Kampf gegen das Coronavirus - Was bei einer Ausgangsbeschränkung erlaubt - und was verboten wäre

Do 19.03.20 | 16:56 Uhr | Von Frank Preiss
  273
Symbolbild: Die leere Karl-Marx-Allee (Quelle: dpa)
Bild: dpa

Dutzende Menschen in Parks, gut gefüllte Straßencafés: Der Umgang mancher Berliner mit der Corona-Krise stößt der Politik bitter auf. Im Raum steht als letztes Mittel die Ausgangsbeschränkung. Doch was bedeutet das eigentlich genau? Von Frank Preiss

Was Sie jetzt wissen müssen

Am Mittwoch drohten sowohl Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) als auch der Regierende Bürgermeister von Berlin, Michael Müller (SPD), mit noch schärferen Maßnahmen, sollten weiterhin nicht alle Menschen in Deutschland den Ernst der Lage erkennen. Sogenannte Corona-Partys, zu denen sich meist Jugendliche und junge Erwachsene auf öffentlichen Plätzen und in Parks treffen, versetzen die Politik in noch stärkere Alarmbereitschaft.

Mögliche Konsequenz: Schon bald könnte Berlin zum drastischsten Mittel greifen: zur Ausgangsbeschränkung.

In Italien gilt sie schon seit Wochen, seit kurzem auch in Frankreich, Spanien und Belgien. Auch in Deutschland, genauer in Bayern, haben erste Landkreise eine Ausgangssperre verhängt. Ob in den kommenden Tagen flächendeckend Ausgangsbeschränkungen verhängt werden, sei allein vom Verhalten der Bevölkerung abhängig, betonen auch am Donnerstag immer mehr politisch Verantwortliche.

Ausgangssperre wäre hierzulande Neuland

Rechtlich gesehen ist die Verhängung einer Ausgangsbeschränkung oder -sperre nicht unproblematisch. Bislang hat es im Nachkriegsdeutschland noch nie eine solche gegeben. Ein Grund ist das "Recht auf Bewegungsfreiheit", verankert im Grundgesetz, Artikel 11, Absatz 2. Der Staatsrechtler der Universität Bayreuth, Stephan Rixen, sieht in Paragraf 28 des Infektionsschutzgesetzes einen möglichen Hebel: "Da das Robert-Koch-Institut die Gefährdungslage mittlerweile als hoch einschätzt, wäre das begründbar." Das Institut stufte die Gefährdungslage am Dienstag von "mäßig" auf "hoch".

Eine Ausgangsbeschränkung oder -sperre verhängen kann eine Gebietskörperschaft, wenn die öffentliche Sicherheit gefährdet ist. Diese Ausgangssperre kann im Rahmen der Seuchenbekämpfung verhängt werden. Mit Gebietskörperschaft ist gemeint, dass ein Landrat oder Oberbürgermeister für seine Gemeinde oder Stadt, eine Landesregierung für ihr Bundesland oder die Bundesregierung für Deutschland eine Ausgangssperre verhängen kann.

Wohin darf man noch gehen?

Anhand der schon in manchen europäischen Staaten verhängten Einschränkungen lässt sich ableiten, was diese Maßnahme für Deutschland bedeuten könnte. Verboten wären das Verlassen der eigenen Wohnung und damit auch das Betreten von öffentlichen Straßen, Plätzen, Parks.

Allerdings nicht ganz und gar: Erlaubt wären nämlich auch weiterhin

- Arztbesuche
- Einkäufe
- Tankstellenbesuche
- Bankbesuche
- die Fahrt zur Arbeit,
wenn Homeoffice nicht möglich ist
- Sportarten im Freien,
sofern man dabei allein ist
- Gassigehen mit dem Hund
, so lange man in Wohnungsnähe bleibt
- Familienzusammenführungen etwa für getrenntlebende Eltern, die ihre Kinder sehen wollen 
- die Betreuung Hilfsbedürftiger

All diese Regelungen können, aber müssen nicht in Kraft treten. Die konkreten Beschränkungen obliegen der Gebietskörperschaft.

Welche Strafen beim Verstoß gegen Ausgangsbeschränkungen drohen, hängt von der Lesart des Infektionsschutzgesetzes ab. Dort steht zwar in Paragraf 28, die zuständige Behörde könne "Personen verpflichten, den Ort, an dem sie sich befinden, nicht zu verlassen oder von ihr bestimmte Orte nicht zu betreten, bis die notwendigen Schutzmaßnahmen durchgeführt worden sind". 

Wer einer solchen verbindlichen Anordnung zuwiderhandelt, müsste laut Infektionsschutzgesetz mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe rechnen. Diese Regelung umfasst aber eher vorübergehende als längerfristige Ausgangssperren, erläutert Staatsrechtler Rixen.

Franzosen müssen sich schriftlich erklären

In Frankreich gilt bereits landesweit eine Ausgangsbeschränkung, die Präsident Emmanuel Macron verhängt hat. Hunderttausend Polizisten und Gendarme sollen die Einhaltung der Ausgangssperre überwachen. Innenminister Castaner kündigte fest installierte und mobile Kontrollen im ganzen Land an. Wer gegen die Regeln verstößt, könne mit Strafen zwischen 38 und 135 Euro belegt werden.

Jeder und jede, die sich nach Beginn der Ausgangsbeschränkung außerhalb ihrer Wohnung aufhalten, müssen schriftlich nachweisen, dass der Ausgang notwendig ist. Dazu stellt die Regierung Formulare zum Herunterladen bereit, akzeptiert aber auch handgeschriebene Formulare bei allen, die keinen Computer und Internetzugang haben.

In Spanien gilt seit Montagmorgen (16.3.2020) eine Ausgangssperre. Menschen dürfen nicht mehr unnötig das Haus, Hotel, bzw. ihre Unterkunft verlassen. Verboten sind auch Strandspaziergänge, der Aufenthalt am Strand überhaupt, die Besichtigung von Sehenswürdigkeiten oder Städten, Besuchen von Freunden und auch bloßes Umherlaufen und Spazierengehen.

FAQ zum Umgang mit dem Coronavirus

  • Ich fürchte, infiziert zu sein. Was tun?

  • Was passiert mit möglichen Infizierten?

  • Was passiert mit Kontaktpersonen?

  • Welche Kapazitäten haben die Kliniken?

  • Welche Reisebeschränkungen gibt es?

  • Wie viele bestätigte Fälle gibt es?

  • Ist das Virus meldepflichtig?

  • Was ist das Coronavirus?

  • Woher kommt das Virus?

  • Wie geschieht die Krankheitsübertragung?

  • Wie ansteckend ist das Virus?

  • Wer ist besonders gefährdet?

  • Wie funktioniert der Test?

  • Was sind die Symptome?

  • Wie kann ich mich schützen?

  • Welche Behandlung gibt es für Infizierte?

  • Gibt es Immunität gegen das Virus?

  • Wie hoch ist die Sterberate?

Beitrag von Frank Preiss

273 Kommentare

Wir schließen die Kommentarfunktion, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt. Bei älteren Beiträgen wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen.

  1. 273.

    Können wir im Harz bei meiner Mutter eine Woche Urlaub machen?Es wäre ab Mitte Juli eine Woche. Es sind zwei Erwachsene und 3Kinder. Wir kommen aus dem Kreis Groß Gerau.

  2. 272.

    Darf ich von Bayern nach Berlin reisen um meine kranke Mama zu unterstützen? Benötige ich dafür Dokumente?

  3. 271.

    Guten Abend
    Dürfte man jetzt von Sachsen nach Bayern fahren , um meine Tante zu besuchen ?

    Lg

  4. 270.

    Habe eine Frage,bin in portugal ab 1 Mai fliege zurück nach deutschland bin allein ständige darf mein schwiegersohn mich abhollen

  5. 269.

    Liebe Damen und Herren,

    Ich habe eine Frage, und zwar Meine Eltern wohnen in Bayern Augsburg, Mein Vater ist vor Paar Tage gestorben und die Beerdigung ist ende das Monats. Da ich kein Auto habe muss mein Mann mich und meine 2 Kindern nach Bayern bringen.

    Darf ich von NRW nach Bayern-Augsburg kommen?
    Braucht mann da noch was, wen die Polizei uns anhaltet ?

    Mit freundlichen grüsen

  6. 268.

    Darf ich als randbewohner (Bayern - Hessen) nach Hessen zum einkaufen fahren?

  7. 267.

    Darf ich meine Tochter in Berlin besuchen um die Betreuung der Enkelkinder zu übernehmen, damit sie weiter arbeiten gehen kann?
    Ich gehöre nicht zum Kreis der besonders schützenswerten Personen, bin als nicht gefährdet durch Alter oder Vorerkrankungen. Von BaWü weiß ich, dass es gestattet ist aber von Berlin weiß ich es nicht.

  8. 266.

    Guten Abend,
    brauche ich eine schriftliche Bestätigung um zu meiner Lebensgefährtin nach München zu fahren?
    Ich habe zwei Wochen Urlaub.
    Vielen Dank!

  9. 265.

    Hallo

    Dürfen meine Eltern für 2 Wochen aus Bayern nach NRW kommen um unsere Kinder zu betreuen das wir areiten gehen können?

    Viele Grüße

  10. 264.

    Eine frage wenn jetzt bald die Beschränkungen gelockert werden sollten. Darf man dann seine Freundin besuchen wieder?

  11. 261.

    Hallo, darf mich meine Schwester die im selben Dorf lebt mit ihren beiden Kindern in unserem eigenen Garten besuchen, damit unsere Kinder zusammen spielen können?

  12. 260.

    Darf meine Freundin bei Mir übernachten???

  13. 259.

    Guten Tag,
    was Sie aktuell (Stand: 7.4.2020) in Berlin und in Brandenburg dürfen und was nicht, lesen Sie hier:
    https://www.rbb24.de/panorama/thema/2020/coronavirus/service/fragen-antworten-corona-faq-ostern-besuche-familie-berlin-brandenburg.html

  14. 258.

    Ich lebe in neu Ulm und möchte gerne meine Tochter besuchen in Berlin. Sie lebt dort alleine kann ich für eine Woche fahren. Ines

  15. 257.

    Hallo ich möchte die Tage zu meiner Muddi in ihrem Garten sie ist 52 j.alt und meine Kinder sind 10&14 j alt und wir hätten noch einen Hund dabei wäre dies erlaubt und wenn ja müssen wir Sicherheitsabstand halten ???mfg Ines

  16. 256.

    Guten Tag, Sie sollten grundsätzlich mit nicht mehr als zwei Personen unterwegs sein. Heißt: Sie müssten wenn dann alleine Ihren Freund abholen. Das größere Problem wird aber sein: Schleswig Holstein hat strenge Regeln für die Einreise aufgestellt. Das müssten Sie allerdings bei den dortigen Behörden erfragen. Beste Grüße

  17. 255.

    Darf ich morgen (Montag) mit einer Freundin und unseren Hunden im Auto raus fahren,zum Gassi gehen

  18. 254.

    Darf ich aus Schleswig-Holstein mit dem Auto anreisen und meinen Freund in Berlin abholen und gemeinsam zurück fahren? Darf mich dabei eine Person aus meinem Hausstand begleiten?

Das könnte Sie auch interessieren