S- und Regionalbahnen - Kontrollen ja, Bußgelder nein: Wie die Bundespolizei Verstöße gegen die Maskenpflicht ahndet

Do 25.06.20 | 11:00 Uhr
  54
Streife mit Bundespolizisten in einem Bahnhof (Quelle: imago images/Ralph Peters)
Audio: Inforadio | 25.06.2020 | Anke Michel | Bild: imago images/Ralph Peters

Maskenverweigerern droht ab Samstag in Berliner Bussen und Bahnen ein Bußgeld in Höhe von 50 bis 500 Euro. Unklar bleibt jedoch, wer für die Umsetzung der Verordnung zuständig ist.

Ab Samstag können Maskenverweigerer in Berliner Bussen und Bahnen mit einem Bußgeld belangt werden. Allerdings ist noch die Frage offen, wer die Verordnung in Regionalbahnen und S-Bahnen umsetzen wird. Denn S- und Regionalbahnen fallen in den Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei.

Wie eine Sprecherin der Bundespolizei rbb|24 am Donnerstag sagte, kann die Bundespolizei keine Bußgelder für Maskenverweigerer verhängen. Grundsätzlich verfolge die Bundespolizei Verstöße gegen die Maskenpflicht. "Wir sind aber nicht die zuständige Behörde im Sinne der Verordnungen." Die Bundespolizei könne aber Personalien der Fahrgäste, die gegen die Verordnung verstoßen, an die zuständigen Behörden, in diesem Fall die Gesundheitsämter, weiterleiten.

Der Senat hatte am Dienstag ein Bußgeld in Höhe von 50 bis 500 Euro für Verstöße gegen die Maskenpflicht beschlossen.

Polizei kann nicht flächendeckend kontrollieren

Die Pläne des Senats sehen vor, dass die Polizei kontrolliert, ob Menschen in Bussen und Bahnen Masken tragen. Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) erklärte dazu: "Wir setzen Polizei nicht dauerhaft und flächendeckend dazu ein, die Maskenpflicht zu kontrollieren. So wie in anderen Bereichen auch. Wir setzen Schwerpunkte, wie zum Beispiel jetzt bei Gastronomie, bald im ÖPNV."

Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) erklärte, die Polizei werde unterstützen und gegen Verstöße vorgehen, eine flächendeckende Kontrolle sei aber nicht möglich.

Bußgelder nicht nur im ÖPNV

Der Berliner Senat hat mit der Verordnung nicht nur die Fahrgäste in Bussen und Bahnen im Blick. Die Bußgelder drohen an allen Orten, an denen Maskenpflicht gilt - beispielsweise auch im Einzelhandel, in Flughäfen oder Bahnhöfen. Ausnahmen gelten für Kinder unter sechs Jahren und Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Behinderung.

Die 500 Euro Bußgeld werden laut Müller nur bei "dauerhafter Renitenz" verhängt, also wenn jemand mehrfach ohne Maske erwischt wird.

Was Sie jetzt wissen müssen

54 Kommentare

Wir schließen die Kommentarfunktion, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt. Bei älteren Beiträgen wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen.

  1. 54.

    es gibt auch Menschen die aus Gesundheitlichen Gründen oder Behinderung keine Maske Tragen können das wird immer wieder vergessen.MfG Thomas Pillusch

  2. 53.

    Ausserdem wo steht aus welchem Material diese Masken gefertigt sein sollen. Reicht auch Spitze, Tüll, Organza oder ganz dünne Seide? Was ist wenn ein Loch drin ist?
    Auf der Strasse ist doch zu beobachten das die Masken nach dem Absetzen in irgendeiner Tasche verschwinden oder und am Handgelek getragen werden und dann bei Bedarf wieder benutzt werden.
    Vielleicht sollte man einen kleinen Ventilator benutzen wenn man die Maske länger aufbehalten muss.

  3. 51.

    Ich finde die Strafen gerecht die Einhaltung der Maskempflicht hat auch was mit Solidarität den anderen Mitmenschen gegenüber was zu tun.
    Hochachtungsvoll Stoll Karl-Heinz

  4. 50.

    Wie sind Sie denn drauf? Verlangen Rücksicht und nehmen selbst keine!
    Der Herr hat doch nur gefragt, woher er das Attest hat.
    Im Übrigen brauchen kranke oder behinderte Menschen kein Mitleid, im allerhöchsten Fall vielleicht Mitgefühl, aber niemals Mitleid! Da Sie selbst anscheinend nicht betroffen sind, können Sie das Leid auch gar nicht nachempfinden!

  5. 49.

    Wie sind Sie denn drauf? Verlangen Rücksicht und nehmen selbst keine!
    Der Herr hat doch nur gefragt, woher er das Attest hat.
    Im Übrigen brauchen kranke oder behinderte Menschen kein Mitleid, im allerhöchsten Fall vielleicht Mitgefühl, aber niemals Mitleid! Da Sie selbst anscheinend nicht betroffen sind, können Sie das Leid auch gar nicht nachempfinden!

  6. 47.

    Weitere Regeln in der Praxis?
    • Die Maske möglichst schon vor dem Verlassen der Wohnung aufzusetzen und diese möglichst erst wieder beim Eintreffen in der eigenen Wohnung abzunehmen.
    • Auch Mund-Nase-Bedeckungen müssen korrekt sitzen und an den Rändern enganliegend getragen werden, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren.
    • Bei Durchfeuchtung muss die Maske gewechselt werden.
    • Die Maske zu keinem Zeitpunkt um den Hals tragen.
    • Die Maske möglichst nicht mit den Händen berühren.
    • Für den Fall, dass die Maske zwischenzeitlich abgesetzt werden muss, sollte eine verpackte Ersatzmaske mitgeführt werden.
    • Die Maske sollte nach dem abschließenden Gebrauch in einem Beutel verschlossen aufbewahrt oder sofort mindestens jedoch am gleichen Tag gewaschen werden, um vor allem Schimmelbildung zu vermeiden.

  7. 46.

    Ja genau darum geht es. Danke das sie es mal näher ansprechen. Nehmt verdammt nochmal Rücksicht genau auf diese Risikogruppen. Ich gehöre auch nicht zur Risikogruppe aber ich nehme trotzdem Rücksicht und ganz ehrlich schwer ist es nicht etwas Abstand zu halten und eine Maske RICHTIG zu tragen. Diese Menschen werden zur Zeit total verdrängt, trauen sich kaum auf die Straße wegen solchen Egoisten... damit muss jetzt Schluss sein.

  8. 45.

    Weitere Regeln Praxis?
    • Die Maske möglichst schon vor dem Verlassen der Wohnung aufzusetzen und diese möglichst erst wieder beim Eintreffen in der eigenen Wohnung abzunehmen.
    • Auch Mund-Nase-Bedeckungen müssen korrekt sitzen und an den Rändern enganliegend getragen werden, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren.
    • Bei Durchfeuchtung muss die Maske gewechselt werden.
    • Die Maske zu keinem Zeitpunkt um den Hals tragen.
    • Die Maske möglichst nicht mit den Händen berühren.
    • Für den Fall, dass die Maske zwischenzeitlich abgesetzt werden muss, sollte eine verpackte Ersatzmaske mitgeführt werden.
    • Die Maske sollte nach dem abschließenden Gebrauch in einem Beutel verschlossen aufbewahrt oder sofort mindestens jedoch am gleichen Tag gewaschen werden, um vor allem Schimmelbildung zu vermeiden.

  9. 44.

    Wie soll die Handhabung und Reinigung der MNB eingehalten werden?
    1. Vor dem Aufsetzten der Mund-Nase-Bedeckung die Hände gründlich mit Seife (20-30 Sekunden) reinigen.
    2. Vor dem Absetzen der Mund-Nase-Bedeckung die Hände gründlich mit Seife (20-30 Sekunden) reinigen.
    3. Nach dem Absetzen, keine Oberflächen mit den Händen berühren, Hände gründlich mit Seife (20-30 Sekunden) reinigen.

  10. 43.

    Laut BfArM gilt folgendes zu den „Community-Masken“:
    Sie dürfen nicht als Medizinprodukte oder Gegenstände persönlicher Schutzausrüstung in Verkehr gebracht und nicht mit entsprechenden Leistungen oder Schutzwirkungen ausgelobt werden.
    Träger der beschriebenen „Community-Masken“ können sich nicht darauf verlassen, dass diese sie oder andere vor einer Übertragung von SARS-CoV-2 schützen, da für diese Masken keine entsprechende Schutzwirkung nachgewiesen wurde."
    Die offiziellen Stellen reden aber immer von Fremdschutz was aber gar nicht ausgelobt werden darf. Da passt doch was nicht?

  11. 42.

    Die 500 Euro Bußgeld werden laut dem Regierenden Bürgermeister bei "dauerhafter Renitenz" verhängt, also wenn jemand mehrfach ohne Maske erwischt wird.

  12. 41.

    Ich verstehe "von 50 bis 500 Euro" nicht!

    gar keine Maske 500,- ?
    Intellektuellentuch 50,?

  13. 40.

    nö wieso? wird doch eh nicht passieren. und kein b... 'tschuldigung, polizist natürlich, wird mir die daten abnehmen und ans ordnungsamt petzen, bloß weil ich mal kurz was trinke (das kann man ja wohl nciht verbieten, dann gibt es randale!) oder mir den schweiß wegwische.
    dass immer alle denken die polizei hätte nix besseres zu tun, als fußdackel für den senat zu spielen...

  14. 39.

    Da gebe ich Ihnen recht. Der Herr sollte sich mal informieren was seine MERKMALE bedeuten. Für die Maskenunfähigkeit gibt es kein Merkmal. Aber wenn ich den Ursorungskommentar lese habe ich eher den Eindruck man muss einfach mal einen mitleidheischenden Kommentar ablassen.

  15. 38.

    Das Wort "Rücksicht" findet sich offenbar nicht in Ihrem Wortschatz. Wie schade.

  16. 37.

    Es war extrem lustig, bei all den tapferen Ignoranten und Verweigerern in den letzten beiden Tagen zu beobachten, wie schnell die Masken übergezogen wurden, wenn Polizei nur von weitem zu sehen war!

  17. 36.

    Aber so ist dann das Geschrei groß, wenn Sie erwischt werden und Buße tun müssen.

  18. 34.

    lol, also kontrolliert eh keiner?! finde ich ja nett, keine lust in der abartigen hitze in den öffis die maske nichtmal kurz runterzuschieben, das machen doch eh alle schon. hätten u- und s-bahn klima, dann würde das eher funzen, aber so...

  19. 33.

    Hier geht's doch nur ums Geld, die haben alle keinen Bock zu kontrollieren weil die Kohle nicht bei ihnen landet.
    Könnte die BVG die 50 € einstreichen würde die jede bahn 2 mal pro Stop kontrollieren.

  20. 32.

    Ich mag die Maske auch nicht unbedingt tragen aber ich denke da nicht nur an mich sondern auch an meine Mitmenschen ich muss nun mal die Öffis nutzen um auf Arbeit zu kommen aber stimmt schon wer will das kontrollieren nötig wäre es wenn ich einige Menschen so sehe weil ohne oder unter dem Kinn bringt nichts

  21. 31.

    Mit einem GdB von 100 und den Merkzeichen "G" +"B" sind Sie zwar schwerbehindert,diese Feststellung sagt aber nichts über die anerkannten Behinderungen aus. Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können, wenden Sie sich zwecks Beratung an ihren behandelnden Facharzt oder Hausarzt,damit Ihnen ggf. eine Bescheinigung über die Befreiung von der Maskenpflicht ausgestellt wird. Diese sollten Sie dann auch immer mitführen,denn die Maskenpflicht besteht ja nicht nur im ÖPNV und Einzelhandel etc.

  22. 30.

    Wer aus gesundheitlichen Gründen von der sog. Maskenpflicht befreit ist,sollte diese Bescheinigung als Nachweis natürlich auch immer vorzeigen können. Dürfte doch nicht das Problem sein.

  23. 29.

    Ich habe auch kein Corona. Ich bin nicht getestet aber sicher. Haben Sie es sich lesbar auf die Stirn schreiben lassen - vielleicht haben Sie es jetzt.

  24. 28.

    Wohl keine Traute gehabt? Der Bubi sah wohl zu stark aus um ihn mit ruhiger Ansprache auch nur zu reizen. Danach hilft sehr geht der Notwehrparagraph.

  25. 27.

    "Allerdings ist noch die Frage offen, wer die Verordnung in Regionalbahnen und S-Bahnen umsetzen wird." Ja, diese Frage beschäftigt uns wirklich alle, ich kann nachts schon nicht mehr schlafen.....(Ironie, falls es jemand nicht merkt^^).

  26. 26.

    Im Grunde genommen geht es um die Alternative Vorsorge oder Nachsorge.
    Dass die Wohnungstür abgeschlossen wird, wenn jemand geht, dient der Vorsorge. Dass jemand sich lauthals beklagt, wenn jemand unvermittelt und gänzlich ohne Probleme zugegriffen hat, das ist dann die Nachsorge.

    Die Wahrscheinlichkeit eines Einbruchs ist hierzulande tatsächlich sehr gering. Dennoch scheint es wegen Einbrüche, die anderweitig stattfinden, uns zu beruhigen, wenn wir abschließen. Analog gilt die Gesundheitsvorsorge. Es ist gemein vom Virus, dass es sich nicht sichtbar, hörbar, riechbar und empfindsam macht, wenn es naht, sondern die Befallenheit damit erst nach einer Inkubationszeit zutagetritt.

    Die Maske ist unangenehm, auch lästig, doch auch grundsätzlich notwendig zumindest da, wo der Mindestabstand auf keinen Fall eingehalten werden kann. Auf Bahnhöfen sollte allerdings Ermessen gelten, denn von der Frischluftversorgung bestehen erhebliche Unterschiede.

  27. 25.

    @wolfes: Sie sind nicht infiziert? Also Stand heute, 12:14 Uhr. Heute Abend infizieren Sie sich aber unter Umständen und morgen früh oder übermorgen stecken Sie dann meinen Familienangehörigen mit COPD Stufe 4 an, weil Sie ohne Maske niesen oder beim telefonieren laut sprechen. Mein Familienangehöriger liegt dann spätestens in 2 Wochen auf der Intensiv und ringt mit dem Tode. Danke für Ihr Verständnis!

  28. 24.

    Sie können nicht wissen, ob Sie infiziert sind. Sie können auch schon 14 Tage vor evtl. symptomen Überträger sein.

    Seit 3 Monaten fast täglich zu lesen. Aber manchen kann man nicht mehr helfen.

  29. 23.

    Was mich wirklich interessieren würde: Woher wissen sie denn so genau, dass sie sich nicht (inzwischen) infiziert haben?
    Merkt ja nicht jeder. Und so gut wie niemand in der Phase, wo er oder sie hochinfektiös ist.
    Oder hatten sie's schon? Dann hätten sie aber auch gleich "nicht mehr infiziert" schreiben können ...

  30. 22.

    .Warum sollte ich eine Maske tragen?Damit andere Maskenverweigerer Sie nicht Infizieren?„Klingt komisch, ist aber so“

  31. 21.

    Maskenpflicht gibt's in Brandenburg, aber wenn man keine aufhat, zahlt man nix.

  32. 20.

    eine gewisse Gehirninfektion scheint wohl da zu sein, sonst würde es besser funktionieren!!

  33. 19.

    Es sind aber keine Gesetze sondern Verordnungen. Das ist der große Unterschied. Sie können ja weiter gerne den Blockwart spielen.

  34. 18.

    "Ich bin nicht infiziert."
    Das können Sie gar nicht 100%ig wissen, außerdem kann sich das jederzeit ganz schnell ändern. Aber manche Leute wollen offenbar immer eine Extra-Wurst gebraten bekommen.

  35. 17.

    Und wieder sorgt der Senat für eine unklare Situation?
    Manchmal hat man den Eindruck, hier wollen ein paar Kinder Regierung spielen.

  36. 16.

    Komisch bloß, dass - nicht zuletzt in diesen Kommentarspalten - besorgte Bürgerinnen sich immer wieder darüber beklagen, in der U-Bahn werde wie blöde geraucht. Und auf manchen S-Bahnhöfen auch, was die gute Luft direkt neben der Stadtautobahn natürlich enorm beeinträchtigt.

    Neulich saß ich wartend auf einem U-Bahnhof. Neben mir nutzte ein junger Herr, ohne Maulkorb, die Zeit, um eine zu rauchen. Was hätte ich machen sollen? Ihn festhalten und die Polizei rufen? Oder vorsichtshalber ins Gleisbett schubsen?

    Wenn sich alle Vorschriften und Gesetze so einfach durchsetzen ließen wie Leute wie Sie sich das vorstellen ...

  37. 15.

    Der Unterschied zwischen gut gemeint und gut gemacht. Oder auch einfach: Das kommt dabei heraus, wenn man in bewährter Politikerinnenmanier Handeln vortäuschen möchte.

  38. 14.

    20% aller Infektionen verlaufen ohne Symptome. Das alleine reicht schon aus als Argument für das Tragen von Masken.

  39. 13.

    Wer erteilt die Ausnahmegenehmigung Ich hab 100% Buchstabe G und B und auf dauer ist Das Tragen für mich Unzumutbar bekomme Luftprobleme

  40. 12.

    So, so Sie sind also nicht infiziert. Woher wissen Sie denn das so genau ?? Die meisten Erkrankungen verlaufen leicht und symptomlos und bei schweren Verläufen sind Infizierte bereits Virusüberträger, bevor die ersten Symptome auftauchen.

    Sie machen es sich schön einfach, bloß keine Verantwortung für andere übernehmen ! Hier gilt wieder mal : Ego, Ego, Ego

  41. 11.

    Oh, dass es doch noch Verfechter des Immunitätsausweises gibt, hätte ich nicht gedacht.

  42. 10.

    Schon traurig wie arm die Stadt ist, weshalb sie an das Geld der Bürger gehen muss :-(. Die Infektionszahlen fallen und steigen auch ohne Maskenpflicht. Generell ist das Leben echt gefährlich ...

  43. 9.

    Sie können nicht wissen, ob Sie infiziert sind. Sie können auch schon 14 Tage vor evtl. symptomen Überträger sein.

    Seit 3 Monaten fast täglich zu lesen. Aber manchen kann man nicht mehr helfen.

  44. 8.

    Was für ein Zuständigkeits-Wirrwarr! Kaum zu glauben. Zu unser aller Schutz muss die Einhaltung der Maskenpflicht wirksam kontrolliert werden.

  45. 7.

    Was stimmt denn nicht mit Ihnen !!! Ich glaube in Brandenburg ist auch Maskenpflicht! Also was soll Ihre Warnung ????

  46. 6.

    Nun, der COPD- oder Herz-Fall wird ja sicher eine ärztliche Bescheinigung dabei haben, mit der er seine Erkrankung nachweisen kann.

    Auch wenn ich den einen oder anderen Mißstand bei der Polizei durchaus kritisiere, finde ich Ihren Stoffel extrem respektlos!

    Vermutlich habe auch die 20% der Kunden in einem größeren Supermarkt mdizinische Probleme und tragen deshalb frech grinsend keine Maske oder die Maske so, daß Mund und/oder Nase frei bleiben.

    Mit der ignoranten Einstellungen gegenüber relativ einfach einzuhaltenden Regeln werden wohl noch viele Menschen lange darauf warten müssen, bis auch sie wieder arbeiten und Geld verdienen dürfen und so mancher Betrieb wird es wohl nicht überleben.

    Vielleicht fehlt diese Regelung bei uns auch, damit es auch der letzte Depp kapiert:
    https://www.tagesschau.de/ausland/katar-maskenpflicht-101.html


  47. 5.

    Ich bin nicht infiziert. Warum sollte ich eine Maske tragen? Denn mit der Maske schütze ich ja nicht mich, sondern bekanntlich die anderen. Nennen Sie mir einen logischen Grund. Weil es "Gesetz" ist? Das reicht nicht, nö danke - wenn morgen das tägl. Singen der Nationalhymne oder der Sprung von der Brücke zum Gesetz wird, würde ich mich auch net dran halten.
    Wie gesagt, ich rede von mir. Andere, die sich nicht sicher sind über ihren Infektionsstatus, können gerne anders handeln.

  48. 4.

    Soso ...
    Verordnungen, Regelungen und einzuhaltende Maßnahmen gelten natürlich immer nur wenn auch kontroliert wird und Bußgelder verhängt werden ... alles klar ....

    facepalm

  49. 3.

    Genau. Behördenwahnsinn. Was kann denn so schwierig sein einen Regel durchzusetzen? Ist bloß eine Frage des Wollens (seitens Senat). Mit Rauchverbot im ÖPNV gab es nicht so‘n hin und her und das klappt doch hervorragend.

  50. 2.

    Achtung, Potsdamer: an der Stadtgrenze (wo ist die noch auf der S7?) bitte umgehend Masken anziehen, in Berlin kostet es Geld... (in Potsdam nicht).

    Ich möchte mal in der vollen S-Bahn das Hickhack erleben, wenn ein von außen nicht erkennbarer COPD- oder Herz-Fall dem Stoffel von der Bolisei erklärt, dass er keine Maske tragen braucht...

  51. 1.

    Wieder so ein Hin und Her. Wenn es eine Maskenpflicht gibt, muss sie auch eingehalten werden. Dafür sind Kontrollen notwendig. Und wer die Gesetze nicht einhält, muss ohne Wenn und Aber zur Kasse gebeten werden.
    Wenn die Bußgelder nicht kassiert werden, kann man die Maskenpflicht hier abschaffen.Entweder-Oder.

Das könnte Sie auch interessieren