Bilanz der Datenschutzbeauftragten - Viele Brandenburger Wirte sammeln mehr Kontaktdaten als nötig

Di 11.08.20 | 14:46 Uhr
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Ein Kontaktformular bei der Coffeecompany (Quelle: dpa)
Video: rbb|24 | 11.08.2020 | Material: Brandenburg aktuell | Bild: dpa

Gastwirte in Brandenburg haben einer Untersuchung zufolge bei den Gästelisten zur Nachverfolgung möglicher Corona-Infektionen mehrfach gegen den Datenschutz verstoßen. In 30 von 54 untersuchten Gaststätten seien zu viele Daten erfragt worden, teilte die Datenschutzbeauftragte Dagmar Hartge am Dienstag in Kleinmachnow mit. In 29 Fällen hätten die Betriebe nach der Anschrift gefragt - das ist aber nicht notwendig. Viele Gastwirte hätten außerdem Telefonnummer und E-Mail-Adresse verlangt, nötig ist aber nur eine von beiden.

Mit 36 Cafés und Restaurants hielt sich mehr als die Hälfte der Betriebe nicht an die Fristen für die Löschung der Daten, berichtete die Datenschutzbeauftragte. 16 Gaststätten hätten zum Zeitpunkt der Prüfung gar keine Daten gelöscht. In elf Betrieben hätten die Listen so ausgelegen, dass jeder die Daten anderer Gäste einsehen konnte. Sieben Gaststätten hätten wiederum überhaupt keine Daten erfragt.

Name plus Telefonnummer oder Email reicht

Die Datenschutzbeauftragte empfiehlt eine separate Datenerfassung pro Gast. "Nur wenn die Gäste sicher sind, dass ihre Daten nicht in falsche Hände geraten, werden sie richtige und vollständige Angaben machen", erklärte Hartge. Die Prüfer untersuchten 41 Restaurants sowie 13 Cafés und Bäckereien in den vier Kreisen Dahme-Spreewald, Oberspreewald-Lausitz, Oder-Spree, Potsdam-Mittelmark sowie in den vier kreisfreien Städten Potsdam, Cottbus, Brandenburg/Havel und Frankfurt (Oder).

In wenigen Fällen werde eine Verwarnung geprüft. Die Wirte hätten in allen Fällen zugesichert, die Mängel zu vermeiden. Die Prüfer hätten den Eindruck gehabt, dass häufig schlicht Unsicherheit bestanden habe. Nach der bisherigen Corona-Verordnung müssen Gäste den Vor- und Familiennamen und Telefonnummer oder E-Mail-Adresse angeben. So sollen Gesundheitsämter Betroffene bei möglichen Infektionen finden.

Sendung: Brandenburg aktuell, 11.08.2020, 19.30 Uhr

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12 Kommentare

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  1. 12.

    Es muss keinen Zwang zur Ausweiskontrolle geben. Denn wer dort falsche Angaben macht schadet nur sich und seinen Mitmenschen. Denn Sie sind sich schon im Klaren darüber, dass Sie wenn Sie einen falschen Namen angeben und es zu einem Corona Ausbruch in der Gaststätte kommt wärend Sie dort anwesend sind, die von Ihnen dazu angegebenen Informationen dazu benutzt werden Sie zu informieren damit Sie ihre Angehörigen, Freunde und Kollegen schützen können und sie ggf. nicht anstecken und umbringen? So viel Intelligenz und einfachen Menschenverstand sollte man doch haben, oder?

  2. 11.

    Nur weil ich ab und wann in einem Restaurant essen gehe, kennt Giovanni noch lange nicht meine Wohnanschrift und wenn ich mit dem Smartphone vielleicht mal einen Tisch bestelle, wird Giovanni hoffentlich andere Sachen zu tun haben, als sich meine Telefonnummer aufzuschreiben, damit er mich am Anruf erkennt.

    Warum sollte die Polizei unmittelbar während meines Restaurant Besuches Personenkontrollen durchführen. Das gab es nicht mal bei der Stasi oder sonstwo in einem Land.
    Sie haben eine blühende Phantasie Herr Müller.

    Das hinterlegen eine Mail ist genauso spaßig. Vielleicht schickt der Wirt mir erst vorher eine Test ID Mail an meine Adresse, damit er feststellt, dass es sich um meine Mailadresse handelt ?
    Also rasch noch per Gesetz alle Free Mailaccounts verbieten, wie ehemals die Prepaid SIM Registrierungen, nur noch im Postident Verfahren.
    Einige scheinen sich hier schon sehr flauschig wohl zu fühlen, in einer totalitären Überwachung, solange es einem nicht selbst trifft.

  3. 10.

    Hört doch mit dem Unfug auf. "ihr müsst keinen Ausweis dabei haben" seid ihr da sicher und wenn, wie kommt ihr ins Restaurant ? Giovanni, Lu und Peer kennen euch seit Jahren, ihr bezahlt mit Daumenabdruck ? Ihr habt einen Chip im Unterarm ? - Wenn ein Polizeibediensteter höflich fragt werdet ihr Auskunft geben. Wenn das nicht ausreicht habt ihr noch den Schlüssel, der zum Klingelschild passt, hinter dem die Papiere im Schrank liegen. - Einfach mal der Polizei gegenüber Nicht patzig werden, hilft weiter.

  4. 9.

    Klar kann man das vorzeigen des Ausweises in die Corona Verordnung mit aufnehmen. Man kann auch reinschreiben das mitführen eines Corona Virus wird mit Freiheitsstrafe nicht unter 1 Jahr geahndet.
    Papier ist geduldig.
    Ein Wirt ist aber nicht die Polizei....daher würde diese Verordnung noch bevor die Tinte trocken ist von jedem Gericht in der Luft zerrissen.....

  5. 8.

    Der Wirt muss doch nicht Ihre Angaben durch Vorlage Ihres PA überprüfen. Sie werden doch wohl soviel Intellekt besitzen, von sich aus Ihren richtigen Namen und e-mail-adresse oder Handynummer zu hinterlassen. Wenn Sie Ihre e-mail-adresse hier angeben, werden Sie es wohl auch für den Gesundheitsschutz können.

  6. 7.

    Icke koche selbst! Da weis man was man hat!!! To go gibs auch nicht. Hab, wenns ein langer Tag wird, Stulle bei. Oder so. Da bleiben auch meine Daten bei mir.

  7. 6.

    Die Ausweispflicht kann man ganz schnell in die Coronaverordnung aufnehmen. Und auch, dass man den Ausweis zur Führung der Anwesenheitsnachweise vorzulegen hat und Kopien gemacht werden dürfen. Aber so wichtig scheint es den Gesundheitsämtern nicht zu sein.

  8. 5.

    Da können sich die Gastwirte aussuchen, von wem sie verdonnert werden a) von den Gesundheitsbehörden oder b) von den Datenschützern. Fakt ist, dass die Datenerhebung keinem Spaß macht, den Gästen nicht und den Wirten auch nicht. Erschwerend kommt hinzu, dass eben falsche Angaben gemacht werden (wahrscheinlich trägt der Wirt dann auch noch die Verantwortung). Besser wäre es wohl Anschrift und Telefonnummer in den Daten zu haben. Sind denn die Leute immer telefonisch erreichbar (bsp. Festnetznummer, wenn man tagsüber arbeitet oder im Urlaub ist???)
    Aber die Medien haben wieder einen Aufhänger!

  9. 4.

    Mein Friseur verlangt auch meine Anschrift, ist also nicht rechtens. Und nur die Polizei oder Ordnungsamt darf den Ausweis prüfen.

  10. 3.

    Nur wenn die Gäste sicher sind, dass ihre Daten nicht in falsche Hände geraten, werden sie richtige und vollständige Angaben machen.
    Enfach den Personalausweis Scannen oder Foto machen.
    So findet man auch Betroffene bei möglichen Infektionen.

  11. 2.

    So ein Blödsinn. Da kann ich ja den Namen von HINZ angeben und die Email-Adresse von KUNZ. Wer will denn prüfen ob die Angaben des Gastes stimmen. Meine persönliche Meinung ist man sollte die Datenerfragung sein lassen. Da finde ich die andere Möglichkeit schon effektiver, wenn Corona festgestellt wurde. Die öffentliche Erfragung und damit verbundene "freiwillige" Meldung der möglichen Personen beim Gesundheitsamt.

  12. 1.

    Wie prüft der Wirt meine Angaben auf Richtigkeit?
    Ich bin doch nicht verpflichtet ein Personaldokument bei mir zu haben.

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