Coronakrise - Berlin führt neue Quarantäne-Regeln für Einreisende ein

Do 18.06.20 | 18:47 Uhr
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Polizisten weisen am Flughafen Schönefeld Einreisenden den Weg. Quelle: imago images
Bild: imago images

In Berlin gelten neue Quarantäne-Regeln für Menschen, die aus internationalen Risikogebieten einreisen. Die entsprechende bundesweite Verordnung sei in Landesrecht umgesetzt worden, sagte Innensenator Andreas Geisel (SPD) am Dienstag nach der Sitzung des Senats.

Quarantäne-Umgehung mit Negativtest möglich

Menschen, die aus Risikogebieten außerhalb der Europäischen Union einreisen, müssen in eine 14-tägige Quarantäne. Die Quarantäne betrifft alle einreisenden Personen aus sogenannten Drittstaaten, die auf dieser Liste des Robert-Koch-Instituts [rki.de] stehen. Aktuell ist eine solche Quarantäne wegen hoher Corona-Infektionszahlen auch für Einreisende aus dem EU-Mitgliedsland Schweden vorgeschrieben.

Laut Geisel ist es aber möglich, sich mit einem negativen Coronatest vorzeitig aus der Quarantäne zu befreien. Nach Auskunft der Gesundheitsverwaltung ist hierfür ein ärztliches Zeugnis und ein aktueller Laborbefund in deutscher oder englischer Sprache notwendig, aus dem hervorgeht, dass keine Anhaltspunkte für eine Corona-Infektion vorliegen. Der Test darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise nach Deutschland in einem EU-Staat oder einem sonstigen durch das Robert Koch-Institut hier veröffentlichten Staat [rki.de] durchgeführt worden sein.

Diese neue Regelung berücksichtige auch die Vorgaben der jüngsten Gerichtsentscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts, erklärte am Donnerstag ein Sprecher der Senatsgesundheitsverwaltung auf rbb|24-Nachfrage. Das Gericht hatte am 10. Juni entschieden, dass pauschale Quarantänereglungen für Einreisen aus Drittstaaten ohne Angabe von Gründen nicht zulässig seien.

KORREKTURHINWEIS: In der ersten Version dieses Berichts waren auch die europäischen Drittstaaten Großbritannien, Schweiz, Island und Norwegen als Staaten genannt worden, die von der Quarantäneverordnung betroffen seien. Diese Angaben hat die Senatsinnenverwaltung inzwischen korrigiert und zurückgenommen.

37 Kommentare

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  1. 37.

    Mir stellt sich die Frage, gilt die Quarantäne auch, wenn ein in Schweden lebender Deutscher nach Deutschland einreisen möchte, der schon Chorona hatte und dies auch durch einen Antikörpertest belegen kann.

  2. 36.

    Genau derselben Ansicht bin ich auch, diese hohen Infektionszahlen sind hauptsächlich in den Ballungszentren Stockholm und Göteborg zu verzeichnen. In den ländlichen Gebieten die für die Urlauber zum größten Teil viel interessanter und attraktiver sind ist die Infektionszahl viel geringer schon allein weil Schweden viel dünner besiedelt ist eine pauschale Quarantäneregelung für Schwedenurlauber ist daher absoluter Unsinn!!!!!!!!!!!!!!!!!!

  3. 35.

    Die (fast) komplette undifferenzierte Einstufung sämtlicher Nicht-EU-Länder als Risikogebiet ist ein sehr schlechter Witz.

  4. 34.

    Danke an den RBB für die zusätzliche Info mit dem negativen Test (wann der erfolgen darf etc).
    Für mich ist das auch ales viel Willkür. Mich persönlich trifft es wegen Schweden.
    Ja, das RKI hat Schweden auf der Liste weil über 50 Infektionen pro 100.00 Einwohner. Wenn man aber genau hinschaut, dann betrifft es aber nur Stockholm. Das heißt die Urlaubsregionen hauptsächlich im Süden haben gar nicht so hohe Zahlen.
    In Deutschlad darf ich ja auch überall Urlaub machen obwohl es Landkreise mit zu hohen Zahlen gibt

  5. 33.

    Es ist nur interessant, wie unterschiedlich die Gesundheitsämter in Berlin das auslegen. Ich kenne jemanden aus Berlin, da hat das jetzt genauso geklappt, Einreise, Meldung und keine Quarantäne bei Nachweis eines negativen Covid19Test. So wie es in der VO steht. Ich habe mit dem Gesundheitsamt in meinem Bezirk telefoniert, weil wir nach schweden wollen, die akzeptieren einen negativen Test nicht, da die Inkunationszeit ja 10 bis 14Tage sind. Ich müsste in jedem Fall in Quarantäne.Es kommt also auf den Bezirk an,in dem ich wohne? Das kann doch nicht sein, die VO ist doch auch für die Gesundheitsämter bindend? Es darf doch keine Wilkürentscheidung sein, wenn etwas gesetzlich festgelegt ist?

  6. 32.

    Weise Entscheidung: Dominica oder Grenada seit Wochen ohne Infektionen ist per se Hochrisikogebiet! Offenbar unterscheiden sich geografische Kenntnisse von Trump zu Finnland wenig von denen, die hier in Deutschland „verordnen“. Von rund 200 Ländern haben leider rund 190 weniger Infektionensfälle als Deutschland. Werde ich gezwungen, den Urlaubsbeutel an der Müritz abzugeben?

  7. 31.

    Alle Einreisende die nach Deutschland einreisen und aus einem Risikogebiet, Liste ist auf der Seite vom RKI zu finden, kommen, müssen für 14 Tage in Quarantäne. Ausgenommen sind EU-Länder und schengenassozierte Länder, siehe RKI. Schweden ist im Moment ein Ausmahme Land, dies ist ein EU-Land aber trotzdem als Risikoland eingestuft, da dort in letzter Zeit viele Neuinfizierte sind. Die Liste der Risikogebiete wird durch die RKI ständig aktualisiert. Also regelmäßig mal reinschauen.

    Die Quarantäne kann unterbunden werden, indem man entweder 48 h vor Einreise oder 48 h nach Einreise ein PCR -Test durchführen lässt. Natürlich muss dieser negativ ausfallen. Zur Unterbindung der Quarantäne, muss das Testergebnis/ ärztliches Attest in deutsch oder englisch unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt vorgelegt werden. Der Test muss verifiziert sein und ein anerkannter Iso-Test sein. Genaure Infos siehe hier: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Tests.html

  8. 30.

    Sie haben wohl geschlafen? Warum wird man wohl in Quarantäne 14 Tage lange "beobachtet"? Ein Test ist eine Momentaufnahme und.. Ach, lesen Sie einfach, was die letzten Monate u.a. der RBB ständing und wiederholend erklärt.

  9. 29.

    Der Test wird erst ein paar Tage nach der Infektion positiv. Richtig wäre also eine kurze Quarantäne von vier oder fünf Tagen und dann ein Test.

  10. 28.

    Müssen die Brandenburgr in der Quarantäne,wenn sie nach schweden reisen möchten ???

  11. 27.

    Solch einen Blödsinn habe ich lange nicht mehr gelesen.
    Richtig wäre das jeder bei der Einreise in Deutschland getestet wird und nur Positive in Quarantäne gehen müssten und das die Krankenkasse für den Verdienstausfall aufkommt.

  12. 26.

    Vielen Dank für die Nachfrage bei der Senatsverwaltung hinsichtlich der Veranbarkeit mit dem Urteil letzte Woche. Dann scheint es ja doch möglich zu sein mit der Quarantäne Pflicht für Einreisende.
    Es wäre trotzdem schön wenn noch Infos bzgl. der Möglichkeit des negativen Tests folgen könnten. Wo und wann kann man den machen? Ist damit gemeint, dass man den nach der Einreise hier in Berlin macht oder muss/darf/soll man den vorher in dem anderen Land machen?

  13. 25.

    Bitte auch weitere Infos im Bezug auf den Negativtest, der als Ausschluss der Qurantäneauflage herangezogen werden kann. Kann bzw. soll dieser bereits im Abflugsland durchgeführt werden und wenn ja, wie alt darf dieser dann sein (14 Tage oder nur wenige Tage)? Falls dieser positiv ausfällt und die/der Einreisende jedoch bereits die Infektion überwunden hat, kann man dann auch durch einen Antikörperbefund eine Qurantäneverordnung vermeiden/umgehen? Oder wird grundsätzlich nur die in Deutschland durchgeführte Testung akzeptiert? Und wenn ja, wie lange dauert es, bis ein Resultat vorliegt? Wird die/der Einreisende gleich bei Ankunft am Flughafen getestet?

    Vielen Dank für Ihre Bemühungen!

  14. 24.

    Und die Arbeitgeber leisten i. Ü. nur eine Vorauszahlung und können sich die Lohnfortzahlung aufgrund einer veranlassten Qurantäneverordnung vom Gesundheitsamt erstatten lassen.

  15. 23.

    Genau! Regeln ändern sich jeden Tag und verursachen nur Irritationen. Kein Wunder, wenn die Akzeptanz bzgl. der Einschränkungen und Regelungen so massiv abnimmt, obwohl diese anderseits so wichtig wäre.

  16. 22.

    Ich bin nicht dafür, dass jeder Einreisende/Rückkehrer aus Drittstaaten pauschal in Qurantäne gehen sollte. Wie wir ja mittlerweile wissen, sind 81 % der Infizierten in Deutschland asymtomatisch und die Dunkelziffer in Deutschland und auch den EU Staaten sehr viel höher und lässt sich nur mit regelmäßigen und umfangreichen Testungen darstellen, die in jedem Land anders gehandhabt werden. Jeder um uns herum könnte infiziert sein. Wo ziehen wir hier also eine Grenze ohne die Infizierten wie Aussätzige zu behandeln und zu degradieren? Ich bin eher dafür bei Ankunft am Flughafen einen Test durchzuführen und Fieber zu messen und die Auflage zu erteilen, 14 Tage im nahen Umgang mit anderen Personen in Räumen und falls die Abstandsregelung nicht eingehalten werden kann, eine Maske zu tragen, Hygieneregelung besonders zu beachten und bei Symptomen sofort das Gesundheitsamt/Hausarzt zu kontaktieren. Evtl. auch ein Test im Abflugsland vor Abflug u. wenn der positiv auch ein Antikörpertest.

  17. 21.

    Ich habe weiter unten die Verordnung zitiert. Einfach mal selbst nachlesen. Und dann die Staatenliste beim RKI betrachten. Alles ganz eindeutig.

    Wenn die Senatsverwaltung das nicht kann ist das schon traurig.

  18. 20.

    Und was ist mit denjenigen, die von einer Dienstreise kommen? Da geht es sehr wohl auf Kosten des Arbeitgebers.

  19. 19.

    Liebe Userinnen und User,
    uns erreichen viele Kommentare zu den genannten Risikogebieten und der Quarantäne-Verordnung. Wir befinden uns in der Recherche und informieren Sie so bald als möglich über den aktuellen Stand.

  20. 18.

    Das wird kontrolliert.

    Wer einen Festnetz hat, kann sich über tägliche Kontrollanrufe von den Behörden freuen.

    Und wer kein Festnetz hat, der wird täglich von der Polizei oder vom Ordnungsamt beehrt.

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