Protest gegen Corona-Maßnahmen - Berliner Verwaltungsgericht will über Demo gegen Corona-Auflagen entscheiden

Do 27.08.20 | 16:57 Uhr
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Ein Mann mit freiem Oberkörper schwenkt eine Flagge mit den Farben des Deutschen Reichs im Berliner Regierungsviertel (Quelle: Sulupress.de/Marc Vorwerk)
Bild: Sulupress.de/Marc Vorwerk

Das Berliner Verwaltungsgericht entscheidet am Freitag, ob das Verbot von Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung zulässig ist. Der Streit könnte allerdings auch nach dieser Entscheidung weitergehen.

Die Kläger haben angekündigt, wenn nötig auch das Oberverwaltungsgericht und das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Ebenso hat die Berliner Polizei angekündigt, in die nächste Instanz zu gehen, sollte sie vor dem Verwaltungsgericht eine Niederlage erfahren.

Verschwörungsmythen und Unwahrheiten

Die Stuttgarter Querdenken-Initiative hatte für Samstag eine Kundgebung mit 22.000 Teilnehmern angemeldet. Die zuständige Landesbehörde hatte jedoch Bedenken, ob geltende Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-pandemie eingehalten werden.

Bereits Anfang August hatte der Veranstalter eine Demonstration in Berlin organisiert, bei der viele Teilnehmer weder Schutzmasken getragen noch Sicherheitsabstände eingehalten hatten. Teilnehmer hatten Pressevertreter offen attackiert und beschimpft; Redner hatten Verschwörungsmythen und Unwahrheiten verbreitet. Auch wurden Dutzende Flaggen mit rechtsnationalem Bezug gezeigt.

Sendung:Abendschau, 28.08.2020, 19.30 Uhr

12 Kommentare

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  1. 12.

    Unfassbar- Gesetz ist jetzt, gegen Corona zu kämpfen. Kein Abstand, keine Masken und das in Massen. Wenn schon von vornherein angekündigt wurde, Corona-Regeln nicht zu beachten, sei dies eine Gefährdung vieler Menschen. Es könnte ein Gesundheitsrisiko werden. Vielen ist das noch nicht bewusst, was dieser Virus für Auswirkung hat. Das Virus läuft sich nicht tot. Die ganze Welt ist von Corona betroffen, Tote Arbeitslosigkeit etc.
    Ist die Welt am Ende, was keiner Wahr haben möchte. Wieviel infizierte werden unter den Demonstranten sein. Keiner sagt die Wahrheit. Corona tägliche neu Infektionen in Berlin. Für einige Demonstranten bedeutet das, unterhaltsam-belustigendes Vergnügen, vergnüglicher Zeitvertreib.

    Manche Menschen begreifen wohl erst, wie ernst Corona wirklich ist, wenn sie einen Todesfall im engen Freundes- oder Familienkreis erleben. Dann kommen Aufschrei und Gejammer.



  2. 11.

    Wenn die Wahrscheinlichkeit so wie im Lotto ist,ist das Risiko sehr gering und somit die Auflagen nicht verhältnismäßig. Das Gericht hat das wohl verstanden.

  3. 10.

    Warum fragt niemand die schweigende Mehrheit, die nicht lauthals ihre Meinung in die Welt posaunt? Nicht jeder Berliner freut sich, wenn wieder und wieder Hobby-Demonstranten die Stadt lahmlegen. Habt ihr nichts anderes zu tun, als euch darzustellen? Wer will eure weltfremden Argumente denn hören? Könnt ihr nicht in euren Dörfern randalieren?
    Ist Berlin dazu da, dass sich alle Frustrierten hier austoben können?

  4. 9.

    > Dass die Demo keine Auswirkungen auf die
    > Zahlen hatte,scheint jedenfalls keinen zu
    > interessieren,...
    Ist auch genauso langweilig, wie der Umstand, dass man schon wieder nicht im Lotto gewonnen hat. Es hat nämlich niemand behauptet, dass nach einer solchen Demo das Land in Sodom und Gomorra versinken muss. Behauptet wird vielmehr, dass es passieren kann. Es geht hier um ein RISIKO, um ein mögliches Geschehen danach. Sie und niemand kann ausschließen, dass so ein "Spreader" hunderte von Leuten infiziert. Das kann sein, muss aber nicht. Falls sie eine genügend große Kapitaldecke haben (ein paar Milliarden reichen vielleicht erstmal) können Sie ja das Risiko übernehmen. Falls dann doch was passiert, können Sie die Kosten für Kontaktverfolgung, Quarantäne (Lohnfortzahlung usw) und Gesundheitskosten übernehmen. Das wär doch mal ein Angebot, setzen Sie sich mit dem Senat in Verbindung!

  5. 8.

    Nein, beide Grundrechte müssen zur größtmöglichen Entfaltung gelangen.
    Gesundheitsschutz ist kein Totschlagargument gegen die Opposition - sonst könnte jeder Diktator und jede andere Regierung Veranstaltungen der Opposition mit dem Risiko von Schnupfeninfektionen verbieten.
    Die Gerichte müssen also schauen: Wie wichtig ist das Anliegen der Demo und welche Möglichkeiten gibt es, dieses Anliegen zu transportiereen und welche Gefahren bestehen für die Gesundheit: wie gefährlich ist die Krankheit, wie infektiös ist sie - und zum letzten Punkte: Und die bisherigen Demos zeigen: keine signifikante Erhöhung der Fallzahlen - wie kann man eventuell eine Infektionsgefahr verringern?

  6. 7.

    Warum gehen nicht alle notfalls bis zum Europ.Gerichtshof?
    Die würden uns eher einen Vogel zeigen und die Deutschen auslachen mit unseren "Problemen". Da haben andere Länder mehr Sorgen mit Corona.

  7. 6.

    Da mögen Sie grundsätzlich Recht haben, dem stehen aber die Tatsachen gegenüber, dass bisher keine einzige Großdemo nachweisbar einen Einfluss auf das Infektionsgeschehen hatte. Insofern überwiegt in diesem Punkt das grundgesetzlich verbürgte Recht auf Meinungsäußerung auf Demos über dem Recht auf theoretische Unversehrtheit. Man kann sich nicht ein einzelnes Recht aus dem Grundgesetz herauspicken, denn jedem dieser Rechte stehen mehrere andere konträr gegenüber und müssen stets gegeneinander abgewogen werden.
    Nur zur Klarstellung: Ich selbst bin ein Befürworter der Maskenpflicht, verstehe das Ziel der Bundesregierung sowie der Landesregierungen aber auch nicht mehr. Zu populistisch und planlos erscheinen mir die Maßnahmen insgesamt.

  8. 5.

    Stimmt, Corona ist es auch egal, ob jemand ein Stück Stoff im Gesicht hat oder nicht. Eine Mücke lässt sich auch nicht durch einen Maschendrahtzaun aufhalten.

  9. 4.

    Ist Corona aber egal, ob es sich vom Grundgesetz geschützt ausbreitet oder nicht.
    Der Schutz von Leben und Unversehrtheit Dede Menschen muss aber über der Versammlungsfreiheit stehen.

  10. 3.

    Diese Begründung wäre jedenfalls glaubwürdiger als die bisherige.

    Dass die Demo keine Auswirkungen auf die Zahlen hatte,scheint jedenfalls keinen zu interessieren,obwohl ja kurz danach Gegenteiliges behauptet wurde.

  11. 2.

    Grundgesetz Wolfgang, Grundgesetz.
    Veranstaltung ist was fürs amüsement.

  12. 1.

    Ich denke, Großveranstaltungen sind bis Jahresende verboten? Ist eine Demo mit 20.000 keine Großveranstaltung? Warum braucht es dann ein Extraverbot?

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