Brandenburg | AfD-Eilantrag gegen Corona-Maßnahmen - Maskenpflicht bestätigt, Versammlungsregel gekippt

Mi 03.06.20 | 20:28 Uhr
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Demonstranten beteiligen sich mit einem Mundschutz an einer Demonstration (Quelle: dpa/Bernd Thissen)
Bild: dpa/Bernd Thissen

Die Brandenburger AfD-Fraktion hat mit einem Eilantrag einen Teilerfolg erzielt: Die Grenze von 150 Teilnehmern bei Versammlungen unter freiem Himmel gilt künftig nicht mehr. Ein Mund-Nasen-Schutz in ÖPNV und Geschäften aber sei eine zumutbare Einschränkung.

Das Verfassungsgericht Brandenburg hat die Maskenpflicht in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln bestätigt und die Versammlungsregeln angepasst: Die Maskenpflicht sei vorläufig hinzunehmen, entschieden die Richter am Mittwoch.

Öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel mit mehr als 150 Teilnehmern sind dagegen künftig grundsätzlich erlaubt. Im Einzelfall kann die Versammlungsbehörde sie aber wegen einer konkreten Infektionsgefahr untersagen. Bislang gab es nur für begründete Einzelfälle eine Genehmigung.

Über Klage noch nicht entschieden

Die AfD-Landtagsfraktion hatte sich gegen die beiden Regelungen der Corona-Verordnung mit einem Eilantrag und einer Klage gewandt. Sie hatte gefordert, die Maßnahmen sofort aufzuheben und begründete ihren Antrag mit der niedrigen Zahl von Neuinfektionen im Land. Über die Klage will das Gericht zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.

Vor allem das Verbot von Versammlungen mit mehr als 150 Teilnehmenden ohne Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung sei ein besonders schwerer und unumkehrbarer Eingriff in die Versammlungsfreiheit, begründete das Gericht.

Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln aber beeinträchtige die Menschen in Brandenburg in der Regel nur kurzzeitig und nur in bestimmten Situationen. Da der Eingriff die Gefahren einer möglichen Infektion nicht deutlich überwiege, sei die Regel vorläufig hinzunehmen.

AfD wertet Entscheidung als Erfolg

Die Brandenburger AfD-Fraktion wertete die Entscheidung als Erfolg. "Auch zukünftig wird sich die AfD-Fraktion weiter gegen die Maßnahmen der Eindämmungsverordnung wehren und die Unverhältnismäßigkeit sowie Beschneidung der Grund- und Freiheitsrechte nicht hinnehmen", hieß es am Abend in einer Pressemitteilung.

Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) zeigte sich überrascht von der Entscheidung des Landesverfassungsgerichtes. "Bisher hatten wir noch nie eine Niederlage kassiert", sagte sie am Mittwoch im rbb in Bezug auf die Aufhebung der Versammlungsregel. Allerdings wäre die Regelung ohnehin bei der nächsten Verordnung der Landesregierung gefallen, so Nonnemacher im Interview bei Brandenburg Aktuell.

Sendung: Brandenburg Aktuell, 03.06.2020, 19:30 Uhr

13 Kommentare

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  1. 13.

    Ich habe lediglich herman geantwortet.
    Dass das zitierte Statement der AfD zum Klimawandel *nicht* meiner Meinung entspricht, ist hoffentlich deutlich geworden.

    Ansonsten bin ich froh, dass die Maskenpflicht bestehen bleibt. Und mit der Entscheidung zum Versammlungsrecht bin ich auch einverstanden, da ich denke, die Infektionsgefahr unter freiem Himmel ist deutlich geringer als drinnen. Andere Bundesländer haben schon viel früher viel weitgehender wieder Demos erlaubt, so dass Brandenburg hier sicher eh jetzt nachgezogen hätte.

  2. 12.

    @ Kilian und @ Markie:

    Ich habe lediglich herman auf seine Frage an mich geantwortet. Wenn die (Ihnen) nicht reicht bzw. einleuchtet, tut mir das leid. Aber hier eine Abhandlung über den Klimawandel oder die (aus meiner Sicht vollkommen abstruse!) Haltung der AfD zu schreiben, dazu fehlt mir Zeit und Lust. Kann jeder selbst recherchieren, mit welchen Argumentationen die AfD auf Stimmenfang geht und die Fakten verdreht. Welche Einflüsse des Menschen zur Umweltzerstörung führen, auch bezüglich des CO2, darüber gibt es weltweit in der Wissenschaft ganz große Übereinstimmung.
    Heißt natürlich nicht, dass man es deswegen glauben muss ;)

    Aber, wie Sie zu Recht sagen, Kilian, das alles geht am eigentlichenThema dieses Artikels vorbei.
    Ich halte die Entscheidung des Verfassungsgerichtes für richtig.

  3. 11.

    Sie sind schon ein wenig sehr seltsam. Sie schreiben komplett am Thema vorbei.

  4. 10.

    CO2 ist Voraussetzung für Leben. Die Aussage ist richtig. Wurde in jeder Schule im Biologieunterricht auch so gelehrt. Sie wissen sicherlich wozu CO2 notwendig ist und wie hoch die Konzentration in der Umgebungsluft ist.

  5. 9.

    Die AfD hat in den vergangenen Jahren viele Statements dazu abgegeben, dass ihrer Meinung nach der Klimawandel nicht auf dem Einfluss des Menschen beruhe. Einfach mal in Google "AfD Klimawandel" eingeben. Auch auf der Homepage der AfD finden sich entsprechende Statements:
    "Natürlichen Klimawandel zwischen Eis- und Warmzeiten gab es schon immer. Das Spurengas Kohlenstoffdioxid (CO2) ist kein Schadstoff, sondern eine unverzichtbare Voraussetzung für alles Leben. Die Aussagen des Weltklimarates (IPCC), dass Klimaänderungen vorwiegend menschengemacht seien, basieren auf Rechenmodellen, mit denen das Klima nicht korrekt beschrieben werden kann. Schon vor der Industrialisierung gab es stärkere Warm- und Kaltzeiten, die sich nicht durch den CO2-Gehalt der Luft erklären lassen."

  6. 8.

    Dass die AfD den Klimawandel leugnet, habe ich bisher noch nicht gehört. Aber vielleicht wissen Sie da mehr, gibts vielleicht einen Link der AfD hierfür?

  7. 7.

    Mit Phrasen wie "Vorläufig" lassen sich Dinge beliebig lang hinausschieben und das will die Politik. Sie will die Menschen mit Ungewissheit quälen.

  8. 6.

    Ja genau, mit dem fortgesetzten Leugnen des Klimawandels wird die AfD sicher demnächst steigenden Zulauf haben :) Oder vielleicht versucht ja Frau von Storch ansonsten doch noch die Sonne zu verklagen :p

  9. 5.

    "Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) zeigte sich überrascht von der Entscheidung des Landesverfassungsgerichtes." Warum? Das Ergebnis kam ja nun auch nicht wirklich unerwartet. Es ist der juristische Beleg, dass die Landesregierung(en) mit den Lockerungen viel zu zögerlich umgehen, was den demokratischen Grundsätzen widerspricht. Jede Einschränkung muss ständig begründet sein und muss sofort fallen, wenn die Gegebenheiten ein Weiterbestehen nicht rechtfertigen. Ja, das ist ein sehr schmaler Grat, aber die Freiheitsrechte der Bürger wiegen nunmal extrem hoch. Sehr gute und richtige Gerichtsentscheidung übrigens, die Maskenpflicht beizubehalten!

  10. 4.

    Ja und was heißt denn nun vorläufig?
    Für Tage Wochen Monate Jahre?
    Ich kann das mit diesem vorläufig nicht mehr lesen, man soll konkret sagen, es geht noch so lange oder eben nicht mehr, aber vorläufig kann man ja bis ans Lebensende treiben.

  11. 3.

    Es ist gut, dass es eine Oppositon gibt, die den Regierenden auf die Finger klopft und auch mal Regierungs- Entscheidungen gerichtlich überprüfen läßt. Die Alternative kann die Gerichtsentscheidung durchaus als Teilerfolg für sich verbuchen.
    Das Argument der zuständigen Grünen Ministerin Nonnemacher, das vom Gericht kassierte Verbot von Versammlungen mit mehr als 150 Teilnehmenden wäre "ohnehin bei der nächsten Verordnung der Landesregierung gefallen" ist nicht überzeugend. Davon war bis zur Gerichtsentscheidung überhaupt keine Rede und auch im angeführten der RBB Link
    https://www.rbb24.de/politik/thema/2020/coronavirus/beitraege_neu/2020/06/brandenburg-corona-massnahmen-lockerungen-juni-nonnemacher.html
    ist davon nichts zu lesen.

  12. 1.

    Arme AFD... Leider werden immer mehr temporäre Einschränkungen gelockert oder aufgehoben. Nun müssen sich die Schreihälse und Merkelhasser wieder neue Protestthemen suchen. Erst war’s der Euro, dann die Flüchtlinge, jetzt noch etwas Corona ... Mal sehen was als Nächstes dran ist.

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