Corona-Lockerungen in Brandenburg - Was sind Feiern "aus gewichtigem Anlass"?

Mi 27.05.20 | 13:29 Uhr
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Blumenschmuck an Autotür (Quelle: dpa)
Bild: dpa

In Brandenburg sind ab sofort private Familienfeiern "aus gewichtigem Anlass" mit bis zu 50 Personen erlaubt. Doch was ist ein gewichtiger Anlass? rbb|24 hat beim Gesundheitsministerium nachgefragt.

Die am Dienstag bekanntgegebenen neuesten Lockerungen der Corona-Verordnung für Brandenburg sehen vor, dass private Feiern "aus gewichtigem Anlass" mit bis zu 50 Personen stattfinden dürfen. Darunter fallen laut dem Pressesprecher des Brandenburger Gesundheitsministeriums, Gabriel Hesse, "Ereignisse im Leben, die einmalig sind". Gemeint sind damit etwa Hochzeiten, Einschulungen, Schulabschlussfeiern, Taufen, Konfirmationen, Kommunionen oder Jugendweihen, sagte er am Mittwoch auf Anfrage von rbb|24.

Strittig sind Geburtstagsfeiern zu besonderen Jubiläen. Zwar seien das auch einmalige Ereignisse, allerdings appelliert Hesse an die Verantwortung der Bürgerinnen und Bürger. "Gerade ältere Menschen gehören zur besonderen Risikogruppe" und sollten daher geschützt werden. Wer seinen Geburtstag dennoch feiern möchte, könne dies aber beispielsweise mit bis zu neun Freunden tun.

In einer Presseerklärung zur Sars-Cov-2-Eindämmungsverordnung präzisierte die Landesregierung, dass beispielsweise ein runder wie der 80. Geburtstag als "gewichtiger Anlass" gilt - sonstige Geburtstage fallen aber nicht darunter.

Ein Salzstreuer ist nicht genug

Dass Bürgerinnen und Bürger eine Familienfeier aus gewichtigem Anlass veranstalten dürfen, "heißt nicht, dass alle Sorgen und Vorsichtsmaßnahmen vergessen sind", mahnt Hesse. So solle beispielsweise an einer Hochzeitstafel darauf geachtet werden, dass nicht alle denselben Salzstreuer benutzen.

Auch bei Hochzeiten gelte das Abstandsgebot: Umarmungen seien daher verboten. "Man sollte nicht vergessen, dass das Virus noch da ist, und sich gegenseitig schützen", so Hesse zu rbb|24.

Er betonte zudem, dass der Raum für eine private Familienfeier mit 50 Personen angemessen sein müsse und nicht etwa in einer Zwei-Raum-Wohnung gefeiert werden dürfe.

Haushalte und Personenanzahl

Zudem dürfen sich laut der neuen Corona-Verordnung nun zehn Personen unabhängig vom Haushalt oder zwei Haushalte unabhängig von der Personenanzahl treffen.

Das gelte sowohl für Zusammenkünfte im Freien, aber auch für geschlossene Räume, erklärte Hesse. Die Räumlichkeiten müssten allerdings so sein, dass die Abstands- und Hygienevorschriften eingehalten werden können.

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10 Kommentare

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  1. 10.

    „In einer Demokratie ist nun einmal so, dass die vom demokratisch gewählten Parlament gewählte Regierung die Gesetze erlässt.“

    Nein, ist es nicht. Gesetzgeber (=Legislative) ist das Parlament, dessen Aufgabe es außerdem ist, die Exekutive (= Regierung) zu kontrollieren.

  2. 9.

    Vielleicht liegt es ja an dem Mumpitz der hier angekündigt wurde, dass die ab heute gültige Verordnung um 2.5./09:30 noch nicht veröffentlicht ist? Geburtstage und Jubiläen? NEIN!! Um Ältere zu schützen. Hochzeiten und Einschulungen mit bis zu 50 Teilnehmern? JA!!! Heißt dass im Rückschluss das Oma und Mutti nicht zur Hochzeitsfeier kommen dürfen?
    Ich denke das in eine rechtsverbindliche Verordnung zu basteln ist ziemlich schwierig!

  3. 8.

    "kann man davon ausgehen, dass es eben bei uns nicht so schlimm ist. "

    Und wie ist das Ihrer Meinung nach zu erklären?

    Mag das Virus die deutsche Luft nicht so? Oder riechen die Deutschen anders, so dass das Virus, wie die Mücken, lieber den einen anzapft und den anderen nicht? Oder sind die Deutschen aus geschichtlichen Gründen ein bisschen immuner? So eine besondere Form der Hintergrundimmunität?

    Ernsthaft - was sind denn Ihre Vermutungen, warum es bei uns nicht so schlimm ist?
    Und woraus nehmen Sie die Sicherheit, dass es auch so bleibt, selbst wenn wir uns nicht an die Regeln halten?

  4. 7.

    "In einer Demokratie ist nun einmal so, dass die vom demokratisch gewählten Parlament gewählte Regierung die Gesetze erlässt. Die Alternativen sind Willkür oder/und Anarchie."

    Die Gesetze und Entscheidungen müssen aber transparent und nachvollziehbar sein. Zum Beispiel in diesen Fällen nicht. Wenn jemand seinen 4. Hochzeitstag feiert, hat dann das Virus Sendepause? Das Ganze kann man jetzt weiterspinnen. Soll heißen: Wer schreibt mir hier vor, was GEWICHTIG ist und was nicht. Der Pressesprecher? Mitnichten. Auch haben ja diverse LVerfGerichte diesbezüglich schon eingie Verordnungen gekippt. Das ist ein sicheres Anzeichen für politische Willkür, was mit Rationalität und Rücksicht auf den Souverän, namlich uns, den Bürgern, nichts mehr zu tun hat.

  5. 6.

    Nein das sind eben zwei drei absolute Ausnahmen, die immer die Regel bestätigen, man weiß nicht genau was da wirklich passiert ist, wie viele vorher schon infiziert waren und so weiter und so fort.
    Muss den anderen Kommentatoren hier zustimmen, es wurde sich so wenig an die Regeln gehalten, wir wären nach ihrer Logik eigentlich schon alle tot mittlerweile.
    Und da das nicht passiert ist und wir nicht mal ansatzweise hier hohe Zahlen haben, geschweige denn ein Hotspot wären, kann man davon ausgehen, dass es eben bei uns nicht so schlimm ist.
    Mal abgesehen davon, dass für mich als Atheisten eine Konfirmation oder Kommunion mit Sicherheit kein gewichtiges Ereignis ist und schon eine Frechheit sowas überhaupt als dieses zu bezeichnen.

  6. 5.

    Es geht nicht darum, dass wir uns ALLE an ALLE Vorschriften halten, auch wenn das wünschenswert wäre. Es geht vielmehr darum, dass wir uns insgesamt an mehr Vorschriften halten, als wenn es diese nicht gäbe.

    Ich halte mich zwar auch überhaupt nicht an alle Vorschriften. Aber ich bin zumindest etwas vorsichtiger im Vergelich dazu, wenn es keine dieser Vorschriiften gäbe.

    Wenn sich nur 50% an 50% der Vorschriften halten ist dies allemal besser als wenn es keine Vorschriften gibt, an die sich dann nicht einmal die 50% halten. Man muss bei den Vorschriften auch die Übertretungen einkalkulieren.

    So ist es auch im Straßenverkehr: Wenn da ein Schild steht mit Geschwindigkeitsbegrenzung 80 km/h wegen Unfallgefahr oder gefährlicher Kurfe, dann heißt dies nicht, dass schon 81 km/h Todesgefahr bedeuten, sondern dass es erst mit vielleicht 100 km/h gefährlich werden, damit die, die ihre Geschwindigkeit nur auf 90 km/h reduzieren nicht gleich in Todgefahr sind.

  7. 4.

    Das Gesundheitsministerium entscheidet also, was Feiern aus gewichtigem Anlass sind? Das lässt viel Interpretationsspielraum zu, womit sich dann Gerichte beschäftigen (müssen). Ganz ehrlich dieser Regulierungswahn ist mittlerweile echt grotesk. Ich kenne niemanden mehr, der sich an die Vorschriften hält und trotzdem steigen die Zahlen nicht. Aber lassen wir der Politik ihren Glauben, dass wir uns bisher alle an die Vorschriften gehalten haben und deswegen die Infektionen zurück gegangen sind...

  8. 3.

    Ich verstehe die bisherigen Kommentare nicht.

    1. In einer Demokratie ist nun einmal so, dass die vom demokratisch gewählten Parlament gewählte Regierung die Gesetze erlässt. Die Alternativen sind Willkür oder/und Anarchie.

    2. Gerade solche Familien- und familienähnliche Feste haben sich als Ansteckungsherde gezeigt. So zuletzt bei einer Gaststätteneröffnung unter Freunden und bei einem Gottesdienst, wo jeweils ein Infizierter inzwischen insgesamt über hundert Andere infiziert haben. Das sollte vermieden werden. Und da muss es grundsätzliche Regelungen geben, weil für Einzelfallentscheidungen das Personal fehlt; das würde die Behörden überlasten, wenn jeder einzelne Fall individuell geprüft werden müsste. Da muss es pauschale, pragmatisch handhabbare Entscheidungen geben, die nicht jeden Einzelfall berücksichtigen können.

  9. 2.

    Der Regulierungswahn nimmt kein Ende. Welche Politiker*innen glauben eigentlich ernsthaft, dass auf Hochzeitsfeiern niemand niemanden umarmt? Es ist so lächerlich. Aber noch erstaunlicher ist, wieviele Menschen sich angeblich daran halten wollen und den Sinn nicht hinterfragen - ganz ehrlich. Solche Menschen kenne ich nicht! Ich weiß, sie sind anscheinend laut allen Umfragen die Mehrheit, aber die wohnen irgendwie alle nicht hier. Und wahrscheinlich sagen jetzt die sogenannten "Vernünftigen", dass hier nur AFD-Wähler leben - dann müsste der Anteil der AFD-Wähler hier jedoch bei ca. 95 % liegen.....
    Da bin ich lieber "unvernünftig" und halte es wie Eowin im Herrn der Ringe, die nicht in einem Käfig leben wollte und lieber Schmerz und Tod in Kauf nahm, um in Freiheit leben zu können.

  10. 1.

    Der Staat, hier in Person von Hr.Hesse, legt fest was für jeden "gewichtige" Gründe für private Feiern sind. Da alles in Deutschland auch rechtlich geregelt wird, wäre es interessant zu wissen auf welcher Basis er zu diesen Festlegungen kommt. Auf Hochzeitsfeiern sind Umarmungen verboten und jeder sollte seinen individuellen Salzstreuer haben . Und noch dazu ein Hexeneinmaleins: 10 Personen unabhängig vom Haushalt oder 2 Haushalte unabhängig von der Anzahl der Personen. Da werden sich die Clans aber freuen. Und die Eignung der Wohnung für Familienfeiern hängt nicht etwa von der Größe derselben ab sondern von der Anzahl der Räume. So langsam nimmt es kuriose Züge an, wer soll das denn alles kontrollieren?

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