Bus und Bahn - BVG soll Einhaltung der Maskenpflicht selbst kontrollieren

Mo 06.07.20 | 13:53 Uhr
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Fahrgäste sitzen in einer Berliner U-Bahn (Bild: dpa/Christoph Seoder)
Audio: Inforadio | 06.07.2020 | Birgit Raddatz | Bild: dpa/Christoph Seoder

Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Berliner U-Bahnen und Bussen wird derzeit sporadisch von der Polizei kontrolliert. Doch schon ab Dienstag könnte die BVG das selbst in die Hand nehmen. Ein Bußgeld von 50 Euro droht.

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) sollen die Einhaltung der Maskenpflicht in Bussen und U-Bahnen ab dieser Woche selbst kontrollieren können. Wie eine BVG-Sprecherin am Montag dem rbb sagte, will der Senat am Dienstag die rechtlichen Voraussetzungen dafür beschließen. Direkt danach soll die BVG mit den Kontrollen beginnen können. Zunächst hatten "Berliner Morgenpost" [Paywall] und "B. Z." berichtet.

Vertragsbruch kostet 50 Euro

Laut "Morgenpost" soll die Pflicht zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes in die Nutzungsbedingungen der BVG aufgenommen werden. Fahrgäste, die sich nicht daran halten, begehen somit künftig einen Vertragsbruch, den die Verkehrsbetriebe mit 50 Euro Strafe ahnden. Mit den Kontrollen solle sofort nach dem Senatsbeschluss begonnen werden. Nach "B. Z."-Informationen sollen dafür 200 BVG-Sicherheitsleute eingesetzt werden.

Die Berliner Polizei hatte am 27. Juni damit begonnen, die Maskenpflicht in U-Bahnen und Bussen zu kontrollieren. Für S-Bahnen ist die Bundespolizei zuständig. Bei Verstößen können Bußgelder von 50 bis 500 Euro verhängt werden. In den meisten Fällen beließen es die Beamten bei Ermahnungen. Am Freitag wurde jedoch ein Mann in der U-Bahnlinie 8 festgenommen, der keine Maske trug und sich nicht ausweisen wollte.

Polizei-Einsatz nicht auf Dauer geplant

Zur Kontrolle der Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr hatte der Berliner Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) bereits deutlich gemacht, dass die Polizei dafür nicht dauerhaft und flächendeckend eingesetzt werden könne.

Müller erläuterte, dass die Polizei nicht nur Busse und U-Bahnen im Blick haben müsse, sondern alle Orte, an denen die Maskenpflicht gilt, beispielsweise den Einzelhandel. Die 500 Euro Bußgeld würden nur bei "dauerhafter Renitenz" verhängt, also wenn jemand mehrfach ohne Maske erwischt werde.

Sendung: Abendschau, 06.07.2020, 19.30 Uhr

 

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41 Kommentare

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  1. 41.

    Frankreich hat ja gerade ein gutes Beispiel geliefert, dann wird es hier auch zu Gewalt kommen, das ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Mir tun die Kontrolleure leid.

  2. 40.

    Der Fahrgast geht einen Vertrag mit der BVG ein, dadurch dass er ein öffentliches Verkehrsmittel betritt. Stichwort "Schlüssiges Handeln".

  3. 39.

    Wenn der Bus oder die Bahn mal wieder zu spät oder gar nicht kommt wird die BVG vertragsbrüchig. Gibts dann für jeden betroffenen Fahrgast auch 50€?

  4. 38.

    Die BVG tut wirklich alles um ihre Fahrgäste zu vergraulen. Bin seit der Maskenpflicht auf Fahrrad, Auto, zu Fuß umgestiegen. Wer mein Geld nicht haben will dem werfe ich es nicht hinterher :D

  5. 37.

    Ohne Masken wird sie dezimiert. Ein definitiv höherer Preis. Bitte lassen Sie die weltweite Situation nicht außer acht.

  6. 36.

    Traurig, das nun die Kontrollen verschärft werden müssen, weil immer noch Unvernunft vorherrscht. Maskenverweigerer, die die Gesundheit der Fahrgäste gefährden, verhalten sich asozial!

  7. 35.

    Ziel war eigentlich die Akzeptanz der MNS-Pflicht zu vergrößern. - 200 zusätzliche Personale, wo kommen die her ? Türsteherscene ? Da müssen aber viele Vertragsbrüche verfolgt werden, um die Tarif - Gehälter aufzubringen. Oder fahren dann weniger Busse und Züge, damit die Fischzüge ergiebiger werden ? - Akzeptanz wird dann schnurz sein, etwas vertragstreuer Beifang kratzt doch niemanden.

  8. 34.

    Ich verstehe die Dauerdiskussionen nicht- schon lange nicht mehr. Autofahrer müssen sich an die Gurtpflicht halten,Motorradfahrer an die Helmpflicht, vernünftige Radfahrer sollten auch einen Helm tragen,ist leider nicht Pflicht. Im ÖPNV und beim Einkauf herrscht Maskenpflicht. -Punkt. Wer das nicht will oder kann,nutzt eben den ÖPNV nicht oder hat eine Befreiubg von der Maskenpflicht aus gesundheitlichen Gründen.
    Wären die dauerdiskutierenden NUTZER DES ÖPNV einsichtig und würden sie sich an die Regeln halten,bräuchte man kein Bußgeld und keine Kontrolleure. Man kann auch als Autofahrer oder Biker darüber diskutieren ob Tempo-30- Zonen oder Einbahnstraßen sinnvoll sind. Wenn man sich da nicht an die Regeln hält,geht es auch nicht um die eigene Meinung sondern ggf. um ein Bußgeld.

  9. 33.

    "Vertragsbruch" LOL, der Fahrgast hat überhaupt keinen Vertrag abgeschlossen!

    Also übersetzt:

    Ein Vertrag zwischen A (VBB) und B (Stadt Berlin) mit dem Inhalt: "Wir vereinbaren, dass C (Fahrgast) "eine Maske aufzusetzen hat" ist schlechterdings unwirksam. Man beachte, dass selbst bei einem Vertrag zugunsten eines Dritten der Erfolg nicht gegen dessen Willen verwirklicht werden kann, da er das ihm Zugewandte jederzeit zurückweisen kann, § 333 BGB.

    Als Vertrag zu Lasten Dritter wird ein Vertrag bezeichnet, der zwischen zwei oder mehreren Personen geschlossen wird und einen Dritten (also den Fahrgast) unmittelbar benachteiligt.

  10. 32.

    Politiker beschließen so etwas und Mitarbeiter der Verkehrsbetriebe sollen bei der Durchsetzung des Beschlossenen ihre Gesundheit und, im schlimmsten Fall, ihr Leben dafür riskieren.

  11. 31.

    Wenn Sie die Maske nicht mögen, werden Sie das Beatmungsgerät hassen.

  12. 30.

    Mit den Masken spaltet man die Bevölkerung.
    En sehr hoher Preis

  13. 29.

    Die Nutzungsbedingungen für langjährig bestehende Verträge im Nachhinein zu ändern grenzt ja schon an Unverschämtheit. Mein BVG Abo habe ich nun soeben gekündigt. Unglaublich, was Corona so alles möglich macht. Willkommen Diktatur. Bis zum Zwangsabo für alle wird es nun sicherlich nicht mehr weit sein....

  14. 27.

    Sorry, das ist kompletter Blödsinn. Natürlich wird die entsprechende Bestimmung so abgefasst werden, dass die Einhaltung der Maskenpflicht kontrolliert wird, solange sie besteht. Wahrscheinlich wird es eine Regel geben, dass Auflagen der Gesundheitsbehörden befolgt werden müssen, damit nicht bei jeder Pandemie das Thema neu auf den Tisch kommt.

  15. 26.

    Sie haben das missverstanden. Dafür werden keine 200 Sicherheitsleute eingestellt. Richtig ist, dass 200 Leute eingesetzt werden. Die waren aber auch schon vorher da.

  16. 25.

    Man sollte sich schon Fragen, ob ein BVG Kontrolleur die richtige Person ist dies zu überwachen und ob für die Einhaltung der Gesetze nicht besser die Polizei verantwortlich ist. Für mich gehört so etwas nicht in die Nutzungsbedingungen.

  17. 24.

    Sehr guter Kommentar, danke für Ihre Worte ich kann mich dem Gesagten nur anschließen.

  18. 23.

    Jedem der die Öffis benutzt, sollte klar sein, das es eine Maskenpflicht gibt und das man sich daran zu halten hat, ich kann als Deutscher in diversen Urlaubsregionen auch nicht machen, wie es mir gefällt oder nach meiner Meinung richtig ist bzw.die Vorschriften ignorieren.
    Also, ist es auch richtig, wenn diejenigen zur Kasse gebeten werden

  19. 22.

    Bei allem Respekt ist alles schön und gut, jetzt auf einmal kann man bis zu 200 mehr Sicherheitsleute einstellen!
    Was war davor wo man Die Sicherheitsdienste gebraucht hat auf unsere Bahnhöfe wenn man von ein bedroht wird oder zusammen geschlagen, Beklaut wird.
    Es ist hier eine ganz anderes Thema wegen der Maske aber trotzdem, Sicherheitsdienste sollten immer da sein damit man sich als Fahrgast auch sicher fühlt.

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