Berliner Schüler brauchen Negativ-Test - Rückkehrern aus Risikogebieten drohen unentschuldigte Fehltage

Do 25.06.20 | 16:20 Uhr
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Symbolbild - Drei Kinder spielen vor einem Ferienhaus in Schweden (Bild: imago images/Westend61)
Audio: rbb | 25.06.2020 | Kirsten Buchmann | Bild: imago images/Westend61

Ab in die Türkei, nach Schweden oder in die USA: Einige Berliner Familien sind schon in den Ferien - manche davon auch in Risikogebieten. Kommen sie kurz vor dem Schulstart erst zurück, dürfen ihre Kinder laut Bildungsverwaltung nur mit negativem Corona-Test in die Schule.

Berliner Schülern, die im Urlaub in Risikogebieten waren, drohen unentschuldigte Fehltage. Darauf weist die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie in einem Brief an alle allgemeinbildenden Schulen und Berufsschulen hin. Über das Schreiben, das rbb|24 vorliegt, hatte zuerst der "Tagesspiegel" berichtet.

Demzufolge müssen Schüler, die 14 oder weniger Tage vor dem Schulstart am 10. August aus einem Risikogebiet nach Berlin zurückkehren, in zweiwöchige Quarantäne, wenn sie keinen negativen Corona-Test vorweisen. Diese Quarantäne gelte bei laufender Schule als unentschuldigtes Fehlen. Welche Länder als Risikogebiet gelten, geht aus dieser Liste des Robert Koch-Insituts hervor [rki.de].

Rückkehr spätestens 14 Tage vor Schulbeginn

Der Rundbrief wurde am letzten Schultag verschickt. Die darin mitgeilte Regelung soll mit der neuen Sars‐Cov‐2‐Infektionsschutzverordnung des Senats [berlin.de] am 27. Juni in Kraft treten. Bis dahin werden die bereits geltenden Quarantäneregelungen beibehalten.

Die Senatsbildungsverwaltung empfiehlt dem Rundbrief zufolge den Familien, "spätestens 14 Tage vor Unterrichtsbeginn von einer Ferienreise mit auch nur zeitweisem Aufenthalt in einem Risikogebiet zurückzukehren". Die notwendige Qurantäne würde dann nämlich noch in die Ferienzeit fallen.

Tests in zahlreichen Urlaubsländern und in Berlin möglich

Wer später aus einem Risikogebiet nach Berlin zurückkehrt, muss einen Negativ-Test vorlegen, der laut Rundbrief höchstens 48 Stunden vor der Rückkehr nach Deutschland gemacht worden sein muss. Er sei in deutscher oder englischer Sprache vorzulegen. Wer also nach dem 26. Juli mit schulpflichtigen Kindern aus beispielsweise Schweden kommt, muss noch in Schweden einen Corona-Test machen lassen und diesen der Schule vorlegen. Aus welchen Ländern Tests akzeptiert werden, geht aus dieser Liste des Robert Koch-Instituts hervor. [rki.de] Es ist außerdem möglich, sich nach der Rückkehr und vor Schulbeginn in Berlin testen zu lassen.

Wer keinen Negativ-Test vorlegen könne, fehle an den betroffenen Tagen "unwiderruflich unentschuldigt", heißt es in dem Rundbrief weiter. "Ist bei Unterrichtsbeginn die Quarantänezeit noch nicht abgelaufen und kann kein ärztliches Zeugnis vorgelegt werden, gilt das Fehlen im Unterricht als unentschuldigt."

Dass der Brief der Senatsbildungsverwaltung erst am letzten Schultag versandt wurde, stößt auf Kritik. "Das hätte man den Eltern früher sagen können", zitiert der "Tagesspiegel" Landeselternsprecher Norman Heise.

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67 Kommentare

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  1. 67.

    Damit bin ich ganz auf Ihrer Seite, genau wie mit #16, aber bei #15 Abs.1 haben Sie schon Ihren Emotionen freien Lauf gelassen.
    Das finde ich auch normal, geht mir nicht anders!
    Mein Kommentar bezog sich auch nicht ausschließlich auf Sie sondern auch auf die Schadenfreude/Vorwürfe so vieler wie "selbst Schuld" usw

  2. 66.

    Vielleicht wären Tests eine Möglichkeit,wobei Prävention mit Abstand halten wohl besser wäre:
    "Schulöffnungen:
    Lehrerverband fordert wöchentliche Corona-Tests für Lehrkräfte
    Nach den Sommerferien sollen viele Schulen wieder zum Regelbetrieb zurückkehren. Verbände und Politikerinnen loten die Bedingungen dafür aus.
    https://www.zeit.de/politik/2020-06/schuloeffnungen-coronavirus-lockerungen-schule-unterricht-homeschooling"

  3. 65.

    Ganz interessant dazu noch dieser Artikel vom RBB
    https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2020/06/berlin-brandenburg-flughafen-tegel-schoenefeld-urlaub-reisen-quarantaene-corona-faq-txl-sfx.html

    Im Prinzip müsste es die Fährgesellschaft ja auch so machen und diese Ankunftskarte sich ausfüllen lassen und den Gesundheitsämetern schicken.
    Vielleicht kann RBB da mal recherchieren.
    Ob allerdings das Gesundheitsamt die Manpower hat am Ende der Ferien "alle" Quarantänepflichtigen zu kontrollieren, halte ich doch für etwas fraglich ;-)

  4. 64.

    Wir 'können' froh sein, dass unsere Behörden nicht den Anschein erwecken, so vernetzt zu sein, wie uns das in anderen Bereichen bereits vor Augen geführt wird.
    Es müssen nur die richtigen Quellen angezapft werden.
    Und: Mit der Begründung einer Notwendigkeit und der Überzeugung der maßgebenden Stellen kann sich morgen schon als richtig erweisen, was heute noch falsch und unvorstellbar erscheint.

  5. 63.

    Ja genau das habe ich mich auch gefragt....wer kontrolliert das? Auf Eigenverantwortung zu plädieren das klappt hier wohl in Berlin ganz und gar nicht...also lieber Senat wie wird das kontrolliert?

  6. 62.

    So ein Blödsinn was Sie da schreiben. Wenn Sie einen selbstverschuldeten Unfall im Haushalt oder im freizeitsport haben müssen Sie die krankheitskosten auch nicht tragen und das ist auch gut so.

  7. 61.

    Ja, warten wir einfach mal ab, wie der Umgang mit vermeintlichen und wirklichen Risikogebieten zukünftig geregelt wird.
    Ich werde mich nicht zu früh freuen, der Umgang mit Risikogebieten wird vermutlich weiterhin geregelt werden.
    Zu hoffen ist auf eine Einführung einer Hotspot-Regelung.
    Es ist nicht nachvollziehbar, ein ganzes(!) Land mit ca. 1/8 der Bevölkerung Deutschlands, aber der dreifachen Fläche zum Risikogebiet zu erklären. Man kann sich über fremde Verhältnisse selbst informieren und Eigenerkenntnis gewinnen, oder glauben, was einem erzählt wird. Viele Fragen in ihren Beiträgen sind berechtigt, aber ich kann Ihnen diese nicht beantworten.

  8. 60.


    Diese Frage habe ich im Kommentar Nr.6 auch schon gestellt allerdings hinsichtlich aller Urlaubsrückkehrer aus Hotspots im In- und Ausland. Muss doch keiner angeben,wo er im Urlaub war.
    "Von wem wird denn wann und wie kontrolliert, welchem Ferienaufenthalt die Familien zurückkommen?"

  9. 59.

    Das mit der Quarantäne ist für alle Standard. Neu am Artikel war nur, dass die dadurch verursachten Fehltage in der Schule als unentschuldigt gelten sollen. Da das für Kitakinder nicht relevant ist, bedarf es auch keiner gesonderten Info für Eltern von Kitakindern.
    Grüße und einen schönen Tag

  10. 58.

    Wie verhält es sich denn bei den Urlaubsrückkehrern aus Hochrisikogebieten gem. RKI wie der Türkei, Syrien, nordafrikanische Küste, Iran, Irak, etc.
    Derzeit gehen die SGB II Leistungsempfänger mit Migrationshintergrund wieder zu Tausenden in die Ortsabwesenheiten, die teilweise bis zu 6 Wochen dauern. I.d.R. fährt die gesamte Familie, also auch die schulpflichtigen Kinder. Die Bürger müssen uns weder sagen wohin sie fahren, noch sonstige Angaben machen.
    Es würde mich doch sehr überraschen, wenn diese Personen die entsprechenden Tests bei der Rückkehr vorlegen. Und dabei geht es ja nicht nur um die Kinder in der Schule nach den Sommerferien, sondern auch um den Rest der Familie.

    Und bevor jetzt die üblichen SGB II Basher daherkommen; Ja, wir haben viele ehem. Flüchtlinge, die in den Ländern Urlaub machen aus denen sie geflüchtet sind. Diese Sachverhalte sind ja seit mehreren Jahren bekannt.

  11. 57.

    Die aktuelle Fassung der Verordnung (SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung – SARS-CoV-2-EindmaßnV) ist ja "nur" bis 26.6.20 gültig.
    http://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=CoronaVV+BE+6.+Teil&psml=bsbeprod.psml&max=true
    Wird die einfach verlängert und gibt es wieder einen neuen Gesetzestext den man verstehen muss?
    Und hier schrieb jemand außer Kraft ab 4.7.? Quelle?

  12. 56.

    Lieber Lothar,
    die Eltern auf dem Spielplatz waren evtl. ihrer Zeit voraus,was die Kontaktbeschränkungen betrifft, die Abstands- und Hygieneregeln gelten aber unvermindert weiter. Ich habe das Gefühl,dass seit Beginn mit den vielen Lockerungen immer mehr Menschen es zu locker nehmen. Bleiben Sie gesund. :-)
    Kontaktbeschränkungen
    Erlaubt: Mit der neuen Verordnung fallen die Kontaktbeschränkungen ab 27. Juni weg. Dann dürfen sich wieder beliebig viele Personen treffen, die in verschiedenen Haushalten leben können. Bisher durften sich zwei Haushalte oder bis zu fünf Personen aus unterschiedlichen Haushalten gemeinsam im öffentlichen Raum aufhalten.
    Empfehlung: Damit wird die bisher geltende Pflicht, die Kontakte auf "ein absolutes Minimum" zu reduzieren, laut Senat zu einer Empfehlung. Die Abstandsregel von 1,5-Meter soll aber weiter gelten. Auch physische, soziale Kontakte sollten weiterhin auf ein absolutes Minimum reduziert werden.

  13. 55.

    Ich klugscheißere mal gerade - die Fallzahlen sind bei Kindern überproportional angestiegen seit Wiedereröffnung von Schulen und Kitas.

    Grüße an Lothar ;-)

  14. 54.

    Danke für die ausführlichen Hinweise! Das "und" haben wir zum "oder" korrigiert. Die Frage, wie einfach oder schwer es ist, in einem Risikogebiet wie z.B. Schweden an einen Test zu kommen, ist nochmal eine andere Frage - aber eine sehr spannende, die Sie aufwerfen!

  15. 52.

    Ich bin dafür. Ich habe auch 2 schulpflichtige Kinder und fahre auch nicht in ein Risikogebiet, das muss ja echt zur Zeit nicht sein. Und wenn man es macht dann hat man auch in die Quarantäne zu gehen. Ich frage mich nur wer das kontrolliert? Von alleine werden sie das nicht machen.

  16. 51.

    danke.
    Ich werde das Glück nicht herausfordern und versuche mich zu informieren. So richtig verstehe ich den Sinn von dem ärztliches Zeugnis nicht. Was soll der Arzt machen? Mich fragen ob ich gesund bin und schreibt das dann auf einen Zettel mit seiner Unterschrift?
    Naja, da werden sich schon die richtigen Leute Gedanken drüber gemacht. Allerdings verstehe ich die Informationspolitik nicht so richtig.

  17. 49.

    Das es keine Mundschutzpflicht gibt auf Spielplätzen, ist mir nicht bekannt gewesen. Habe aber auch schon vereinzelt sogar Kinder mit Mundschutz spielen sehen. Zudem schrieb ich von einer Geburtstagsfeier und was mir dabei besonders auffiel. Nun, jetzt weiß ich’s. Also auf Spielplätzen dürfen Eltern dicht zusammen auf einer Bank sitzen und sich dabei angeregt unterhalten. Danke für diesen Hinweis. Und ja, meine Formulierung zu dieser Beobachtung ist nicht sorgfältig gewählt gewesen.

  18. 48.

    Gilt das auch für Kitakinder?? Wenn nein, warum nicht?

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