Juristischer Streit um Großdemo - Berliner Polizei von Demo-Neuanmeldungen geflutet

Fr 28.08.20 | 15:06 Uhr
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Archivbild, 01.08.2020, Berlin, Impression von der sog. Lockdown-Großdemo (Quelle: dpa / Marc Vorwerk / Sulupress.de).
Audio: rbb | 27.08.2020 | Michael Ernst | Bild: SULUPRESS.DE

Eine Demo in Berlin anzumelden, ist ganz einfach online möglich. Nachdem in dieser Woche eine geplante Großdemo gegen die Corona-Maßnahmen zunächst verboten worden war, machten Tausende von dieser Möglichkeit Gebrauch.

Nachdem die Berliner Versammlungsbehörde eine für Samstag geplante Groß-Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen verboten hat, sind bei der Berliner Polizei bis Freitagvormittag mehr als 5.000 Demo-Anmeldungen für den gleichen Tag eingegangen. Das sagte eine Polizeisprecherin. Man wolle die Arbeit der Polizei erschweren oder lähmen, hieß es am Freitag auf einer eigens einberufenen Pressekonferenz mit Polizeipräsidentin Barbara Slowik.

Schon am Vortag war man bei der Berliner Polizei davon ausgegangen, dass die Zahl der angemeldeten Demos, die am Donnerstagnachmittag bei etwa 3.000 lag, weiter steigen werde, weil entsprechende Aufrufe im Internet kursierten. Zuvor hatte das Portal "t-online.de" darüber berichtet.

Teilweise Gewalt und Umsturz gefordert

Die Anmelderin der ursprünglichen Demo gegen die Corona-Politik der Regierung, die Initiative "Querdenken 711", hatte nach dem vom Senat verhängten Verbot am Mittwoch in einer Telegram-Gruppe dazu aufgerufen, zahlreiche Demos für Samstag anzumelden. "1.000 Versammlungen in Berlin anzumelden", sei das Ziel, schrieb der Anwalt der Initiative laut des Berichts von "t-online.de" in der Gruppe. Die Polizei müsse jede Anmeldung prüfen und bescheiden, so der Anwalt. Es sei ganz gleich, ob der Anmelder vor Ort sei oder es selber nicht nach Berlin schaffe.

Im Internet erschienen Aufrufe, trotz des Verbots in die Hauptstadt zu reisen und zu protestieren. Teilweise wurden unter dem Motto "Sturm auf Berlin" Gewalt und politischer Umsturz gefordert. Innensenator Andreas Geisel (SPD) sieht sich eigenen Aussagen zufolge massiven Gewaltandrohungen ausgesetzt. Berlins Vize-Regierungschefin Ramona Pop (Grüne) sprach Geisel angesichts dessen "volle Solidarität" aus. Sie sagte am Donnerstag: "Wir gucken besorgt auf dieses Wochenende und rufen zur Besonnenheit auf." Sie hoffe, dass es nicht zu einer Gewalteskalation komme, wie sie im Netz von manchen angekündigt werde.

Gericht hat Demo-Verbot gekippt

Inzwischen hat das Berliner Verwaltungsgericht das Verbot der Großdemonstration gekippt, wie ein Gerichtssprecher am Freitag sagte. Allerdings ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig. Das Land Berlin will nun das Oberverwaltungsgericht anrufen, wie Polizeipräsidentin Slowik kurz vor Bekanntgabe der Entscheidung für den Fall einer juristischen Niederlage in erster Instanz bekräftigt hatte.

Auch der Senat hat angekündigt, wenn nötig auch vor das Oberverwaltungsgericht zu ziehen. "Wir haben uns jetzt für das Wochenende entschieden, das Recht auf Unversehrtheit aus Artikel 2 des Grundgesetzes höher zu werten als die Meinungsfreiheit in Artikel 8. Dass bei solch einer Abwägung die Richter zu einem anderen Urteil kommen können, gehört zu unserer Demokratie", sagte Innensenator Andreas Geisel der "Süddeutschen Zeitung".

Polizei bereitet sich auf mehrere Szenarien vor

Die Polizei bereitet sich trotz der unklaren Lagen auf Einsätze am Wochenende vor. Innensenator Geisel kündigte an, Tausende Beamte aus mehreren Bundesländern und vom Bund zusammenzuziehen, um entweder das Demonstrationsverbot oder aber Auflagen für die Teilnehmer durchzusetzen. Polizisten hatten bereits am Donnerstag zahlreiche Absperrgitter an den Straßen im Regierungsviertel nahe dem Reichstagsgebäude und dem Bundeskanzleramt abgeladen.

Sollte das Demonstrationsverbot doch noch bestätigt werden, will die Polizei verhindern, dass sich Demos und Aufzüge bilden. "Das wäre eine Straftat", hatte ein Sprecher schon am Donnerstag gesagt. Laut Bundesversammlungsgesetz kann der Veranstalter oder Leiter einer verbotenen Versammlung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe belegt werden. Bei der Teilnahme an einer verbotenen Versammlung handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit.

Müller verweist auf Infektionsschutz

Die Berliner Versammlungsbehörde hatte sich beim Verbot der geplanten Kundgebung von 22.000 angemeldeten Teilnehmern auf den Infektionsschutz berufen. Die Behörde bezog sich dabei auch auf Erfahrungen mit einer ähnlichen Veranstaltung am 1. August: Tausende hatten damals bewusst gegen Hygiene-Vorschriften und Abstandsregeln verstoßen, entgegen eines vorab vereinbarten Hygienekonzepts.

Wenn schon von Anfang an angekündigt werde, Corona-Regeln nicht zu achten, dann sei das von vornherein eine Gefährdung vieler Menschen, sagte Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) am Donnerstagabend. Das gelte nicht nur für die Teilnehmer selbst. "Die Demonstranten gehen zurück, sie fahren mit dem ÖPNV nach Hause, sie gehen an den Arbeitsplatz, sie gehen in die Familie. Und überall bei diesen Kontakten gefährden sie wieder andere", sagte Müller.

Der stellvertretende Berliner Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Stephan Kelm, sieht bei den Corona-Demos extremistische Tendenzen, wie er am Freitag im rbb sagte. So werde in den sozialen Medien dazu aufgerufen, Polizisten gezielt anzugreifen. "Von solchen Sachen muss man sich distanzieren", sagte Kelm.

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Kommentarfunktion am , 28.08.2020 um 13:50 Uhr geschlossen

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139 Kommentare

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  1. 139.

    Wie kommen Sie denn auf das schmale Brett, dass das Bundesverfassungsgericht ein generelles Urteil zur Maskenpflicht erlassen hat? Im Gegenteil, mit Beschluss vom 07.07.2020 Aktenzeichen 1 BvR 1187/20 wurde einen Eilantrag gegen die Maskenpflicht abgewiesen. Ähnlich urteilten auch diverse Landesgerichte.

  2. 138.

    Dann liefern sie erst einmal einen Beweis, bevor sie hier solche Behauptungen aufstellen. Wenn Sie sich auf ein Urteil aus April 2020 beziehen, ist dies schon länger her. Die derzeitige Lage muss auch vom BVerfGE neu interpretiert und angepasst werden.
    Inzwischen wird fast alles gedreht, verkehrt interpretiert so wie es gerade in der derzeitigen Lage passt.
    Dazu gehören leider auch die vielen einzelnen Entscheidungen in den Bundesländern. Sobald ich mit dem Auto in ein anderes Bundesland fahre, gibt es schon wieder ganz andere Regelungen. Kein Bußgeld in Sachsen Anhalt, Brandenburg, Saarland bei Maskenverstoß
    https://www.mdr.de/brisant/maskenpflicht-bussgeld-bundeslaender-100.html

  3. 137.

    Genau das wird von keinem Politiker gemacht.....
    Zu sagen wenn das und das eintrifft dann kann man dieses und jenes wieder machen lockern oder was auch immer.
    Selbst Merkel hat gesagt sie hofft das sich die Zahlen im mittleren dreistelligen Bereich einpendeln .... also so ca. bei 500 ?! Und dann ? Was passiert dann ?
    Schweigen.....
    Wie ist es mit Bundesländern die wie Sachsen-Anhalt 9 Neuinfektionen hat von denen 8 Urlaubsrückkehrer sind also einer sich vor Ort angesteckt hat ..... machen die jetzt irgendwas lockerer ... ganz im Gegenteil ... man hat versucht den Ministerpräsidenten dazu zu nötigen Bußgelder festzulegen (hat er gegen gehalten).

    Man sieht selbst eine Neuinfektion ist zu viel ....oder andere Landkreise die seit Wochen keine Infektionen mehr haben .... dürfen die irgendwas lockern ..... nein das geht nun wirklich nicht .... die Zauberworte sind ... es könnte ... unter Umständen.... vielleicht .... möglicherweise

  4. 136.

    Das Problem ist nicht die Demo im Freien, sondern wie diese Verschwörungserzählungstheoretiker mit den öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen. Dort tragen sie auch keine Maske und werden aggressiv wenn man sie anspricht.

  5. 135.

    Bei 30.000 Menschen kann der Abstand nicht eingehalten werden. Vielleicht ist das Risiko geringer sich anzustecken, aber nicht unmöglich.
    Ich frage mich, wie sich die Bevölkerung verhalten würde, wenn die Regierung nicht diese Maßnahmen eingeführt hätten.
    Wenn es die ganzen Hygienemaßnahmen nicht geben würde, hätten wir mit Bestimmtheit mehr Kranke, höhere Zahlen in den Intensivstationen und auch viel mehr Tote. Dann, davon gehe ich aus, würden die gleichen Leute gegen die Regierung demonstrieren, wie jetzt auch. Nur mit dem Grund, die Regierung wäre schlampig.
    Wieso ist es so schwer zu akzeptieren, diese Hygienemaßnahmen anzunehmen? Das wird doch nicht ewigst dauern. Wenn alle sich daran halten, umso schneller ist die Pandemie vorbei.

  6. 134.

    "Auch wenn es einige noch immer nicht einsehen oder verstehen oder was auch immer wollen.
    Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt das die Verpflichtung eine Maske zu tragen gegen Grundrechte verstößt. "

    Ich würde sagen: "Oder was auch immer". Es gibt kein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Nur von Verwaltungsgerichten. Und die haben - in Eilverfahren - entschieden: Maskenpflicht ist rechtens.

  7. 132.

    Wo bleiben denn die Gegendemonstrationen, die sonst von wem auch immer organisiert werden?

  8. 131.

    "Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt das die Verpflichtung eine Maske zu tragen gegen Grundrechte verstößt."

    Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie diese Aussage um eine Quellenagabe ergänzen würden. Die entsprechende Entscheidung des BVerfG würde ich sehr gerne lesen. Vielen Dank im Voraus!

  9. 130.

    Und wenn dann irgendwann gegen die Impfpflicht demonstriert werden soll, steht in den Auflagen, aber bitte nur mit Immunitätsausweis. LOL

  10. 129.

    Die besagte BVerfG-Entscheidung bezog sich umgekehrt auf die begehrte Verpflichtung, dass der Gesetzgeber umfassender als jetzt eine Maskenpflicht anzuordnen habe. Dieses Ansinnen ist abgelehnt worden.

    Sie drehen damit die Entscheidungslogik um. Nicht die Maskenpflicht ist als verfassungswidrig gewertet worden, sondern die zeitliche und räumliche Ausweitung der Maskenpflicht aufgrund der Klage eines Einzelnen. Ein bedeutender Unterschied, der eben auf die sorgsamen Beschäftigung mit dieser Frage hinweist.

    Um Maske ja oder nein geht es nur den Gegnern.

  11. 128.

    Ich bitte um Angabe der Entscheidung inklusive des gerichtlichen Aktenzeichens.

  12. 127.

    Gleichzusetzen nicht, vergleichbar schon, wenn eine Hautenge auch bei Freiluft besteht. Nicht umsonst gibt es eine allgemeine Abstandsregelung bei Open-Air-Veranstaltungen.

    Die Widerlegung, die Sie behaupten, läuft schon vom Ansatz einer Nichterhebbarkeit ins Leere.

  13. 126.

    Wir können an dieser Stelle die Diskussion über Maßnahmen gegen Corona sein lassen. Machen wir uns doch nicht blöder als wir sind. Wer dazu aufruft, 1000 Demos anzumelden, will, dass die Polizei gelähmt wird, um dann nachher mit dem Finger auf sie zu zeigen: "Seht her, ich habe es gleich gewusst, wir werden benachteiligt." Und die Anmelder von 7000 Demos wissen das auch. Vielleicht, um sich als Teil von etwas Großem zu fühlen.
    Wer wie neulich zu einer Großdemo aufruft, die hauptsächlich zum Ziel hat, die für die für die Demo geltenden Corona-Regeln medienwirksam zu sabotieren, um was geht es dem eigentlich? Um Corona? Glaubt das jemand tatsächlich? Erinnert sich eigentlich noch jemand an Bernd Lucke, Gründer der AfD?
    Und wie kann man als Anmelder heute ernsthaft jammern, wenn die Anmeldung abgelehnt wird, nachdem es bei der letzten Demo so lief wie es lief? Aber vielleicht ist es ja kein Jammern, sondern tiefe Freude über Etwas, aus dem man sofort Kapital schlagen kann.

  14. 125.

    Bei 30.000 Menschen kann der Abstand nicht eingehalten werden. Vielleicht ist das Risiko geringer sich anzustecken, aber nicht unmöglich.
    Ich frage mich, wie sich die Bevölkerung verhalten würde, wenn die Regierung nicht diese Maßnahmen eingeführt hätten.
    Wenn es die ganzen Hygienemaßnahmen nicht geben würde, hätten wir mit Bestimmtheit mehr Kranke, höhere Zahlen in den Intensivstationen und auch viel mehr Tote. Dann, davon gehe ich aus, würden die gleichen Leute gegen die Regierung demonstrieren, wie jetzt auch. Nur mit dem Grund, die Regierung wäre schlampig.
    Wieso ist es so schwer zu akzeptieren, diese Hygienemaßnahmen anzunehmen? Das wird doch nicht ewigst dauern. Wenn alle sich daran halten, umso schneller ist die Pandemie vorbei.

  15. 124.

    Starke Behauptung!
    Ich erlebe auch die Deutschen mehrheitlich in der Lage und Willens, Rücksicht zu nehmen.
    Positivste Begleiterscheinung: man wird nicht mehr von alltagsgestressten Mitbürgen umgerannt, oder es folgt eine Entschuldigung, es gibt nicht mehr so viele handysüchtige Wegelagerer, es wird sich gegenseitig der Vortritt gelassen.....

    In meine Augen typisch deutsch, sich ständig selbst zu kritisieren und der Gesellschaft nichts zuzutrauen.

  16. 123.

    Das vergisst niemand: dafür gibt es das Instrument der Güterabwägung im konkreten Fall. Bei dieser Abwägung sehe ich für mich kein relevant erhöhtes Risiko in Folge einer Demoteilnahme.

  17. 122.

    Auch wenn es einige noch immer nicht einsehen oder verstehen oder was auch immer wollen.
    Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt das die Verpflichtung eine Maske zu tragen gegen Grundrechte verstößt.
    Es spielt keine Rolle ob sie das Maske tragen stört oder nicht....
    Diese Grundrechtseinschränkung muss ständig überprüft werden ob sie noch verhältnismäßig ist.

    Das sollte sich inzwischen herumgesprochen haben oder gibt es neben den Coronaleugner nun auch die Gruppe der Grundrechtsleugner ?

  18. 121.

    Karnevalssitzungen und Apres-Ski-Parties in geschlossenen Räumen sind nicht mit Freiluftverantstaltungen nur bedingt vergleichbar.

  19. 120.

    Nun veralbern Sie aber die armen Verschwörungstheoretiker nicht auch noch ;-) Mal im Ernst, kann mir bitte einer der „verhinderten“ Demonstranten erklären, was er denkt, warum die Regierung diese Regeln erlassen hat? Und warum nicht mehr Klagen gegen diese Regeln bei Gerichten erhoben werden? Bitte keine pauschalen Aussagen, es sei alles unverhältnismäßig. Und nicht, warum es unverhältnismäßig sein soll. Nur die Frage nach der Intention der Regierenden bitte beantworten.

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