Debatte um Demos vor Berliner Volksbühne - "Hier wird in zwei Grundrechte eingegriffen"

Mo 20.04.20 | 18:54 Uhr | Von Jo Goll
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Polizisten stehen während einer Demonstration vor der Volksbühne (Bild: imago images/F. Boillot)
Video: Abendschau | 20.04.2020 | Bild: imago images/F. Boillot

Jeden Samstag das gleiche Bild am Rosa-Luxemburg-Platz: Hunderte Menschen fordern ein, was jedem Bürger nach Artikel 8 des Grundgesetzes zusteht: sich zu versammeln, zu demonstrieren. Die Polizei greift ein. Doch ist das verhältnismäßig? Von Jo Goll

Es ist eine krude Mischung von Menschen, die sich jeden Samstag über das Internet auf dem Rosa-Luxemburg-Platz vor der Volksbühne im Berliner Bezirk Mitte verabreden: Aktivisten und Extremisten von links und rechts, Verschwörungstheoretiker, bibeltreue Christen, Impfskeptiker, Trump-Fans, Normalos. "Corona-Spinner" – so werden sie von der Hauptstadt-Presse gerne bezeichnet. 

Doch sie alle haben ein gemeinsames Anliegen: Sie wollen ihr Recht zu demonstrieren, sich zu versammeln, durchsetzen. Egal worum es geht. Das, so sagen sie, dürfe ihnen der Staat nicht einfach nehmen, auch nicht in Zeiten der Corona-Krise. Deshalb halten viele das Grundgesetz in die Höhe und skandieren: "Grundgesetz, Grundgesetz". Oder auch weniger einfallsreich: "Wir sind das Volk".

Beschränkung von Grundrechten

Die Demonstranten eint, dass ihrer Meinung nach durch die Corona-Erlässe die Grundrechte in Deutschland unangemessen und in drastischer Weise eingeschränkt werden. Unter manchen Demonstranten grassieren dazu wilde Verschwörungstheorien: Das Coronavirus existiere gar nicht, es sei nur ein Hebel, um endgültig einen Polizeistaat zu etablieren. Manche befürchten düstere Verstrickungen von Pharmaindustrie und Politik. Aber es gibt auch die, die sich ganz einfach die Frage stellen, ob die Exekutive nicht zu weit geht. Ob der Staat, der Berliner Senat auf Grundlage einer Landesverordnung (Abstandsgebot) Grundrechte wie das Versammlungs- und Demonstrationsrecht einfach außer Kraft setzen darf?

Nein, so einfach gehe das natürlich nicht, sagt Michael Knape, Polizeidirektor im Ruhestand. Auch Knape, der bis heute an der Polizeiakademie in Oranienburg junge Beamte in polizeilicher Einsatzlehre schult, ist am Samstag auf den Rosa-Luxemburg-Platz gekommen. Er will beobachten, wie seine ehemaligen Kollegen die Lage meistern. Knape sieht, wie die Personalien einzelner Teilnehmer von den rund 260 Beamten aufgenommen und einzelne Demonstranten weggetragen werden. Schließlich registriert er auch, wie die rund 400 Demonstranten unter Verweis auf das Infektionsschutzgesetz nach und nach in Seitenstraßen gedrängt werden und die Versammlung schließlich aufgelöst wird. 

Einsatz sei nicht verhältnismäßig

Doch Knape ist nicht wirklich zufrieden mit dem Vorgehen seiner ehemaligen Kolleginnen und Kollegen. "Missfallen hat mir die rigorose Vorgehensweise der Polizei und die äußerst niedrige Einschreitschwelle gegen die Versammlungsteilnehmer, die teilweise auch mit Mundschutz ausgestattet waren und versuchten, den Abstand einzuhalten", sagt Michael Knape. Dem erfahrenen Einsatzleiter ging das Vorgehen der Berliner Polizei am Samstag viel zu schnell. Mehr oder weniger habe die Polizei unmittelbar nach ihrem Eintreffen vor der Volksbühne auf eine sofortige Auflösung der Veranstaltung hingewirkt. 

Auch in Zeiten des gefährlichen Coronavirus, so Knape weiter, müsse sich das Handeln der Polizei stets am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientieren. "Die Maßnahmen der Polizei habe ich teilweise als sehr hart wahrgenommen. Und ich habe letztendlich den Dialog vermisst. Die Szenen, die sich da abgespielt haben, die Freiheitsentziehungen und das Rollen auf der Straße, das hätte man durch eine besonnene, durch eine auf Kommunikation ausgerichtete Vorgehensweise anders regeln können", fasst Knape den Einsatz zusammen.

Polizei: Spontandemo mit weniger Teilnehmern sei nicht organisierbar gewesen

Für Knape steht fest, dass der Einsatzleiter die Versammlung unter Auflagen, wie zum Beispiel eine deutliche Reduzierung der Teilnehmer, hätte laufen lassen können. Es müsse unbedingt mit Augenmaß vorgegangen werden, sagt Knape. Denn: "Hier wird in zwei Grundrechte eingegriffen, in die Versammlungsfreiheit und die Meinungsfreiheit. Das sind zwei Grundrechte von konstituierender Bedeutung."

Die Berliner Polizei wollte sich auf rbb-Anfrage nur schriftlich zu den Vorwürfen äußern. Eine Spontandemo mit weniger Teilnehmern sei nicht organisierbar gewesen, hieß es. Auch hätte die Polizei auf der Demo keinen Versammlungsleiter gefunden.

Bundesverfassungsgericht fordert Einzelfallprüfung

Das Bundesverfassungsgericht hatte jüngst entschieden, dass Demonstrationen trotz Corona-Verordnungen nicht grundsätzlich untersagt werden dürfen [bundesverfassungsgericht.de]. Auslöser waren mehrere Demonstrationsanmeldungen in Gießen, die die Stadt mit Hinweis auf die hessische Landesverordnung untersagt hatte.

Die Verfassungsrichter monierten, dass ein generelles Versammlungsverbot nicht ausgesprochen werden dürfe, stattdessen über Demonstrationsanmeldungen immer "unter hinreichender Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls" entschieden werden müsse. Die Stadt Gießen musste über den Antrag neu entscheiden, die Kundgebung ist inzwischen gestattet. Die Demonstration wurde auf eine Teilnehmerzahl von 15 Personen und die Dauer einer Stunde begrenzt. Alle Teilnehmer müssen einen Abstand von 1,5 Metern untereinander halten und Masken tragen. 

Demonstrationsaufrufe für 1. Mai kursieren im Netz

Mit Blick auf den 1. Mai sind diese Entscheidungen von großer Bedeutung. Denn im Internet kursieren verstärkt Demonstrationsaufrufe für den 1. Mai. Auf der linksradikalen Seite Indymedia heißt es, in ganz Deutschland seien Spontandemonstrationen, Autokorsos und Flashmobs sowie weitere unangemeldete Proteste angekündigt. Explizit wird auch zur alljährlichen Demonstration am Abend des 1. Mai in Kreuzberg aufgerufen.

Der Berliner Senat will am Dienstag beschließen, welche Lockerungen es ab dem 27. April geben soll. Dabei wird auch bekannt gegeben, welche Möglichkeiten es für Kundgebungen unter Einhaltung von Auflagen geben soll. 

Der ehemalige Polizeidirektor Michael Knape wird das Geschehen sicherlich weiterhin aufmerksam beobachten. 

Mit Blick auf den 1. Mai sind diese Entscheidungen von großer Bedeutung. Denn im Internet kursieren verstärkt Demonstrationsaufrufe für den 1. Mai. Auf der linksradikalen Seite Indymedia heißt es, in ganz Deutschland seien Spontandemonstrationen, Autokorsos und Flashmobs sowie weitere unangemeldete Proteste angekündigt. Explizit wird auch zur alljährlichen Demonstration am Abend des 1. Mai in Kreuzberg aufgerufen.
Mit Blick auf den 1. Mai sind diese Entscheidungen von großer Bedeutung. Denn im Internet kursieren verstärkt Demonstrationsaufrufe für den 1. Mai. Auf der linksradikalen Seite Indymedia heißt es, in ganz Deutschland seien Spontandemonstrationen, Autokorsos und Flashmobs sowie weitere unangemeldete Proteste angekündigt. Explizit wird auch zur alljährlichen Demonstration am Abend des 1. Mai in Kreuzberg aufgerufen.

Anmerkung der Redaktion: In einer vorherigen Version des Textes hieß es, Knape lehre an der Berliner Polizeiakademie. Das ist nicht der Fall.

Sendung: Abendschau, 20.04.2020, 19:30 Uhr

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Beitrag von Jo Goll

54 Kommentare

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  1. 54.

    Wo es sich die Ämter prinzipiell zu einfach gemacht haben, hat ja mittlerweile das Bundesverfassungsgericht die Finger in die Wunde gelegt: die Ämter sind generell verpflichtet, genau zu prüfen, wie und wo das Demonstrationsrecht wahrgenommen werden kann, welche Auflagen gemacht werden können etc.
    Zu behaupten, die Bundesrepublik entwickele sich in diesen Wochen zu einem autoritären Staat ... das ist einfach dumm.

  2. 53.

    Nehmen wir zum Bsp Art. 2, GG:
    "(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
    (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."
    Schon im ersten Satz findet sich eine Einschränkung des (Grund-)Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Also soviel zur Nicht-Einschränkung von Grundrechten. Wenn Sie Grundrechte nicht generell nicht einschränken dürften, als Gesetzgeber, wäre eine Konsequenz: alle Justizvollzugsanstalten abschaffen.

  3. 52.

    Auf den Bildern vor den Berliner Moscheen ist deutlich zurückhaltenderes Verhalten der Polizei festzustellen. Die lammfromme Vogehensweise gegenüber den muslimischen Menschen und die rigorose Art und Weise gegenüber den Deutschen ist alleine schon grundgesetzwiedrig . .... alle Menschen sing geich .. usw.
    Da das Handeln auf staatliche Anordnung erfolgt delegimitiert sich der Staat und die entsprechenden Organe selbst. Ausserdem gelten meines Wissens die Maßnahmen zeitlich unbegrenzt. Da nach Urteil des EuGH letzten Jahres festgestellt wurde dass die BRD kein Rechtsstaat ist, finde ich die DEMOS gerechtfertigt.

  4. 51.

    "Wer der Vernunft dient, kommt der Notwendigkeit zuvor!"
    (Johann Gottfried von Herder)

  5. 49.

    Sehr guter Einwand! So kann man Probleme lösen. Mit Respekt und Anerkennung !! MfG!

  6. 48.

    Ich verstehe auch Herrn Knape nicht. In meiner Wahrnehmung setzte die Polizei auf Kommunikation. Durch Lautsprecher wurde das Verwaltungshandeln transparent gemacht, ebenso die Rechtsfolgen einer unzulässigen Versammlung. Die Wahrnehmung von Herrn Knape ist hier nicht kongruent mit der von anderen einschließlich meiner. Ich verstehe nun auch wahrlich nicht, warum er hier mehr Zurückhaltung fordert, während er vergangenes Jahr noch im Tagesspiegel für eine rigorosere Strafverfolgung in linken Szeneobjekten plädierte. Dass ein Ermessensfehlgebrauch in einzelnen Fällen vorliegt, was die aktuelle Praxis von Versammlungen betrifft mag durchaus zutreffen. Sicherlich jedoch nicht, wenn sich 400 Personen aneinandergedrängt sammeln.

  7. 47.

    Als Mensch, welcher nicht freiwillig vor Ort war und manches mitbekam, bin ich doch einigermaßen überrascht. Überrascht darüber, dass ein beschwichtigender Versuch unternommen wird, den Wirren Interesse an Rechtsstaatlichkeit nachzusagen. Dort folgen Menschen den Aufrufen eines Ken Jebsen und gehen mit diesem Hand in Hand, andere sehen sich in Gefahr, dass Bill Gates persönlich erscheint und sie impft. Eine junge Frau redet im Beisein ihres Kindes mit einem Polizisten und vergleicht nonchalant in den Medien repräsentierte Virologen mit Josef Mengele. Und überhaupt habe sich der junge Beamte mal mit dem Ursprung des Virus zu beschäftigen, welcher jedoch auf Nachfrage höchst geheimnisvoll von ihr verschwiegen wird.
    Dass es ein intensiver Eingriff in die Versammlungsfreiheit ist wird kaum einer bestreiten. Doch ist dieser durchaus gerechtfertigt.

  8. 45.

    Wer sind diese Leute, woher kennen Sie sie so genau, dass Sie über deren Haltung und Verachtung des Staates so genau Bescheid wissen, warum muss man eine "ordentliche" Haltung zum Staat haben, um Rechte zu haben (diese Rechte haben wir seit unserer Geburt, sie sind unveräußerlich, wir müssen nichts dafür tun und sie gelten ausnahmslos für JEDEN Menschen) und warum amüsiert es Sie?

  9. 44.

    Das Volk ist der Souverän in diesem Staat, nicht die Polizei, und wenn das Ihnen oder irgendwelchen anderen Demokratiefeinden nicht passt, dann interessiert das keine Sau! Und eine Ansteckung fordert Kontakt, oder zumindest Nähe, sie erfolgt nicht magisch, egal wie beliebt das magische Denken bei Ihnen ist! Sie werfen mir "achte Klasse" vor, legen dabei aber die staatsbürgerliche Bildung und das logische Vermögen eines Kindergartenkindes an den Tag! Von solchen autoritären Charaktermasken und denkunfähigen Pappnasen lässt sich ganz zurecht niemand das Demonstrieren verbieten!

  10. 43.

    Gute Güte! … Was glauben Sie denn, mit dieser Anmerkung hier an dieser Stelle beitragen zu können?

    Ich hatte ganz nüchtern darüber aufgeklärt, dass Grundrechte - anders als vom Foristen "Also wirklich" fälschlich in den Raum gestellt - sehr wohl einschränkbar sind, und gleichzeitig darauf hingewiesen, dass das Grundgesetz selbst entsprechende Aussagen dazu vornimmt. Dass Sie mich nun fragen, ob ich den "2. Satz", der im Übrigen ein "Absatz 2" ist, kenne, vermittelt mir lediglich die Botschaft, dass Sie zwar lesen können, aber hier weder einen Zusammenhang zur unstrittigen Feststellung bezüglich der Einschränkbarkeit der meisten Grundrechte herstellen können noch vermutlich wissen, was die Wesensgehaltsgarantie überhaupt meint.

  11. 42.

    Altruismus und Opportunismus sind keine Gegensätze.
    Gerade heutzutage und besonders in Deutschland versuchen viele Menschen, sich moralisch hervorzutun, indem sie mit dem Strom schwimmen.
    Auch ist Opportunismus nicht unbedingt ein Hinweis auf die Absicht, am Leben zu bleiben.
    Der wahre Opportunist will vielmehr funtionieren, sieht in seinen Aufgaben ein Lebensziel, ohne deren Ethik zu hinterfragen. Schutz ist EIN Grund für Charakterlosigkeit, doch sicher nicht der einzige oder einzig maßgebliche.
    Für mich ist der Streit um Corona und Demos vielmehr ein Aufeinandertreffen von Idealismus und Pragmatismus.

  12. 41.

    Aus dem gleichen Grund aus dem sich Nichtlinke generell gern unterhalten:
    Weil sie es interessant finden, auch mal ANDERE Ansichten kennenzulernen und den Austausch von Meinungen a priori für etwas eher Konstruktives halten.
    Ich finde Demos sinnlos, weil sie nichts bringen, und bin voreigenommen.
    Sie finden Demos (weil Sie jede - hoffentlich friedliche - Art der Meinungsäußerung befürworten) gut, und sind es nicht?
    interessante Logik.
    Es ist menschlich, eine Meinung zu haben.
    Und lobenswert, für diese einzustehen.
    Doch widrige Umstände kleinzureden oder zu ignorieren, ist eher verbohrt als idealistisch.

  13. 40.

    Hier kommt die Dualität des Menschen zum Ausdruck. Opportunismus trifft auf Altruismus . Ein evolutionäre Erscheinung!
    Wobei der Alturismus relativ neu auf dem Markt ist! Für den "Echten Opportunisten" hat das eigene Überleben absolute Priorität! Alle Handlungen,die diesem Ziel dienen, sind für Ihn "allgemeingültig" , auf andere Handlungen wird automatisch mit Aggression reagiert! Der"Echte Altruist" stellt die Entwicklung einer "Menschheitsfamilie" in den Mittelpunkt und wird dafür "jedes erforderliche Opfer " bringen, selbst den eigenen Tod. Er kann ebenfalls "sehr aggressiv" werden. Wärend der Altruist auch opportunistisch handeln, fehlt dem Opportunisten diese Eigenschaft. Selbst in unserem Grundgesetz ist diese Dualität verankert! Wir können nicht entkommen! Ostern war ich auf der Demo und am 1.Mai werde ich zu Hause bleiben! MfG!

  14. 39.

    Liebes RBB Team, Herrn Knape wurde zum Wintersemester 2017 an der HWR gekündigt. Im Artikel wird er aber als aktiver Dozent geführt. Bitte um Überprüfung. Herr Knape vertritt seine Meinung als private Person und lobbyist der FDP.

    Wenn man sich die Themen vergegenwärtigt, zu denen er sich in den letzten Jahren geäußert hat, so wie den Umgang mit Zugriffen in der Rigaer Straße, war von Vorwürfen der überzogenen Härte nichts zu hören. Im Gegenteil, sie wurde von ihm explizit gefordert. Über seine aktive Zeit bei der Behörde ganz zu schweigen. Zu Zeiten eines SenInn. Lummer wäre seine Kritik angebrachter gewesen,aber da hörte man sehr wenig von ihm. Hätte wohl dem Werdegang geschadet. Aus meiner Sicht ist das Hauptanliegen des Herrn Knape in der Verunglimpfung der Behörde zu sehen, die ihn seiner Meinung nach unredlich behandelt hat. Dies sei ihm auch zugestanden, aber bitte nicht auf dem Rücken der Beamten im Einsatz vor Ort.

  15. 37.

    "Als jemand, der Demonstrationen generell ziemlch sinnlos findet, sehe ich dieses Beharren auf Unvernunft ohnehin sehr skeptisch."

    Dann seien Sie bitte so freundlich und sagen uns, warum man sich mit Ihnen überhaupt unterhalten sollte. Das mag ja bei geneigter Leserschaft als ehrlich und authentisch empfunden werden, ist aber eben auch voreingenommen.
    Warum demonstrieren Menschen und/oder Interessengruppen? Weil sie auf Dinge zeigen wollen, die ihrer Ansicht nach medial unterrepräsentiert sind oder sogar generell in den Medien nicht stattfinden. Gefühlte und/oder tatsächliche Missstände aufzeigen. Aufmerksamkeit erregen! Elementares Prinzip des Marketings. Die Demonstration als Mittel um Aufmerksamkeit zu erregen ist aber vor allem elementares Verfassungsprinzip. Wer dies "generell ziemlich sinnlos" findet, sollte sich mal fragen, mit wie vielen Beinen er noch auf dem Boden der Verfassung steht.

  16. 36.

    Das ist einer der Gründe, warum ich kein Linker bin:
    Den Staat situationsbedingt mal als omnipotenten Beschützer, mal als verachtenswerten Feind zu betrachten, ist mir einfach zu billig.
    Und jene, die sich jetzt für die EInhaltung und Bewahrung ihrer Grundrechte in die Brust werfen, sollte man vielleicht mal fragen, ob sie sich ebenso verhalten würden, sollten die Behörden aufgrund eines mehrtägigen Orkans eine Ausgangssperre verhängen.
    Ich fürchte: Ja.
    Zumindest dann, wenn man diesen Unsinn für ANDERE einfordert.
    Denn das Linke demonstrieren, wenn das außer einer vorübergehenden Verhaftung für sie irgendein reales, für sie erfassbares Risiko bereithält, wäre ein Novum.

  17. 35.

    Mich amüsiert, wie sich Personen auf das Grundgesetz eines Staates abstützen, den sie eigentlich verachten.

  18. 34.

    Wenn das BVerfG Demos in der Corona-Zeit nicht grundsätzlich verbietet, scheint es ja wohl Interpretationsspielraum zu geben. Und das ist bestimmt nicht an Ihnen vorbeigegangen?! Sie wussten also, bevor Sie Ihre "Korrektur" schrieben, dass das alleinige Herunterbeten des GG überhaupt nicht zielführend in dieser Diskussion sein wird. So gesehen und im Tonfall ist Ihre Replik an "Also wirklich" nicht weniger arrogant und belehrend, als Sie es dem genannten User vorwerfen, und pure Rechthaberei! Nehmen Sie mal ein bisschen Feuer raus. Unser GG ist komplex genug, dass sich noch jede juristische Instanz daran schon die Zähne ausgebissen hat.
    Wenn entgegen der Rechtsauffassung von Bürger XYZ eine Demo mehrmals und mit Bezug auf... ...na, Sie wissen schon, nicht genehmigt wird, ist er geradezu gezwungen, diese Demo gegen eben jenen GG-Verstoß - dann eben - ohne Genehmigung abzuhalten. Und wie Knape m.E. richtig einschätzt, hätte das alles wesentlich kulanter geregelt werden können.

  19. 33.

    Die Leute gehen mit Mundschutz und Abstand demonstrieren! Wie bereitwillig die Menschen auf ihre Grundrechte verzichten ist erschreckend. Gerade deshalb ist die Demonstration genau richtig und sogar notwendig. Mit Angst und Schrecken kontrolliert man die Menschen, so entstehen Unrechtsstaaten. Und nein Angela Merkel wird nicht unsere nächste Diktatoren. Aber wehret den Anfangen, denn wenn es zu spät ist, gibt es kein Zurück mehr.

  20. 32.

    Dann kennen sie sicherlich auch den 2.Satz des Artikels: "In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden. "

  21. 30.

    Lassen Sie mich raten:
    Sie sind Impfgegner und begeisterter Russisch-Roulette-Spieler?

  22. 29.

    Ein guter Kommentar.
    Als jemand, der Demonstrationen generell ziemlch sinnlos findet, sehe ich dieses Beharren auf Unvernunft ohnehin sehr skeptisch.
    Es erscheint mir mehr wie bockige, kindische Rechthaberei.
    "Ich will es einfach! Es ist definitiv die die richtige Zeit dafür, es ist momentan dumm und leichtfertig, ich bringe damit mich und andere Menschen in Gefahr, aber ich wil es! Unbedingt! Jetzt gleich!"
    Wer so oder ähnlich auf seinen Rechten beharrt, der will einfach nicht begreifen, dass es auch mal NICHT nach seinem Kopf geht, weil Not halt kein Gebot kennt.
    In einem Buch, das ich sehr schätze, heißt es, dass Effektivität (= das Richtige zu tun) wichtiger ist als Effizienz (= etwas auf die richtige Weise zu tun). Und dem stimme ich zu.
    Was ist wichtiger: Schutz der Lebens und der Gesundheit oder seine Meinung auf eine bestimmte Weise und an einem bestimmten Ort zu äußern?

  23. 28.

    Grundrechte können sehr wohl eingeschränkt werden und sind auch durch das GG von vorneherein beschränkt! So heißt es im Artikel 2 (1) GG: „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“ Weiter heißt es im Absatz 2 „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.“
    Das einzige was nicht eingeschränkt werden kann und darf ist das Menschenrecht nach Art. 1 (1)GG „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Dieses lernt jeder Jurastudent im ersten Semester.

  24. 27.

    Sehr richtig! Was ist mit meinem Grundrecht auf Unversehrtheit? Dies gefährden diejenigen, die sich in dieser Ausnahmesituation nicht an die zeitlich begrenzten Regeln halten. Und hoffentlich erinnern sich diejenigen, die so sehr ihre Grundrechte kennen, auch an ihre Grundpflichten!

  25. 26.

    Was für Bilder und vor allem wo haben Sie denn gesehen???
    Die Demo verlief friedlich und Abstand wurde so gut es ging eingehalten. Erst nachdem die Polizei die Leute in die Seitenstraßen drängte, war ein Abstandhalten sogut wie unmöglich. Für mich bleibt deshalb die Frage, wer wohl mehr gegen das Infektionsschutzgesetz verstoßen hat.
    Verhältnismäßigkeit scheint ein Fremdwort zu werden.

  26. 25.

    Zitat: "Die Grundrechte werden durch die Verfassung geschützt und können WEDER EINGESCHRÄNKT, (…) Dieses lernt jeder Jurastudent im ersten Semester. (…)"

    Ach, ich mag ja Menschen, die so vollmundig und mit einem Hauch von Arroganz um die Ecke kommen, wenn es offenbar darum geht, andere Leute zu belehren oder gar als ungebildet wirken zu lassen. Insofern muss ich mich ja jetzt bei Ihnen nicht schämen, wenn ich Sie mal dezent korrigieren darf...

    Natürlich können Grundrechte eingeschränkt werden. Die Voraussetzungen dafür regelt unser Grundgesetz übrigens gleich selbst, falls ich Sie mal auf Art. 19 GG hinweisen darf. Wenn der Wortlaut nicht reicht, dann fragen Sie die Jura-Studenten einfach mal nach Begriffen wie Gesetzesvorbehalt oder verfassungsunmittelbare sowie verfassungsimmanente Schranken. Die werden Ihnen stundenlange Vorträge halten können...

  27. 24.

    "Für Knape steht fest, dass der Einsatzleiter die Versammlung unter Auflagen........hätte laufen lassen können".
    Hätte er denn auch die Autorität dafür gehabt, eine nicht genehmigte Demonstration unter Auflagen, die er für angemessen hält, laufen zu lassen???

  28. 23.

    Du meinst doch nicht etwa

    (2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz, oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden
    ?
    ;-)

    Erwarte doch nicht, dass die Leute das Lesen, denn dann müssten sie sich ihre Kommentare und das Hetzen ja sparen.
    Dabei steht doch unter https://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_8_des_Grundgesetzes_f%C3%BCr_die_Bundesrepublik_Deutschland alles so hervorragend beschrieben.

  29. 22.

    Nein, wurde sie eben nicht und wenn man die Aufnahmen gesehen hat, dann weiß man auch, dass die Zweifel mehr als angebracht gewesen sind.

  30. 21.

    Richtig informieren und wenigstens versuchen, die gefunden Informationen zu begreifen.
    Die Verfassung bzw. das GG erlauben eben explizit das Erlassen von temporären Verordnungen zum Schutz der Allgemeinheit - wer das nicht versteht, sollte sich nicht zu solchen Dingen äußern und wenn er es wider besseren Wissens dennoch tut, ist es angemessen, diese Person als Hetzer zu bezeichnen.
    Auch der Vergleich bzw. der Anspielung zur NS-Zeit zeigt schon, woher der Wind weht und das hier ganz bewusst Unwahrheiten verbreitet und die Sachlage einseitig betrachtet wird.

    Nein, ausreichender Infektionsschutz kann eben nicht ohne Einschränkungen geschehen, genau das zeigen die Beispiele aus Italien und den USA, aber natürlich weiß ein Laie immer alles besser, als Epidemiologen, Virologen und Soziologen und das ohne diese Einschränkungen das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit nicht gewahrt werden kann, daran hat der Verfasser auch nicht gedacht, denn es ging eh nur ums Hetzen.

  31. 20.

    @Nopos: Ich kann da jetzt natürlich nur für mich sprechen. Ich würde mich innerhalb einer Demostration an der frischen Luft - vorausgesetzt, der Mindestabstand würde von allen bzw. zumindest von mir eingehalten - um einiges sicherer fühlen als z.B. in der U-Bahn, beim Einkaufen oder in der Schule.

    Jeder Mensch, der jetzt wieder shoppen geht, handelt nach meinem Dafürhalten in medizinischer Hinsicht sehr viel verantwortungsloser als die Menschen, welche jetzt für ihre Grundrechte einstehen.

    Das derzeitige rigorose Verbot von Demonstrationen ist meiner Meinung nach nicht verhältnismäßig. Ich überlege sogar, aus Solidarität ebenfalls zur nächsten Versammlung zu fahren - natürlich mit dem Fahrrad und eingehaltenem Mindestabstand.

    Dass am 1. Mai eine ganz andere Nummer ablaufen wird, ist natürlich auch klar. Da wird vermutlich nicht so viel auf hygienische Vorgaben geachtet werden, könnte ich mir vorstellen ;-)

  32. 19.

    Die Leute begreifen es nicht, wie Sie so schön fragen, weil für die meisten das Virus nicht gefährlich ist.
    Sie werden es nicht glauben, aber eines Tages muss jeder sterben.
    Das Leben kann gefährlich sein....

  33. 18.

    @Steffen: Bedeutet der zweite Satz von Art. 8 GG aber nicht im Umkehrschluss, dass das Recht zu Versammlungen, welche nicht unter freiem Himmel stattfinden, nicht durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes beschränkt werden können?
    Dass also eine Versammlung z.B. im Hbf, einem U-Bahnhof oder in einer Mall dann zulässig wäre?

  34. 17.

    Die Grundrechte werden durch die Verfassung geschützt und können weder eingeschränkt, verwirkt oder zurück gegeben werden, ohne einen Verfassungsbruch zu begehen. Dieses lernt jeder Jurastudent im ersten Semester. Des weiteren sind die Grundrechte dieGrundlage der demokratischen Ordnung. Ein gewollter und vorangetriebener Verfassungsbruch ist der erste Schritt zu einem autoritären Regime. Der Ruf vieler die Grundrechte können mal eine zeitlang eingeschränkt werden, sollten mal überlegen, wie es in der Geschichte war, als die Grundrechte für ein höheres Gut geopfert wurden. Auch die körperliche Unversehrtheit ist ein Grundrecht. Infektionsschutz funktioniert auch ohne die Außerkraftsetzung der Verfassung. Abstandsregelungen, Verteilung von MNS an die Bevölkerung, wenn vorhanden. Aber durch Dekret regieren ist einfacher. Naja, solange ich weiter arbeite und nicht aufmucke ist ja alles in Ordnung

  35. 16.

    Aha. Können sie präzisieren, was genau da angeblich “gelogen” sein soll?

  36. 15.

    In Stuttgart wurde eine ANGEMELDETE Demonstration zum selben Thema HÖCHSTRICHTERLICH zugelassen, aber jeder mußte die Abstandsregeln zum anderen von 1,5 Meter halten.
    Nur ich bezweifle, ob die Berliner so diszipliniert sind und haben sie überhaupt vorher die Demo angemeldet?

  37. 13.

    Es ist jedenfalls bezeichnend, dass diese Grundrechte stets nur von politisch stramm linken Aktivisten für sie selbst eingefordert werden.

  38. 12.

    Einfach mal mehr als den ersten Satz lesen. Der Artikel 8 GG hat nämlich noch einen zweiten Satz.

  39. 11.

    Ohne Grundrechte sind sie mehr oder weniger nur ein Sklave.
    Viele tausende von Menschen haben ihr Leben im Kampf um die Freiheit gegeben, damit AUCH SIE heute so leben, wie es heutzutage in unseren Breitengraden üblich ist.
    Also erst nachdenken bevor sie solch Stuss erzählen.

  40. 10.

    Man schaue sich an, wie er seinerzeit selbst gegen "unliebsame Subjekte" vorgegangen ist, aber das war natürlich was Anderes.

    Zufällig war damals eine andere Partei in der Regierung - ein Schelm, wer dabei auf gewisse Hintergedanken und Motivation von Knape kommen sollte.

  41. 9.

    Die Polizei hat sich nicht auf irgendwelche Demonstranten geworden, sondern ist gegen die vorgegangen, die zum Teil massiv gegen die erlassenen Vorschriften verstoßen haben und letztlich hat der Staat immer noch die Hoheit hierzulande, allein schon deswegen war das Vorgehen gerechtfertigt, ganz egal, was ein so genannter "Experte", der rein zufällig der größten Oppositionspartei seit Jahrzehnten nahe steht, dazu sagt.

    Auch das Beispiel war albern, denn die Wahrscheinlichkeit, sich anzustecken, steigt mit jeder vorhandenen Person, was man eigentlich schon in der Schule lernt, allgemein in der achten Klasse, aber manche Leute blenden das lieber aus, als sich mal selbst zu hinterfragen.

  42. 8.

    In die Grundrechte wird eben nicht eingegriffen, sie werden nur beschränkt und das wiederum ist legitim, was selbst Knape, der ansonsten einiges an Unsinn von sich gegeben hat, denn das Meiste hatte mit der Versammlung an sich gar nichts zu tun, außer Acht gelassen hat.

    Es ist nun mal so, dass man nicht nur ein paar Leute räumen kann, wenn drumherum andere Gegen die legitimen Maßnahmen verstoßen und das eben vorsätzlich, oder sind jetzt auch die StVO und andere Gesetze und Verordnungen unzulässig, weil sie ja den "Freiheitsdrang" von Schraubern und Rasern einschränken?

    Darüber sollte Knape, dessen CDU-Nähe wieder einmal sehr deutlich zu erkennen war, vielleicht selbst noch mal ausführlich nachdenken und berücksichtigen, wie rigoros er seinerzeit selbst gegen gewisse Leute vorgegangen ist, oft auch nur mit Beschlüssen des Senates als Grundlage, aber klar, das war natürlich was Anderes, denn da war er ja selbst involviert.

  43. 7.

    Warum nur begreifen relativ viele Mitbürger nicht, dass man nicht alles und jedes, verbieten muss, sondern nur das, was die Epidemie begünstigt? Wenn es möglich ist, ohne Gefährdung in einen Laden zu gehen, warum soll es dann nicht möglich sein, ohne Gefährdung zu demonstrieren? Vor allem: wenn die Demonstranten ihr bestes tun um Abstand zu halten, und die Polizei sich dann auf diese Leute wirft - da fragt man sich schon ob das wirklich der Bekämpfung der Epidemie dient - oder ob hier nicht doch eher die Staatsgewalt einfach ein bisschen übergeschnappt ist. Hier werden Dinge brutal durchgesetzt nicht weil sie sinnvoll sind, sondern weil sie eben verordnet wurden, und ob das jetzt hilft oder schadet scheint nicht weiter zu interessieren.

  44. 6.

    Tolles Kommentar, dem ist nicht weiter hinzuzufügen ! DANKE

  45. 5.

    Tolles Kommentar, dem ist nicht weiter hinzuzufügen ! DANKE

  46. 4.

    Der ehemalige Polizeidirektor Dir 6 hat die Ernennung nicht verdient ! Wer mit solchen Aussagen kommt, der hat meiner Meinung nach nichts im Landesdienst zu suchen.
    Hier wurden Vorgaben umgesetzt, Grundgesetz hin oder her.
    Außerdem habe ich die Bilder dort gesehen, diese Leute, die dort angeblich " demonstriert" haben, haben den wirklichen Ernst der Lage nicht erkannt.
    Mein Bedauern für diese ekelhafte Gesellschaft !

  47. 3.

    Was nützen mir Grundrechte, wenn ich im Sarg liege bzw. als Staub in einer Urne? Warum, warum nur begreifen relativ viele Mitbürger nicht, dass das Coronavirus keine Rücksicht auf Grundrechte nimmt? Getreu dem Motto: Mir wird schon nichts passieren?

  48. 2.

    Respekt! Ein Ordnungshüter der die Grundrechte hochhält.

  49. 1.

    Auch in Zeiten des gefährlichen Coronavirus, so Knape weiter, müsse sich das Handeln der Polizei stets am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientieren. "Die Maßnahmen der Polizei habe ich teilweise als sehr hart wahrgenommen. Und ich habe letztendlich den Dialog vermisst. Die Szenen, die sich da abgespielt haben, die Freiheitsentziehungen und das Rollen auf der Straße, das hätte man durch eine besonnene, durch eine auf Kommunikation ausgerichtete Vorgehensweise anders regeln können", fasst Knape den Einsatz zusammen.

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