Senat lockert Corona-Maßnahmen - Fitnessstudios und Kneipen dürfen öffnen - keine Obergrenze mehr bei Demonstrationen

Fr 29.05.20 | 18:56 Uhr
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Archivbild: Eine junge Frau trainiert am 13.09.2013 in einem Sportstudio in Berlin (Prenzlauer Berg) auf einem Laufband. (Quelle: dpa/Franziska Gabbert)
Audio: Inforadio | 28.05.2020 | Jan Menzel | Bild: dpa/Franziska Gabbert

Der Senat hat weitreichende Lockerungen der Corona-Maßnahmen beschlossen. Beim Demonstrationsrecht wird die Teilnehmerbegrenzung gestrichen. Fitnessstudios und Kneipen dürfen öffnen, Ende des Monats auch Kinos - und Open-Air-Konzerte sind wieder möglich.

Der Berliner Senat hat am Donnerstag auf einer Sondersitzung weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen auf den Weg gebracht. Schon zum Pfingstwochenende, ab dem 30. Mai, wird die Versammlungsfreiheit wieder in ihrer ursprünglichen Form gewährleisten. Die Obergrenze von derzeit 100 Teilnehmern an Demonstrationen wird gestrichen, teilte Innensenator Andreas Geisel (SPD) am späten Donnerstagabend mit [berlin.de]. Abstandsgebote unmd Hygienemaßnahmen gelten aber weiterhin.

Kneipen dürfen wieder öffnen

Aufatmen können auch die Betreiber der zahlreichen Kneipen und Shisha-Bars in Berlin. Laut Geisel können sie ab dem 2. Juni mit Einschränkungen wieder öffnen. Bedingung: Die Gäste nehmen an Tischen Platz statt etwa am Tresen in Gruppen herumzustehen. Kneipen, Shisha-Bars und Restaurants dürfen ab dem 2. Juni von 6 bis 23 Uhr öffnen - bislang müssen Restaurants schon um 22 Uhr schließen. Auch Spielotheken dürfen ab 2. Juni wieder öffnen.

Für Kneipen und Bars gilt: Getränke dürfen nur an Tischen angeboten und verzehrt werden. Wie in der Gastronomie ist zwischen den Tischen einschließlich Bestuhlung ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten; in diesem Abstandsbereich dürfen sich keine Personen aufhalten. Clubs und ähnliche Einrichtungen bleiben jedoch weiterhin geschlossen.

Wegen der Corona-Pandemie mussten Schankwirtschaften Mitte März schließen. Restaurants haben unter Auflagen schon seit Mitte Mai wieder geöffnet. Allerdings hatte Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) angekündigt, dass noch Gesprächsbedarf beim Hygienekonzept der Gastronomie herrscht. Hintergrund ist eine Feier in einem Restaurant im niedersächsischen Leer, die als Herd für mittlerweile 27 Corona-Infektionen ausgemacht wurde.[ndr.de]

Auch Sportstudios dürfen öffnen

Zudem dürfen Fitnessstudios in Berlin ab dem 2. Juni wieder öffnen. Hier müssen die Kunden einen 3-Meter-Abstand zueinander einhalten. Duschen dürfen nicht genutzt werden, auch Wellnessangebote bleiben verboten. Laut Industrie- und Handelskammer (IHK) Berlin gibt es in der Hauptstadt allein 572 Fitness- und Sportstudios. Fitnessstudios sind seit Mitte März geschlossen, am Dienstag hatten Betreiber und Mitarbeiter vor dem Roten Rathaus für eine sofortige Öffnung demonstriert.

Sport in Gruppen
ist ab dem 2. Juni wieder für bis zu zwölf Menschen möglich, sowohl unter freiem Himmel als auch in Sporthallen. "Die Sporthallen werden wieder geöffnet", so Geisel.

Gewerbliche Sportanlagen, Tanz- und Ballettschulen sowie Sportschulen dürfen ebenfalls ab dem 2. Juni wieder öffnen. Dabei dürfen Trainingseinheiten ausschließlich individuell, zu zweit oder in Kleingruppen von höchstens acht Personen (einschließlich der Trainerin oder des Trainers oder sonstiger betreuender Personen) unter Gewährleistung des Mindestabstands durchgeführt werden.

Kinos können am 30. Juni öffnen

Nach mehr als zwei Monaten Verbot sind in Berlin zudem ab kommender Woche wieder Veranstaltungen mit größerer Personanzahl erlaubt - drinnen wie draußen. Ab dem 2. Juni dürfen Veranstaltungen in Räumen für ein Publikum mit bis zu 150 Personen durchgeführt werden. Für Open-Air-Veranstaltungen wie  Konzerte oder Filmvorführungen können es 200 Personen sein.

Ab dem 30. Juni 2020 werden für Veranstaltungen in Räumen bis zu 300 Personen möglich sein. Open Air können ab 16. Juni bis zu 500 Personen und ab 30. Juni bis zu 1.000 Personen teilnehmen.

Diese Obergrenzen und Terminvorgaben gelten auch für Kongresse, Messen und Spezialmärkte. All diese Veranstaltungen sind in geschlossenen Räumen ab 2. Juni mit bis zu 150 Teilnehmern erlaubt, ab 30. Juni dann mit bis zu 300 Teilnehmern. Großveranstaltungen ab 1.000 Teilnehmern bleiben bis 31. August untersagt.

Kinos dürfen ab dem 30. Juni wieder öffnen, so Geisel. Voraussetzung ist auch hier die Vorlage eines Schutz- und Hygienekonzepts. So müssen Besucher abseits ihres Kinositzplatzes etwa eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Außerdem wurde am Freitag beschlossen, dass Bibliotheken wieder "als Arbeits- und Lernort" genutzt werden können. Die Lesesäle öffnen mit Abstandsregeln und Zugangsbeschränkungen.

Keine Obergrenze mehr für Gottesdienste

Nach wochenlangen Beschränkungen sollen ab 30. Mai auch wieder mehr Gläubige in Berlin Gottesdienste besuchen können. Religiöse Veranstaltungen im Freien sind dann sogar ohne Teilnehmerbeschränkung möglich. In geschlossenen Räumen gilt ab 2. Juni eine Einschränkung auf 200 Personen. Ab 16. Juni entfällt dann auch diese. Bisher war die Teilnehmerzahl für Gottesdienste in Kirchen, Moscheen oder Synagogen auf 50 Menschen limitiert.

Treffen mit bis zu fünf Personen möglich

Grundsätzlich werden die Kontaktbeschränkungen in Berlin bis zum 4. Juli verlängert, sie werden aber zugleich weiter gelockert: Ab dem 30. Mai dürfen sich Personen zweier Haushalte oder bis zu fünf Personen aus unterschiedlichen Haushalten treffen. Bisher gelten zwei Haushalte oder höchstens zwei Personen, die nicht aus einem Haushalt stammen.

Auch alle anderen am Donnerstag beschlossenen Regelungen gelten vorerst bis zum 4. Juli, betonte Geisel. Sollte sich die Infektionslage in Berlin signifikant verändern, werde es auch wieder Verschärfungen geben. Die Menschen seien weiter dazu angehalten, mindestens 1,50 Meter Abstand zueinander zu halten. Auch an der Mundschutzpflicht im öffentlichen Nahverkehr und in Geschäften und Supermärkten ändere sich nichts. "Wir ermöglichen mehr Normalität in der Stadt, fordern damit aber nicht zu Partys auf", betonte Geisel. "Wir werden unser Leben im Juni nicht fortsetzen können, wie wir es im Februar beendet haben."

Auch bei bestimmten Familienzusammenkünften, etwa Trauerfeiern, Taufen oder Hochzeiten, gibt es Lockerungen. Bis zu 50 Menschen sollen an solchen anlassgebundenen Feierlichkeiten teilnehmen können. Ab dem 2. Juni dürfen dann 150 Personen in Innenräumen an Feiern teilnehmen, ab 30. Juni sogar 300. Nach den Worten von Senator Geisel kann ein Anlass auch der 90. Geburtstag der Oma sein.

Senat hat beim Bußgeldkatalog nachgebessert

Zur Entscheidung des Landesverfassungsgerichts, den Bußgeldkatalog bei Verstößen gegen die Corona-Regeln in Teilen außer Kraft zu setzen, sagte Senatskanzleichef Christian Gaebler (SPD), die beiden beanstandeten Paragrafen seien korrigiert worden. Geisel ergänzte, man habe einzelne Sachverhalte bei Verstößen gegen Mindestabstände präzisiert. Er gehe davon aus, dass der nachjustierte Bußgeldkatalog nun rechtssicher sei.

Lockerungen in Brandenburg schon seit Donnerstag

In Brandenburg dürfen seit  Donnerstag öffentliche und private Indoor-Sportanlagen, Gymnastik-, Turn- und Sporthallen, Fitnessstudios, Tanzschulen und Tanzstudios wieder öffnen. Berlin und Brandenburg hatten sich zuletzt bemüht, die Lockerungen möglichst synchron einzuleiten.

Das Nachbar-Bundesland hat außerdem für Kinos, Theater und Konzerthäuser grünes Licht zum 6. Juni gegeben. Auf eine ähnliche Perspektive hofft die Kulturszene in Berlin. In Brandenburg gilt dabei eine Obergrenze von 75 Menschen in geschlossenen Räumen und 150 im Freien.

Senat gegen Thüringer Weg

Müller und andere Senatoren hatten in den letzten Tagen deutlich gemacht, dass sie bei Lockerungen weiterhin auf bedachtsames, schrittweises Vorgehen setzen, das von der Entwicklung der Infektionszahlen abhängig sei. Weitgehende Lockerungsstrategien wie in Thüringen, das in Zukunft auf dezentrale statt landesweite Regelungen setzen will, lehnen sie ab. Müller sprach am Montagabend im rbb von einem "falschen und gefährlichen Weg" in Thüringen.

Sendung: Abendschau, 28.05.2020, 19.30 Uhr

132 Kommentare

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  1. 132.

    Dütfen sich 5 Personen aus unterschiedlichen Haushalten auch im RESTAURANT treffen?

  2. 131.

    Sie haben recht; Kinder werden leider oft unterschätzt. Grundschülern kann man Regeln erklären und deren Sinn verständlich machen. Sie werden sich mehr daran halten als pubertierende Jugendliche, deren Gehirn mal ein paar Jahre anders tickt und sie werden sich besser daran halten als die Gruppe der "Dauerpubertierenden" bis ca.Mitte 30. Das sieht man täglich. Ausnahmen im positiven und negativen Sinn gibt es jederzeit.

  3. 130.

    Natürlich können sich Grundschülerinnen im Rahmen ihrer Möglichkeiten an die Regeln halten zumindest so bis Klasse 4. Die älteren haben ein pubertierendes Gehirn. Und Pubertät hat 2 Hauptmerkmale: Risikobereitschaft und nicht-voraus schauendes Denken. Das haben wir doch ALLE in der L-Ausbildung gelernt. Übrigens gibt das Schulgesetz, das über Schulordnungen steht, die von Ihnen erwähnte Sanktion nicht her - außerdem wäre das auch pädagogisch falsch...haben wir auch gelernt. Frustrierte L, die aufgeben und alles schwachsinnig finden und das Basiswissen der kindlichen und jugendlichen Entwicklung ignorieren, sollten sofort aufhören. Solche L nutzen niemandem.

  4. 129.

    Die Qual der Wahl. Erst ins Fitnessstudio oder erst in die Kneipe ...

  5. 128.

    Stimmt, alles zu verbieten ist einfacher. Vielleicht sollte stattdessen alles wieder verboten werden.

    Tja, das Problem ist komplex und da gibt es eben keine einfachen Lösungen. Beschweren Sie sich beim Corona-Virus.

  6. 127.

    Demos im Sinne der Gesetze sind nur welche, die unter freiem Himmel stattfinden.

  7. 126.

    Um es noch mal genauer zu sagen:
    Ich bestreite, dass Prof Drosten irgendwo gesagt haben soll, Kinder seien Superspreader.

  8. 125.

    Legen Sie mir nichts in den Mund, bitte. Ich habe Sie nicht als Lügner betitelt.

    Ich hatte Sie gefragt, wo Sie Ihre Aussage herhaben - denn Sie sagten:
    "Laut Drosten sind Kinder Superspreader."
    Und das stimmt nun mal nicht - jedenfalls nicht nach allem was ich bisher gelesen habe.

    Daher frage ich Sie nochmal : woher haben Sie das?
    Denn wenn Sie das irgendwo gelesen haben und es glauben, sind Sie ja noch lange kein Lügner.

  9. 123.

    Wenn Sir schon über mich reden und mich als Lügner betiteln, dann sollten Sie berücksichtigen, worauf ich geantwortet habe. Auf Wolfgang. Da ging es nur um Kinder. Und nun bestätigen Sie meine Antwort... Aber eine Entschuldigung kommt nicht. Tolle Kommunikationstechnik

  10. 122.

    Und? Wo sehen Sie da, dass Drosten sagt, wie "Hm" behauptet, Kinder seien Superspreader?
    Zeigen Sie mir ein dementsprechendes Zitat, oder irgendeine Formulierung, aus der sich dies ableiten ließe, "Info".
    In Ihrem link steht:
    >> "Wir können in Kindergruppen nicht nachweisen, dass sie unterschiedliche Viruskonzentrationen in den Atemwegen haben gegenüber Erwachsenen," sagt der Drosten. Es könnte demnach gut sein, dass Kinder genauso leicht andere Menschen anstecken wie Erwachsene.<<
    Man achte auf die Feinheiten.
    Wenn also "Hm" behauptet hätte, dass es nicht ausgeschlossen werden kann, dass auch Kinder Superspreader sein könnten, dann hätte ich nichts gesagt.

    Das mit der BILD können Sie stecken lassen. Das könnten Sie eher "Hm" unterstellen, wenn er/sie so eine Aussage raushaut.
    Ich habe Jahrzehnte lang keine BILD mehr gelesen, außer dieses einen unsäglichen "Artikels" über Drosten.

  11. 121.

    Je mehr gelockert wird, desto komplexer und komplizierter das Regelwerk. Statt zu vereinfach wird es immer kruder. Viele Händler blicken nicht durch. Die Kunden auch nicht. Ob die Polizei es immer richtig erfasst, keine Ahnung. Warum kritisiert der rbb nicht mal die immer mehr ausufernde Vorschrift? Schon alleine die Unterscheidung in Haushalte und weitere Personen. Einfach wäre zB zu sagen, es dürfen sich bis zu xxx Personen treffen. Na ja, ich träume weiter von einer einfacheren Verordnung.

  12. 120.

    Demos müssen angemeldet und genehmigt werden, ätsch :D Aber ansonsten, ich wäre dabei. Wo ist die Kneipe? *grins*

  13. 119.

    Sie sollten nicht nur BILD lesen

    https://www.tagesschau.de/inland/coronavirus-kinder-101.html

  14. 118.

    Wo haben Sie das denn her?
    Diese Aussage stimmt nicht.

  15. 117.

    Wir unterschätzen unsere Kinder? Stellen Sie sich mal vor eine Schule und schauen sie, wie ernst die Kinder und Jugendlichen die Abstandsregeln nehmen.
    Ich bin Lehrerin an einem Gymnasium, dort schafft es, neben der Mittel-, nicht einmal die Oberstufe, sich an die Regeln zu halten. Wir Lehrer haben aufgegeben, was das Sanktionieren betrifft (2 Wochen Suspendierung waren eigt. geplant), weil dann kaum ein Schüler mehr da wäre. Auch von Kollegen aus anderen Schulen höre ich dasselbe.
    Alles nur noch schwachsinnig. Ich hoffe inständig, dass sich die Politik bald besinnt und diesem Spuk ein Ende bereitet.

  16. 116.

    Zitat: "Fitnessstudios und Kneipen dürfen öffnen - keine Obergrenze mehr bei Demonstrationen ..."
    Ich plane eine Demonstration in meiner Kneipe...:-))

  17. 115.

    Lothar Müßle, Berlin, Donnerstag, 28.05.2020 | 19:13 Uhr:
    "Jetzt noch Benzinpreis auf mind. € 5,00 raufsetzen und die Preise für Wurst- und Fleischwaren um 250% erhöhen."

    Wo haben Sie denn das her? Bitte Quelle benennen!

    Lothar Müßle, Berlin, Donnerstag, 28.05.2020 | 19:13 Uhr:
    "Hoffentlich wachen die Berliner bald (spätestens zur nächsten Wahl) auf ..."

    Wir sind doch schon längst aufgewacht und sehen, dass Sie UNSINN schreiben!

    Lothar Müßle, Berlin, Donnerstag, 28.05.2020 | 19:13 Uhr:
    "Soviel Abgehoben- und Weltfremdheit sucht man überall vergeblich. Nur in Berlin wird man fündig."

    Soviel Weltfremdheit sucht man überall vergeblich. Nur bei diesem "Lothar Müßle" wird man fündig.

  18. 113.

    hajo, Berlin, Donnerstag, 28.05.2020 | 19:02 Uhr:
    "Antwort auf [H.] vom 28.05.2020 um 18:43
    Ich bin Nichtraucher. Aber lasst den Rauchern ihr Laster. Es zwingt Sie keiner in eine Raucherkneipe zu gehen."

    Es ist wie bei allen belästigenden Hobbies: Jeder darf es tun, solange er andere damit nicht belästigt! Es muss auch für Nichtraucher möglich sein, in eine Kneipe zu gehen, ohne durch Rauch belästigt zu werden. (Man könnte ja den Rauchern Gasmasken überstülpen, unter denen die mit Rauch vollgepumpt werden. ;-) )

    Und, was sagen Sie zu lauter Musik vom Nachbarn? Vermutlich: Es zwingt Sie keiner, zuhause zu bleiben.

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