Gegen Corona-Ausbreitung - Bund und Länder einigen sich auf Kontaktverbot

So 22.03.20 | 18:30 Uhr
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Menschen auf dem Tempelhofer Feld am 22. März 2020. (Quelle: imago images/Jan Scheunert)
Video: rbb|24 | 22.03.2020 | Material: ARD-aktuell | Bild: imago images/Jan Scheunert

Zu zweit unterwegs sein bleibt okay, ab drei Personen soll ein Kontaktverbot gelten: Mit dieser Regelung wollen Bund und Länder die Ausbreitung des Coronavirus eindämmen. Außerdem müssen Restaurants und auch Friseure schließen.

Was Sie jetzt wissen müssen

Bund und Länder haben sich im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus auf eine umfassende Beschränkung sozialer Kontakte verständigt, die mindestens zwei Wochen gelten soll. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten einigten sich bei einer Telefonkonferenz am Sonntag darauf, Ansammlungen von mehr als zwei Personen grundsätzlich zu verbieten. Zudem müssen weitere Geschäfte wie Friseure oder Tattoo-Studios schließen.

In Berlin sind Gaststätten und Restaurants bereits seit diesem Sonntag geschlossen und dürfen Speisen nur noch ausliefern. In Brandenburg durften Restaurants und Gaststätten bislang noch öffnen, das wird sich nun ändern.

Jetzt müssen auch Friseure schließen

Neu für Berlin und Brandenburg ist, dass nun auch Friseurläden schließen müssen. An deren Offenhaltung hatte es in den vergangenen Tagen immer wieder Kritik und Unverständnis gegeben. Medizinisch notwendige Behandlungen wie Psysio- und Ergotherapien sowie Logopädie sollen weiter möglich bleiben.

Eine Gruppe von zwölf Ländern hatte sich bereits vor der Schaltkonferenz im Grundsatz auf ein umfassendes Kontaktverbot verständigt. Dazu gehörten Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen. Demnach soll es sich ausdrücklich nicht um eine Ausgangssperre handeln.

Welche Schritte sich aus diesem gemeinsamen Konzept für Brandenburg ergeben, wollen Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD), Innenminister Michael Stübgen (CDU) und  Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) am Sonntagabend (ab 19 Uhr im rbb-Fernsehen und im Livestream auf rbb|24) bekanntgeben. Der Berliner Senat will sich am Sonntagnachmittag über das weitere Vorgehen im Kampf gegen die Corona-Pandemie austauschen.

Bürger halten sich an Ausgangsbeschränkungen

Die in Berlin und in anderen Ländern bereits verschärften Ausgangsbeschränkungen wurden am Sonntag weitgehend eingehalten. Die Berliner Polizei verzeichnete so wie die Kollegen in Bayern nur vereinzelte Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkungen. Generell seien die Menschen diszipliniert und hielten sich an die Auflagen, ergaben Nachfragen bei den bayrischen Polizeipräsidien am Sonntagmorgen. Bei den Verstößen handelte es sich demnach um Einzelfälle. 

Auch in Berlin registrierte die Polizei am Wochenende weniger Personen auf den Straßen. "Unglaublich viele Menschen haben den Ernst der Lage offenbar erkannt", twitterte die Polizei. Wer doch angesprochen werden musste, habe verständnisvoll reagiert. Schon am Samstag hatte die Polizei bei eisigem Wind und 6 Grad spürbar weniger Menschen in der Hauptstadt registriert.

Die aktuellen "Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte"

- Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands sollen auf ein absolut nötiges Minimum reduziert werden.

- In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter dem ersten Punkt genannten Personen ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

- Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.

- Der Weg zur ArbeitNotbetreuungEinkäufeArztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderliche Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendigen Tätigkeiten bleiben weiter möglich.

- Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden. 

Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.

- Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.

- In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.

Sendung: Abendschau, 22.03.2020, 19:30 Uhr

FAQ zum Umgang mit dem Coronavirus

  • Ich fürchte, infiziert zu sein. Was tun?

  • Wie kann ich mich schützen?

  • Ist das Virus meldepflichtig?

  • Was ist das Coronavirus?

  • Woher kommt das Virus?

  • Wie geschieht die Krankheitsübertragung?

  • Wie ansteckend ist das Virus?

  • Wer ist besonders gefährdet?

  • Wie funktioniert der Test?

  • Was sind die Symptome?

  • Welche Behandlung gibt es für Infizierte?

  • Gibt es Immunität gegen das Virus?

126 Kommentare

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  1. 126.

    Wir sind aus Sachsen und haben ein Dauercampingdomizil im Spreewald. Dürfen wir als Familie mit dem Auto hinfahren, schauen ob alles gut ist (der Winter war lang) und wieder heimfahren? Das wir nicht nächtigen können ist uns bewusst.

  2. 125.

    Ich habe da mal 3 Fragen zum Kontaktverbot:

    1. Darf ich eine Freundin (nicht Lebenspartner o.ä.) zu Hause besuchen, sofern wir nur zu zweit sind und uns nicht jeden Tag treffen? Wir wohnen nicht zusammen, sind also nur Freunde, die sich treffen. Ist das erlaubt? Rausgehen dürften wir ja, macht es da einen Unterschied ob wir drinnen oder draußen sind?

    2. Darf ich meine Eltern und oder Schwester besuchen (wir wohnen nicht im selben Haushalt)? Es wird immer gesagt :"...nicht mehr als 2 Personen, es sei denn, es handelt sich um Personen eines Hausstandes oder Familienangehörige". Darf ich dann also meine beiden Eltern besuchen oder mit ihnen spazieren gehen (niemand gehört einer Risikogruppe an)?

    3. Darf meine Schwester/ mein Bruder mich bitten, auf meine Nichten/Neffen aufzupassen, um zur Arbeit zu gehen?

    Vielen Dank für Eure Antworten. Bleibt gesund!

  3. 124.

    Zwei Personen zusammen in der Öffentlichkeit bleiben erlaubt. Das heißt doch automatisch, dass zwei *nicht* als Gruppe angesehen werden - da Zusammenkünfte von Gruppen ja verboten sind.
    Die Verordnung sagt außerdem, dass das Feiern von Gruppen auch in Wohnungen inakzeptabel ist. Somit besteht auch insofern Klarheit über den privaten Raum.
    Und dass Sport nicht mit Feiern gleichzusetzen ist, ergibt sich auch aus der Verodnung. Denn individuellen Sport ist weiter erlaubt, ein Zusammenkommen zum Feiern aber nicht.
    Was ist daran nicht verständlich?
    Für mich ergibt sich das alles aus dem GRUND all dieser Vorschriften: Ansteckungsgefahr reduzieren. Heißt: Nicht nötige Kontakte unterlassen.
    Aber - nun kommt´s: Wenn eine Wohngemeinschaft in Prenzlberg, bestehend aus 2 Männern und 3 Frauen, zusammen Geburtstag feiert (unter sich!) ist das von dem Verbot NICHT erfasst - OBWOHL es sich um eine Feier in einer Gruppe handelt... Klar, oder? :)

  4. 123.

    Noch mal: Ein absolutes Minimum wäre praktisch 0. Legt man das nicht explizit fest, was Minimum bedeutet, ist dies frei interpretierbar. Und wenn es dazu noch heißt, dass man sich in der Öffentlichkeit allenfalls zu zweit treffen darf, dann ist die Frage nach dem privaten Bereich ja wohl naheliegend. Und was heißt, Feiern in Gruppen ist nicht erlaubt? 2 Personen wäre theoretisch bereits eine Gruppe. Und wenn man Sport macht, ist das auch keine Feier. Es geht nicht darum, was ich mache und was vernünftig wäre. Das ist ja wohl - normalerweise - selbstverständlich. Es geht darum, wie die "schwammigen" Regelungen interpretiert werden können. Und die Unbelehrbaren unter uns - und da gibt es leider mehr als genug - treffen sich ab jetzt eben nicht mehr in der Öffentlichkeit, sondern einfach zu Hause. Meines Erachtens gehört die 2-Personen-Regeln auch auf den privaten Bereich ausgedehnt.

  5. 122.

    Es ist nicht schwammig formuliert - es ist nur nicht jeder Einzelfall aufgezählt, denn das wäre in so einer Verordnung unmöglich. Wenn du dich "einfach so" zuhause mit drei Bekannten treffen willst, dann ist das nicht das notwendige Minimum, oder? Und warum solltest du dich momentan unbedingt zu dritt zum Sport treffen müssen? Alle Treffen, die zur Zeit unterbleiben können, weil sie nicht unbedingt nötig sind, sollen unterbleiben. Um die Gefahr der Ansteckung *so weit wie irgend möglich* zu reduzieren. Ich finde das sehr eindeutig.

  6. 121.

    Was ist überhaupt nicht verstehe: Es heißt überall, dass man sich in der Öffentlichkeit nur noch zu zweit treffen darf. Aber was ist dann privat? Darf man sich da zu dritt, zu viert, zu fünft treffen? Da heißt es nur, die privaten Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren. Was ist ein Minimum? Eigentlich ist ein Minimum 0. Wenn das so wäre, hätte man das genauso auch sagen können. Hat man aber nicht. Also wäre ein Minimum für mich, wenn ich mich mit meiner Frau zusammen mit einer weiteren Person oder mit einem anderen Paar zu Hause treffe? Wäre das erlaubt? Es heißt nur, man soll nicht in der Gruppe feiern. Wenn wir uns aber zu dritt privat zum Sport beispielsweise treffen, ist das kein Feiern. Wenn ich die 9 Regeln wörtlich nehme, dann wäre ein Treffen zu dritt zu Hause möglich. Warum ist das alles so schwammig formuliert?

  7. 120.

    Siehe Punkt 4 von dem veröffentlichten Schreiben:

    4. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur noch bei triftigen Gründen erlaubt. Dazu zählen unter anderem der Weg zur Arbeit, notwendige Einkäufe, Arzt- und Apothekenbesuche, Hilfe für andere, Besuche von Lebenspartnern, aber auch Sport und Bewegung an der frischen Luft.

  8. 119.

    Mit Abstand das Beste ...

    ...was wir alle tun können, ist ABSTAND halten - wo und wann immer möglich!
    Liebe Grüße und BLEIBEN SIE GESUND!

  9. 118.

    Vielen IST bereits das Arbeiten verboten im Moment, wie du vielleicht mitgekriegt hast.
    Und jeder, der betreut werden muss, kann doch weiter betreut werden. Steht alles drin. Jeder Kontakt, der notwendig ist, ist weiter erlaubt. Und auch Matthias kann seinen 6jährigen Sohn in Spandau besuchen und mit ihm rausgehen - sind doch bloß 2 Personen.
    Wenn in Büros oder in der Produktion weiter gedrängt gearbeitet wird, sollte man sich mal an den Betriebsrat wenden - den gibt´s normalerweise dort, wo soviele Menschen arbeiten dass sie sich "drängen" müssen. Uneinsichtige Chefs müssen sich auch an die Vorgaben halten, sonst können sie gewaltigen Ärger kriegen.
    Bevor die Regeln als unausgegoren bezeichnet werden, könnte man auch erstmal versuchen, sie richtig zu verstehen. Natürlich hätte jeder einzelne von uns viel bessere Regeln gemacht, hmmm.... Aber so ist das in der Demokratie, wir wählen die, die entscheiden - damit wir hinterher ordentlich meckern können.

  10. 117.

    Oh man es geht um die Familienmitglieder, die in EINEM HAUSHALT leben. Sprich in 1 Wohnung oder 1 Einfamilienhaus. Es werden wohl kaum mehrere Hundert Menschen in einer Wohnung leben.

    Manchmal ist richtig hinhören oder lesen von Vorteil!

  11. 116.

    Mein Sohn ist 6 und wohnt in Spandau. Da er nicht im selben Haushalt lebt.....darf ich ihn jetzt nicht mehr besuchen bzw. sehen, abholen etc.????

  12. 115.

    NIEMALS würde Deutschland das Arbeiten verbieten - also weiter volle Öffis, weiter gedrängt im Büro oder in der Produktion. Bei uneinsichtigen Chefs ohne Alternative.
    Aber daheim, privat, da wird man gegängelt. Wenn Omma und Oppa nicht bei Dir wohnen, ist es nicht den Hausstand. Jo - und wie sollen die versorgt werden jetzt?

    Nur, um die Feier-Deutschen, also die Bierflaschenkreiser-Kids, die F'hain-Parkbesetzer als Exil-SChwaben, die, die meinen, sie hätten schon WKII überlebt und eh nix zu verlieren, für DIESE Typen haben wir jetzt eine unausgegorene Lösung geschaffen.

    Anstelle zu sagen (gebieten/verbieten)"Die Feier-Kids dürfen ohne Mutti nicht mehr vor die Tür, und nur zu zweit" und "alle ab Renteneintritt aufwärts bleiben daheim oder gehen maximal mit einem Partner zum Einkaufen oder zum Arzt" haben wir jetzt eine Beschränkung auf 2 Personen .

    Durchgreifen ist anders. Und ich wette, die Feierkids feiern weiter, im Park..

  13. 114.

    Hallo, was bedeutet dies nun in Bezug auf Betreuung von Kindern durch Großeltern oder anderen Familienangehörigen ?

  14. 113.

    Leute, bevor Ihr in Panik verfallt, was Ihr dürft oder nicht - einfach nochmal in Ruhe die Regeln durchlesen...
    Es geht doch schlicht um *Abstandhalten*, bei alledem.
    Mal ne Weile Kontakte aufs Minimum reduzieren (nicht total vereinsamen) - anstatt uns in Gruppen zu treffen und uns dabei (automatisch) zu nah zu kommen und uns unbemerkt anzustecken.... und das dann sonstwohin weiterzutragen.
    Und bei allen zufälligen Treffen, von Bekannten oder Unbekannten, egal ob im Supermarkt, oder im Bus, oder an der Ampel : Abstand halten.
    Kann ich doch selbst regeln!
    Jeder Betrieb muss das ja auch intern regeln - siehe letzter Absatz der Erklärung.
    Abstandsregeln und/oder Schutzkleidung.
    Und bei privaten Dingen müssen wir halt entscheiden: Besuche oder sonstige Zusammenkünfte vielleicht mal aufschieben? Macht man sonst bei Krankheit doch auch.
    Ich finde das alles nachvollziehbar und angemessen und bin froh, dass wenigstens unsere Bewegungsfreiheit nicht komplett eingeschränkt wird.

  15. 112.

    Ich arbeite im Buchhandel und unsere Filiale bleibt geöffnet. Mag sein, das Bücher für manche wie Lebensmittel sind, aber sind wir mal ganz ehrlich, wirklich notwendig sind sie in der jetzigen Situation nicht.
    Hygienevorschriften, die eingehalten werden sollen, sind bei uns nicht umsetzbar... es gibt ja kein Desinfektionsmittel mehr.

  16. 111.

    Altenpflegerinnen sollten doch freiwillig etwas vorsichtiger sein mit den Kontakten. Müssen die Kids zu Ihnen? Oh man...

  17. 109.

    In Schleswig-Holstein werden jetzt die Leute aus ihren gemeldeten Zweitwohnungen vertrieben und gezwungen, quer durch die Republik zu reisen... angeblich um "das Virus zu bremsen" - in Wirklichkeit natürlich mit genau dem gegenteiligen Effekt. Das ist nochmal ein anderes Kaliber als ein Versammlungsverbot - bei einigen Landräten dort scheinen Wagenburgmentalität, Fremdenangst und hysterischer Aktionismus die demokratische Verfassung und das logische Denken vollends besiegt zu haben.

  18. 108.

    Man sollte sich auch klar machen, dass Italien ein sehr gutes Gesundheitssystem hat, nach Bloomberg annual study 2014 war es Nummer 3 Weltweit. Aber bei zuvielen Patienten koolabiert jedes Gesundheitssystem. In Italien sind, nach den Zahlen der Toten, auch wahrscheinlich schon mindestens eine halbe Millionen Menschen infiziert.

  19. 107.

    Darf man als Handwerker weiter auf die Baustelle und dort arbeiten.
    Zum Beispiel Elektromontagen, Dachdecken, Spenglerarbeiten usw.

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