Versammlungen, Sport, Gastronomie - Berliner Senat beschließt weitreichende Lockerungen

Do 07.05.20 | 21:05 Uhr
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Der Berliner Senat hat weitere Lockerungen aus dem Corona-Lockdown bekanntgegeben. Sie betreffen die Versammlungsfreiheit, Kontaktverbote und die Bereiche Freizeit und Sport. Bei Restaurants und Gaststätten gilt die Sperrstunde 22 Uhr.

Der Berliner Senat hat bei einer Sondersitzung am Donnerstag weitreichende Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen beschlossen. Dazu gehört, dass die Beschränkungen der Versammlungsfreiheit geändert werden. Ab Montag, 18. Mai sind Versammlungen in geschlossenen Räumen mit bis zu 50 Teilnehmern wieder erlaubt. Ab Montag, 25. Mai dürfen an Versammlungen unter freiem Himmel bis zu 100 statt bisher 50 Personen teilnehmen. Demonstrationen mit Autos, Motorrädern und Fahrrädern mit bis zu 50 Teilnehmern sind bereits ab Freitag, 8. Mai wieder möglich.

Nach wochenlangen Kontaktbeschränkungen dürfen die Berliner zu Hause wieder mehr Gäste empfangen. Erlaubt sind ab Samstag, 9. Mai private Zusammenkünfte von Angehörigen zweier Haushalte - wenn 1,5 Meter Mindestabstand gewahrt werden. Das gilt nicht nur im öffentlichen Raum oder in Gaststätten, sondern auch in der Wohnung oder im Kleingarten. Bislang galt, dass "Zusammenkünfte im öffentlichen und nichtöffentlichen Raum" nur mit Menschen aus dem eigenen Haushalt und höchstens einer weiteren haushaltsfremden Person erlaubt waren.

Restaurants und Gaststätten dürfen ab Freitag, 15. Mai wieder öffnen, allerdings nur von 06.00 bis 22 Uhr. Dabei müssen Gäste und Bedienung Abstands- und Hygieneregeln einhalten. Reservierungssysteme zur Kontaktverfolgung werden "dringend empfohlen". Reine Schankwirtschaften, Bars, Clubs und Diskotheken müssten indes vorerst zu bleiben.

Hotels und andere Unterkünfte dürfen ab dem 25. Mai wieder touristische Übernachtungen anbieten. Spa- und Saunabereiche aber müssen geschlossen bleiben.

Schwimmbäder können Ende Mai öffnen

Die Frei- und Strandbäder in Berlin sollen ab Montag, 25. Mai unter Auflagen wieder öffnen dürfen. Voraussetzung sei jedoch ein Nutzungs- und Hygienekonzept, sagte Innensenator Andreas Geisel (SPD). Sämtliche Bäder sind derzeit noch geschlossen.

Für Sportvereine gilt, dass ab Freitag, 15. Mai kontaktloses Training im Freien in Achtergruppen zugelassen wird (inklusive Trainer und Betreuer). Hallensportarten wie Basketball sind davon ausgenommen. In kontaktlosen Sportarten wie Tennis oder Leichtathletik sind ab Montag, 25. Mai auch wieder Wettkämpfe möglich. Für die Geisterspiele der Fußball-Bundesliga mit Hertha BSC und Union Berlin gab der Senat grünes Licht.

Stadtrundfahrten und -Führungen im Freien dürfen ab Montag, 25. Mai unter Einhaltung von Mindestabstand und Hygieneregeln wieder angeboten werden.

Sonnenstudios und Solarien dürfen ab dem Samstag, 9. Mai geöffnet werden, ebenso wie körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe.

Auch Fahrschulen sollen wieder ihr Geschäft betreiben dürfen - der Unterricht am Steuer wird allerdings nur mit Gesichtsmasken erlaubt, und zwar ab Montag, 11. Mai.

Forschungsbetrieb an Hochschulen möglich

Lockerungen gibt es auch an den Hochschulen. Ab Montag, 11. Mai könne der Forschungsbetrieb auf dem Campus unter Auflagen wieder geöffnet werden, so die Senatskanzlei. Auch bestimmte Arbeiten in der Verwaltung könnten wieder zugelassen werden. Voraussetzung sei, dass Hygienevorkehrungen getroffen und Menschenansammlungen vermieden werden. Allerdings bleiben die Hochschulen für die Präsenzlehre und den Publikumsverkehr weiterhin geschlossen. Lehrveranstaltungen fänden digital statt, hieß es.

Bei den Kitas hat der Senat seine Lockerungs-Pläne derweil konkretisiert. Bekannt war bereits, dass die Kita-Notbetreuung bis zum Sommer schrittweise auf alle Kinder ausgeweitet werden soll. Konkret sollen jetzt ab Donnerstag, 14. Mai zunächst die Kinder am Übergang zur Grundschule und deren Geschwister wieder in die Kita gehen können. Danach sollen in mehreren Phasen weitere Kinder folgen.

 

Sendung: Abendschau, 07.05.2020, 19.30 Uhr

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69 Kommentare

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  1. 69.

    Hallo,
    kann einer mir beantworten was mit den Spielgeräten die in Imbissen sind...können die bespielt werden .
    Imbiss gehört auch zur Gastronomie

  2. 68.

    Wann werden denn endlich die Kinos in Berlin wieder geöffnet? Gerade dort lassen sich Abstandsregeln gut einhalten und viele Bundesländer haben die Öffnung bereits beschlossen!

  3. 67.

    Ja,ja, es gibt schon ziemlich große Haushalte...
    Ich finde die Ausführungen dazu aber ungenau.
    Kann ich mich immer nur mit den Mitgliedern eines Hauahaltes treffen und das immer wieder oder mit wechselnden Haushalten. Was die Anzahl der Kontakte betrifft betrifft,macht es ja schon einen Unterschied,ob ich mich nur mit der 7köpfigen Familie treffe oder heute mit der und an den restlichen Tagen der Woche jeweils mit den Mitgliedern eines anderen Haushalts.

  4. 66.

    Aus der aktuellen Berliner Corona-Verordnung:

    § 10 (1) Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern sowie Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen (...) dürfen täglich von einer Person Besuch empfangen; ausgenommen sind Menschen mit Atemwegsinfektionen. Im Falle einer bestätigten COVID-19 Infektion in der Einrichtung kann die Leitung der Einrichtung im Rahmen einer Gefährdungsabschätzung für die Bewohnerinnen und Bewohner, an der das zuständige Gesundheitsamt zu beteiligen ist, die Besuchsregelung nach Satz 1 einschränken oder ein Besuchsverbot festlegen. Maßnahmen nach Satz 2 haben sich an den einschlägigen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zu orientieren und dürfen nur zeitlich befristet erfolgen. Maßnahmen nach Satz 2 sind gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde anzuzeigen.

    https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/#headline_1_14

  5. 65.

    Dumm nur wenn andere Bundesländer ohne Linke und Grüne ihre Worte Lügen straft.

    https://www.tagesschau.de/inland/corona-lockerung-bundeslaender-103.html

    Ihr plumpes RRG Bashing schlägt also fehl.

  6. 64.

    @Geli: Sie haben Recht. Das war ziemlich blöd ausgedrückt. Wollte nur ein Beispiel geben, dass es 6,7, oder meinetwegen auch 8 Personen aus 2 Haushalten sein dürfen, aber nicht die selbe Anzahl aus mehr als 2 Haushalten.

  7. 63.

    Weniger strenge Corona-Maßnahmen in Berlin
    Besuchsregeln für Pflegeheime und Kliniken werden gelockert
    08.05.20 | 16:33 Uhr
    https://www.rbb24.de/politik/thema/2020/coronavirus/beitraege_neu/2020/05/berliner-senat-lockert-besuchsregeln-in-pflegeheimen-corona-coronavirus-epidemie.html

  8. 62.

    Und was ist mit den Besuchsregelungen in Pflege- und Altenheime bzw. Krankenhäusern ?

  9. 61.

    Wie kommen Sie auf insgesamt 6 Personen?
    Wenn es maximal zwei verschiedene Haushalte sind, dann dürfen es auch mehr Personen sein - zB eine 7-köpfige Familie und eine 5-köpfige Wohngemeinschaft oder so.

  10. 59.

    Achtung:
    "Corona-Krise:
    Grillen ist grundsätzlich verboten
    Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus das Grillen und das Anbieten offener Speisen in öffentlichen Parks bis auf Weiteres grundsätzlich untersagt ist. Dies bedeutet, dass auch auf speziell dafür ausgeschilderten Plätzen in öffentlichen Park- und Erholungsanlagen das Grillen nicht gestattet ist."
    https://www.berlin.de/kultur-und-tickets/tipps/2431087-1678259-grillen-in-berlin.html

  11. 58.

    @ Bebel: Aber nur aus 2 Haushalten. Da dürfen es dann insgesamt 6 Leute sein. Nicht aber 6 Leute aus unterschiedlichen Haushalten.

  12. 57.

    Ich hab dieses Hin- und Herschwanken des Senats wie ein Volltrunkener aber so was von dicke!
    Am Beginn der Krise wusste man nicht viel, also war man zurückhaltend, okay. Dann kam der Lockdown, der weitgehend ohne System die Leute einfach aus der Öffentlichkeit wegsperrte, Ausnahmen bestätigten deutlich die Regel. Jetzt der Shutdown (oder was soll es sonst sein?!), der ahnen lässt, dass das Ganze erneut nicht wirklich durchdacht ist.
    Der Lockdown war auch okay. Was er nicht war, er war weder intelligent noch realitätsnah noch mit Augenmaß und in seiner Verhältnismäßigkeit eher problematisch. Hätte man alle zehn Tage ggf. eine Einschränkung nach der anderen aufgegeben, um zu sehen, was passiert, wären wir denke ich weiter. Das jetzt könnte alles noch viel schlimmer machen.
    Sollte das alles irgendwann vorbei sein, wird sich sowieso vieles neu ordnen müssen, zynisch hin oder her. Aber die Betonung sollte auf "vorbei" liegen. Wenn das so weiter geht, sehe ich das nich' mit dem "vorbei".

  13. 56.

    Klar Bebel. Die Würstchen oder Steaks müssen nur den Mindestabstand von 1,5m einhalten. Ironie aus.

  14. 55.

    Darf man anlässlich eines Geburtstages am Samstag im Park ein Picknick machen ?Natürlich mit dem vorgeschriebenem Abstand.

  15. 54.

    "Erlaubt sind ab dem Samstag, 9. Mai private Zusammenkünfte von Angehörigen zweier Haushalte - wenn 1,5 Meter Mindestabstand gewahrt werden. Das gilt nicht nur im öffentlichen Raum oder in Gaststätten, sondern auch IN der Wohnung oder im Kleingarten."

    An alle, die jetzt schreiben "wer soll das denn kontrollieren, die Wohnung ist doch unverletzlich" usw:

    Da wird niemand kontrollieren kommen. Und es werden auch keine Bussgelder verhängt werden, wenn nicht wieder Mütter für ihre 16jährigen Töchter Parties mit 30 Gästen inner 2,5 Zimmer-Wohnung feiern und die Musik so aufdrehen, dass auch der letzte Nachbar aufwacht.

    Aber es muss doch in die Vorschrift reingeschrieben werden, dass die Abstandsregeln weiterhin gelten! Sonst meint doch jeder, dass man gefahrlos wieder mit allen kuscheln kann. Muss dem mündigen Bürger ja schließlich gesagt werden, damit er´s auch versteht...
    Auch wenn sie nicht kontrolliert werden, sind Regeln gültig. Selbstverantwortung und so.

  16. 53.

    Befolgen Sie und @stefan nur dann Regeln, wenn die kontrolliert werden? Merkwürdige Rechtsauffassung, va für Menschen älter als 5. Läuft nebenbei auf totale Kontrolle hinaus.

  17. 51.

    Ja von Bürgerneister Müller sieht und hört man eh kaum was... da sind die Brandenburger besser dran

  18. 50.

    Aha. Vernunft soll zu Hause bleiben. Machen wir. Dann kann auch die Solidargemeinschaft der Krankenkassen abgeschafft werden...siehe USA. Da sich nun nicht mehr feststellen lässt wodurch möglicherweise höhere infektionszahlen zustandekommen, übernimmt jeder die Kosten für Test und Behandlung in Zukunft selbst -ausser die Bewohner von Pflegeeinrichtungen. Die können nichts für Ihre Infizierung. Dann sehen wir wer erkrankt. Möchten wir das? Auch hätte gern wenig Einschränkung,muss aber nicht jammern wie ein 2jähriges: ich will jetzt. Denn ich bin erwachsen und kann vorausschauend denken bedaure es auch sehr, dass die Politik momentan vergisst, dass sie noch vor 6 Wochen der Wissenschaft mit gutem Grund gefolgt ist. Sprichwort: Die med. Wissenschaftler drehen dich im Labor um.

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