Systemrelevante Berufe - Senat lockert Regeln für Notfallbetreuung von Kindern

Sa 21.03.20 | 15:33 Uhr
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Archivbild: 10.04.2019, Berlin, zwei Männer unterhalten sich während sie ihre Kinder in Kindertragen bei sich haben (Quelle: dpa / Britta Pedersen).
Bild: ZB

Polizei, Feuerwehr, Pflegekräfte, Einzelhandel: Bisher durften nur Eltern die Notfallbetreuung ihrer Kinder in Anspruch nehmen, die beide in sogenannten systemrelevanten Berufen arbeiten. Nun steuert der Berliner Senat nach. Bisher reicht die Betreuung nicht aus.

Der Berliner Senat lockert die Bedingungen für die Notfallbetreuung von Kindern während der Corona-Krise. Statt beiden Eltern muss künftig nur noch ein Elternteil in einem sogenannten systemrelevanten Beruf arbeiten, um die staatliche Notbetreuung in Anspruch nehmen zu können.

Darauf hat sich der Senat am Samstag nach Angaben der Bildungsverwaltung in einer Telefonkonferenz verständigt. In der nächsten Senatssitzung soll die Neuregelung formal beschlossen werden. 

Regelung für sieben Berufsgruppen

Diese angepasste Regelung gilt künftig laut Angaben des Senats für folgende Berufsgruppen:

- Medizinisches Personal (Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte medizinische Fachangestellte, Reinigungspersonal, sonstiges Personal in Krankenhäusern, Arztpraxen, Laboren, Beschaffung und Apotheken)

- Pflege

- Polizei

- Feuerwehr

- Justizvollzug

- Behindertenhilfe

- Einzelhandel (Lebensmittel- und Drogeriemärkte)

Sechs Prozent werden betreut, 15 Prozent sollten es sein

Die Betreuung für die Ausnahmefälle wird innerhalb der bisherigen Kita-Gruppen angeboten. Dazu hatten dem Senat Virologen geraten, um neue Kontakte zu vermeiden. Bisher funktioniert die Notfallbetreuung der Kinder in Berlin noch nicht ausreichend. Nur etwa sechs Prozent der Kinder von Eltern in "systemrelevanten Berufen" werden betreut, 15 Prozent wären laut der Bildungssenatorin Sandras Scheeres (SPD) nötig.

In Berlin stellten Schulen und Kitas seit 16. März stufenweise ihren Betrieb ein. Als erstes schlossen die Oberstufenzentren, seit 17. März sind alle Schulen und Kitas dicht. Zunächst gilt diese Regelung bis zum Ende der Osterferien am 19. April.

Sendung: rbb24, 21.03.2020, 16 Uhr

206 Kommentare

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  1. 206.

    Wir rudern, wie so gut alle Eltern mit Kindern, seit Wochen und waren froh, dass nun zum einen die Anwaltschaft sowie die Ein-Eltern-Regelung in Kraft tritt, da wir dann davon betroffen sind. Ich bin innerhalb meiner Kanzlei Leiterin und Ausbildungsbeauftragte. Wir haben es immer wieder mit Home Office versucht, aber bei den Aufgaben ist eine Anwesenheit im Büro einfach unabdingbar und ich kann im Home Office meine Arbeitsleistung nicht nachgehen. Nun die Ernüchterung: Den Antrag auf Notbetreuung kann ich in unserer Kita stellen, aber einen Kitaplatz erhalte ich dennoch nicht, da die Kapazitäten ausgeschöpft sind... Das war´s … einfach so ein... Was bringt einem da die Systemrelevanz?

  2. 205.

    Schön das man auch im Landkreis Havelland die Notbetreuungs Regelung gelockert hat, aber warum NUR im gesundheitstechnischen, medizinischen, pflegerischen etc? Leisten Feuerwehren, Rettungsdienste oder ähnliche Hilfeleistungsorganisationen keine medizinische Unterstützung???
    Typisch LK HVL bzw Land BRB
    Wenn man schon Regelungen lockert dann für ALLE Bereiche...

  3. 204.

    Genau dieses Dokument kenne ich auch ;)Zurück zur Sachlage und nochmal zu Annas Beispiel: Sie arbeitet im KH, er in der Energieversorgung = beide Elternteile sind systemrelevant und haben von vornherein Anspruch auf eine Betreuung.
    In der PDF-Datei (Konkretisierung der systemrelevanten Bereiche, die Anspruch auf eine
    Kita- oder Schulnotbetreuung haben) steht ganz klar, dass Anspruch Betreuung im Fall eines Home-Offices entfällt im Falle der Ein-Eltern-Regelung, NICHT ZWEIELTERNREGELUNG!
    Also Anna, melden Sie sich beim Senat und alles Gute weiterhin! Es gibt kein Dokument, welches Ihren Mann dazu zwingt, neben einer für die Bevölkerung wichtigen Aufgabe nebenbei noch das Kind zu betreuen!

  4. 203.

    Ich bin zwar aus einem anderen Bundesland, jedoch informiere ich mich auch über die Landesgrenze hinaus über die Handhabung der Notbetreuung.
    Hier ist die Quellenangabe für Ihr Bundesland (Stand 23.03.2020)
    konkretisierung-der-systemrelevanten-berufe.pdf

  5. 202.

    Und Erzieher haben auch Anspruch auf Notbetreuung, wenn beide Eltern in systemrelevanten Bereichen arbeiten. So wie viele andere Gruppen auch.

  6. 200.

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Dieser Ausnahme zustand "Coronavirus" ist für alle Menschen belastet.
    Das Fachpersonal in der ambulanten Familienhilfe müssen auch in dieser schweren Zeit unsere Arbeit nachgehen, und viele Familien begleiten, unterstützen und beraten. Weswegen denkt keiner an uns? weswegen stehen wir nicht auf der Liste der Relevanten Berufe? Wo sollen unsere Kinder hingehen , wenn wir in anderen Familienarbeiten? Zu Gr0ßeltern dürfen sie nicht. Zuhause sollen unsere Kinder bleiben. Aber wer betreut sie ?, wenn sie nicht ihren Kindergarten besuchen dürfen?

  7. 199.

    Guten Abend, ich Erzieherin, liebe meine Arbeit und mache sie täglich ohne Pause (da eine Rotation nicht stattfinden soll)solange wie die Eltern der mir zugeteilten Kinder es brauchen ( also auch mal 8+). Wenn ich dann nach Hause fahre, habe ich zwei schulpflichtige Kids und bin ihr Lehrer. Auch unser Alltag steht derzeit Kopf und ich bitte hier inständig auf das große Ganze zu schauen und nicht nur auf sich selbst zu sehen. Denken sie an ihre Kids, das Wertvollste was Sie und ich haben. Wir wollen die Kitas im Notbetrieb weiter führen und nicht eventuell schließen, weil der Virus in der Einrichtung angekommen ist.
    Ihnen und Ihren Lieben viel Gesundheit

  8. 198.

    Hallo Maja. Definitiv wurde von Frau Scheeres gesagt, dass, wenn ein Elterteil im Homeoffice arbeitet, kein Anspruch auf Notbetreuung besteht. Und das ist gut so. Die KollegenInnen im Notdienst gehören übrigens nicht zu der Regelung der Zweieltern. Da passt doch etwas nicht, oder? Wir sind immer bereit, Eltern zu unterstützen, aber wir möchte wahrgenommen werden. Wir sind kein Abschiebehafen. Ich würde ihr Kind auch ablehnen. Und das mit einem gutem Gefühl. Wie finden sie es, wenn wir nicht mehr mit Umarmung trösten, nicht mehr wickeln und die Kinder keine Nähe mehr bekommen? Ich lasse mir kein weinendes Kind, mit triefender Nase und bellendem Husten, auf den Schoß setzen. Und ich verbiete das auch klar meinen KollegenInnen. Denn ich trage die Verantwortung für sie. Sie tragen diese für ihre Familie. Bitte tragen sie sie auch.

  9. 197.

    Also ist die Arbeit ihres Mannes wichtiger als die Gesundheit ihres Kindes? Denn die Kinder, sowie Erzieher, Leitung oder Schlüsselbefugten in den Kitas und Schulen, werden selbst bei Symptomen nicht getestet...
    Vielleicht sollte man da überlegen, wo die Priorität liegt.
    Ich kenne mehrere Leute, die ihr Homeoffice mit 2-3 Kita-Kindern schaffen.

  10. 196.

    Hallo, ich würde gerne wissen warum nur der Einzelhandel für Lebensmittel und Drogerien eine Notbetreuung bekommen. Ich arbeite im Baumarkt und mir steht keine Notbetreuung zu.

  11. 195.

    Also ehrlich, HomeOffice und Kind betreuen muss einfach in dieser Situation unter einen Hut gebracht werden. Alle sind enorm belastet. Ihr Mann schafft das. Wenn einer zuhause ist, dann sollte die Notfallkita entlastet werden.

  12. 194.

    Hallo Maja,
    die Einzige, die hier an Sympathie verliert sind Sie. Es ist eine Frechheit hier ALLE Erzieher/-innen über einen Kamm zu scheren! Wenigstens gibt es auch Eltern, die dankbar sind, dass wir ihre Kinder betreuen und für diese Eltern machen wir das auch sehr gerne!

  13. 193.

    Hallo Anna, mit Argumenten kommen Sie bei diesen Menschen nicht weiter (siehe all die Kommentare). Die Beiträge wiederholen sich einfach. Dass die Erzieher Sie noch bezüglich der Inanspruchnahme "hetzen" ist eine absolute Frechheit.
    Ich würde mich an Ihrer Stelle direkt an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie per E-Mail melden und ihre Erfahrungen mit Bezug auf die konkrete Kita schildern(post@senbjf.berlin.de). In meinen Augen hat diese Berufsgruppe während dieser Krise ganz viel an Sympathie verloren.

  14. 192.

    Guten Tag,

    Ich kann nachvollziehen, dass sie von ihrer derzeitigen Situation "genervt" sind. Nur versetzen sie sich bitte auch mal in die Situation der Erzieher. Sie müssen ungeschützt mit den Kindern arbeiten. Es hat sich gezeigt, dass Kinder in großem Maße Überträger sind - oftmals ohne Symptome. Die Erzieher haben auch Familie, auch Kinder, auch alte Eltern die sie u.U. gerade mitversorgen. Und es erkranken und sterben auch gesunde Menschen, sogar Teenager und Kinder.

    Das bedeutet mit mehr Kinder in der Notbetreuung auch ein höheres Risiko für ihr Kind und ihre Familie.


    Ich stehe auch vor der Herausforderung mein Homeoffice zu organisieren. Weiche auf extrem frühe Morgenstunden, Abend- und Nachtstunden bzw. Sobald wir Eltern uns beide zu Hause befinden. Das muss ich halt straff organisieren.


    Ich wünsche Ihnen alles Gute und Gesindheit

  15. 191.

    Hallo, ich habe das Problem, dass ich im Krankenhaus arbeite und mein Mann weit in Brandenburg bei einem Energieerzeuger. Somit haben wir einen Notkitaplatz erhalten. Dummer Weise hat der Arbeitgeber meines Mannes angeboten, Homeoffice zu gewähren. Somit braucht mein Mann nicht mehr mit der Bahn mit ganz vielen andern oder wer sich auch traut, zu fahren. Dummer Weise hat die Kita Wind davon bekommen und jetzt bekommen wir permanent Spitzen, dass wir das Kind doch zu Hause behalten können. Andere müssten das ja schließlich auch. Ich sehe das anders. Meinem Mann wurde aus Sicherheitsgründen Homeoffice angeboten. Er ist kein kleines Licht und er muss arbeiten. Wozu hat man denn die Notbetreuung, wenn das durch Homeoffice ausgehebelt wird. Diese systemrelevanten Bereiche sollen arbeitsfähig bleiben. Mit einem 3jährigen kann mein Mann nicht arbeiten. Wenn es so weitergeht, dann fährt mein Mann wieder auf Arbeit, natürlich mit dem Zug. Dann bringen wir halt Corona mit. Bin echt genervt...

  16. 190.

    Warum bekommen Briefzusteller keine Notbetreuung ?

  17. 189.

    Eine Frage hätte ich zum Thema lockere Notbetreuung. Gilt das was der Senat entschieden hat nur für Berlin oder auch für z.b das Land Brandenburg. Ich bin der Meinung wenn es gelockert wird dann für alle. Wenn nicht sollte sich Herr Dr. Dietmar Woitke mal was einfallen lassen. Es betrifft schließlich nicht nur Berlin sondern alle.

  18. 188.

    Es geht nicht darum, dass man nicht arbeiten will sondern um die Schutzmaßnahmen! Und ich kann Ihnen versichern der Grundton ist derzeit mehr als fragwürdig. Wenn dann noch Aussagen kommen, warum denn die Bezugserzieherin des Kindes nicht da sei, obwohl diese zur Risikogruppe zählt und Eltern möchten, dass diese doch kommen solle, damit das Kind eine vertraute Person hat oder Aussagen getroffen werden wie es sei doch völlig egal welche Maßnahmen wir ergreifen würden zum Schutz der Kinder und des Personals, schließlich würde ja eh das Haus geschlossen werden, wenn das Kind mit Corona in die Einrichtung käme. Diese und viele weitere Aussagen hören wir uns derzeit an und es geht mit keinem Wort darum, wie wichtig in dieser Zeit die bestehende Gesundheit der Kinder und auch der Bezugspersonen (Personal) ist. Und das getroffene Schutzmaßnahmen dann auch noch in Frage gestellt werden. Und so war es auch schon zu Zeiten vor Corona! Beste Grüße aus der Notbetreuung

  19. 187.

    Was nutzt eine jetzt höhere Kinxerzahl, wenn eine Kita wegen eines mit Sicherheit kommenden Coronafalls schließen muss? Letzendluch ist dann die wichtige Betreuung nicht mehr gegeben!!

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