Einreise aus Nicht-EU-Ländern - Berliner Gericht kippt pauschale Quarantäne für Rückkehrer

Do 11.06.20 | 15:00 Uhr
  11
Mit Rollkoffern verlassen Passagiere in Schönefeld (Brandenburg) das Flughafengebäude. (Quelle: dpa/Bernd Settnik)
Bild: dpa/Bernd Settnik

Wer aus einem Land außerhalb der Europäischen Union (EU) und der Europäischen Freihandelsassoziation (Efta) nach Berlin einreist, muss nicht automatisch in Quarantäne. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin am Donnerstag in einem Eilbeschluss festgestellt. 

Laut Gericht sieht die aktuelle Berliner Corona-Ein­däm­mungs­verordnung eine 14-tägige Quarantäne bei Einreisen vor - es sei denn diese erfolgt aus Mitgliedstaaten der EU sowie Island, dem Fürstentum Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland. Ein hiergegen gerichteter Eilantrag eines Deutschen, der aus Mexiko zurückkehren will, hatte Erfolg, teilte das Gericht am Donnerstag mit.

Die 14. Kammer begründete, laut Infektionsschutzgesetz dürften Quarantänemaßnahmen nur gegenüber Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ausscheidern oder Ansteckungsverdächtigen angeordnet werden. "Die pauschale Annahme des Verordnungsgebers, dass alle aus außereuropäischen Staaten einreisenden Personen unterschiedslos als Ansteckungsverdächtige zu behandeln seien", sei rechtlich nicht zu halten.

Von einem Ansteckungsverdacht dürfe nur dann ausgegangen werden, "wenn die Annahme, der Betroffene habe Krankheitserreger aufgenommen, wahrscheinlicher sei als das Gegenteil". Das sei in der Verordnung nicht ausreichend beachtet worden. Bei den Quarantänevorschriften würden Daten zum Infektionsgeschehen nicht berücksichtigt. Dadurch sei beispielsweise auch nicht nachvollziehbar, wieso Einreisende aus "epidemiologisch so verschieden aufgestellten Ländern wie den Vereinigten Staaten von Amerika, Russland oder Brasilien einerseits und Neuseeland, Australien oder Japan" unterschiedslos denselben Quarantänemaßnahmen unterworfen würden.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Was Sie jetzt wissen müssen

11 Kommentare

Wir schließen die Kommentarfunktion, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt. Bei älteren Beiträgen wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen.

  1. 11.

    Es geht tun Verhältnismäßigkeit, einem grundlegenden Rechtsprinzip. Es ist zum Beispiel nicht zu begründen, warum ein Reisender aus Australien, wo es momentan praktisch keine Corona-Neuinfektionen gibt, in einem Land wie Deutschland in Quarantäne muss.

  2. 10.

    Sie verdrehen die Fakten! Sämtliche Maßnahmen haben sich im Rahmen der bestehenden Gesetze zu bewegen. Tun sie das nicht, müssen Gerichte die Maßnahme als ungültig erklären, alles andere wäre Willkür. Die Schuld liegt also beim Gesetzgeber, wenn Gesetze nicht die Grundrechte beachten oder bei den Behörden, wenn deren Anordnungen sich nicht im legalen Rahmen bewegen. Ich bin froh über unsere unabhängige Justiz, die sich nicht so einfach dem Willen der Regierung unterwirft sondern korrigierend eingreift. Staatsgehorsam der Justiz gab es in Deutschland dunkelsten Zeiten und selbst in der DDR zur Genüge, das reicht. Sämtliche Einschränkungen der Grundrechte müssen verhältnismäßig sein. Ein gut gemeinter Zweck heiligt nicht die Mittel.

  3. 9.

    Ich warte auf den Tag, an dem die Gerichtsbarkeit aufgrund ihrer Urteile ein erneutes Ansteigen der Infektionen und somit auch Tote zu verantworten hat. So wird Recht ad absurdum geführt. Tote im Namen des Rechts. Hatten wir schon. Nie wieder!

  4. 8.

    Ich rede von der Türkei und im Widerspruch zu meinem Kommentar gehts um ganz andere Länder. So kann man Meinungen auch diskreditieren. Ich gebe durchaus recht, das die vermeintlich ungeschickten Formulierungen der Politiker unnötig die Gerichte beschäftigt. Jedoch kann z.B. die Sperrstunde um 23 Uhr, die auch gekippt wurde, sinnvoll sein. Bei mir gegenüber brummt die Kneipe geanu ab dann und Abstandsregeln sind in der Bierseligkeit grundsätzlich nicht zu beobachten. Mir geht die Hutschnur hoch, wenn Gerichte sinnvolle Maßnahmen in Frage stellen.

  5. 7.

    Politiker haben ihr Handeln an den Gesetzen auszurichten und können nicht "Kraft eigener Arroganz" entscheiden, sie sind keine Könige.
    Wenn die erlassenen Verordnungen nicht vom Gesetz gedeckt sind hat der Richter gar keine andere Wahl als sie zu kassieren, das hat nichts mit Besserwisserei über Viren zu tun.
    Solange die Politik nun nicht in der Lage ist, rechtssichere Verordnungen zu erlassen werden diese eben richterlich wieder gekippt. Gibt ja genügend Beispiele aus der jüngsten Vergangenheit.

    NZ, J und ROK sind ja wohl keine totalitären Staaten, also gibts keinen Grund die dortigen Zahlen anzuzweifeln. Somit gibt es keinen Grund für eine Zwangsquarantäne bei Rückkehr bzw. für eine Reisewarnung für diese Staaten.

  6. 6.

    Wie sollen die Verantwortlichen vernünftige Politik machen, wenn die Gerichte immer wieder meinen, mehr über das Virus zu wissen, als die Virologen. Im Übrigen kann man den Zahlen in einem autoritären Staat nicht glauben. Im schlimmsten Fall kommen die Touristen aus der Türkei nach Berlin zurück und verbreiten das Virus. Aber das ist ja einigen total egal, hauptsache ihr Verständnis von Freiheit wird befriedigt. Dabei verletzen die Ignoranten aber das Recht anderer auf körperliche Unversehrtheit. Geringe Infektionszahlen sind kein ausreichendes Argument, da der eine erkrankte im Flugzeug hunderte andere infiziert. Habe fertig.

  7. 4.

    Ob Reisewarnung oder nicht, Neuseeland und Japan lässt sie nicht einreisen. Neuseeland ist Coronafrei und möchte nicht wieder infiziert werden. Es gab dort sehr harte Maßnahmen um das Land vom Virus zu befreien. Hier wäre dies wahrscheinlich unmöglich aber den Unterschied sieht man ja jetzt......

  8. 3.

    Wir reisen jedes Jahr in die Türkei. Die Türkei ist mit den Infektionszahlen besser als viele EU-Länder aufgestellt aber das will hier keiner sehen. Ich finde das einfach Sinnfrei, was hier in meiner Heimat entschieden wird.

    Wir werden nun in die Türkei reisen und unseren Hotelurlaub genüsslich absolvieren.

  9. 2.

    Das hat fast die ganze Welt in den letzten Monaten so gemacht, und wenn ich mich richtig erinnere, Grossbritannien erst diese Woche. Dann viel Spaß bei den Klagen Weltweit.

  10. 1.

    Muss es denn immer erst vor Gericht gehen, bis solche stumpfsinnigen Regelungen gekippt werden? Mit einem bisschen logischen Menschenverstand könnten die Verantwortlichen die Gerichtskosten sparen.

    Gleiches gilt natürlich auch für die pauschale Verlängerung der Reisewarnung für NichtEuropa bis 31.8.; nach GB mit über 1000 Fällen pro Tag dürfte man, nach Neuseeland oder Japan oder Südkorea mit 0 bis 40 Fällen pro Tag nicht.

Nächster Artikel

Das könnte Sie auch interessieren