Berlin-Friedrichshain - Polizei löst nicht genehmigte Versammlung auf

Fr 01.05.20 | 13:00 Uhr
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Polizisten stehen am 30.04.2020 vor der Liebig 36 in Berlin-Friedrichshain. Auf Balkonen wurden Leuchtfeuer gezündet. (Quelle: rbb|24/Sebastian Schneider)
Video: rbb|24 | 30.04.2020 | Material: rbb|24, Abendschau | Bild: rbb|24/Sebastian Schneider

In der Walpurgisnacht haben sich in Berlin-Friedrichshain trotz der Corona-Beschränken vielerorts Menschen versammelt. Zum Teil lösten sich die Gruppen nach kurzer Zeit wieder selbst aus. Etwa 5.000 Polizisten sind am langen Wochenende in der Stadt im Einsatz.

Die Berliner Polizei hat am Vorabend des 1. Mai in Berlin-Friedrichshain eine nicht genehmigte Versammlung von Demonstranten aufgelöst. Einige Dutzend Menschen aus dem linksautonomen Spektrum hatten sich am Donnerstagabend trotz der Corona-Beschränkungen an der Rigaer Straße Ecke Liebigstraße versammelt, Polizisten drängten sie von dem Platz weg.

Wegen der Corona-Krise sind in Berlin nur Kundgebungen mit maximal 20 Personen an festen Orten erlaubt. Innensenator Andreas Geisel (SPD) hatte ein konsequentes und schnelles Vorgehen der Polizei gegen nicht genehmigte Demonstrationen angekündigt. Der Infektionsschutz müsse durchgesetzt werden. Die Teilnahme an nicht genehmigten Demonstrationen sei derzeit eine Straftat.

Lage friedlich

Zuvor hatten sich bereits etwa 100 Menschen am Boxhagener Platz versammelt. Sie trugen schwarzen Mund-Nasen-Schutz oder dunkle Kapuzen und Schals, einige auch Sonnenbrillen - und standen auf Abstand. Auf Balkonen umliegender Häuser waren Lautsprecher aufgestellt.

Außerdem kam es in der Nacht in der Liebig- und in der Rigaer Straße zu Farbbeutelwürfen auf Einsatzfahrzeuge der Polizei. Verletzt wurde durch die Würfe niemand. Der Polizeiliche Staatsschutz beim Landeskriminalamt Berlin hat die weiteren Ermittlungen übernommen.

Die Polizei wertete die Ansammlung als Verstoß gegen die Corona-Regeln, wie eine Sprecherin sagte. Generell sei die Lage friedlich geblieben. Zahlen zu Festnahmen lagen noch nicht vor. Beobachtet wurde, wie die Polizei einen Mann abführte.

Auch Polizeipräsidentin Barbara Slowik war vor Ort. Kommunikationsteams der Polizei forderten die Versammelten zum Weggehen und Verlassen des Ortes auf. Die Aktivisten selbst gaben schließlich über Lautsprecher selbst bekannt, dass die Versammlung aufgelöst werde.

"Kommt deshalb zahlreich..."

Innensenator Andreas Geisel (SPD) hatte für den 1. Mai angekündigt, nicht genehmigte Versammlungen schnell und konsequent aufzulösen. Die Teilnahme an nicht genehmigten Demonstrationen sei derzeit eine Straftat. Linke und linksradikale Gruppen hatten spontane Proteste angekündigt.

Im Twitter-Account zum sogenannten Revolutionären 1. Mai war angekündigt worden, in der Walpurgisnacht wolle man den "Belagerungszustand" durch die Polizei in Friedrichshain brechen. "Kommt deshalb zahlreich am 30. April in den Friedrichshainer Südkiez [...] damit wir uns die Straßen zurückholen, die der Senat mit seinen hässlichen Wannen verstopft", hieß es im Internet.

In einem weiteren Tweet wurde über den Account Geisel vorgeworfen, er organisiere eine polizeiliche Corona-Party, weil Tausende Polizisten aus ganz Deutschland nach Berlin eingeladen habe. Die müssten nun auf engstem Raum gemeinsam Dienst schieben und würden dann wieder in ihre Heimatstädte zurückkehren.

In der Rigaer Straße in Friedrichshain hatten zuletzt in der Nacht zu Mittwoch unbekannte Täter Pflastersteine auf ein Polizeiauto und Farbbeutel von einem Hausdach auf Polizisten geworfen.

Villa in Westend besetzt

Am Vormittag hatten Aktivisten ein leerstehendes Haus in Westend besetzt. Über Twitter gaben Aktivisten die Adresse des Hauses bekannt, das seit 15 Jahren leerstehen soll. Sie forderten, dass ein selbstverwaltetes Jugendzentrum in dem Gebäude untergebracht werden solle. In dem Tweet war ein Bild angehängt, auf dem zwei Personen, in Infektionsschutzkleidung, ein Plakat hielten mit der Aufschrift: "Wir sind gekommen, um zu bleiben".

Ein Verantwortlicher des Gebäudes stellte vor Ort einen Strafantrag und ersuchte die Polizei Berlin darum, die Menschen aus dem Haus zu bringen. Nach etwa drei Stunden begaben sich Beamte in das Haus und brachten fünf Frauen und sieben Männer aus dem Gebäude, wie die Polizei am Freitag mitteilte. 

Während zwei von ihnen nach Identitätsfeststellungen noch vor Ort entlassen wurden, kamen die anderen zehn in ein Polizeigewahrsam. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden sie entlassen. Die Ermittlungen, unter anderem zu schwerem Hausfriedensbruch und zu Sachbeschädigungen durch Graffiti, dauern an.

Sendung: Abendschau, 30.04.2020, 19.30 Uhr

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24 Kommentare

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  1. 24.

    Es wurden bereits auch andere VO gekippt, so z.B. die 800 qm "Regel". Ich bin absolut sicher, es werden weitere folgen.

    Wir drehen uns weiterhin im Kreis. Sie haben ihre (Rechts-) Auffassung, ich die meine. Es wird sich zeigen welcher Aufffassung sich das BVG anschließt. Ich wiederhole mich, warten wir es ab.

  2. 23.

    Ich schrieb : "Ich bin sicher, dass das Bundesverfassungsgericht darüber noch entscheiden wird, vorausgesetzt, es klagt jemand"
    Dh: wenn keiner gegen die Verordnung klagt, wird auch nicht darüber entschieden. (s. mein Beitrag #16)
    Daher widerspreche ich mir nicht, wenn ich sage "die Rechtslage ist eindeutig".
    Bis zu einer evtl Entscheidung des BVerfG(weiß wer ob schon ein Vefahren läuft?) ist die Verordnung gültig, wir müssen uns dran halten. Wie auch an andere Verordnungen und Gesetze, die ja in den meisten Fällen nie gerichtlich auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüft werden. Sonst könnten wir ja jedes Gesetz ignorieren, mit dem Argument "es ist evtl. verfassungswidrig."

    "Ich bin der Auffassung sie sind verfassungswidrig und werden als unzulässig gekippt, wie es z.T. ja schon geschehen ist."
    Wann? Bisher wurden mW nur behördl. Akte (Demo-Verbote) in Eilverfahren gekippt, weil sie nicht den Vorgaben der VO entsprachen. Die betr. Verordnung selbst wurde nicht gekippt.

  3. 22.

    Hier schreiben sie "Ich bin sicher, dass das Bundesverfassungsgericht darüber noch entscheiden wird, ..."

    Vorher haben sie behauptet "Denn Versammlungen (Demos) sind *in erster Linie* verboten" im Sinne von die Rechtslage sei eindeutig.

    Aber wie gesagt. Warten wir es ab. Erst ein letztinstanzliches Urteil wird Rechtssicherheit bringen. So lange können sie der Auffassung sein die Verordnungen wären "Daher ist die besagte Regelung in der Corona-VO aktuell geltendes Recht."

    Ich bin der Auffassung sie sind verfassungswidrig und werden als unzulässig gekippt, wie es z.T. ja schon geschehen ist. Verfassungswidrige Verordnungen können kein "geltendes Recht" sein.

  4. 21.

    Wo soll ich mir widersprochen haben?
    An welcher Stelle sage ich, die Rechtslage sei eindeutig, und an einer anderen nicht?

    Wie eben schon gesagt, Sie werfen alles in einen Topf (Entscheidungen von Behörden, Rechstvorschriften, Handeln der Polizei) und bezeichnen es als verfassungswidrig. So funktioniert das aber nicht.

  5. 20.

    Nicht nur rechtswidrig, sondern verfassungswidrig. Warten wir es ab.

  6. 19.

    Sie haben die behördliche Entscheidung und die Rechtsgrundlage in einen Topf geworfen.
    *Diese* behördliche Entscheidung (My-Gruni-Verbot) war rechtswidrig.
    Damit ist jedoch nicht automatisch die zugrundeliegende Rechtsvorschrift (die VO) oder alle anderen behördlichen Entscheidungen (Demo-Verbote) rechtswirdrig.

  7. 18.

    Wir drehen uns im Kreis. Anfangs haben sie sogar behauptet, die Rechtslage war eindeutig. Nuns sind sie zu der Erkenntnis gekommen dass dem nicht so ist.

    Außerdem widersprechen sie sich. Oder wie muß ich "Daher gibt es auch nicht über jede existierende Regelung eine letztinstanzliche Entscheidung, in der sie erst bestätigt werden muss, um "zu geltendem Recht zu werden". verstehen?

  8. 17.

    Und was die "My Gruni" Demo betrifft, ist doch alles rechtlich einwandfrei abgelaufen. Die Behörde (Polizei/Krisenstab/Gesundheitsamt) hat eine Entscheidung getroffen (Demo nicht genehmigt), dagegen wurde Rechtsmittel eingelegt (Eilverfahren), als dessen Abschluss letztendlich dem Eilantrag der Veranstalterin stattgegeben wurde - die Demo fand statt.
    Diese einzelne (!) Entscheidung der Behörde wurde als rechtswidrig befunden - nicht aber die ganze Verordnung als solches.

  9. 16.

    Das ist falsch.

    (Nur noch mal zum Abgleich: Wir reden hier gerade über die Berliner Corona-Verodnung, richtig?
    Genauer gesagt über § 4 (1) und (3), in dem es um die aktuellen Versammlungs-Regelungen geht.)

    Nicht jede Regelung/Verordnung/Gesetz wird "automatisch" gerichtlich auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüft. Daher gibt es auch nicht über jede existierende Regelung eine letztinstanzliche Entscheidung, in der sie erst bestätigt werden muss, um "zu geltendem Recht zu werden".

    Daher ist die besagte Regelung in der Corona-VO aktuell geltendes Recht.
    Und auf dessen Grundlage ist die Polizei sehr wohl ermächtig zu handeln, wenn gegen die Verordnung verstoßen wird.

  10. 15.

    Sind sie nicht. Es sind Auslegungen. Zu geltenden Recht werden sie erst wenn sie letztinstanzlich bestätigt oder verworfen wurden. Die Polizei begeht weiterhin mehrfachen Verfassungsbruch. Beispiel:

    "MyGruni-Organisatorin Erika Schickhäuser-Gosse vom Quartiersmanagement Grunewald erklärt, wie kompliziert die Genehmigung des Autokorsos war: Erst wurde die Demo von Polizei, Krisenstab und Gesundheitsamt abgelehnt, dann holten sich die Organisatoren beim Verwaltungsgericht eine Ausnahmegenehmigung per Eilantrag. Dagegen habe die Polizei erneut Widerspruch eingelegt - das Oberverwaltungsgericht entschied schließlich: Der Acht-Auto-Korso darf stattfinden."

    Die Polizei(führung) maßt sich Rechte an, die sie verfassungsgemäß nicht hat, nicht haben darf.

  11. 14.

    Ja, wir sind uns einig -
    sofern Sie mit mir übereinstimmen, dass die Regelungen der Verordnung zur Zeit geltendes Recht sind.
    Denn wir befinden uns ja nicht in einem rechtsfreien Raum, in dem Regeln "schwebend unwirksam" sind, nur weil Sie oder ich sie gerade anzweifeln ;)

  12. 13.

    Demos auflösen-Massen Shopping im Baumarkt schützen.
    Coole Sache.

  13. 12.

    Sie haben recht - die Grundrechte dürfen unter bestimmten Voraussetzungen eingeschränkt werden. So wie es durch die Corona-Verordnung auf Basis des Infektionsschutzgesetzes geschehen ist.

    Diese Regelung könnte natürlich trotzdem verfassungswidrig sein. Dies ist bisher meines Wissens noch nicht gerichtlich überprüft worden - es wäre durch ein Gerichtsverfahren zu klären, wenn jemand ein solches Verfahren einleitet. (Das Bundesverfassungsgericht wird ja nicht einfach von sich aus tätig und überprüft jede Regelung.)
    Bis dahin ist es *nur* eine Rechtsauffassung, eine Behauptung - die sich natürlich aber als richtig herausstellen *könnte*, sobald das Bundesverfassungsgericht geurteilt hat.

  14. 11.

    "Ich bin sicher, dass das Bundesverfassungsgericht darüber noch entscheiden wird, ..."

    Immerhin sind wir uns inzwischen darüber einig dass eine endgültige Entscheidung noch ansteht und nicht wie des öfteren behauptet wurde und immer noch wird dass die Rechtslage eindeutig wär.

  15. 10.

    Äh ... NEIN. Bevor Sie hier über Verfassungsbruch schwadronieren und propagandieren, sollten Sie sich erstmal mit unserer Verfassung (Stichwort für Google: Grundgesetz) beschäftigen.

    Das Grundgesetz SELBST regelt nämlich, dass bestimmte Grundrechte in bestimmten Situationen durch Gesetz ausgesetzt werden dürfen.

    Wie kann also die Aussetzung "verfassungswidrig" sein, wenn genau diese "Verfassung" Einschränkungen ausdrücklich zulässt?
    Na eben.

  16. 9.

    Ich habe Hanni aufgrund ihrer Fragen nur die aktuelle Rechtslage erklärt.
    Wie Sie vielleicht bemerkt haben, ohne diese zu werten.

    Ihre Auffassung über die Verfassungswidrigkeit dieser Regeln/Behördenentscheidungen kenn ich inzwischen und möchte sie Ihnen auch gar nicht ausreden. Ich bin sicher, dass das Bundesverfassungsgericht darüber noch entscheiden wird, vorausgesetzt, es klagt jemand (was ich nicht weiß, aber davon ist wohl auszugehen). Bis dahin bleibt jedem unbenommen, seine Rechte ggf im Eilverfahren durchzusetzen, wie ja schon verschiedentlich geschehen.

    Behauptungen über Lügen und Willkür sind schnell in die Welt gesetzt. Jeder so, wie er es zur Unterstützung seiner eigenen Auffassung braucht.

    Wie auch immer, ich hoffe, dass bei den heutigen Aktionen nicht allzuviel Schaden entsteht und vor allem keine Menschen verletzt werden.

  17. 8.

    Und genau das ist verfassungswidrig. Wie verfassungswidrig und willkürlich die Genehmigungsbehörden handeln ist zu offensichtlich.

    "Rund 30 kleine Demonstrationen wurden durch den Corona-Krisenstab des Senats, die Veranstaltungsbehörde der Berliner Polizei und von Gesundheitsämtern der Bezirke genehmigt. Nicht dabei sind die Aktionen, die die linke Szene für das Epizentrum der Mai-Proteste in Kreuzberg ankündigt hat."

    Das ist politisch motivierte und staatliche Willkür. Dass diese Willkür von bestimmten Kreisen auch noch Zustimmung findet war klar. Da wird gelogen und zurechtgebogen dass sich die Balken biegen.

  18. 7.

    Wie Geli schon korrekt ausgeführt hat, sind Demos im Moment erst mal untersagt und bedürfen einer Anmeldung und behördlichen Genehmigung. Grundlage dafür ist das Infektionsschutzgesetz, welche wiederum vom Grundgesetz Artikel 8 Absatz 2 gedeckt ist, welcher Einschränkungen des Grundrechts aufgrund von Gesetzen zulässt. Dies ist aktuell der Fall. Abseits der aktuellen Pandemie hätten Sie Recht, momentan ist die Situation aber besonders.

  19. 6.

    Hallo Hanni,
    aufgrund der Corona-Pandemie wird das Versammlungsrecht zur Zeit vorübergehend eingeschränkt

    Siehe Berliner Eindämmungs-Verordung § 4 (1) und (3)
    https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/
    (alle Bundesländer haben ähnlich lautende Bestimmungen)
    Der Hinweis auf die Einschränkung von Grundrechten findet sich in § 23.

    Daher sind momentan Demonstrationen grundsätzlich verboten, es sei denn, sie sind gemäß § 4 (3) angemeldet und unter speziellen Auflagen genehmigt worden. Noch bis einschließlich 3.Mai können nur ortsfeste Demos mit maximal 20 Teilnehmern genehmigt werden.

  20. 5.

    Befasse dich mit dem Infektionsschutzgesetz. Da werden solche Grundrechte per Gesetz eingeschränkt. Demnach ist es mMn so, dass solche Demonstrationen im Moment illegal sind.

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