S- und Regionalbahnen - Kontrollen ja, Bußgelder nein: Wie die Bundespolizei Verstöße gegen die Maskenpflicht ahndet

Do 25.06.20 | 11:00 Uhr
  54
Streife mit Bundespolizisten in einem Bahnhof (Quelle: imago images/Ralph Peters)
Audio: Inforadio | 25.06.2020 | Anke Michel | Bild: imago images/Ralph Peters

Maskenverweigerern droht ab Samstag in Berliner Bussen und Bahnen ein Bußgeld in Höhe von 50 bis 500 Euro. Unklar bleibt jedoch, wer für die Umsetzung der Verordnung zuständig ist.

Ab Samstag können Maskenverweigerer in Berliner Bussen und Bahnen mit einem Bußgeld belangt werden. Allerdings ist noch die Frage offen, wer die Verordnung in Regionalbahnen und S-Bahnen umsetzen wird. Denn S- und Regionalbahnen fallen in den Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei.

Wie eine Sprecherin der Bundespolizei rbb|24 am Donnerstag sagte, kann die Bundespolizei keine Bußgelder für Maskenverweigerer verhängen. Grundsätzlich verfolge die Bundespolizei Verstöße gegen die Maskenpflicht. "Wir sind aber nicht die zuständige Behörde im Sinne der Verordnungen." Die Bundespolizei könne aber Personalien der Fahrgäste, die gegen die Verordnung verstoßen, an die zuständigen Behörden, in diesem Fall die Gesundheitsämter, weiterleiten.

Der Senat hatte am Dienstag ein Bußgeld in Höhe von 50 bis 500 Euro für Verstöße gegen die Maskenpflicht beschlossen.

Polizei kann nicht flächendeckend kontrollieren

Die Pläne des Senats sehen vor, dass die Polizei kontrolliert, ob Menschen in Bussen und Bahnen Masken tragen. Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) erklärte dazu: "Wir setzen Polizei nicht dauerhaft und flächendeckend dazu ein, die Maskenpflicht zu kontrollieren. So wie in anderen Bereichen auch. Wir setzen Schwerpunkte, wie zum Beispiel jetzt bei Gastronomie, bald im ÖPNV."

Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) erklärte, die Polizei werde unterstützen und gegen Verstöße vorgehen, eine flächendeckende Kontrolle sei aber nicht möglich.

Bußgelder nicht nur im ÖPNV

Der Berliner Senat hat mit der Verordnung nicht nur die Fahrgäste in Bussen und Bahnen im Blick. Die Bußgelder drohen an allen Orten, an denen Maskenpflicht gilt - beispielsweise auch im Einzelhandel, in Flughäfen oder Bahnhöfen. Ausnahmen gelten für Kinder unter sechs Jahren und Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Behinderung.

Die 500 Euro Bußgeld werden laut Müller nur bei "dauerhafter Renitenz" verhängt, also wenn jemand mehrfach ohne Maske erwischt wird.

Was Sie jetzt wissen müssen

54 Kommentare

Wir schließen die Kommentarfunktion, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt. Bei älteren Beiträgen wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen.

  1. 54.

    es gibt auch Menschen die aus Gesundheitlichen Gründen oder Behinderung keine Maske Tragen können das wird immer wieder vergessen.MfG Thomas Pillusch

  2. 53.

    Ausserdem wo steht aus welchem Material diese Masken gefertigt sein sollen. Reicht auch Spitze, Tüll, Organza oder ganz dünne Seide? Was ist wenn ein Loch drin ist?
    Auf der Strasse ist doch zu beobachten das die Masken nach dem Absetzen in irgendeiner Tasche verschwinden oder und am Handgelek getragen werden und dann bei Bedarf wieder benutzt werden.
    Vielleicht sollte man einen kleinen Ventilator benutzen wenn man die Maske länger aufbehalten muss.

  3. 51.

    Ich finde die Strafen gerecht die Einhaltung der Maskempflicht hat auch was mit Solidarität den anderen Mitmenschen gegenüber was zu tun.
    Hochachtungsvoll Stoll Karl-Heinz

  4. 50.

    Wie sind Sie denn drauf? Verlangen Rücksicht und nehmen selbst keine!
    Der Herr hat doch nur gefragt, woher er das Attest hat.
    Im Übrigen brauchen kranke oder behinderte Menschen kein Mitleid, im allerhöchsten Fall vielleicht Mitgefühl, aber niemals Mitleid! Da Sie selbst anscheinend nicht betroffen sind, können Sie das Leid auch gar nicht nachempfinden!

  5. 49.

    Wie sind Sie denn drauf? Verlangen Rücksicht und nehmen selbst keine!
    Der Herr hat doch nur gefragt, woher er das Attest hat.
    Im Übrigen brauchen kranke oder behinderte Menschen kein Mitleid, im allerhöchsten Fall vielleicht Mitgefühl, aber niemals Mitleid! Da Sie selbst anscheinend nicht betroffen sind, können Sie das Leid auch gar nicht nachempfinden!

  6. 47.

    Weitere Regeln in der Praxis?
    • Die Maske möglichst schon vor dem Verlassen der Wohnung aufzusetzen und diese möglichst erst wieder beim Eintreffen in der eigenen Wohnung abzunehmen.
    • Auch Mund-Nase-Bedeckungen müssen korrekt sitzen und an den Rändern enganliegend getragen werden, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren.
    • Bei Durchfeuchtung muss die Maske gewechselt werden.
    • Die Maske zu keinem Zeitpunkt um den Hals tragen.
    • Die Maske möglichst nicht mit den Händen berühren.
    • Für den Fall, dass die Maske zwischenzeitlich abgesetzt werden muss, sollte eine verpackte Ersatzmaske mitgeführt werden.
    • Die Maske sollte nach dem abschließenden Gebrauch in einem Beutel verschlossen aufbewahrt oder sofort mindestens jedoch am gleichen Tag gewaschen werden, um vor allem Schimmelbildung zu vermeiden.

  7. 46.

    Ja genau darum geht es. Danke das sie es mal näher ansprechen. Nehmt verdammt nochmal Rücksicht genau auf diese Risikogruppen. Ich gehöre auch nicht zur Risikogruppe aber ich nehme trotzdem Rücksicht und ganz ehrlich schwer ist es nicht etwas Abstand zu halten und eine Maske RICHTIG zu tragen. Diese Menschen werden zur Zeit total verdrängt, trauen sich kaum auf die Straße wegen solchen Egoisten... damit muss jetzt Schluss sein.

  8. 45.

    Weitere Regeln Praxis?
    • Die Maske möglichst schon vor dem Verlassen der Wohnung aufzusetzen und diese möglichst erst wieder beim Eintreffen in der eigenen Wohnung abzunehmen.
    • Auch Mund-Nase-Bedeckungen müssen korrekt sitzen und an den Rändern enganliegend getragen werden, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren.
    • Bei Durchfeuchtung muss die Maske gewechselt werden.
    • Die Maske zu keinem Zeitpunkt um den Hals tragen.
    • Die Maske möglichst nicht mit den Händen berühren.
    • Für den Fall, dass die Maske zwischenzeitlich abgesetzt werden muss, sollte eine verpackte Ersatzmaske mitgeführt werden.
    • Die Maske sollte nach dem abschließenden Gebrauch in einem Beutel verschlossen aufbewahrt oder sofort mindestens jedoch am gleichen Tag gewaschen werden, um vor allem Schimmelbildung zu vermeiden.

  9. 44.

    Wie soll die Handhabung und Reinigung der MNB eingehalten werden?
    1. Vor dem Aufsetzten der Mund-Nase-Bedeckung die Hände gründlich mit Seife (20-30 Sekunden) reinigen.
    2. Vor dem Absetzen der Mund-Nase-Bedeckung die Hände gründlich mit Seife (20-30 Sekunden) reinigen.
    3. Nach dem Absetzen, keine Oberflächen mit den Händen berühren, Hände gründlich mit Seife (20-30 Sekunden) reinigen.

  10. 43.

    Laut BfArM gilt folgendes zu den „Community-Masken“:
    Sie dürfen nicht als Medizinprodukte oder Gegenstände persönlicher Schutzausrüstung in Verkehr gebracht und nicht mit entsprechenden Leistungen oder Schutzwirkungen ausgelobt werden.
    Träger der beschriebenen „Community-Masken“ können sich nicht darauf verlassen, dass diese sie oder andere vor einer Übertragung von SARS-CoV-2 schützen, da für diese Masken keine entsprechende Schutzwirkung nachgewiesen wurde."
    Die offiziellen Stellen reden aber immer von Fremdschutz was aber gar nicht ausgelobt werden darf. Da passt doch was nicht?

  11. 42.

    Die 500 Euro Bußgeld werden laut dem Regierenden Bürgermeister bei "dauerhafter Renitenz" verhängt, also wenn jemand mehrfach ohne Maske erwischt wird.

  12. 41.

    Ich verstehe "von 50 bis 500 Euro" nicht!

    gar keine Maske 500,- ?
    Intellektuellentuch 50,?

  13. 40.

    nö wieso? wird doch eh nicht passieren. und kein b... 'tschuldigung, polizist natürlich, wird mir die daten abnehmen und ans ordnungsamt petzen, bloß weil ich mal kurz was trinke (das kann man ja wohl nciht verbieten, dann gibt es randale!) oder mir den schweiß wegwische.
    dass immer alle denken die polizei hätte nix besseres zu tun, als fußdackel für den senat zu spielen...

  14. 39.

    Da gebe ich Ihnen recht. Der Herr sollte sich mal informieren was seine MERKMALE bedeuten. Für die Maskenunfähigkeit gibt es kein Merkmal. Aber wenn ich den Ursorungskommentar lese habe ich eher den Eindruck man muss einfach mal einen mitleidheischenden Kommentar ablassen.

  15. 38.

    Das Wort "Rücksicht" findet sich offenbar nicht in Ihrem Wortschatz. Wie schade.

  16. 37.

    Es war extrem lustig, bei all den tapferen Ignoranten und Verweigerern in den letzten beiden Tagen zu beobachten, wie schnell die Masken übergezogen wurden, wenn Polizei nur von weitem zu sehen war!

  17. 36.

    Aber so ist dann das Geschrei groß, wenn Sie erwischt werden und Buße tun müssen.

Das könnte Sie auch interessieren