verhandlung nicht darum, die vielfältige Problematik des Diesel zu betrachten. Seit Jahren werden in vielen Städten die Grenzwerte für Stickoxide deutlich überschritten, und Dieselfahrzeuge gelten als Hauptquelle für die giftigen Luftschadstoffe. Nach Angaben des Umweltbundesamtes tragen sie rund 60 Prozent zu der Belastung bei.
Das Urteil könnte bundesweit Folgen für rund fünf Millionen Besitzer von Diesel-Fahrzeugen haben. Denn in Berlin und 60 anderen Städten klagt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) auf Fahrverbote und hat in Düsseldorf und Stuttgart bereits Erfolg damit gehabt. Die beiden Großstädte hätten Fahrverbote bereits einführen müssen, legten jedoch Revision ein. Über die wird nun in Leipzig entschieden.
Umweltsenatorin Günther fordert Nachrüstung
Berlins Umweltsenatorin Regine Günther (parteilos) hofft auf baldige rechtliche Klarheit über die Frage von Diesel-Fahrverboten. Der "mit Abstand beste Weg, die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen", wäre aus Sicht Günthers eine Nachrüstung von Diesel-Pkw mit Hardware - auf Kosten der Autokonzerne und Unabhängig von der Entscheidung in Leipzig.
Das sehen auch Berlin Grünen-Fraktionschefinnen Antje Kapek und Silke Gebel so. "Um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen, muss die Bundesregierung unabhängig vom Ausgang des Verfahrens die Autoindustrie zur kostenlosen Nachrüstung von manipulierten Dreckschleudern verpflichten und die Blaue Plakette einführen", forderten sie. Die Automobilhersteller lehnen eine Nachrüstung bisher ab.
Über welche Klagen verhandelt das Bundesverwaltungsgericht?
Die Deutsche Umwelthilfe hatte Klagen auf Einhaltung der Grenzwerte für Stickoxid gegen die Städte Düsseldorf und Stuttgart gewonnen. Die Gerichte urteilten, dass die Städte Fahrverbote für schmutzige Dieselautos in Betracht ziehen müssen, weil alle anderen Maßnahmen nicht ausreichten, um die EU-weit vorgeschriebenen Grenzwerte einzuhalten.
Die Landesregierungen von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen legten Revision gegen das Urteil ein. Sie halten es für rechtlich unzulässig, dass Städte selbst Fahrverbote für Millionen von Diesel-Autobesitzer verhängen können und wollen den Bund hierbei stärker in die Pflicht nehmen.
Das Bundesverwaltungsgericht wird darüber verhandeln und möglicherweise auch gleich am Donnerstag darüber entscheiden, ob Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in besonders belasteten deutschen Städten rechtlich zulässig sind. Es werden aber noch keine konkreten Fahrverbote angeordnet.
Welche Auswirkungen könnte das Urteil haben?
Wenn die Richter die beiden Urteile bestätigen, müssten Düsseldorf und Stuttgart Fahrverbote einführen. "Ich halte es für sehr wahrscheinlich, dass die Bundesrichter sektorale Fahrverbote erlauben werden", sagt Peter Kremer rbb|24. Der Rechtsanwalt hat im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe das Land Berlin verklagt.
Sektoral bedeutet, dass Fahrverbote an besonders belasteten Straßen verhängt werden können. Das hatten die Richter in Düsseldorf verfügt. In Stuttgart gingen die Richter noch weiter und schlugen vor, das alle Diesel-Autos, die nicht die Abgasnorm Euro 6 erfüllen, nicht mehr in die bestehende Umweltzone einfahren dürfen.
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hat eine deutschlandweite Signalwirkung. Sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, werden auch in vielen anderen deutschen Städten Klagen der Deutschen Umwelthilfe über Fahrverbote verhandelt. Die Verhandlung in Berlin erwartet DUH-Anwalt Kremer frühestens im Mai.
Was würden streckenbezogene Fahrverbote in Berlin bedeuten?
Fahrverbote könnten je nach Stadt unterschiedlich ausfallen und zeitlich auf bestimmte Strecken und Stadtzonen begrenzt sein, in denen die Grenzwerte am stärksten überschritten werden.
Schwer vorstellbar, wie alle diese Straßen gesperrt werden sollen. Und noch ein Problem kommt hinzu: "Wenn der Senat die Leipziger Straße für Diesel-Autos sperrt, würden die Messwerte Unter den Linden in die Höhe schießen. Eine Klagewelle von Anwohnern, die jetzt mehr Abgase einatmen müssen, könnte die Folge sein", sagt Umwelthilfe-Anwalt Peter Kremer.
Wie viele Diesel-Besitzer in Berlin und Brandenburg wären betroffen?
Berliner und Brandenburger besaßen laut Kraftfahrt-Bundesamt im Januar 2017 - neuere Zahlen sind noch nicht verfügbar - insgesamt 689.000 Dieselautos.
Nur jedes fünfte hat die moderne Abgasnorm Euro 6. Alle anderen wären potentiell von Fahrverboten betroffen - darunter auch viele Lieferanten, Handwerker und natürlich Pendler.
Wobei 140.000 Berliner und Brandenburger so alte Diesel-Autos der Schadstoffklassen 1 bis 3 fahren, dass sie schon jetzt nicht mehr in die bestehende Berliner Umweltzone einfahren dürfen.
Welche Lösungsansätze bietet die Politik?
Der Bund will Fahrverbote unbedingt vermeiden. Die Regierung hat deshalb ein Milliardenprogramm "Saubere Luft" auf den Weg gebracht. Damit sollen Kommunen unterstützt werden, z.B. bei einer besseren Taktung im ÖPNV oder bei einer Umrüstung von Bussen und Taxen. Zuletzt kursierte auch ein Vorschlag den Nahverkehr ganz kostenlos anzubieten.
Umweltverbände kritisieren jedoch die mangelnde Wirksamkeit der Maßnahmen. Gemeinsam mit den Ländern fordern sie vom Bund die Einführung einer "blauen Plakette". Die Plakette würden moderne Wagen mit der Abgasnorm 6 bekommen, sie wären von Fahrverboten ausgenommen. Mit dieser bundesweit einheitlichen Kennzeichnung könnte ein Flickenteppich vieler unterschiedlicher Regeln verhindert werden.
Die Bundesregierung lehnt die "blaue Plakette" bisher ab, weil nur wenige Dieselautos die neueste Abgasnorm erfüllen. Der geschäftsführende Bundesverkehrsminister Christian Schmidt (CSU) spricht im Zusammenhang mit der Plakette von einer "kalten Enteignung von Millionen von Diesel-Besitzern".
Nach Einschätzung des Umweltbundesamts gibt es nur eine Lösung, mit der Grenzwerte flächendeckend eingehalten und Fahrverbote vermieden werden können: bundesweit fünf Millionen Diesel-Autos müssten mit einem sogenannten SCR-Filter nachgerüstet werden. Die Kosten würden pro Auto rund 1.500 Euro betragen.
Doch noch sind viele Fragen dazu ungelöst - vor allem auch, ob die Autokonzerne, die Steuerzahler - oder doch die Betroffenen selbst die Kosten für die Nachrüstung tragen müssen. Die Deutsche Umwelthilfe schätzt die Kosten für eine flächendeckende Nachrüstung auf zehn Milliarden Euro. Ein neuer Verkehrsminister, der wahrscheinlich wieder von der CSU gestellt wird, müsste sich also gewaltig mit den Autokonzernen anlegen.
Im Koalitionsvertrag von Union und SPD steht dazu, die neue Bundesregierung - wenn die SPD-Mitglieder ihr denn grünes Licht geben - wolle im Jahr 2018 über weitere Schritte zu NOx-Reduzierung, "auch der technischen Nachrüstung" entscheiden. Einschränkend heißt es jedoch: "soweit technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar".
Sendung: Inforadio, 22.02.2018, 16.00 Uhr
3 Kommentare
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3.
Durch die Wahl der Verkehrsmittel, nicht nur auf der Straße, zeigen viele Verkehrsteilnehmer was ihnen am wichtigsten ist: Bequemlichkeit
So wie immer mehr Käufer bzw. Besteller zeigen was ihnen am wichtigsten ist: Bequemlichkeit (Lieferung an die Tür).
Bequemlichkeit steht über dem Gesundheits- bzw. Umweltbewusstsein.
2.
Aufgeschoben ist noch längst nicht aufgehoben. Beratung um ein paar Tage mehr läßt hoffen.
1.
"soweit ... wirtschaftlich vertretbar" Wahrscheinlich müssen sich alle bei Atemwegserkrankungen konsequent krankschreiben lassen! Das könnte auch im Sinne von Gesundheitsschutz Teil einer Kampagne werden, wenn weiterhin nicht die Einhaltung der geltenden Grenzwerte erfolgt. Vielleicht müssen die gesundheitlichen Schäden "wirtschaftlich" noch stärker zu Buche schlagen und damit belegbarer werden.
Die Berliner schwarz-rote Koalition feiert in diesen Tage einjähriges Amtsjubiläum. Der neue BerlinTrend ist für die Koalition weniger feierlich - CDU und SPD büßen ihre Mehrheit ein. Der größte Verlierer ist allerdings eine andere Partei.
In einer zum Teil hitzigen Debatte haben die Fraktionen im Landtag über die Bilanz der Kenia-Regierung gestritten. Kritik gab es daran, dass zu wenige Menschen vom wirtschaftlichen Erfolg des Landes profitieren würden. Von Markus Woller
Das BSW hat zwar noch keinen Landesverband gegründet, wirbelt dennoch die Mehrheiten durcheinander. Der neueste BerlinTrend zeigt, dass das Bündnis nicht nur der AfD Konkurrenz macht. Von Christoph Reinhardt
Die Luft in Berlin ist besser geworden: Die Stickstoffdioxid-Werte sind 2019 an zahlreichen Messstellen deutlich zurückgegangen. An Fahrverboten soll sich nichts ändern, so Verkehrssenatorin Günther. Der Wert an der Leipziger Straße bleibt umstritten.