Beschränkungen wegen Corona - Was in Berlin derzeit erlaubt ist - und was nicht

Do 22.12.22 | 11:14 Uhr
  1280
Archivbild: Eine Frau sitzt am 12.01.2022 mit FFP2-Maske in einer U-Bahn am Hauptbahnhof. (Quelle: dpa/Annette Riedl)
Bild: dpa/Annette Riedl

In Berlin gelten weiterhin die sogenannten Basis-Schutzmaßnahmen. In öffentlichen Verkehrsmitteln ist das beispielsweise die FFP2-Maskenpflicht, in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen Test- und Maskenpflicht. Ein Überblick, was sonst aktuell noch gilt.

Dieser Artikel wird derzeit nicht mehr aktualisiert und bildet den Stand von Ende Dezember 2022 ab. (Anm. v. 03. Februar 2023)

Der Berliner Senat hat die zweite Basisschutzmaßnahmen-Verordnung beschlossen. Diese trat am 1. Oktober 2022 in Kraft. Für die Bereiche Krankenhäuser, Arztpraxen sowie Einrichtungen der Pflege gibt es seither bundesrechtliche Vorgaben. Folgende Corona-Regeln gelten jetzt:

Maskenpflicht

FFP2-Maske ohne Ventil gilt in:

- Bus, U-Bahn, S-Bahn, Tram und auf Fähren,

- Arztpraxen, Kliniken und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens wie Pflegeheine für Patientinnen und Patienten sowie für Besucherinnen und Besucher.

Die Maskenpflicht gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr, für Personen, die aufgrund einer ärztlich bescheinigten, gesundheitlichen Einschränkung keinen entsprechenden Schutz tragen können, für gehörlose und schwerhörige Menschen.

Testpflicht

- In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen besteht für den Zutritt eine Testnachweispflicht. Dies gilt auch für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten. Die Testpflicht gilt auch für geimpfte und genesene Personen.

- In Justizvollzugsanstalten, Abschiebungshafteinrichtungen, psychiatrischen
Krankenhäusern und anderen Einrichtungen, in denen dauerhaft freiheitsentziehende
Unterbringungen erfolgen, besteht eine Testpflicht für Gefangene, Sicherungsverwahrte,
Attestierte, Patientinnen und Patienten, Untergebrachte, Besuchende, Externe und
Beschäftigte.

- Außerdem gilt eine Testpflicht in Heimen der Jugendhilfe für Bewohnerinnen und
Bewohner, Untergebrachte, Begleitpersonen, Besuchende, Externe und Beschäftigte.

Die Testpflicht gilt auch für vollständig geimpfte und genesene Personen.

Kinder unter sechs Jahren sind von der Testung ausgenommen.

Testangebote

Nach einem positiven Selbsttest ohne Aufsicht ist ein zertifizierter Corona-Schnelltest nicht mehr verpflichtend. Personen, denen nach einem Selbsttest ein positives Testergebnis vorliegt, können aber weiterhin eine Ärztin oder einen Arzt oder eine Teststelle aufsuchenund dort eine PoC-Antigen- oder auch PCR-Testung durchführen lassen. Dieser Weg wird ausdrücklich empfohlen.

Für symptomlose Personen besteht kein anlassloser Anspruch auf kostenlose Schnelltests. Es gibt jedoch Ausnahmen. Einen kostenlosen Schnelltest erhalten weiterhin:

- Personen, die sich aufgrund einer Corona-Infektion in Isolation befinden und sich freitesten wollen,

- Personen, die mit einer an Covid 19 erkrankten Person in einem Haushalt leben,

- Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen,

- Kinder unter 5 Jahren. Weitere Ausnahmen finden Sie hier.

In einigen Fällen werden Schnelltests für eine Selbstbeteiligung von 3 Euro angeboten. Dies gilt für Personen, die:

- eine Warnung mit dem Status "erhöhtes Risiko" von ihrer Corona-Warn-App erhalten haben,

- am selben Tag eine Veranstaltung in einem Innenraum besuchen möchten,

- am selben Tag eine Person besuchen möchten, bei der ein erhöhtes Risiko auf einen schweren Krankheitsverlauf im Falle einer Corona-Infektion besteht,

- am selben Tag eine Person über 60 Jahren besuchen möchten.

Besteht weder ein Anspruch auf kostenlose oder 3-Euro-Tests, sind die Tests kostenpflichtig. Die Kosten können je nach Teststelle variieren. Testmöglichkeiten in Berlin finden Sie hier.

Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test (beim Arzt, der Teststelle die sie positiv schnellgetestet hat oder in einer Apotheke) haben:

- Personen, die mithilfe eines Schnelltests einer zertifizierten Teststelle positiv getestet wurden

- Personen, die sich mit einem Selbsttest positiv getestet haben (Test mitnehmen zur Teststelle)

- Personen die vom Gesundheitsamt oder anderen Behörden offiziell als Kontaktpersonen bestimmt wurden (erst erfolgt dann ein Schnelltest in der Teststelle/Arztpraxis)

Quarantänepflicht

Wer positiv auf das Coronavirus getestet wird, muss Quarantäne- und weitergehenden Testpflichten nachkommen:

- Bei einem positiven PCR-Test, PoC-Schnelltest oder Selbsttest, der unter Aufsicht durchgeführt wurde (beim Arbeitgeber oder im Rahmen einer erweiterten Einlasskontrolle) müssen sich Betroffene unverzüglich in häusliche Quarantäne begeben.

- Bei Vorliegen eines positiven (unbeaufsichtigten) Antigen-Selbsttests wird empfohlen, einen Arzt oder eine Teststelle aufsuchen und dort gegebenenfalls eine bestätigende PoC-Antigen- oder auch PCR-Testung durchführen zu lassen. Auch wenn in diesem Fall zunächst keine Quarantänepflicht gilt, sollten sich Betroffene vorsorglich in häusliche Isolation begeben.

- Bei einem positiven PCR-Test endet die häusliche Quarantäne frühestens fünf Tage nach dem Zeitpunkt der positiven Testung, sofern die Person zuvor 48 Stunden symptomfrei war und einen negativen Schnelltest einer zertifizierten Teststelle vorweist. Ist die Person nach fünf Tagen noch nicht 48 Stunden symptomfrei, verlängert sich die Isolation, bis die Person 48 Stunden symptomfrei und negativ getestet ist. Spätestens nach zehn Tagen endet die Isolation unabhängig von bestehenden Symptomen. Ein negatives Testergebnis wird dann nicht mehr benötigt.

Für Kontaktpersonen gibt es keine Quarantäneregelungen. Im Einzelfall kann jedoch eine Quarantäne vom Gesundheitsamt angeordnet werden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Wird die Quarantänepflicht nicht eingehalten, droht ein Bußgeld von mindestens 1.000 Euro.

Öffentlicher Personennahverkehr

In Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs besteht für Fahrgäste sowie
Kontroll- und Servicepersonal Maskenpflicht. Sofern das Fahr- und Steuerpersonal im
Rahmen seiner Tätigkeit physischen Kontakt zu anderen Personen hat, muss dieses ebenfalls
eine Maske tragen.

Schulen

An den Berliner Schulen gilt keine Maskenpflicht. Allerdings kann im Einzelfall je nach Infektionsgeschehen durch das Gesundheitsamt eine Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse an der jeweiligen Schule angeordnet werden.

In Schulen können sich alle Anwesenden an zwei Tagen in der Woche freiwillig selbst testen. Die Tests hierzu werden von den Schulen zur Verfügung gestellt.

Kitas

In Berliner Kitas gelten die Regel-Öffnungszeiten und alle Kinder haben Anspruch auf eine Betreuung im Umfang des individuellen Gutscheins. Die Kitas bieten anlassbezogene freiwillige Testungen an – etwa für Kontaktpersonen von Corona-Fällen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Veranstaltungen und Kultur

Veranstaltungen im Kultur-, Sport oder Freizeitbereich sind ohne Einschränkungen erlaubt. Es gilt keine allgemeine Maskenpflicht, jedoch gibt es Ausnahmen. In bestimmten Museen und bei einigen Kulturveranstaltungen haben sich die Verantwortlichen für eine Weiterführung der Maskenpflicht entschieden. Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch über die genauen Regelungen.

Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen

Für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt eine FFP2-Maskenpflicht und eine tagesaktuelle Testnachweispflicht. Dies gilt auch für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten.

In Notfällen entfällt die Testpflicht für alle Beteiligten.

Reisen

Einreisende, die sich in einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben, müssen für 14 Tage in Quarantäne. Ausnahmen gelten nur für vollständig geimpfte Personen, die mit einem gegen die jeweilige Virusvariante hinreichend wirksamen Impfstoff immunisiert wurden.

Für Durchreisende, Berufspendler und medizinisches Personal wie Ärzte und Pfleger gelten keine Einreisebeschränkungen. Weitere Ausnahmen gibt es für den Besuch naher Verwandter und Lebensgefährten.

Mehr Infos zur Einreise in die Bundesrepublik finden Sie hier [auswaertiges-amt.de].

Was Sie jetzt wissen müssen

1280 Kommentare

Wir schließen die Kommentarfunktion, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt. Bei älteren Beiträgen wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen.

  1. 1280.

    "Nervenheilanstalten oder JVA bieten sich da an."

    Immer wenn jemand die Vokabel "Leerdenker" verwendet, weiß ich, dass es sich hinsichtlich der Respektierung anderer Ansichten um eine sehr intolerante Person handeln muss.
    Und was Sie mit Andersdenkenden machen würden (siehe obiges Zitat aus Ihrem Beitrag), spricht ja auch Bände.

    So wird das aber nix mit der gesellschaftlichen Aussöhnung...

  2. 1279.

    Der höllenhund ist doch los. Wenn das nicht Bange macht, dann schwören Lauterbach und Dahmen seine großen Brüder herbei. Grinse-Mutti Giffey Sagt: "ja, ja" zu Ihren Kinderlein.

  3. 1278.

    Es gab nie eine 0. Schauen Sie nach Osten, dann wissen Sie, dass auch dort Viren nicht zu vernichten sind. Ansonsten wandern Schlauberger, wie Sie einer sind, einfach aus und buchen den nächsten Flug ins All. Vielleicht haben Sie dort Glück.

  4. 1277.

    "Was in Berlin derzeit erlaubt ist - und was nicht"

    Mit Verlaub - diese Überschrift klingt doch wieder genau nach einer Kommunikation mit kleinen Kindern, so wie es die letzten knapp drei Jahre leider viel zu oft zu vernehmen war.

    @rbb; warum werden denn eigentlich diese ollen Kamellen nach Monaten gerade wieder verstärkt hervorgekramt? Es ändert sich doch sowieso nichts mehr...

  5. 1276.

    Lauterbach und Wissenschaft haben einen kosmischen Abstand, der schwer berechenbar ist.

  6. 1275.

    Erlaubt? Ich glaube dieser Begriff ist so negativ besetzt, dass jeder normal Denkende sich von dieser Regierung und sonstigen vermeintlich Obrigkeiten NICHTS (mehr) sagen lässt, geschweige denn aufzwingen lässt, was längst ad absurdum geführt worden ist. Wer immer noch nichts verstanden hat, soll bitte zu Hause bleiben und andere Menschen mit seiner Angststörung meiden.

  7. 1274.

    "Suchen Sie sich doch bitte Hilfe gegen Ihre Angststörung. "

    Und Leerdenkern sollte man staatliche "Hilfe" zukommen lassen. Nervenheilanstalten oder JVA bieten sich da an.

  8. 1273.

    Dass gerade Sie hier etwas von Angst erzählen möchten, ist witzig und traurig zugleich. Suchen Sie sich doch bitte Hilfe gegen Ihre Angststörung. Auch eine Keimphobie kann schnell und unkompliziert behandelt werden mit psychologischer Betreuung.

    Menschen wie Sie, die anderen Menschen nur wegen der eigenen Angststörung einen Wertekatalog aufzwingen möchten, machen mir richtig Angst, bitte suchen Sie sich Hilfe.

  9. 1272.

    Auch China, als letztes Land der Erde, betreibt nun keine 0 Covid Strategie mehr.... auf Druck der Bevölkerung.
    Sie können gern weiter in der Vergangenheit verbleiben und diesem nachtrauern.... ändert aber nichts am aktuellen Leben. Es bleibt halt nur noch "früher war alles besser"

  10. 1271.

    hier mal Verdrängungstipps für Ausdenker: Kommt bloß nicht auf die Idee, "Lagebericht Berlin" einzugeben und vermeidet auf alle Fälle i der blauen Zeile "zeitlicher Verlauf" anzuklicken, dort sieht man nämlich (leider?) deutlich, wieweit die Infektionszahlen in Berlin parallel zu Lockdowns gen NULL tendierten. Und auf keinen Fall googlen, wie China es macht und wie Neuseeland es machte - warum nicht? Nun das selbst gedachte Weltbild könnte stark ins Wanken geraten und das, wo wir immer so cool und oberschlau drauf sind.

  11. 1269.

    Ach ja, wie bei den Winterreifen, stimmt, von O bis O hatte Lauterbach gepredigt :-)))) Das ist natürlich echt wissenschaftlich fundiert

  12. 1268.

    toll dass Sie keine Angst vor Lockdowns, Abstandsschutzregeln, ffp2Maske richtig getragen, regelmäßigen Auffrischungsimpfungen und Tests haben und auch keine Angst davor kundtun und verbreiten. Für einige traurig wenn die "argumente" alle sind und ins Leere laufen...

  13. 1267.

    Was in Berlin für Bürger erlaubt ist, hat mit Sicherheit nicht die inkompetente und korrupte Politik und Medienlandschaft zu bestimmen! Ihr seid keine Erzieher, Bevormunder oder sonst was!

  14. 1266.

    "Auf welcher Basis wird da entschieden?"

    Das Verfahren nennt sich sich "Kalendarische Evidenz" ;-) ...weil halt Oktober ist

  15. 1265.

    Die Pandemie ist vorbei. Nur bei Herrn Lauterbach und den Angstgestörten in D nicht. Der Rest der Welt lacht über die German Angst.

  16. 1264.

    Bis wann gilt die neue Verordnung? Oder unbefristet?

  17. 1263.

    Ein Irrsinn diese Verlängerungen. Auf welcher Basis wird da entschieden? Woanders ist die Pandemie beendet.

  18. 1262.

    Hat sich schon mal jemand vergegenwärtigt, daß bei 146650 Corona-Todesfällen bis 23.8.22 seit Pandemiebeginn https://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/coronavirus-infizierte-genesene-tote-alle-live-daten-a-242d71d5-554b-47b6-969a-cd920e8821f1 und angenommenerweise bei ca. 3 Angehörigen pro Todesfall mindestens 420000 Angehörige um ihre sinnlos Verstorbenen trauern, weil sich irgendwelche Besserwisser immer neue Probleme gegen Lösungen ausdenken, freudig MItmenschen infizieren und sich unsolidarisch sonstwas drum kehren, endlich mal schwächere, Kranke und Ältere solidarisch zu schützen? Das von der Ausdenkerszene propagierte mit-dem-Virus-leben heißt nix anderes, als das Virus am Leben und infizieren zu halten. Und ja - aus meiner Sicht handeln alle anderen Länder mit noch mehr Lockerungen extrem schlecht ud schlechter als Deutschland mit seinen stets zu lockeren Regeln.

  19. 1261.

    Die Ziele der Pandemie sind aus Sicht des Virus ersichtlich: Wirte finden und Opfer infizieren - das ist die falsche Fragestellung. Zutreffend müsste gefragt werden, was die Ziele der Pandemiebekämpfung sind, da mit dem Virus leben bedeutet, das Virus am Leben zu erhalten und damit unendliche Maßnahmen - sollte sich die Ausdenkerszene klarmachen. NullCovid wäre (bei Einigkeit alle Experten plus hier textender Laien) wünschenswertes Ziel = mit Maßnahnmen konsequent das Virus vertreiben = auf die Experten und deren fachlichen Ratschläge hören = Bevölkerung würde sich vollständig impfen und auffrischen lassen = wie nicht aufgehört wird, jeden Blindgänger zu entschärfen, bis möglichst alle Bomben unschädlich sind. Ansonsten geht es weiter mit Todesfällen 146650 bis 23.8.22 seit Pandemiebeginn https://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/coronavirus-infizierte-genesene-tote-alle-live-daten-a-242d71d5-554b-47b6-969a-cd920e8821f1 Schließlich wird das Bombenentschärfen auch nicht eingestellt.

Das könnte Sie auch interessieren

Eine Faltohrkatze Scottish Fold im März 2024 im Tierheim Falkenberg. (Quelle: rbb/Margarethe Neubauer)
rbb/Margarethe Neubauer

Qualzuchten und Fehlhaltung - Das harte Los der Corona-Tiere

Entzündete Schlappohren, verformte Pfoten - im Tierheim Berlin landen zunehmend Tiere mit schweren gesundheitlichen Leiden. Auch die Psyche vieler Neuankömmlinge ist angeknackst. Nun zeigen sich die Folgen der Corona-Haustierkäufe auf dramatische Weise. Von Margarethe Neubauer