Klage gegen Begrenzung der Verkaufsfläche - Gericht billigt 800-Quadratmeter-Regel für Einzelhandel

Mi 29.04.20 | 20:34 Uhr
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Symbolbild: Ein Einkaufszentrum in Berlin (Quelle: dpa)
Bild: dpa

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die erlaubte Öffnung von Verkaufsflächen mit bis zu 800 Quadratmetern in der Corona-Krise gebilligt. Angesichts der vom Robert Koch-Institut nach wie vor angenommenen hohen Gefährdungslage sei die Entscheidung über die Lockerungen "rechtlich nicht zu beanstanden", erklärten Richter am Mittwoch. "Es sei prinzipiell davon auszugehen, dass die erforderlichen Hygienemaßnahmen in kleineren Geschäften mit weniger Kunden leichter gewährleistet werden könnten."

Richter: Keine Güter des täglichen Lebens

Ein Möbel- sowie ein Warenhauskonzern und ein Anbieter von Sport- und Bekleidungsartikeln hatten per Eilverfahren die Verordnung aufheben wollen. Ihr Argument: Die Begrenzung der Verkaufsfläche sei infektionsschutzrechtlich nicht zu rechtfertigen. Zudem seien sie gegenüber privilegierten Handelsbetrieben im Nachteil. So könnten Buch- und Fahrradläden sowie KfZ-Händler auch mit größerer Fläche öffnen.

Die Richter waren jedoch der Auffassung, dass sich die Bürger in diesen Geschäften mit Gütern des täglichen Lebens versorgten. "Angesichts der gegenwärtigen Pandemiesituation sei der Schutz von Leben und Gesundheit höher zu bewerten als das Interesse der Antragstellerinnen", begründeten sie ihre Entscheidung.

Große Kauf- und Warenhäuser müssen ihre Fläche reduzieren

In Berlin gilt die entsprechende Verordnung für den Einzelhandel seit vergangener Woche. Auch große Kauf- und Warenhäuser dürfen seither wieder öffnen, solange sie ihre Verkaufsfläche auf maximal 800 Quadratmeter reduzieren. Der Handelsverband Berlin-Brandenburg kritisiert diese Verordnung scharf.

Sendung: Inforadio, 29.04.20, 19 Uhr

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10 Kommentare

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  1. 10.

    Was für ein Wahnsinn.zwei Wochen kann man wohl noch warten und dann sehen was die jetzigen Erleichterungen bringen.

  2. 9.

    Bei Autohäusern besteht aber die Besonderheit, dass die in aller Regel auch eine Werkstatt betreiben, die sich vom Verkaufssalon nicht absolut trennen lässt. Es ist erforderlich, den Menschen ihre Mobilität zu erhalten, denn Mobilität ist tatsächlich "täglicher Bedarf". Wenn das Auto kaputt geht, dann muss man es reparieren lassen können oder schlimmstenfalls sogar ein neues kaufen können. Es geht in erster Linie eben nicht, wie von Weltenbummler angedeutet, um den Luxus, sein funktionierendes Fahrzeug gegen ein neueres Modell einzutauschen. Fahrradläden sind aus dem gleichen Grund ebenfalls geöffnet.

  3. 8.

    Ganz einfach: VDA-Präsidentin Hildegard Müller ist mit Frau Merkel befreundet. Stand im letzten "Spiegel". Muss natürlich nichts miteinander zu tun haben... ;)

  4. 7.

    Das ist genau der Punkt. Auf den riesigen Flächen der Autohäuser und vieler Fahrradgeschäfte habe ich noch keine Menschenansammlungen gesehen.

  5. 6.

    Zu Nr. 5 und 6:
    Bitte nicht immer gleich den Brandenburger Weltenbummler falsch verstehen, es ging doch auch um diese völlig weltfremde Formulierung, wie sie nur von Juristen kommen kann: "Die Richter waren jedoch der Auffassung, dass sich die Bürger in diesen Geschäften mit Gütern des täglichen Lebens versorgten". In Auto-Salons, na wers globt.... ;-)

  6. 5.

    Man kann es nicht mehr hören, es ist nicht so dass sie sich an jeder Ecke anstecken und sofort tot umfallen.
    Es geht eben nicht auf die Gesundheit aller, sondern nur einiger weniger, insgesamt 3 % momentan.
    Wenn sie dafür lieber die Wirtschaft auf ewig runterfahren möchten, dann haben wir spätestens in einem Jahr weder ein Gesundheitssystem noch eine funktionsfähige Gesellschaft, aber bitte.

  7. 4.

    Die Antwort kann jeder selbst im Autohaus sehen. In dem "öffentlichen" Bereich sind im Normalfall 1 Verkäufer, 1 Serviceberater und 1-2 Kunden. In größeren Häusern gerne auch 2 Verkäufer, 1 Serviceberater und 1 Infostand/Empfang.
    Kundenschlangen wo Abstandsregelungen erforderlich sind gibt es schon lange nicht mehr, wenn es diese jemals gab.
    Und jetzt der Vergleich mit Shoppingcenter, Supermärkten, IKEA u.ä.

  8. 3.

    Jau, das sehe ich genauso! Autohäuser bieten also WTB, dass ich nicht lache (= Waren des täglichen Bedarfs), dann könnte man ja genauso Musikalienhandlungen und Pianohäuser wieder eröffnen, weil Leute jetzt dringend einen neuen Flügel, Klavier brauchen. Verstehe einer unsere Richter, aber vielleicht kaufe ich mir am 02.05. endlich einen völlig abartig übermotorisierten Wagen mit lecker Dieselmotor ;-) Als ordentlicher Staatsbürger hat man ja schließlich auch eine Bringpflicht!

  9. 2.

    Sehr richtig!!!

  10. 1.

    Also was ich nicht verstehe und ich so gar nicht verstehen kann ist, wieso denn bitte Autohäuser? Erschließt sich mir nicht! Diese Branche ist nun wirklich nicht eine, die Güter des täglichen Lebens anbietet. Meiner Meinung nach hat hier die Lobby ihre Arbeit (mal wieder perfekt) gemacht und die Politiker... Naja wer klug ist wartet jetzt noch ein paar Monate, bis dann endlich verkündet wird, dass die Ökobiocoronasonderaktion kommt. Wartet also lieber mit dem Autokauf ;-) . Sport hingegen... Puh denke da wäre der Bedarf schon da, genauso wie Schuhgeschäft usw. Aber ich finde eh, daß das langsam aus dem Ruder läuft. Klar muss jeder wieder Geld verdienen... Aber auf Kosten der Gesundheit aller? Naja, haben ja jetzt die Maskenpflicht, immerhin etwas.

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