Demonstrationen, Schulen, Museen - Diese Corona-Lockerungen gelten seit 4. Mai in Berlin

Mo 04.05.20 | 09:57 Uhr
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Schaufenster eines Friseursalons (Quelle: dpa/Ole Spata)
Audio: rbb | 04.05.2020 | Silja Sodtke | Bild: dpa/Ole Spata

Seit Montag müssen viele Schüler wieder früh aufstehen, denn für einige Jahrgänge sind die Berliner Corona-Lockerungen in Kraft getreten. Und auch sonst gibt es einige, die wieder in größeren Ansammlungen aufeinander treffen dürfen - wie Gläubige und Demonstranten.

Alle Schulklassen, die in diesem Jahr ihren Abschluss machen, fangen ab Montag wieder mit dem Unterricht an. Das betrifft in Berlin die Jahrgangsstufe 6 an den Grundschulen und Grundstufen der Gemeinschaftsschulen sowie die Jahrgangsstufen 9 und 12 an Integrierten Sekundarschulen/Gemeinschaftsschulen und die Jahrgangsstufe 11 an Gymnasien folgen.

Allerdings sind die Öffnungen für einzelne Klassen nur mit starken Einschränkungen möglich. Sportunterricht in sehr eingeschränkter Form, keine Theaterproben, auch Singen im Chor ist tabu.

Berlin hat dafür eigens einen "Musterhygieneplan" ausgearbeitet. Darin sind mehrere Punkte festgeschrieben: So ist auf dem Pausenhof und im Klassenzimmer ein Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten, wer Symptome einer Atemwegserkrankung hat, muss zu Hause bleiben.

Spitzen schneiden ja - Wimpern färben nein

Für alle, die nicht nur versteckt im Home-Office dem endlosen Bad-Hair-Day frönen können, sondern mit ihrer Wuschelmähne auch auf die Straße müssen, gibt es eine sehr gute Nachricht: Am 4. Mai öffnen auch die Friseure wieder, um die Haare von Hüft- wieder auf Schulterlänge zu kürzen. Die Friseure rechnen mit einem großen Ansturm - viele Salons vergeben bereits online oder telefonisch Termine und sind für die erste Zeit nach der Öffnung ausgebucht.

Allerdings gilt auch beim Haareschneiden: Lockerungen gibt es nur mit Einschränkungen. Gesichtsnahe Dienstleistungen wie Wimpernfärben, Rasieren oder Bartpflege sind vorerst nicht erlaubt. Zudem müssen die Salons ausreichend Abstand zwischen den Arbeitsplätzen sicherstellen, zum Beispiel, in dem nur eine gewisse Zahl von Beschäftigten und Kunden den Laden betreten. 

Demonstrationsverbot wird gelockert

Nachdem für den Tag der Arbeit am 1. Mai noch strenge Sicherheitsauflagen in Berlin galten und die meisten Erste-Mai-Demos von der Stadt Berlin nicht genehmigt wurden, soll es ab 4. Mai wieder eine großzügigere Genehmigungspraxis für Demonstrationen geben. Zugelassen können dann wieder kleine Versammlungen bis zu 50 Personen werden - bisher waren nur 20 Menschen erlaubt.

Weiterhin gelten die üblichen Auflagen des Versammlunsgrechts. Und wegen Corona dürfen die Demonstrationen weiterhin nur unter freiem Himmel und mit Mindestabstand zwischen den Teilnehmern stattfinden. Alle Informationen hat der Senat auf seiner Webseite aufgelistet [berlin.de].

Kunst und Kultur mit Abstand

Auch Museen, Gedenkstätten und Galerien dürfen ab dem 4. Mai in Berlin wieder öffnen. Die Beschlüsse stehen aber auch unter dem Vorbehalt, dass die Häuser die hygienischen Standards erfüllen können. Unter den ersten Museen, die ihre Türen wieder für Besucher öffnen, sind das DDR Museum, das Körperwelten-Museum und das Dalí-Museum. Welche Ausstellungen, Galerien und Museen wann wieder geöffnet sind, können Sie in einer Übersicht auf der Seite der Stadt einsehen [berlin.de].

Die gut 170 staatlichen, städtischen und privaten Museen Berlins sind seit Mitte März geschlossen. Allein zu den Staatlichen Museen zählen 13 Sammlungen in 19 Häusern. 

Beten mit Teilnehmerliste

Der Besuch von Gottesdiensten ist wieder erlaubt - wenn die Anzahl der Teilnehmer 50 Personen nicht überschreitet. Allerdings müssen bei den Gottesdiensten Teilnehmerlisten angelegt und mindestens vier Wochen aufbewahrt werden, um mögliche Infektionsketten zurückverfolgen zu können. Für Trauerfeiern, Taufen, Hochzeiten und Beerdigungen gilt weiterhin eine maximale Teilnehmerzahl von 20 Menschen [berlin.de]

Nachdem in den meisten Bezirken die Spielplätze bereits seit 30. April oder 1. Mai wieder geöffnet haben, zieht zum 4. Mai der Bezirk Tempelhof-Schöneberg nach. Bereits zuvor geöffnet haben Friedrichshain-KreuzbergCharlottenburg-WilmersdorfLichtenbergMarzahn-Hellersdorf, Neukölln, Spandau ReinickendorfSteglitz-ZehlendorfTreptow-Köpenick und Mitte.

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41 Kommentare

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  1. 41.

    Darf man wieder raus mit Freunden gehen?
    Und zu wievielt darf man raus?

  2. 40.

    In der Tat.

    Habe eben in einem Artikel gelesen, dass " es in den letzten 17 Jahren nicht gelungen ist, weder eine Impfung, noch einen monoklonalen Antikörper gegen Corona-Viren zu entwickeln;"
    (Paul Vogt, "COVID-19 - eine schonungslose Zwischenbilanz")

    und in einem Quarks -Artikel über die aktuellen Impf-Entwicklingen:
    "Eine Zulassung vor 2022 ist nicht unmöglich, scheint aber unrealistisch. .....
    Hinzu kommt, dass mRNA-Impfungen wie jene, die als erste in diese Art von Wettrennen gegen das Virus gestartet ist, trotz jahrelanger Forschung niemals zur Marktreife gelangt sind."

  3. 39.

    Impfstoffe, die für alle verträglich sind, mit milden Nebenwirkung, brauchen seine Zeit. Unter Umständen 8 bis 17 Jahre!!

  4. 38.

    Bevor der Mundschutz am Spiegel angeklebt wird, sollte man aber den Spiegel noch mal abwischen, von dem vorhergehenden Niesen.... sonst ist das Ergebnis ohne/mit verfälscht ;)

    Nak naak :)

  5. 37.

    Das kann man zu Hause selber testen: vor den Spiegel stellen und niesen: Ach du meine Nase..... :-(
    Dann den Mundschutz am Spiegel befestigen und niesen wiederholen. Mundschutz abmachen und schauen ob etwas am Spiegel zu sehen ist. Und zum Schluß: Spiegel reinigen! ;-)
    PS: Ach du meine Nase (Pittiplatsch)

  6. 36.

    Dann lassen Sie sich doch mal mit und ohne Mundschutz an niesen, vielleicht bemerken Sie ja dann einen Unterschied.

  7. 35.

    Meine Ansicht zur Masern-Impfpflicht hab ich noch gar nicht gesagt ;)
    nur dass ich glaube, sie wird vom BVerfG gekippt werden.

    Bei Covid19 wäre ich (nach meinem derzeitigen Kenntnisstand) dagegen, dass sich alle impfen lassen müssen.
    Aber wie Sie ja auch schon sagten, das ist ja noch vollkommen in der Schwebe *wann* da *was* kommt, oder auch nicht.
    Ihnen auch einen guten Tag :)

  8. 34.

    Gottesdienste, Demos, Versammlungen erlaubt, aber mein Bruder dürfte ich immer noch nicht offiziell besuchen. Was ist denn schlimmer Versammlungen wo 20 - 50 fremde Menschen zusammen kommen oder es nur in der Familie bleibt. Von diesen Lockerungen halte ich echt nicht viel.

  9. 33.

    Alles o.k. Ich glaube es liegt auch daran,weil man ja nicht weiß,wie sehr es einen erwischt,von symtomlos bis schwerem Verlauf ist alles möglich.
    Bleiben Sie gesund.

  10. 32.

    @Buh"Mal abgesehen davon gibt es zur Zeit keinerlei Belege dafür, dass man nicht erneut an Covid erkranken kann. "
    Es gibt auch keinerlei Nachweis, dass Schlüpper im Gesicht (MNS) einen Nutzen haben hinsichtlich Corona. Dennoch wird so etwas angeordnet.

  11. 31.

    Moin, bei der Masern Impfpflicht haben wir unterschiedliche Meinungen aber das dürfte in der Demokratie ok sein. Ich wäre froh wenn solch furchtbare Krankheiten wie Masern, Polio etc. von der Welt verschwinden würden. Bei Corona ist ja noch alles in der Schwebe da bis heute niemand weiss ob es eine Immunität oder einen Impfschutz überhaupt geben wird. Schaun mer mal! Have a nice day

  12. 30.

    Hier muss der Datenschutz nun mal zurückgenommen werden, denn schließlich geht es hier nicht um einen selbst.

    Und wenn Sie richtig weiterlesen:

    Die Listen werden nur dann rausgegeben, wenn sich rausstellt, dass jemand dabei war, der desinfiziert ist. Ansinsten bleibt die Liste bei der Gemeinde oder wo auch immer.

    Auch das Datenschutzgesetz sollte man bis zum Ende lesen. Hier ein paar Auszüge:

    § 3 BDSG
    Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen
    Die Verarbeitung personen
    bezogener Daten durch eine öffentliche Stelle ist zulässig, wenn sie zur Erfüllung der in der Zuständigkeit des Verantwortlichen liegenden Aufgabe oder in Ausübung öffentlicher Gewalt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde, erforderlich ist.

    § 23 BDSG
    Verarbeitung zu anderen Zwecken durch öffentliche Stellen
    Die Verarbeitung personenbezogener Daten zu einem anderen Zweck als zu demjenigen, zu dem die Daten erhoben wurden, durch öffentliche Stellen im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung ist zulässig, wenn

    ... sie zur Abwehr erheblicher Nachteile für das Gemeinwohl oder einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit, die Verteidigung oder die nationale Sicherheit, zur Wahrung erheblicher Belange des Gemeinwohls...

    ... sie zur Abwehr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechte einer anderen Person erforderlich ist..

  13. 29.

    Die Meinung von @Eve ist keine Satire. Ich befürworte sogar diese Einstellung. So sie kommt bin ich auch dabei. Bei solchen Kommentaren wie ihren denke ich, Sie wollen alles dazu tun um Corona zu haben - dann aber mit allem drum und dran. Bleiben Sie gesund @Bernd.

  14. 28.

    "Das Bundesverwaltungsgericht entschied allerdings schon 1959, dass die Impfpflicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei."

    Da ging es um die Impfpflicht gegen Pocken, auf Grundlage des Impfschutzgesetzes von 1874. Beides gibt es nicht mehr. Daher kann jene Entscheidung des BVerfG auch nicht pauschal auf "die Impfpflicht" ausgeweitet werden.

    Wir haben neue Regelungen über Impfungen. Die einzige Impfpflicht, die wir zZt haben (seit 1.3.20) betrifft die Masern. Eilantrage bzw. Klagen dagegen beim BVerfG sind bereits anhängig.

    Aktuell sind mE weder die Voraussetzungen zur Erstellung eines ImmunitätsAusweise bzgl Covid19 gegeben, wie Paula schon sagte. Noch ist eine Impfpflicht in greifbarer Nähe. Da fließt noch viel Wasser die Spree runter. Ich wäre absolut gegen eine solche Pflicht und kann mir gut vorstellen, dass auch die Masern-Impfpflicht gekippt wird, was dann auch für eine etwaige Corona-Impfpflicht wegweisend wäre.
    Aber wir werden sehen.

  15. 27.

    Sie haben Recht, das war nicht korrekt von mir und ich entschuldige mich bei Ive, kann jedoch dennoch nicht nachvollziehen wie naiv manche Leute sind und so dermaßen voller Panik sind, bleibt doch alle mal entspannter.

  16. 26.

    Ok, ihr Argument ist einleuchtend, danke! Aber so wie der Mensch nun mal ist wird er ggf. freiwillig seine Immunität beim Bewerbungsgespräch zum Ausdruck bringen um den Job zu bekommen. Noch ist ja alles in der Schwebe da bis heute niemand weiss ob es eine Immunität oder einen Impfschutz überhaupt geben wird. Schaun mer mal!

  17. 25.

    Zumindest dämmert Spahn nun doch, dass er da (mal wieder) will, das selbst in den eigenen Reihen umstritten ist und ruft den Ethikrat an. Herr Spahn hätte dies mal vorher machen sollen, bevor er eine Art Trichinfreistempel fordert.

  18. 24.

    Sie verdrehen da etwas. Den Nachweis erbringen zu müssen gegen etwas geimpft zu sein ist etwas gänzlich anderes. Bei einem Immunitätsausweis hebt man sich aus der Masse der „möglichen Gefährder“ heraus. Sprich alle, die solch einen Ausweis noch nicht haben werden automatisch zu einer potentiellen Bedrohung. Das wäre wie die verbotene Frage nach der Schwangerschaft. Um es krass zu sagen. Wenn zB bei einer Einstellung jemand bevorzugt werden würde, nur weil er ein Immunitätsausweis hat, wäre dies eine Ungleichbehandlung.

  19. 23.

    Es ist gar nicht auszudenken was mit so einem Dokument für ein immenser gesellschaftlicher Schaden angerichtet werden könnte.
    Mal abgesehen davon gibt es zur Zeit keinerlei Belege dafür, dass man nicht erneut an Covid erkranken kann. Es gibt ja bereits Personen die als genesen galten und trotzdem wieder erkrankten.

  20. 22.

    "wir hatten schon Mal Nachweisdokumente und Markierungen in Personalausweisen, außerdem hat man Menschen via Aufnäher auf der Kleidung markiert. "
    Das sind natürlich noch zusätzliche Argumente gegen einen solchen Ausweis. Denn falls es den gäbe, werden künftig nur noch Leute eingestellt,die angeblich immun gegen COVID19 sind ?
    Werden sie von Maskenpflicht und Abstand befreit und können sog. Coronaparties feiern?
    Ein weites Feld und eine verrückte Zeit.

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