Vollstreckung wegen Steuerschulden - Warum eine Berliner Ladenbetreiberin in der Corona-Krise ohne Geld dasteht

Do 26.03.20 | 14:05 Uhr | Von René Althammer, rbb24 Recherche
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Symbolbild: Eine Frau schaut in einen Laden der einen Ausverkauf anbietet. (Quelle: imago images)
Bild: imago images

Mietschulden sind in der Corona-Krise erst einmal im Wartestand. Bei Steuerforderungen sieht es anders aus - die werden nämlich weiter vollstreckt. Das zeigt das Beispiel einer Berliner Ladenbetreiberin. Von René Althammer

Agnes Mahler* (Name von der Redaktion geändert) ist derzeit in der Welt der Berliner Finanzämter und Steuerberater etwas Besonderes: Vergangenes Wochenende hat ein Berliner Finanzamt eine Vollstreckungsmaßnahme gegen sie durchgezogen, mitten in der Corona-Krise.

Seit gut drei Jahrzehnten betreibt sie einen Laden in Berlin. Der Januar läuft immer schlecht, der Februar nie wirklich besser. Und ja, sie war mit der Umsatzsteuer in Verzug, die am 10. Februar fällig wurde. Nach vier Wochen kam eine Mahnung und wenig später schlug Corona zu. Es sei einfach kein Geld mehr da gewesen, sagt sie, und natürlich wolle sie die Steuern bezahlen, das sei völlig richtig und normal, aber dieses Mal hätte sie sich entscheiden müssen: Steuern oder Lebensunterhalt.

Vierköpfige Familie ohne Geld

Vergangenes Wochenende hat das Finanzamt ihr die Entscheidung dann abgenommen. Davon erfahren hat Agnes Mahler jedoch erst an der Kasse eines Supermarktes: als sie mit Karte bezahlen wollte – und die Karte streikte. All ihre Konten sind jetzt eingefroren, sie hat keinen Zugriff mehr, kann nichts abheben oder überweisen.

Bei Alleinunternehmerinnen wie Agnes Mahler macht das Finanzamt keinen Unterschied zwischen Privat- und Geschäftskonto. Jetzt steht die Familie ohne Geld da. Zwei Söhne, die noch zum Haushalt gehören, und ihr Mann, der im Geschäft mitarbeitet. 

Senatsverwaltung pocht auf Liquidität

Vollstrecken trotz Corona? Von der Senatsverwaltung heißt es auf Nachfrage: "Fortlaufende Einnahmen sind wichtig, um die Liquidität sicherzustellen und die Funktionsfähigkeit des Gemeinwesens zu erhalten. Diese staatlichen Mittel werden auch denjenigen zur Verfügung gestellt, die von der Corona-Pandemie besonders betroffen sind. Aus diesem Grund ist das Erhebungs- und Vollstreckungsverfahren der Berliner Finanzämter nicht generell eingestellt." Allerdings können von der Corona-Pandemie Betroffene Anträge auf Stundung und Herabsetzung von Steuervorauszahlungen beantragen und so eine mögliche Vollstreckung verhindern.

In anderen Lebensbereichen sind Vollstreckungen indes derzeit ausgesetzt. Wer Mietschulden hat oder seine Gas- oder Stromrechnung nicht bezahlt hat, dem gewähren die Amtsgerichte und die Gerichtsvollzieher derzeit Aufschub, wie die Justizverwaltung in dieser Woche mitteilte.

Für Agnes Mahler kommen die Stundungsregelungen der Finanzämter sowieso zu spät - vollstreckt ist vollstreckt. Und mit einem Mitarbeiter des Finanzamts direkt ins Gespräch zu kommen ist alles andere als einfach. Viele Mitarbeiter sind im Home-Office. rbb24 Recherche hat es versucht, mehrfach: In Schöneberg meldet sich der Telefonservice nach knapp fünf Minuten, in Kreuzberg heißt es auch nach neun Minuten noch: "Im Moment sind alle Sachbearbeiter im Gespräch." 

Sparkasse: Nur Anträge ab 100.000 Euro

Kein Einzelfall, wie die Senatsfinanzverwaltung auf Anfrage von rbb24 Recherche einräumt: "Die Anrufzahlen und die damit einhergehende Auslastung der Telefonnetze sind deutlich gestiegen. Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Erreichbarkeit in Einzelfällen nicht sofort gewährleistet war und ist."

Auch Agnes Mahlers Steuerberater kommt derzeit nicht weiter. Aber nach einem Telefonat mit der IHK erfährt sie: Es gibt ja noch die Hilfsprogramme der Bundesregierung, vermittelt über die Hausbanken. Auch das hat Agnes Mahler versucht und sich an die Sparkasse, ihre Hausbank, gewandt: ein paar Tausend Euro, um die Steuern zu bezahlen und das Überleben zu sichern, solange der Laden geschlossen bleiben muss. Unbürokratisch und schnell solle es gehen, heißt es doch allerorten. 

Doch die Ernüchterung kommt schnell. Die Hausbank reagierte zwar umgehend, teilte ihr aber mit, dass wegen des Ansturms derzeit nur Anträge über mehr als 100.000 Euro weitergeleitet würden. Die Sparkasse antwortet auf Nachfrage: "Das Gebot der Stunde ist es, unseren betroffenen Kunden schnell und einfach zu helfen. Bereits am Freitag vergangener Woche hat die Berliner Sparkasse – als erstes Institut in Berlin – beschlossen, ihre betroffenen Firmenkunden durch eine schnelle und einfache Maßnahme auf der Liquiditätsseite zu unterstützen. Zusätzlich zu den Programmen von Bund und Land haben wir betroffenen Unternehmen, Selbständigen, Frei- und Heilberuflern kurzfristig angeboten, die Tilgung laufender Firmenkredite für bis zu sechs Monate auszusetzen. Von einer Unterscheidung großer und kleiner Kunden kann insofern keine Rede sein. Bislang haben rund 800 unserer Kunden von der Maßnahme Gebrauch gemacht."

Finanzämter sind handlungsfähig

Agnes Mahler jammert nicht, aber ihr Fall macht in Berlin die Runde. Auch Carsten Butenschön, Präsident des Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg, kennt ihn. Das habe durchaus für Verstimmung gesorgt, sagt Butenschön, sei aber eine Ausnahme. Die Finanzämter würden derzeit unter Hochdruck arbeiten, Anträge zur Stundung oder Anpassung von Vorauszahlungen über die Online-Steuer-Software Elster würden schnell beschieden. Für Unternehmer ist das eine wichtige Nachricht, die Finanzämter sind handlungsfähig. Und wenn es doch Probleme gibt: Butenschön telefoniert regelmäßig mit der für Steuern zuständigen Abteilungsleiterin im Finanzsenat.

Vielleicht findet sich ja auch für Agnes Mahler kurzfristig eine Lösung - inzwischen laufen die Hilfsprogramme an, die auch ihr helfen können.

Was Sie jetzt wissen müssen

Beitrag von René Althammer, rbb24 Recherche

38 Kommentare

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  1. 38.

    Steuern und Steuergesetze müssen dem Wohle der Gemeinschaft dienen. Ich bin Teil dieser Gemeinschaft, indem ich regelmäßig Mehrwert und ergo Steuern erwirtschafte. Daher habe ich alles Recht, zu diesem Thema Stellung zu beziehen. Aus dem Artikel ergeben sich keinerlei Hinweise für auch nur versuchte Hinterziehung: Frau M. hat versäumt zu zahlen und versäumt, die Stundung zu beantragen. Nicht mehr und nicht weniger. Dies sollten insbesondere Steuerfachkräfte keinesfalls in die Nähe einer Straftat rücken. Wir müssen alles tun, damit die Gemeinschaft diese Krise heil übersteht: Jemanden zu kriminalisieren der versucht auf eigenen Beinen zu stehen, ist mit das Schlimmste, was man jetzt tun kann: Nach der Rezession werden eine Menge Leute eine ganze Weile kaum noch Einkünfte haben. Das kann dann ganz schnell dazu führen, dass z.B. auch Steuerprofis zu Empfängern staatlicher Hilfen werden. Jeder, der dann noch weiterwirtschaften kann, ist ein zusätzlicher Gewinn für die Gemeinschaft.

  2. 37.

    Als Insider kann ich Ihnen sagen, dass der Begriff Steuerpflichtiger Interner Sprachgebrauch der Steuerverwaltung ist. Der von Ihnen genannte Kommentar Nr. 24 verwendet ihn auch, wenn auch in der offiziellen Abkürzung. Nr. 24 redet von der Möglichkeit der Stundung. Die Ladenbesitzern hat eine solche offenkundig nicht beantragt. Die Diskussion hier im Forum ist ohne die erforderlichen Kenntnisse des Einzelfalles objektiv gesehen nicht zielführend. Ferner ist zu Bedenken, dass Kollegen der Veranlagung und aus der Vollstreckung nicht unbedingt immer derselben Auffassung sind. Die Frage, die Ihnen zur Ordnungswidrigkeit bzw. zu einer Steuerstraftat auf der Seele liegt, wird weder seitens der Veranlagung noch der Vollstreckung beantwortet. Allenfalls, ob es einen Hinweis darauf geben könnte. Sie unterstellen hier amateurhaftes Verhalten von Kommentatoren, sind offenkundig aber eher „Kunde“, insofern Nichtprofi. Das Steuerrecht ist komplex. Und verändert sich täglich.

  3. 36.

    Bezeichnend, dass Sie bis zum Schluss der Frage ausweichen, welche Straftat Sie Fr. M eigentlich vorwerfen. Interessant, dass Sie "Steuerpflichtige" offenbar als etwas Minderwertiges betrachten. Einem Nicht-Profi sehe ich das natürlich nach. Denn zum Glück gibt es Profis wie den Finanzbeamten Meyer in Kommentar #24 der begriffen hat, dass es seine Aufgabe ist, zum Wohle der Gemeinschaft zu handeln und ehrliche Geschäftsleute in Notlagen zu unterstützen statt sie zu kriminalisieren. - Nina, ich freue mich, Ihnen ein bisschen mehr Einblick ins Steuerdickicht gegeben zu haben und wünsche Ihnen noch ein schönes Wochenende!

  4. 35.

    Eben nicht für die Abführungspflicht. So, jetzt bin ich diese unsinnige Debatte Leid. Überlassen Sie es den Profis und bleiben Sie Steuerpflichtiger. Das letzte Wort lasse ich Ihnen gerne. Beratung gibt es nämlich hier nicht.

  5. 34.

    Das ändert aber überhaupt nichts an Steuerschulden, Fälligkeiten und (Nicht-)Straftaten. Alles, was ich hier gesagt habe, trifft auf Unternehmen ganz allgemein zu.

  6. 33.

    Jetzt wird klar, warum Sie falsch liegen. Sie sind Freiberufler, kein Kleinunternehmen. Tja, hier geht es aber nicht um Freiberufler.

  7. 32.

    Nina, als Freiberufler kenne ich mich weit besser mit Steuern aus als mir lieb ist. Waren oder sind Sie auch Unternehmerin? Oder schreiben Sie hier aus Sicht einer Festangestellten? In jedem Fall sind Ihre und manch andere Aussagen hier schlicht falsch: Nach der Einnahme der Umsatzsteuer kann der Unternehmer DE JURE mit dem Geld zunächst machen, was er will: Selbst die formale Steuerschuld entsteht erst am Monatsende! DE FACTO muss er das Geld sogar erst am Fälligkeitstag bereitstellen. Diese simple Tatsache habe ich festgestellt. Daraufhin werde ich betrügerischer Absichten verdächtigt. DAS finde ich tatsächlich aggressiv. - Aber welchen juristisch belastbaren STRAF-Tatbestand werfen Sie 'Agnes M.' denn nun eigentlich vor? Ich nehme an, dass der von Ihnen heute früh angedeutete Vorwurf der versuchten Steuerhinterziehung nicht haltbar ist, haben Sie inzwischen selbst eingesehen?

  8. 31.

    Warum so aggressiv? Sie haben damit angefangen, dass man dem Finanzamt geschuldete Geld als Kredit Nehmerin könne. Aber ich vermute, Sie haben keinerlei Ahnung von der Umsatzsteuer und dem Vorsteuerabzug. Und grundsätzlich werden Vollstreckung und Ordnungswidrigkeiten bzw. Steuerstraftaten unabhängig voneinander geprüft und bearbeitet. Das sind zwei verschiedene Gebiete und Zuständigkeiten. Jedenfalls sollten Sie Ihre kreative Auslegung nochmal überdenken. Das Vollstreckungsverfahren steht erst nach Fristsetzung und Überschreiten der Frist, insofern hatte die Unternehmerin ausreichend Gelegenheit.

  9. 30.

    Ich denke, das nicht-Abführen von Steuern ist etwas anderes als die nicht-korrekte-Ermittlung einer Steuer. Ich kann dem Artikel jedenfalls nicht entnehmen, dass sie bei der Ermittlung des abzuführen Betrages nicht ordentlich war. Sie hat es angezeigt, sonst hätte das Finanzamt den Betrag ja nicht mahnen können.

  10. 29.

    >Wenn jemand nicht einmal auf eine Mahnung reagiert hat absolut kein Verständnis zu erwarten, speziell wenn es fremdes Geld geht.

    Warum soll das nicht für Mieter gelten, die die Miete nicht zahlen können? Sind die etwas Besonderes? Oder doch lieber mit zweierlei Maß messen...

  11. 28.

    Zitat aus dem Bericht: "Seit gut drei Jahrzehnten betreibt sie einen Laden in Berlin." - Für mich bedeutet das, dass die Frau nach eigenen Maßstäben ausreichend liquide war: Keine Bank würde einen Kredit auf so lange Zeit geben. Offenbar hat es also sonst immer irgendwie gereicht, auch wenn es lt Bericht im Winter immer knapp ist. Wenn jemand im Normalfall keinem anderen zur Last fällt und selber bereit ist, gelegentlich am Existenzminimum zu leben, ist es absolut sein gutes Recht, auf diese Weise zu wirtschaften. Auch und gerade das bedeutet Freiheit! Es gibt weder eine juristische noch eine ethische Pflicht, bestimmte Gewinnspannen oberhalb des Existenzminimums zu erreichen!

  12. 27.

    Das Geschäft steht offenbar nicht auf soliden Füßen - dem Bericht nach bestand ja schon vor der Coronavirus-Krise keine ausreichende Liquidität. Ich kann es in diesem Einzelfall natürlich nicht beurteilen, aber offenbar versuchen einige Unternehmen mit zweifelhafter Geschäftsgrundlage die Krise für sich auszunutzen, "Vapiano" oder "e.Go" sind hier größere Beispiele dieser Situation. Wenn gesunde Unternehmen in Schieflage geraten, sollen sie natürlich jede Unterstützung erhalten, aber in diesem Fall...

  13. 26.

    Wenn jemand öffentlich falsche Anschuldigungen erhebt und ich das mitbekomme, sage ich was dazu. Sollte eigtl jeder tun. - Mit Ihrem Verweis auf die Bonpflicht legen Sie nahe, 'Agnes M.' wolle Steuern hinterziehen. Dies ist nachweislich falsch, denn hätte sie Umsätze verschwiegen, hätte das FA nichts eintreiben können. Das FA hat eine Steuerschuld, die Agnes M. nicht fristgerecht beglichen hatte, eingetrieben. Niemand hat behauptet, dass diese Steuerschuld nicht bestanden hätte! Frau M. hat sich jedoch KEINER der von Ihnen hier teils wiederholt suggerierten Straftaten schuldig gemacht! Das hat auch das FA nicht behauptet: Hier ging es um Steuerschulden, nicht um Strafgebühren - weil ja keine Straftat stattfand. - Bitte unterlassen Sie falsche Unterstellungen auch in der doppelten Anonymität des Internets; erst recht, wenn es um behauptete Straftaten geht. Das ist eine Frage des fairen Umgangs und des gesellschaftlichen Klimas.

  14. 25.

    Sie argumentieren etwas neben der Sache und wollen etwas rechtfertigen, in dem Sie auf andere verweisen. Können Sie gerne machen. Diskutieren Sie halt auch so mit dem Finanzamt. Viel Spaß dabei. Ob nun Verkürzung, Betrug, Hinterziehung oder sonst etwas... Die BuStra wird das schon einordnen. In jedem Fall ist es nicht normal, wenn Sie davon ausgehen, der Steuerpflichtige kann sich mal so eben einen Kredit selbst genehmigen, in dem er halt mal etwas später zahlt oder weniger usw... Die Vollstreckung war ja nicht grundlos. Ergo, es gibt eine Steuerschuld. Die können selbst Sie nicht wegreden. Schönes Wochenende

  15. 24.

    Ich freue mich sehr über die weitgehende Sachlichkeit der hiesigen Kommentare. Das findet man nicht überall. Als Finanzbeamter kann ich nur bestätigen, dass man mit uns reden kann. Wir sind alle Menschen, die sogar mal Fehler machen. Die in aller Regel aber korrigiert werden können. Die Finanzämter sind angewiesen, bei Unternehmen, die unmittelbar durch die Ausgangssperren und die daraus resultierenden Schwierigkeiten betroffen sind, großzügig zu stunden, Vorauszahlungen anzupassen und sogar Vollstreckungsaufschub zu gewähren, wenn der Stpfl. nicht schon vorher in Vollstreckung war.
    Das machen wir auch.
    Wenn sich die Betroffene an ihr Finanzamt wendet - und sie wird auf jeden Fall jemanden erreichen - kann ihr geholfen werden. In dieser Ausnahmesituation wird sogar die Umsatzsteuer gestundet.

  16. 23.

    Die Frage ist, ob sie bereits vor dem Mahnung etc mal den Kontakt zum FA gesucht hat um zu stunden? Auch im FA arbeiten Menschen, mit denen man reden kann und muss, wenn es eng ist.
    Die Vollstreckung ist der letzte gangbare Weg, aber der Steuerschuldner muss auch mit dem Gläubiger reden um Raten zu vereinbaren (eigene Erfahrung).

  17. 22.

    @ "Hallo" - Leider kommt auch von Ihnen ein völlig unsachlicher Vergleich: Die Bonpflicht wurde eingeführt, weil Unternehmer Umsätze verschwiegen haben, um dafür NIEMALS Umsatzsteuer abführen zu müssen. Hier aber geht es um etwas völlig anderes: 'Agnes M.' hat ganz offensichtlich alle Umsätze deklariert. Und im Normalfall gibt sie die erhaltene USt nach kurzer Zeit, also am Ende des Monats oder Quartals, VOLL weiter. Aktuell hat sich nun dabei eine Verzögerung ergeben. Dennoch hatte sie offensichtlich nie vor, die Steuer zu hinterziehen. Sie hat offenbar auch keine Steuertricksereien betreiben, die z.B. bei CumEx die Gemeinschaft ganz bewusst um Billionen gebracht hat. Nein, sie wollte offenbar ihre Steuern voll zahlen, sobald es ihr wieder möglich ist. - Bitte betrachten Sie Sachverhalte erst genauer, bevor Sie die Moralkeule schwingen.

  18. 21.

    Hi, bei allem hin und her - um wieviel Schulden handelt es sich denn?
    Kann man ihr hier nicht helfen? Mit Spenden oder wenigstens etwas Essen...Wenn sie so nett war und nicht gehamstert hat, wird es doch etwas schwierig...

    LG

  19. 20.

    Nina, komplett unsachlich ist nur Ihr Vergleich dieses Falles mit einer Steuerhinterziehung: Für eine Steuerhinterziehung muss der Steuerschuldner ggüber dem FA seine tatsächlichen Umsätze verschleiern. Ganz offenkundig hat 'Agnes Mahler' dies NICHT getan - sonst hätte das FA ja keine Umsatzsteuer fordern und eintreiben können. Seien Sie also bitte vorsichtiger damit, Menschen Straftaten zu unterstellen.

  20. 19.

    „ , hat sie Umsatzsteuern eben kurzzeitig als Kredit genommen. Na und??“ Genau diese Einstellung hat zur Bonpflicht geführt. Sie bescheissen wohl auch gerne mal die übrigen Mitbürger durch Steuertrickserei? Man kann keine Steuern eigenständig als Kredit verwenden, Himmel. Was ist das denn für eine Moral?

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