Bundesweite Regelung ab Samstag - Corona-Tests für Rückkehrer aus Risikogebieten werden Pflicht

Do 06.08.20 | 12:26 Uhr
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Ein Schild für die Coronateststation am Flughafen Berlin Schönefeld (Bild: imago images/Bernd Friedel)
Video: rbb|24 | 06.08.2020 | Material: ARD-aktuell | Bild: imago images/Bernd Friedel

Einreisende aus Corona-Risikogebieten müssen sich von diesem Samstag an bei der Rückkehr nach Deutschland auf das Virus testen lassen. Das ordnete Bundesgesundheitsminister Jens Spahn am Donnerstag in Berlin an.

Wer aus internationalen Risikogebieten nach Deutschland zurückkehrt, ist ab diesem Samstag verpflichtet, sich auf das Coronavirus testen zu lassen. Das hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Donnerstag in Berlin angeordnet.

Welche Länder als Risikogebiete gelten, steht auf einer Liste des Robert-Koch-Instituts [rki.de]. Aus der EU sind derzeit Luxemburg, die belgische Region Antwerpen und die drei spanischen Regionen Aragón, Katalonien und Navarra als Risikogebiete eingestuft. Zentrales Kriterium ist, in welchen Staaten oder Regionen es in den vergangenen sieben Tagen mehr als 50 Neuinfizierte pro 100.000 Einwohner gegeben hat.

"Zumutbarer Eingriff in die Freiheit des Einzelnen"

Spahn sagte, mit der Testpflicht für Rückkehrer aus Gebieten mit hohen Fallzahlen wolle man "auf Nummer sicher" gehen. "Mir ist sehr bewusst, dass das ein Eingriff in die Freiheit des Einzelnen ist." Es sei aber ein zumutbarer Eingriff. Wer aus solchen Risikogebieten kommt, muss sich bisher direkt für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben und beim Gesundheitsamt melden. Möglich ist auch, ein negatives Testergebnis vorzulegen, das höchstens 48 Stunden alt ist.

Bislang konnten sich seit vergangenem Samstag alle Einreisenden aus dem Ausland freiwillig und kostenlos auf das Coronavirus testen lassen. In Berlin und Brandenburg hatte es dabei zunächst aber noch Probleme bei der Umsetzung gegeben.

Jede bisher unentdeckte Infektion mache einen Unterschied, sagte Spahn. Er verteidigte erneut die Entscheidung, dass die Reisenden für die Tests nicht selbst zahlen müssen. Die Kosten übernehme letztlich der Bund. "Wir dürfen als Gesellschaft die Frage des Testens nicht zu einer sozialen Frage werden lassen", sagte der CDU-Politiker.

Spahn sagte, mit der Testpflicht für Rückkehrer aus Gebieten mit hohen Fallzahlen wolle man "auf Nummer sicher" gehen. "Mir ist sehr bewusst, dass das ein Eingriff in die Freiheit des Einzelnen ist." Es sei aber ein zumutbarer Eingriff. Wer aus solchen Risikogebieten kommt, muss sich bisher schon direkt für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben und beim Gesundheitsamt melden. Möglich ist auch, ein negatives Testergebnis vorzulegen, das höchstens 48 Stunden alt ist.

 

Bereits seit vergangenem Samstag können sich alle Einreisenden aus dem Ausland freiwillig und kostenlos auf das Coronavirus testen lassen. Jede bisher unentdeckte Infektion mache einen Unterschied, sagte Spahn. Er verteidigte es erneut, dass die Reisenden dafür nicht selbst zur Kasse gebeten werden sollen. Die Kosten übernimmt letztlich der Bund.

 

Spahn sagte, mit der Testpflicht für Rückkehrer aus Gebieten mit hohen Fallzahlen wolle man "auf Nummer sicher" gehen. "Mir ist sehr bewusst, dass das ein Eingriff in die Freiheit des Einzelnen ist." Es sei aber ein zumutbarer Eingriff. Wer aus solchen Risikogebieten kommt, muss sich bisher schon direkt für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben und beim Gesundheitsamt melden. Möglich ist auch, ein negatives Testergebnis vorzulegen, das höchstens 48 Stunden alt ist.

 

Bereits seit vergangenem Samstag können sich alle Einreisenden aus dem Ausland freiwillig und kostenlos auf das Coronavirus testen lassen. Jede bisher unentdeckte Infektion mache einen Unterschied, sagte Spahn. Er verteidigte es erneut, dass die Reisenden dafür nicht selbst zur Kasse gebeten werden sollen. Die Kosten übernimmt letztlich der Bund.

 

Spahn sagte, mit der Testpflicht für Rückkehrer aus Gebieten mit hohen Fallzahlen wolle man "auf Nummer sicher" gehen. "Mir ist sehr bewusst, dass das ein Eingriff in die Freiheit des Einzelnen ist." Es sei aber ein zumutbarer Eingriff. Wer aus solchen Risikogebieten kommt, muss sich bisher schon direkt für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben und beim Gesundheitsamt melden. Möglich ist auch, ein negatives Testergebnis vorzulegen, das höchstens 48 Stunden alt ist.

 

Bereits seit vergangenem Samstag können sich alle Einreisenden aus dem Ausland freiwillig und kostenlos auf das Coronavirus testen lassen. Jede bisher unentdeckte Infektion mache einen Unterschied, sagte Spahn. Er verteidigte es erneut, dass die Reisenden dafür nicht selbst zur Kasse gebeten werden sollen. Die Kosten übernimmt letztlich der Bund.

 

Testpflicht soll mit Stichproben überprüft werden

Zwar fänden die meisten Corona-Übertragungen weiterhin in Deutschland statt, doch steige mit der wachsenden Reisetätigkeit die Gefahr, dass mehr Infektionen aus dem Ausland eingeschleppt werden. "Die Pandemie ist noch nicht vorbei", betonte Spahn. Bei Reiserückkehren sei der Anteil der positiven Tests höher als in der Gesamtbevölkerung. Laut Robert-Koch-Institut haben sich seit Mittwoch mehr als 1.000 Menschen mit dem Coronavirus infiziert. So stark ist die Zahl zuletzt Anfang Mai gestiegen.

Um bei Einreisen auf dem Landweg die neuen Regeln durchzusetzen, setzt Spahn auf Stichproben. "Die Testpflicht kommt mit einem Bußgeld." Die Entscheidung über Strafen liege bei den Behörden vor Ort und könne bei bis zu 25.000 Euro liegen.

Für die Türkei gibt es eine Sonderregelung

Bei den Pflichttests gibt es eine Sonderregelung für Reisende aus der Türkei. Sie dürfen nur dann aus der Türkei ausreisen, wenn sie vor Ort einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Die Vereinbarung hatte die Bundesregierung mit der türkischen Regierung im Zuge der Aufhebung der Reisewarnung für bestimmte türkische Provinzen in dieser Woche getroffen.

Auch diese Provinzen - Antalya, Izmir, Aydin und Mugla - für die keine Reisewarnung des Auswärtigen Amts mehr gilt, sind weiterhin als Risikogebiete eingestuft.

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39 Kommentare

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  1. 39.

    Werter Frank, ich muss Ihnen hoffentlich nicht erklären, dass eine Union nichts anderes ist, als eine Vereinigung. Die USA sind genau so eine Union an sich selbständiger Staaten. Der Unterschied liegt lediglich darin, dass die Union dort insoweit vollendet ist, als dass man insbesondere in der Außenwirkung eine gemeinsame Regierung hat, deren Macht in den 51 Bundesstaaten allerdings innerstaatlich auch überschaubar ist. In den grundsàtzlichen Zügen besteht kein Unterschied zwischen den USA und dem Konstrukt der EU. Das hat mit der gemeinsamen oder eben teils unterschiedlichen Währung rein gar nichts zu tun.

  2. 38.

    Das Problem mit den Tests ist ja die zwar geringe, aber vorhandene Fehlerquote. Stichwort falsch Positive. Was auch immer nicht erzählt wird, dass die Zahl der Tests massiv erhöht wurde. Dadurch findet man automatisch mehr echte oder falsche Infizierte. Das hat Spahn selbst im Juni noch in die Kamera gesagt. Warum erklärt die Regierung das den Leuten nicht? Die Zahl der positiven pro 1000 Tests fällt übrigens seit Monaten bzw. ist unverändert.

  3. 37.

    Ist diese Frage wirklich ernst gemeint? Der offensichtlichste Unterschied ist, dass nicht alle Mitglieder der Europäischen Union, die lediglich ein Staatenbündnis ist, den Euro als Währung haben, sondern immer noch ihre Landeswährungen - eine ganz schlechte Grundvoraussetzung für "die Vereinigten Staaten von Europa". Dies ist lediglich ein Begriff einiger Utopisten, die sich wünschen, dass alle Staaten besser miteinander kooperieren. Er ist keine offizielle Bezeichnung, und das hat auch seine Gründe, denn u. a. gibt es keine EU-Regierung, sondern nur eine EU-Kommission, und somit keine EU-weite einheitliche Politik sowie keine gemeinsame Sprache. In den USA wird Englisch gesprochen - was wird in Europa gesprochen?

    Ich bekomme übrigens sehr viel mit, sogar mehr, als mir lieb ist. Aber ich habe gelernt, zwischen falschen, halbwahren und wahren Informationen zu unterscheiden. Dazu gehört auch, zu wissen, dass es "die Vereinigten Staaten von Europa" de facto nicht gibt.

  4. 36.

    Aha, und wo liegt der Unterschied zu den USA? Außerdem sollten auch Sie schon mitbekommen haben, dass man die EU sehr wohl als die Vereinigten Staaten von Europa bezeichnet.

  5. 35.

    Das Schengenabkommen ist mir natürlich ein Begriff, doch man muss auch die Vernunft siegen lassen: Wir sind nicht die Vereinigten Staaten von Europa, sondern jedes Land vertritt seine nationalen Interessen, wozu auch der Infektionsschutz zählt. Aus diesem Grund wäre es auch richtig, es dem Virus so schwer wie möglich zu machen, sich zu verbreiten, indem eben nicht unbeschränkt Personen ein- und ausreisen, wie es ihnen gerade beliebt. Die Corona-Pandemie fordert von allen einiges ab. Lieber sollte man Staatshilfen in die relativ überschaubare Tourismus-Industrie stecken, als am Ende eine gesamte Volkswirtschaft unterstützen zu müssen. Man muss nach der Devise verfahren: Außergewöhnliche Situationen erfordern außergewöhnliche Maßnahmen.

  6. 34.

    Die EU ist fast gänzlich auch kein Risikogebiet. Und falls Sie es noch nicht mitbekommen haben, ist die EU durch das Schengenabkommen auch wie ein großes Land ala USA zu betrachten, da wir einen garantierten freien Binnenverkehr für Waren und Personen (!) haben. Lustiger weise pochen die Gegner jeglichen Nationalismus beim Thema Corona ganz plötzlich genau auf diesen und ignorieren geflissentlich, dass viele Regionen Europas auf den innereuropäischen Tourismus angewiesen sind, um überhaupt zu überleben. Was glauben Sie denn, wie viele Hotels es auf Mallorca nach Corona noch gäbe, wenn dieses Jahr die Touristen vollständig ausbleiben würden? Hygienemaßnahmen können die Behörden dort oft besser durchsetzen, als es hiezulande der Fall ist. Die allerwenigsten Touristen kommen aus Ländern zurück, die vom RKI als Risikoländer eingestuft wurden. Hier wird daher eine unnötige Schattendiskussion über die Gefahr des außerdeutschen Tourismus geführt.

  7. 33.

    Im Grunde sind wir doch ein Risikogebiet für andere Staaten, wir sind doch schließlich in der TOP 20 der Infektionsherde auf der Welt.

  8. 32.

    Soweit ich weiß, wurden auch keine Reisewarnungen für inländische Parties oder Restaurants ausgesprochen, für die Personenbeschränkungen, Mindestabstand und Maskenpflicht gelten, womit das Infektionsrisiko deutlich gesenkt werden soll. Deutschland ist auch kein Risikogebiet.

  9. 31.

    Es ist auch keiner gezwungen, Party zu machen oder im Restaurant zu sitzen! Für die ganzen Hotspots im Lande kommt ja auch die Allgemeinheit auf! Und wie wir nun wissen sind auch die EU Länder Risikogebiete.........man möchte nur niemanden verprellen! Der größte Teil von Infizierten Reisenden kommt aus EU Ländern zurück!

  10. 30.

    Was ich glaube, tut nichts zur Sache. Ich weiß aber, dass der gute Herr Spahn sich gerade nicht gescheut hat, beim Bundesdatenschutzbeauftragten einen anderen Text zur Beurteilung vor Beschluss vorzulegen als dem Bundestag, der dann beschließt. Auch die empörte Reaktion des BDSB kann man im Netz finden.
    Und was da beschlossen wurde, ist für die Bundesbürger sehr wohl zum Ärgern. Bzw. die gesetzlich Versicherten.
    Er ist für das Virus nicht verantwortlich, aber nutzt die Situation extrem aus - nicht zum ersten Mal vor und während der Krise.

  11. 29.

    "dass das ein Eingriff in die Freiheit des Einzelnen ist." ... und in die Hoheit der Bundesländer?!

  12. 28.

    Mal so am Rande....
    Wann darf man denn die Leute in Quarantäne schicken....
    Krank denke mal ist klar.
    Krankheistverdächtig .... man hat Symptome aber es steht ein Testergebnis aus
    Ausscheider.... keine Symptome aber nachweislich infiziert
    Ansteckungsverdächtig ..... das ist jemand von dem anzunehmen ist, das sie den Erreger aufgenommen hat

    Wichtig ist, dass § 30 I IfSG so konzipiert ist, dass für jede Person, die abgesondert werden soll, feststehen muss, dass sie einer dieser Kategorien unterfällt. Dafür müssen die Behörden Ermittlungen nach § 25 IfSG anstellen – mit anderen Worten: ermitteln, wer mit wem in welchem Umfang Kontakt hatte, und die in Frage kommenden Personen auf das Virus testen. Wenn ganze Flüchtlingsunterkünfte ohne diese Ermittlungen „unter Quarantäne gestellt“ werden, ist dies rechtswidrig (dazu Amhaouach). Das gleiche gilt für Regelungen in Rechtsverordnungen nach §§ 32 iVm 30 I 2 IfSG, die pauschal alle aus dem Ausland Einreisenden als ansteckungsverdächtig

  13. 27.

    Wieso testet man nicht die gesamte Bevölkerung vom Säugling bis zum Rentner innerhalb von 2 Wochen durch auf Kosten der Krankenkasse wie es jetzt bei Urlaubern aus Risiko Gebieten gemacht wird. Für die Fußball Lobby sind ja auch genügend Corona Tests vorhanden wieso nicht für die Bevölkerung dieses sollten sich mal unsere Regierenden über legen auch wir zahlen Krankenkassenbeträge.
    Hochachtungsvoll Stoll Karl-Heinz

  14. 26.

    Wäre das hier ein Forum, wie manche meinen, müßte man folgenden Satz ganz oben in Fettschrift anpinnen.

    "Es ist schließlich auch niemand gezwungen, auf Biegen und Brechen in einem von der Regierung zum Corona-Risikogebiet erklärten Land seinen Urlaub verbringen zu müssen."

    Damit ist eigentlich alles gesagt.

  15. 25.

    Das ist ja super so funktioniert deutsche Gründlichkeit. Hochachtungsvoll Stoll Karl-Heinz

  16. 24.

    Jetzt erst?
    Ganz ehrlich, das ist viel zu spät!
    die meisten Urlauber sind doch schon längst wieder zurück und haben im Zweifelsfall das Virus schon munter verteilt.
    Man hätte Auslandsreisen in diesem Sommer einfach verboten lassen sollen, hätte bestimmt einiges an Ausbreitung erspart.

  17. 23.

    a) Sie verwenden Burundi in leicht diskriminierender Weise als Synonym für "Afrika - weit weg - Risikogebiet".

    b) In Burundi gibt es (Stand gestern) 395 Corona-Fälle und bisher einen einzigen Todesfall.
    Burundi hat knapp 12 Mio. Einwohner.

    Musste gesagt werden.

  18. 22.

    Bekannte sind gestern aus Bulgarien zurück gekommen. Ein Test wurde Ihnen am Flughafen zum Selbstkostenpreis i.H. von 180€ p.P. angeboten - was selbstverständlich von ihnen abgelehnt wurde. Sie dürften guter Dinge nach Hause fahren - kein Test, keine Quarantäne ... nichts.. so viel zu Theorie & Praxis

  19. 21.

    Auch wenn es etwas abseits des eigentlichen Themas ist: Die Bußgelderhöhung bei Verkehrsdelikten wurde wegen eines Formfehlers zurückgenommen.
    Zum Thema zurück: Es bringt rein gar nichts, ständig an der Bußgeldschraube zu drehen. Davon ändert sich erst mal gar nichts. Die bußgeldbewährten Verordnungen müssen für die Mehrheit klar und nachvollziehbar sein, so dass es einen positiven Anreiz gibt, die Regelung auch einzuhalten. Für alle Anderen, die es trotzdem nicht verstehen wollen, ist es notwendig, die Gefahr des Ertapptwerdens signifikant zu erhöhen. Nur wenn die Gefahr, bei einem Vergehen überhaupt erwischt zu werden, hoch genug ist, setzt auch ein Sinneswandel ein. Die Höhe des Bußgeldes ist dann zweitrangig.

  20. 20.

    Pflichttest heißt ja nicht, dass man das Flughafengebäude nicht ungetestet verlassen darf.

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