Gesundheitsministerium - Brandenburg setzt auf lokale Corona-Schutzmaßnahmen

Fr 10.07.20 | 07:37 Uhr
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Archivbild: Das Stadthaus Potsdam und Umgebung aus der Vogelperspektive. (Quelle: dpa/R. Hirschberger)
Bild: dpa/R. Hirschberger

Brandenburg setzt im Umgang mit Corona-Ausbrüchen auf möglichst lokale Schutzvorkehrungen. "Erfahrungen der ersten Wochen im Land Brandenburg haben (...) gezeigt, dass es nicht zielführend ist, wenn ein ganzer Landkreis quasi 'in Geiselhaft' genommen wird", sagte der stellvertretende Sprecher des Gesundheitsministeriums, Dominik Lenz, der Deutschen Presse-Agentur, wie diese am Freitag berichtete.

Landkreise und kreisfreie Städte zuständig für Schutz

Die Landkreise und kreisfreien Städte hätten bei einem strikt lokalisierbaren Ausbruch wie einer Flüchtlingsunterkunft, einem Krankenhaus oder Pflegeheim bisher stets die geeigneten Maßnahmen für einen Lockdown eingeleitet, so Lenz.

Für einen solchen Fall wird etwa die Einrichtung abgeriegelt und die betreffenden Mitarbeiter und Kontaktpersonen werden getestet. In Brandenburg sind die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig für den Schutz, vor allem, wenn es über sieben Tage lang mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gibt.

Das Land sei mit der Zuständigkeit der kommunalen Ebene in der Eindämmung regionaler Hotspots bisher "sehr gut gefahren", sagte der Sprecher. Die Voraussetzung sei aber, dass ein Ausbruch eingrenzbar sein müsse.

Moderat steigende Fallzahlen

Das Brandenburger Gesundheitsministerium rät dazu, nicht von der bisherigen Regelung abzurücken. "Eine bundesweite Verabredung sollte daher diese Form der bewährten Aufgabenteilung zwischen Land und Kommunen nicht ohne Not verändern", sagte der Sprecher. Sie solle nur Eckpunkte potenzieller Aktionen beinhalten, die die Länder in eigener Verantwortung steuern oder abgeben könnten. In Brandenburg nehmen die Corona-Infektionen moderat zu. Von Mittwoch auf Donnerstag kamen laut Gesundheitsministerium zwei bestätigte neue Fälle hinzu.

Nach einem Corona-Ausbruch beim Fleischunternehmen Tönnies wurde das öffentliche Leben für den nordrhein-westfälischen Kreis Gütersloh deutlich eingeschränkt. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte die Einschränkungen gekippt, weil es die Maßnahmen als nicht mehr verhältnismäßig ansah. Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hatte für mehr regionale Differenzierung geworben, die sich nicht zwingend an Kreisgrenzen orientieren, falls wegen eines lokalen Ausbruchs wieder strengere Maßnahmen eingeführt werden.

Sendung: Antenne Brandenburg, 10.07.2020, 08:00 Uhr

1 Kommentar

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  1. 1.

    Die Regierung sollte nicht nur reden, sondern die Maßnahmen tatsächlich den lokalen Gegebenheiten anpassen. Als Erstes wäre dann die Abschaffung der Maskenpflicht ein richtiges Signal. Wie sieht die Maskenpflicht in einem normalen Laden in Brandenburg aus. Die eine oder zwei Verkäuferinnen ziehen die unterm Kinn hängende Maske schnell vors Gesicht, wenn jemand den Laden betritt. Im Kassenbereich ist eine Glasscheibe als "Spuckschutz" aufgestellt. Der einzelne Kunde stolpert durchs Geschäft und nästelt zweimal in der Minute an der Maske rum. Nach Verlassen des Geschäfts wird die Maske wieder unters Kinn gezogen oder zusammengeknüllt in der Hosen- oder Handtasche versenkt. Das ist alles so albern. Und das Beste: Die Corona-Neuinfektionen sind trotzdem im einstelligen Bereich. Also weg mit der Maskenpflicht.

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