Gesetzesvorlage - Mietern soll in Corona-Krise nicht gekündigt werden dürfen
Mietern soll wegen Mietschulden in der Corona-Krise nicht gekündigt werden dürfen. Auch andere Schuldner, die ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllen können, sollen bis September keine rechtlichen Folgen drohen.
In der Corona-Krise soll Mietern nicht gekündigt werden dürfen, wenn sie Mietschulden haben. Das sieht eine Gesetzesvorlage der Bundesministerien für Justiz, Inneres und Wirtschaft vor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Gelten soll dies für Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April bis 30. September 2020. Die Verpflichtung der Mieter zur Zahlung der Miete bleibe aber im Grundsatz bestehen. Auch anderen Schuldnern, die wegen der Corona-Pandemie ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllen können, sollen keine rechtlichen Folgen drohen. Bei Darlehen soll es eine gesetzliche Stundungsregelung geben.
Die Vorlage soll an diesem Montag im Bundeskabinett und am Mittwoch im Bundestag beschlossen werden.
Insolvenzantragspflicht wird ausgesetzt
In der Vorlage wird die Möglichkeit einer Verlängerung der Fristen um ein Jahr angelegt. "Sollte sich herausstellen, dass der Zeitraum von April bis September 2020 nicht ausreichend ist, (...) wird dem Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz (...) die Möglichkeit eingeräumt, die (...) Befristungen (...) bis höchstens zum 31. Juli 2021 zu verlängern."
Ausgesetzt werden solle die Insolvenzantragspflicht - "es sei denn die Insolvenz beruht nicht auf den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie oder es besteht keine Aussicht auf die Beseitigung einer eingetretenen Zahlungsunfähigkeit".
Änderungen im Mietrecht dringend nötig
Der Sprecher des Justizministeriums, Rüdiger Petz, sagte dem Redaktions Netzwerk Deutschland am Samstag, wer heute zwei Monate hintereinander seine Miete nicht zahle, dem könne gekündigt werden - und zwar fristlos. "Wir wollen das ändern und arbeiten daran, dass niemand seine Wohnung verliert."
Auch Eva Högl (SPD), direkt gewählte Bundestagsabgeordnete aus Berlin-Mitte und stellvertretende Vorsitzende ihrer Fraktion, argumenterte, dass Mieterinnen und Mieter, die aufgrund der Corona-Pandemie Einkünfteausfälle hätten, plötzlich und unverschuldet Probleme bekommen würden, die Miete rechtzeitig zahlen zu können. "Diese Mieterinnen und Mieter müssen wir davor schützen, dass ihnen wegen Zahlungsverzugs die Wohnungen oder Gewerberäume gekündigt werden." Deswegen seien Änderungen im Mietrecht dringend nötig.
Der FDP-Politiker Daniel Föst hingegen kritisierte die Pläne des Justizministeriums. "Die Mieter, die Gefahr laufen, ihre Miete aufgrund von Einnahmeausfällen nicht zahlen zu können, brauchen direkte Hilfe", forderte der wohnungspolitische Sprecher seiner Fraktion: "Für Mieter und Vermieter ist es wenig hilfreich, wenn sich am Ende die Mietschulden türmen."
Hautpversammlungen von Unternehmen sollen online durchgeführt werden
Ebenfalls sollen Hauptversammlungen von Unternehmen online ohne Präsenzpflicht durchgeführt werden können. Für Genossenschaften und Vereine sollen ebenfalls vorübergehend Erleichterungen für die Durchführung von Versammlungen ohne physische Präsenz geschaffen werden.